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GRENZÜBERSCHREITENDE VORGÄNGE UND STREITIGKEITEN

Internationale rechtliche Koordination

Bei grenzüberschreitenden Vorgängen koordinieren wir türkisches Recht, ausländische Juristen, Unterlagen, Fristen und Antragsverfahren im Hinblick auf das gemeinsame Ziel Ihrer Akte.

LÄNDER, ZUSTÄNDIGKEITEN UND GEMEINSAMER VORGEHENSPLAN

Wie werden Ihre grenzüberschreitenden Vorgänge koordiniert?

Das richtige Land, ein zugelassener Jurist, verwendbare Unterlagen und gesondert verfolgte Fristen.

Internationale rechtliche Koordination bedeutet, bei einem mit mehreren Ländern verbundenen Vorgang, Vertrag, Prozess oder Vollstreckungsverfahren festzulegen, welche Arbeit in welchem Land, von wem und in welcher Reihenfolge ausgeführt wird. Die Kommunikation mit ausländischen Rechtsanwälten, die Vorbereitung von Unterlagen und die Berichterstattung werden zusammen mit der Prüfung von Zuständigkeit, anwendbarem Recht und Fristen behandelt.

Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş kann die Beratung und Vertretung zum türkischen Recht sowie die allgemeine Koordination der Akte übernehmen. Ausländische rechtliche Stellungnahmen und Vertretungen, die eine örtliche Befugnis in dem jeweiligen Land erfordern, werden von einem im jeweiligen Rechtsgebiet zugelassenen unabhängigen Juristen wahrgenommen. Umfang des Auftrags, Honorar, Informationsaustausch und Verantwortliche werden zu Beginn festgelegt.

Auslandsvorgänge von Unternehmen, Auslandsinvestitionen, Verträge, Streitigkeiten mit Bezug zu mehreren Ländern sowie persönliche und familienrechtliche Vorgänge werden nach dem Bedarf der Akte geplant. Die Zusammenarbeit mit dem bisherigen ausländischen Rechtsanwalt des Mandanten kann fortgesetzt werden; bei Bedarf an einem neuen Juristen werden Berufsregistrierung, Gegenstand und Befugnis geprüft.

Bei einer nahenden Frist oder dringendem Schutzbedarf nennen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme das Land, das Datum der Entscheidung oder Mitteilung und das erwartete Ergebnis. Allein das Senden einer Anfrage für ein Vorgespräch hemmt die Frist nicht und bedeutet nicht, dass die Vertretung übernommen wurde.

Für wen eignet sich diese Leistung?

  • Unternehmen mit Sitz in der Türkei, die im Ausland Investitionen, Gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen oder Handelsgeschäfte planen.
  • Ausländische Unternehmen, Investoren und internationale Unternehmensgruppen, die in der Türkei Vorgänge durchführen.
  • Personen und Einrichtungen, die in mehreren Ländern Prozesse, Schiedsverfahren, Forderungen oder die Ermittlung von Vermögenswerten benötigen.
  • Personen mit ausländischen Unterlagen, Vollmachten oder Vorgängen zu Erbschaft, Immobilien, Familie oder persönlichem Status.
  • Ausländische Rechtsanwälte und Rechtsabteilungen von Unternehmen, die Arbeit zum türkischen Recht und örtliche Koordination wünschen.

In welchen Fällen ist eine unverzügliche Bewertung erforderlich?

  • Eine zugestellte Klage, Entscheidung oder Verwaltungsmitteilung oder eine nahende Frist für Einspruch und Antrag.
  • Das Risiko, dass Vermögenswerte übertragen, Geld verschoben oder Unterlagen verloren gehen.
  • Ein naher Vorgangstermin, der an Unterschrift, Zahlung, Eintragung, Genehmigung oder Übergabe von Unterlagen gebunden ist.
  • Eine Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme, behördliche Prüfung oder dringende Datenanfrage in einem ausländischen Staat.

