Direkte Kommunikation in vier Sprachen
Schildern Sie Ihre rechtlichen Anliegen in Ihrer eigenen Sprache.
Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş, am 18. März 1999 in Kemer gegründet und seit 2007 in Antalya ansässig, erbringt ihre Rechtsdienstleistungen in der gesamten Türkei mit einer Kommunikationsstruktur in vier Sprachen. Bei Angelegenheiten im Ausland koordiniert sie mit den im jeweiligen Land zugelassenen unabhängigen Juristen.
1999 in Kemer gegründet · Seit 2007 in Antalya ansässig · Rechtsdienstleistungen in der gesamten Türkei
- Türkisch (Türkçe)
- Direkte juristische Kommunikation
- English
- Direct legal communication
- Deutsch
- Direkte juristische Kommunikation
- Русский
- Прямая правовая коммуникация
Verständliche juristische Kommunikation
Kommunikation in vier Sprachen in allen unseren Tätigkeitsbereichen.
Mehrsprachige Rechtsdienstleistung ist mehr als Übersetzung. Sie bedeutet, dass der Mandant den Sachverhalt, die rechtlichen Möglichkeiten, den Beweisbedarf, die Verfahrensrisiken und die von ihm zu treffenden Entscheidungen klar versteht.
Der zu Ihrer Akte passende Rechtsanwalt und die passende Arbeitssprache
Den verantwortlichen Rechtsanwalt und das Arbeitsteam bestimmen wir nach dem Rechtsgebiet der Akte, der bevorzugten Sprache und dem Umfang des Mandats. Besprechungen, Dokumentenprüfung, juristische Korrespondenz und Aktenmitteilungen werden im Rahmen dieses Plans durchgeführt.
- Die Rechtsfrage und den Sachverhalt unmittelbar schildern
- Fragen an das für die Akte zuständige Team richten
- Fremdsprachige Dokumente einer rechtlichen Vorprüfung unterziehen lassen
- Wesentliche Entwicklungen verständlich einordnen
Transparente Information und bewusste Entscheidung
Je nach Art des Vorgangs und Stand der Akte legen wir Wert darauf, die folgenden Punkte verständlich zu erläutern.
- Antrags- und Klagewege, Zuständigkeit und gesetzliche Fristen
- Erforderliche Dokumente, Beweismittel und Beweisbedarf
- Alternative Lösungen, Risiken und Kosten
- Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille und konsularische Verfahren
- Vom Mandanten erwartete Entscheidungen und Zustimmungen
Rechtsdienstleistungen mit Türkeibezug
Rechtliche Vertretung in der Türkei für Privatpersonen, Unternehmen und Investoren.
Angelegenheiten mit Türkeibezug von ausländischen Privatpersonen, im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen, Unternehmen und Investoren werden unter gemeinsamer Berücksichtigung des türkischen Rechts, des internationalen Privatrechts und der Besonderheiten des konkreten Falls bearbeitet.
Privatmandanten
Ihre Rechte und Vorgänge in der Türkei
- Erwerb, Verkauf und Vermietung von Immobilien sowie Grundbuchvorgänge
- Grundbuch, Bauleitplanung, Genehmigungen, Vorverträge und Bauverträge
- Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis und türkische Staatsangehörigkeit
- Streitigkeiten zu Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt und Güterstand
- Erbrecht, Testament, Erbschein und Nachlassangelegenheiten
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen
- Verteidigung und Vertretung in Ermittlungs- und Strafverfahren
- Abschiebung, Abschiebungshaft und Einreiseverbot
- Streitigkeiten zu Steuern, Verwaltungsakten, Verträgen, Forderungen und Schadensersatz
Unternehmen und Investoren
Geschäftstätigkeit und Investitionen
- Gründung von Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Repräsentanzen; Vertretungsnachweise der Gesellschaft
- Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterstellung und Gestaltung der Beteiligungsstruktur
- Internationale Handelsverträge und Vertragsverhandlungen
- Anteilsübertragungen, Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen sowie rechtliche Due Diligence
- Genehmigungen für ausländische Arbeitnehmer und arbeitsrechtliche Verfahren
- Rechtliche Prüfung von Immobilien-, Tourismus- und Bauprojekten
- Genehmigungen, Lizenzen, behördliche Erlaubnisse und Compliance-Verfahren
- Handelsforderungen, Zwangsvollstreckung und Insolvenz, Mediation, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren
Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den Dokumenten der Akte, den gesetzlichen Voraussetzungen und der erforderlichen beruflichen Befugnis. Die örtliche Vertretung in Angelegenheiten des Rechts eines ausländischen Staates übernimmt ein im jeweiligen Land zugelassener unabhängiger Rechtsanwalt.
