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Nachlassvertrag (Konkordato)

Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance

Der Nachlassvertrag (Konkordato) ist ein gerichtliches Verfahren, das es einem Schuldner, der seine Schulden bei Fälligkeit nicht begleichen kann oder dem die Zahlungsunfähigkeit droht, ermöglicht, seine Verbindlichkeiten durch einen Plan neu zu ordnen, der den Gläubigern überwiegend Stundungen oder Nachlässe vorsieht. Der Plan wird verbindlich, wenn er von der gesetzlich geforderten Mehrheit der Gläubiger angenommen und vom Gericht bestätigt wird (tasdik). Geregelt ist er in Art. 285 ff. des Gesetzes über Zwangsvollstreckung und Insolvenz (İİK). Das Verfahren läuft unter der Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters; während der vom Gericht gewährten Stundung (mühlet) ruhen die Vollstreckungsverfahren grundsätzlich. Ziel ist überwiegend, eine drohende Insolvenz abzuwenden.

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