Strafrecht und Strafverfahren
Vermögensbeschlagnahme im Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen nach Artikel 128 CMK, Bankkonten, Grundstücke und Aufhebung der Maßnahme
Nach Artikel 128 CMK: Bankkonten, Grundstücke, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile, Rechte Dritter, zweiwöchige Beschwerdefrist, Aufhebung der Maßnahme und Entschädigung bei unrechtmäßiger Beschlagnahme.