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Mangelhafte Erfüllung (ayıplı ifa)

Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung

Mangelhafte Erfüllung (ayıplı ifa) liegt vor, wenn die gelieferte Ware, das ausgeführte Werk oder die erbrachte Dienstleistung nicht die im Vertrag vereinbarten oder die objektiv zu erwartenden Eigenschaften aufweist. Art des Mangels, Vertragsverhältnis, Stellung der Parteien, Untersuchungs- und Anzeigepflichten sowie Wahlrechte unterscheiden sich je nach anwendbarem Gesetz.

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Mediation (arabuluculuk)

Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung

Die Mediation ist ein Verfahren der Streitbeilegung, in dem die Parteien einer Streitigkeit in Gesprächen, die von einem unparteiischen und unabhängigen, fachlich ausgebildeten Dritten geleitet werden, ihre eigene Lösung zu erarbeiten versuchen. Der Mediator trifft keine verbindliche Entscheidung; er erleichtert die Kommunikation der Parteien und kann nach dem Gesetz Nr. 6325 auch einen Vorschlag unterbreiten, wenn die Parteien keine Lösung erarbeiten. Sie ist grundsätzlich freiwillig; bei bestimmten arbeitsrechtlichen, handelsrechtlichen, verbraucherrechtlichen und mietrechtlichen Streitigkeiten ist jedoch die Anrufung eines Mediators vor Klageerhebung Prozessvoraussetzung.

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