Ein dringender Vorgang wird nach dem Verfahren des zugelassenen Juristen und der Behörde des jeweiligen Landes geplant. Laden Sie keine umfangreichen Ausweis-, Prozess- oder Geschäftsgeheimnisunterlagen in den allgemeinen Kontaktbereich hoch.

LEISTUNGSUMFANG

Unsere Leistungen in der internationalen rechtlichen Koordination

Vom Aktenplan über die Verwendung von Unterlagen und die rechtliche Stellungnahme ausländischer Juristen bis zur Durchsetzung einer Entscheidung: 42 Arbeitsthemen. Die Einzelheiten erläutern die zu übernehmende Arbeit und die Grenzen der Befugnis.

Aktenplan und Koordination der Juristen

Länder- und Vorgangsplan

Wir bestimmen die Länder, Anknüpfungspunkte, Behörden und nahen Termine. Wir sammeln örtliche rechtliche Stellungnahmen mit gemeinsamen Fragen und klären Arbeitsreihenfolge, Verantwortliche und entscheidungsbedürftige Punkte.

  • Länder- und Verantwortungstabelle
  • Anwendbares Recht und Rechtsauskünfte
  • Fristen und Reihenfolge der Vorgänge
Umfang und Vorgänge ansehen: Länder- und Vorgangsplan

Akte mit mehreren Ländern und Karte der rechtlichen Anknüpfungen

Parteien, Konzerngesellschaften, Staatsangehörigkeiten, Wohnsitze, Vermögenswerte, Unterschrifts- und Erfüllungsorte, zuständige Behörden und bestehende Verträge werden nach Ländern erfasst. Die Auswirkung jeder Anknüpfung auf Zuständigkeit, anwendbares Recht, Unterlagen oder den Vorgangskalender wird als eigenes Arbeitspaket dargestellt.

Matrix der Länder, Behörden und Verantwortlichkeiten

Es wird bestimmt, welcher Jurist, Notar, Übersetzer, welches Steuer- oder Technikteam in jedem Land tätig wird und welche Einheit des Unternehmens entscheidet. Verantwortliche, genehmigende, konsultierte und informierte Personen werden in einer schriftlichen Matrix getrennt.

Kalender, Fristen- und Abhängigkeitsmanagement bei mehreren Ländern

Verjährung, Ausschlussfristen sowie Termine für Klage, Einspruch, Besprechung, Unterschrift, Notar, Beglaubigung, Zahlung und Abschluss werden nach Ländern erfasst. Die Auswirkung einer Verzögerung in einem Land auf andere Arbeitspakete und eine alternative Reihenfolge werden sichtbar gemacht.

Koordination rechtlicher Stellungnahmen aus mehreren Rechtsgebieten

Eine gemeinsame Sachverhaltszusammenfassung und ein länderbezogener Fragenkatalog werden erstellt; es wird verhindert, dass ausländische Juristen dieselben Begriffe in unterschiedlicher Bedeutung verwenden. Die Stellungnahmen werden mit Datum, Quelle, Annahmen und Einschränkungen zusammengeführt; Unterschiede zwischen den Stellungnahmen werden in einem Entscheidungsvermerk erläutert.

Inhalt des ausländischen Rechts und Bestätigung der Aktualität

Die Stellungnahme zum ausländischen Recht wird von einem zugelassenen örtlichen Juristen eingeholt; Änderungsdatum und amtliche Quellen werden angegeben. Eine Internetzusammenfassung oder ein früherer Aktentext ersetzt keine aktuelle Stellungnahme zum ausländischen Recht.

Bei einer in der Türkei verhandelten Streitigkeit mit Auslandsbezug wendet der Richter nach Artikel 2 des Gesetzes Nr. 5718 das zuständige ausländische Recht von Amts wegen an; er kann die Parteien um Mithilfe bei der Feststellung des Inhalts bitten. Die Stellungnahme eines ausländischen Juristen hebt diese Pflicht des Gerichts nicht auf. Der Fall, dass der Inhalt trotz Nachforschung nicht festgestellt werden kann, ist im Gesetz gesondert geregelt.

