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Token

Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance

Ein Token ist ein Kryptowert, der ohne ein eigenes Blockchain-Netz mittels Smart Contract in einem bestehenden Distributed-Ledger-Netz geschaffen wird und in einem bestimmten Ökosystem einen Wert, eine Leistung oder ein Recht verkörpert. Das Gesetz enthält keine eigene Definition des Tokens; das Kapitalmarktgesetz Nr. 6362 behandelt Token innerhalb des Oberbegriffs Kryptowert. Die Definition des Tokens findet sich in der Mitteilung (Tebliğ) Nr. III-35/B.2 der Kapitalmarktaufsicht SPK zu Kryptowert-Dienstleistern.

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