Rechtskraft
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Die materielle Rechtskraft ist die Bindungswirkung, die ein formell rechtskräftiges Urteil zwischen denselben Parteien hinsichtlich desselben Klagegrundes und desselben Klageantrags entfaltet. Dass über dieselbe Klage nicht bereits rechtskräftig entschieden worden ist, ist eine Prozessvoraussetzung; das Gericht beachtet dieses Hindernis von Amts wegen.
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