Mangelhafte Erfüllung (ayıplı ifa)
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Mangelhafte Erfüllung (ayıplı ifa) liegt vor, wenn die gelieferte Ware, das ausgeführte Werk oder die erbrachte Dienstleistung nicht die im Vertrag vereinbarten oder die objektiv zu erwartenden Eigenschaften aufweist. Art des Mangels, Vertragsverhältnis, Stellung der Parteien, Untersuchungs- und Anzeigepflichten sowie Wahlrechte unterscheiden sich je nach anwendbarem Gesetz.
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