Rechtsdienstleistungen in der Türkei bei AuslandsbezugZusammenarbeit über die Distanz
Verfolgen Sie Ihre Akte in der Türkei aus dem Land, in dem Sie sich befinden.
Unter Berücksichtigung der Besprechungssprache, des Zeitunterschieds, der Vollmacht, der Dokumentenvorbereitung und der gesetzlichen Fristen wird eine auf die Akte zugeschnittene Arbeitsweise festgelegt.
Besprechung
Eine Besprechung in Ihrer bevorzugten Sprache, persönlich, telefonisch oder online, planen wir nach der Verfügbarkeit des Teams.
Vollmacht und Dokumente
Wir erläutern die Anforderungen an Sondervollmacht, Originaldokumente, Übersetzung, Apostille und konsularische Beglaubigung bezogen auf den jeweiligen Vorgang.
Informationen zur Akte
Über Verfahrensschritte, Zwischenentscheidungen, Gutachten, wichtige Termine und die vom Mandanten erwarteten Entscheidungen berichten wir regelmäßig.
Berufliche Kontakte in mehr als hundert Ländern und Koordination
Im Rahmen internationaler beruflicher Beziehungen und Mitgliedschaften, die seit den 2010er Jahren aufgebaut wurden, bestehen Möglichkeiten der Kommunikation und Zusammenarbeit in mehr als hundert Ländern. Ist in einem fremden Land ein Vorgang oder eine gerichtliche Vertretung erforderlich, wird aktenbezogen mit den im jeweiligen Land zugelassenen unabhängigen Juristen koordiniert. Die örtliche rechtliche Beurteilung und Vertretung obliegen dem im betreffenden Land zugelassenen Juristen.
Aufgabenteilung, Kommunikationsablauf, Honorar des ausländischen Juristen, Umfang der Koordination und gegebenenfalls erforderlicher Datenaustausch werden vorab erläutert.
Vorbereitung von Dokumenten und Verfahren
Ausländische Dokumente, Übersetzung und Apostille.
Die rechtliche Prüfung des Inhalts eines Dokuments, seine amtliche Übersetzung und seine Beglaubigung sind voneinander getrennte Schritte. Je nach Art des Dokuments, dem Ausstellungsland und der Behörde, bei der es verwendet werden soll, wird ein Vorbereitungsplan erstellt.
Rechtliche Prüfung
Parteien, Pflichten, Risiken, Mitteilungen, Zuständigkeit und anwendbare Rechtsvorschriften werden bewertet.
Amtliche Übersetzung
Es wird festgestellt, ob für den Vorgang eine beglaubigte Übersetzung und gegebenenfalls eine notarielle Beglaubigung erforderlich sind.
Echtheitsbestätigung
Apostille, konsularische Beglaubigung und Befreiungen von der Legalisation nach internationalen Übereinkommen werden geprüft.
Rechtliche Prüfung fremdsprachiger Dokumente, Verträge und Korrespondenz
Verträge, Vollmachten, Gesellschafts- und Registerdokumente, Geschäftskorrespondenz, Bank- und Zahlungsbelege, Gerichtsentscheidungen sowie Zustellungsunterlagen werden hinsichtlich Datum, Parteien, Pflichten, Haftungsgrenzen, anwendbarem Recht, Zuständigkeit und Beweiswert geprüft. Bei Dokumenten, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, werden Bedeutungsunterschiede zwischen den Texten gesondert bewertet.
Die Abgrenzung zwischen der sprachlichen Prüfung durch den Rechtsanwalt und der amtlichen Übersetzung
Die rechtliche Prüfung eines fremdsprachigen Dokuments durch den Rechtsanwalt und die amtliche Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher sind unterschiedliche Vorgänge. Die von einem türkischen Gericht oder einer Behörde verlangten Anforderungen an Übersetzung, Beglaubigung und Vorlage der Dokumente werden anhand des konkreten Vorgangs bestimmt.
