Gesellschaftsrecht
Ein Startup zu gründen heißt nicht, eine Gesellschaft zu gründen: Von der Idee bis zum Exit eine investierbare Struktur aufbauen
Von der Startup-Gründung bis zu Investition und Exit: Gründervereinbarungen, Softwarerechte, Cap Table, KVKK, Due Diligence und Anteilsübertragung.