Seehandelsrecht
Haftungsbeschränkung bei Seeunfällen: LLMC, Errichtung eines Fonds und Rechte der Gläubiger
Die Haftungsbeschränkung bei Seeunfällen ist ein besonderes Rechtsregime, das hinsichtlich bestimmter Personen auf die Gesamtheit bestimmter Seeforderungen angewendet werden kann.