Prüfung von anwendbarem Recht, zuständiger Stelle und Fristen
Bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug werden anwendbares Recht, Zuständigkeit, Zustellung und Fristen nach dem Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Verfahrensrecht, den einschlägigen internationalen Übereinkommen und den Anknüpfungspunkten des konkreten Falls bewertet.
Verwendung amtlicher Dokumente aus dem Ausland in der Türkei
Bei der Verwendung von Vollmachten, Personenstands-, Heirats-, Erb- und Handelsregisterdokumenten sowie Gerichtsentscheidungen in der Türkei werden das Ausstellungsland, Befreiungen von der Beglaubigung, Apostille oder konsularische Verfahren und gegebenenfalls die türkische Übersetzung gemeinsam geprüft.
Zustellung ins Ausland und internationale Rechtshilfe
Bei internationaler Zustellung, Beweisaufnahme und Rechtshilfeersuchen werden die anwendbaren Haager Übereinkommen, bilateralen Abkommen und die einschlägigen Verfahrensvorschriften berücksichtigt. Die Auswirkungen dieser Vorgänge auf den Verfahrensablauf und die gesetzlichen Fristen werden vorab bewertet.
Verwendung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche in der Türkei
Bei ausländischen Gerichtsentscheidungen wird die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung geprüft, bei ausländischen Schiedssprüchen erfolgt die Beurteilung nach den anwendbaren internationalen Übereinkommen und den Bestimmungen des MÖHUK (Gesetz über das internationale Privat- und Verfahrensrecht). Bei einigen familienrechtlichen Entscheidungen können besondere verwaltungsrechtliche Eintragungsverfahren bestehen.
Von der Anfrage bis nach der Entscheidung
Unseren juristischen Arbeitsablauf führen wir in sieben Schritten durch.
Erstkontakt, berufsrechtliche Prüfung, Mandatsannahme und aktive Aktenbetreuung sind aufeinanderfolgende, getrennte Schritte.
Wir klären Kommunikationssprache und rechtlichen Bedarf
Wir erfahren Ihre bevorzugte Sprache, das Land, in dem Sie sich befinden, die Beteiligten, die Grundzüge des Sachverhalts und anstehende gesetzliche Fristen.
Wir führen eine Interessenkonfliktprüfung durch
Wir prüfen, ob ein berufsrechtlicher Interessenkonflikt oder ein Interessenkonflikt zwischen den Parteien besteht, der der Übernahme des Mandats durch die Kanzlei entgegenstehen könnte.
Wir prüfen die internationalprivat- und verfahrensrechtliche Dimension
Wir behandeln anwendbares Recht, zuständige Stelle, Zustellung, Fristen und die Voraussetzungen für die Verwendung ausländischer Dokumente.
Wir nehmen Dokumente über einen sicheren Kanal entgegen
Wir bestimmen die für die Akte erforderlichen Dokumente sowie die Verfahren zu Übersetzung, notarieller Beglaubigung, Apostille oder konsularischer Beglaubigung.
Wir klären Leistungsumfang und Honorare
Wir legen die Grenzen des Mandats, das Anwaltshonorar und die absehbaren Auslagen schriftlich fest.
Wir bestimmen den verantwortlichen Rechtsanwalt und das Team
Wir planen das Arbeitsteam nach Rechtsgebiet und Sprachbedarf und, falls erforderlich, die Koordination mit einem örtlichen Juristen und einem Dolmetscher.
Wir begleiten die Akte auch nach der Entscheidung
Wir begleiten Verfahren und Anträge gemeinsam mit der Umsetzung der Entscheidungen und, falls erforderlich, mit Beitreibung, Eintragung oder Vollstreckung und berichten Ihnen über die Entwicklungen.
Das Anwaltshonorar sowie Gerichts-, Vollstreckungs-, Übersetzungs-, Notar-, Apostille- und Versandkosten und gegebenenfalls die Honorare unabhängiger Rechtsanwälte im Ausland werden als gesonderte Positionen behandelt.
Vertraulichkeit und berufliche Verantwortung
Vertraulichkeit und Informationssicherheit bei internationalen Akten.
