Gesellschaftsrecht
Auflösung der GmbH aus wichtigem Grund: Ausschluss des Gesellschafters statt Auflösung und weitere Alternativlösungen
Die Auflösung der GmbH aus wichtigem Grund ist das letzte Mittel. Das Gericht kann statt der Auflösung den Ausschluss des klagenden Gesellschafters gegen Zahlung des wirklichen Werts oder eine andere durchführbare Lösung anordnen.