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GÜNEŞ & GÜNEŞ RECHTSANWALTSKANZLEI

Beratungstermin anfragen

Teilen Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Kontaktpräferenz für ein rechtliches Gespräch mit, persönlich in unserem Büro in Antalya, per Telefon oder online.

Seit 1999 tätig · Mit Sitz in Antalya, landesweit in der Türkei

Türkisch · Englisch · Deutsch · Russisch

  1. Teilen Sie Ihre Anfrage mit.

    Nennen Sie Ihr Anliegen, Ihre Kontaktdaten und Ihre Gesprächspräferenz.

  2. Erste Kontaktaufnahme spätestens innerhalb von 48 Stunden.

    Nachdem Ihre Anfrage bei unserer Kanzlei eingegangen ist, nimmt unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen Kontakt mit Ihnen auf.

  3. Legen wir es gemeinsam verbindlich fest.

    Umfang, Dauer und Honorar werden mitgeteilt; Datum, Uhrzeit und Gesprächsform werden gegenseitig bestätigt.

Haben Sie sich schon einmal an uns gewandt? Es genügt, Ihre bestehende Anfragereferenz anzugeben. Für Ihre laufende Akte können Sie die Seite Kontakt für Bestandsmandanten nutzen.

DER ERSTE SCHRITT ZU IHREM GESPRÄCH

Schildern Sie Ihr rechtliches Anliegen.

Für die erste Anfrage genügen eine kurze Beschreibung und eine Kontaktmöglichkeit, über die wir Sie erreichen. Tag und Uhrzeit können wir gemeinsam festlegen.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei verwendet die Angaben, die Sie hier mitteilen, um Ihr Anliegen zu prüfen, sich bei Ihnen zu melden und den damit verbundenen Kommunikationsvorgang durchzuführen. Einzelheiten zur Verwendung der Daten und zu Ihren Rechten können Sie einsehen. Datenschutzhinweis zu Gesprächen und Terminen (wird in einem neuen Tab geöffnet)

01Anfrage und Kontakt

Geben Sie bei Nummern aus dem Ausland die Landesvorwahl an.

02Gesprächsthema und Gesprächsform

Teilen Sie keine Ausweisnummer, Bankdaten oder vertraulichen Unterlagen mit. Höchstens 1.500 Zeichen.

0 / 1.500

03Zeit und weitere Präferenzen

Haben Sie noch keinen Tag und keine Uhrzeit gewählt, können wir diese Angaben bei der ersten Kontaktaufnahme gemeinsam festlegen.

Weitere Gesprächspräferenzen (optional)

Geben Sie, falls vorhanden, die Referenz an, die Ihnen unsere Kanzlei mitgeteilt hat.

Sie müssen kein ärztliches Attest und keine Diagnose mitteilen.

Ihr Wunsch zum Rechtsanwalt wird nach Thema und Verfügbarkeit berücksichtigt.

Umfang Ihrer Anfrage

Dieses Formular dient der Gesprächsplanung. Das Absenden macht den Termin nicht verbindlich und bedeutet nicht, dass unsere Kanzlei die Verfolgung eines Verfahrens oder Vorgangs übernommen hat. Es hemmt keine rechtlichen Fristen.

Vertraulichkeit und personenbezogene Daten

Die von Ihnen mitgeteilten Angaben werden zur Prüfung Ihrer rechtlichen Anfrage, zur Prüfung der Beteiligten, zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Planung des Gesprächs behandelt, im Rahmen der beruflichen Verschwiegenheit und der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten.

Datenschutzhinweis zu Gesprächen und Terminen

Nachdem Ihre Anfrage bei unserer Kanzlei eingegangen ist, erfolgt spätestens innerhalb von 48 Stunden die erste Kontaktaufnahme. Diese Frist ist nicht die Zeit, die für den Abschluss einer ausführlichen rechtlichen Prüfung benötigt wird.

Steht ein Verhandlungs-, Antrags- oder Einspruchstermin bevor, warten Sie nicht auf die Antwort: Rufen Sie unsere Hauptnummer an.

VOR DEM GESPRÄCH

Beginnen Sie mit den Angaben, die Sie haben.

Eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse, wichtige Daten und die einschlägigen Unterlagen erleichtern das erste Gespräch. Verschieben Sie die erste Kontaktaufnahme nicht wegen fehlender Unterlagen.

Bereiten Sie Ihre Angaben und Unterlagen vor.

Sehen Sie sich die Checkliste an; nutzen Sie die Vorlage für Ereignischronologie und Unterlagenliste.

Vorbereitungsleitfaden ansehen

Schildern Sie Ihr Anliegen ausführlicher.

Möchten Sie Ihre ersten Angaben umfassend mitteilen, nutzen Sie die Seite zur Voranfrage.

Voranfrage eines neuen Mandanten

VOR IHREM TERMIN

Was vor dem Gespräch häufig gefragt wird

Was geschieht, nachdem ich meine Anfrage gesendet habe?

Sobald Ihre Anfrage im System erfasst ist, wird auf dem Bildschirm eine Referenznummer angezeigt. Nachdem Ihre Anfrage bei der Kanzlei eingegangen ist, erfolgt spätestens innerhalb von 48 Stunden die erste Kontaktaufnahme. Umfang, geplante Dauer und Beratungshonorar des Gesprächs werden mitgeteilt; Datum, Uhrzeit und Gesprächsform werden durch gegenseitige Bestätigung verbindlich.