Informationen und Dokumente werden unter Beachtung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses, des Schutzes personenbezogener Daten und des Grundsatzes der Zweckbindung behandelt. Ist eine Weitergabe an Juristen oder Übersetzer im Ausland erforderlich, werden Rechtsgrundlage, Umfang und geeignete Sicherheitsmaßnahmen gesondert geprüft.
Senden Sie bei der Erstanfrage keine sensiblen Dokumente wie Ausweis, Reisepass, Bank-, Gesundheits- oder umfangreiche Aktenunterlagen. Die sichere Übermittlungsmethode wird nach der Vorprüfung und der Interessenkonfliktprüfung festgelegt.
Eine Anfrage oder ein Besprechungswunsch bedeutet für sich genommen nicht, dass das Mandat angenommen wurde. Gesetzliche Fristen müssen vom Anfragenden selbst beachtet werden, bis ausdrücklich vereinbart ist, dass das Mandat übernommen wird.
Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen zu internationalen und mehrsprachigen Rechtsdienstleistungen.
In welchen Sprachen kann ich Besprechungen führen und Leistungen erhalten?
In allen Tätigkeitsbereichen unserer anwaltlichen Vertretung und Rechtsberatung bieten wir Kommunikation auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch an. Der verantwortliche Rechtsanwalt und das Arbeitsteam werden nach dem Gegenstand der Akte und dem Sprachbedarf bestimmt.
Kann ich meine Akte betreuen lassen, ohne in die Türkei zu reisen?
Sobald eine ordnungsgemäße Vollmacht und die erforderliche Dokumentenvorbereitung vorliegen, können viele Vorgänge in der Türkei aus der Ferne betreut werden. Vorgänge, die eine persönliche Teilnahme erfordern, und der Bedarf an Sondervollmachten werden in der konkreten Akte gesondert beurteilt.
Können Sie einen in einer Fremdsprache verfassten Vertrag prüfen?
Englische, deutsche und russische Dokumente können von einem geeigneten verantwortlichen Rechtsanwalt hinsichtlich ihres rechtlichen Inhalts und der Risiken geprüft werden. Die für Dokumente zur Vorlage bei Behörden erforderliche beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung sind gesonderte Vorgänge.
Kann eine ausländische Gerichtsentscheidung in der Türkei verwendet werden?
Je nach Art der Entscheidung und der anwendbaren Rechtsvorschriften kommen Anerkennung, Vollstreckung oder ein besonderes verwaltungsrechtliches Eintragungsverfahren in Betracht. Insbesondere bei ausländischen Scheidungsurteilen werden die besonderen Eintragungsvoraussetzungen gesondert geprüft.
Ist für jedes aus dem Ausland erhaltene Dokument eine Apostille erforderlich?
Nein. Maßgeblich sind die Art des Dokuments, das Ausstellungsland, die Stelle, bei der es verwendet werden soll, und die anwendbaren bilateralen oder multilateralen Übereinkommen. Ob eine Apostille, eine konsularische Beglaubigung oder eine Befreiung in Betracht kommt, wird gesondert geprüft.
Bieten Sie in anderen Ländern eine unmittelbare Vertretung vor Gericht an?
Unsere Kanzlei bietet in der Türkei Vertretung und Beratung im Rahmen des türkischen Rechts an. Für die örtliche Vertretung in einem anderen Land wird aktenbezogen mit den dort zugelassenen unabhängigen Rechtsanwälten koordiniert.
Welche Angaben sollte ich bei der Erstanfrage mitteilen?
Ihr Name oder Ihre Firma, das Land, in dem Sie sich befinden, Ihre Kommunikationssprache, eine kurze Zusammenfassung des Anliegens, die Gegenpartei und anstehende Fristen reichen für die erste Einschätzung aus. Sensible Dokumente sollten nicht gesendet werden, bevor ein sicherer Übermittlungsweg festgelegt wurde.
Besprechungsanfrage
Schildern Sie Ihr rechtliches Anliegen in Ihrer bevorzugten Sprache.
Nennen Sie in Ihrer ersten Nachricht das Land, in dem Sie sich befinden, Ihre bevorzugte Sprache, eine kurze Zusammenfassung des Anliegens, Angaben zur Gegenpartei und gegebenenfalls einen anstehenden Zustellungs- oder Antragstermin.
Telefon: +90 531 883 33 88
