Parteifähigkeit (taraf ehliyeti)
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Die Parteifähigkeit (taraf ehliyeti) ist die Fähigkeit einer Person, im Zivilprozess Kläger oder Beklagter zu sein. Sie ist die verfahrensrechtliche Erscheinungsform der Rechtsfähigkeit des Zivilrechts. Natürliche Personen und juristische Personen, denen das Gesetz Rechtspersönlichkeit zuerkennt, sind parteifähig; besondere Regelungen können bestimmten Gemeinschaften in begrenztem Umfang die Möglichkeit geben, Partei zu sein.
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