Einstweilige Verfügung
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Die einstweilige Verfügung (ihtiyati tedbir) ist ein vorläufiger rechtlicher Schutz, der gewährt wird gegen die Gefahr, dass infolge einer in der bestehenden Lage eintretenden Veränderung die Verwirklichung des Rechts erheblich erschwert oder unmöglich wird oder ein ernsthafter Schaden entsteht. Sie ist kein endgültiges Urteil; die Voraussetzungen der Glaubhaftmachung, der Verhältnismäßigkeit und der Sicherheit werden im konkreten Fall geprüft.
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