Was ist der Unterschied zwischen einer Gesprächsanfrage und der Voranfrage neuer Mandanten?

Diese Seite dient der Gesprächsplanung. Um Ihr Anliegen und Ihre ersten Angaben umfassender mitzuteilen, können Sie die Seite „Voranfrage eines neuen Mandanten“ nutzen. Haben Sie sich bereits zuvor an uns gewandt, geben Sie, statt dieselben Angaben erneut zu senden, Ihre bestehende Anfragereferenz an.

Wann wird das Beratungshonorar mitgeteilt?

Umfang, geplante Dauer und Beratungshonorar des Gesprächs werden mitgeteilt, bevor Sie den Termin verbindlich machen. Über dieses Formular wird keine Zahlung entgegengenommen.

Kann ich aus dem Ausland und in einer anderen Sprache sprechen?

Ja. Sie können angeben, ob Sie das Gespräch auf Türkisch, Englisch, Deutsch oder Russisch wünschen. Wir können ein Gespräch per Telefon oder online über Zoom, Microsoft Teams oder WhatsApp planen. Gesprächsform und Verfügbarkeit werden gemeinsam bestätigt.

Wie werden die Zeit in der Türkei und meine Ortszeit aufeinander abgestimmt?

Teilen Sie eine Präferenz nach Ihrer Ortszeit mit, nennen Sie Land, Stadt, Zeitzone und Gesprächsdatum. Sommer-/Winterzeit und Tagesunterschied werden nach diesem Datum beurteilt. Bei der Bestätigung werden sowohl das Datum und die Uhrzeit in der Türkei als auch Ihr Ortsdatum und Ihre Ortszeit deutlich angegeben.

Kann ich eine Anfrage stellen, obwohl ich Tag und Uhrzeit noch nicht festgelegt habe?

Ja. Sie können Ihre Anfrage mit der Option „Gemeinsam festlegen“ übermitteln. Passende Tage und Uhrzeiten werden bei der ersten Kontaktaufnahme besprochen. Anfragen außerhalb der Arbeitszeiten werden gesondert bestätigt.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Gespräch vorbereiten?

Sie können eine kurze Zusammenfassung der Ereignisse, wichtige Daten, Angaben zur bestehenden Akte und die wesentlichen Unterlagen zum Thema vorbereiten. Nutzen Sie die Checkliste auf der Seite „Vorbereitung und erforderliche Unterlagen vor der Anfrage“. Verschieben Sie die erste Kontaktaufnahme nicht wegen fehlender Unterlagen.

Muss ich bei meiner ersten Anfrage Unterlagen hochladen?

Nein. In diesem Formular gibt es kein Feld zum Hochladen von Unterlagen. Geben Sie keine Ausweisnummer, Bankdaten, Passwörter oder unnötige sensible Angaben ein. Legen Sie die erforderlichen Unterlagen und die Übermittlungsart zuerst mit unserer Kanzlei fest.

Was soll ich tun, wenn ein dringender Vorgang oder ein Termin bevorsteht?

Nähert sich ein Verhandlungs-, Antrags- oder Einspruchstermin, rufen Sie unsere Hauptnummer an, ohne die Antwort auf das Formular oder die 48-stündige Frist für die erste Kontaktaufnahme abzuwarten. Das Absenden des Formulars hemmt keine rechtlichen Fristen; es bedeutet nicht, dass unsere Kanzlei die Verfolgung des Vorgangs übernommen hat.

Wie kann ich meinen Termin ändern oder absagen?

Antworten Sie auf die Bestätigungsnachricht oder wenden Sie sich mit Ihrer Anfragereferenz an unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen. Teilen Sie uns Ihre Änderung so früh wie möglich mit. Der neue Tag und die neue Uhrzeit werden verbindlich, wenn sie gesondert bestätigt sind.

Was tue ich, wenn ich mich nicht mit dem Online-Gespräch verbinden kann?

Erreichen Sie unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen über unsere Hauptnummer oder unsere WhatsApp-Nummer. Besteht das Verbindungsproblem fort, wird gemeinsam eine geeignete alternative Gesprächsform festgelegt.

Was tue ich, wenn ich innerhalb von 48 Stunden keine Rückmeldung erhalte?

Mit Ihrer Anfragereferenz können Sie sich über unsere Hauptnummer nach dem Stand Ihrer Anfrage erkundigen. Haben Sie die E-Mail-Option gewählt, prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sehen Sie auf dem Bildschirm keine Eingangsbestätigung, gehen Sie nicht davon aus, dass Ihre Anfrage angekommen ist; nehmen Sie direkt Kontakt auf.

GEMEINSAM FESTLEGEN

Legen wir die passende Gesprächsform gemeinsam für Sie fest.

Sie müssen weder das Rechtsgebiet kennen noch alle Unterlagen zusammengestellt haben. Es genügt, wenn Sie Ihr Anliegen in Ihren eigenen Worten schildern.

Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei · seit 1999 tätig

Das Absenden einer Anfrage begründet für sich allein kein Vertretungsverhältnis. Warten Sie bei dringenden und fristgebundenen Vorgängen nicht auf eine schriftliche Antwort.