Rechtsgrundlage: 1

Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten

Wir trennen die Arbeit zum türkischen Recht von dem im Ausland vorzunehmenden Vorgang. Wir legen Befugnis, Interessenkonflikt, Beauftragung und Honorarbedingungen des bestehenden oder neuen ausländischen Juristen fest.

  • Berufsregistrierung und Befugnis
  • Interessenkonflikt und Auftragsumfang
  • Beratung zum türkischen Recht
Umfang und Vorgänge ansehen: Zusammenarbeit mit ausländischen Rechtsanwälten

Hauptberatung zum türkischen Recht und Aktenführung

Vertrags-, Gesellschafts-, Prozess-, Daten-, Genehmigungs- und Vollstreckungsthemen zum türkischen Recht werden in einem einheitlichen Arbeitsplan behandelt. Durch die Prüfung der Auswirkung der Stellungnahmen aus dem Ausland auf das Ziel in der Türkei wird für die Geschäftsleitung oder die Person ein zusammenfassender Ergebnisvermerk erstellt.

Auswahl ausländischer Juristen und Befugnisprüfung

Geeignete ausländische Juristen werden anhand von Land, Rechtsgebiet, Vorgangsart, Sprache und beruflicher Befugnis bewertet. Berufsregistrierung, Auftragsumfang, Unabhängigkeit und die Form der direkten oder koordinierten Beauftragung werden erläutert.

Konfliktprüfung, Beauftragung und Honorarumfang

Die für die Konfliktprüfung des ausländischen Juristen erforderlichen Mindestangaben zu den Parteien werden sicher übermittelt. Aufgabenbeschreibung, ausgeschlossene Arbeiten, Liefertermin, Berichtssprache, Honorar, Auslagen, Abrechnung und Änderungsverfahren werden schriftlich geklärt.

Rechtsgrundlage: 2

Berichterstattung und Aktenabschluss

Wir führen Länderstellungnahmen, offene Punkte und Entscheidungen in einem gemeinsamen Bericht zusammen. Nach Abschluss der Arbeit binden wir Unterlagen, Vollmachten, Zugänge und fortdauernde Pflichten an einen Abschlussplan.

  • Mehrsprachiger Statusbericht
  • Nachverfolgung von Entscheidungen und Kosten
  • Befugnis, Unterlagen und Archivordnung
Umfang und Vorgänge ansehen: Berichterstattung und Aktenabschluss

Mehrsprachige Berichterstattung, Entscheidungs- und Vorgangsprotokoll

Länderstellungnahmen werden in einen regelmäßigen Bericht überführt, bestehend aus gemeinsamer Zusammenfassung, offenen Punkten, Fristen, Verantwortlichen, finanzieller Lage und entscheidungsbedürftigen Themen. Übersetzung und rechtliche Stellungnahme werden getrennt; jedes Ergebnis wird mit Quelle und Prüfdatum ausgewiesen.

Entscheidungen aus Telefonaten oder Besprechungen werden mit einem kurzen schriftlichen Vermerk bestätigt; eine unterschiedliche Auslegung derselben Anweisung durch verschiedene Juristen wird verhindert.

Aktenabschluss, Beendigung der Befugnis und Archivplan

Nach Abschluss des Vorgangs oder der Streitigkeit werden die Akten des ausländischen Juristen, Vollmachten, Zugangskonten, Originalunterlagen, Aufbewahrungsfristen und fortdauernde Pflichten überprüft. Vernichtung, Rückgabe, Archivierung, spätere Mitteilungen und ein Vermerk zu gewonnenen Erkenntnissen werden mit einer schriftlichen Abschlussliste abgeschlossen.

Rechtsgrundlage: 2, 6

Vertrags-, Investitions- und Gesellschaftsvorgänge

Grenzüberschreitende Verträge

Wir prüfen Rechtswahl-, Gerichtsstands- und Schiedsklauseln zusammen mit der Vertragserfüllung. Örtliche Anlagen, Texte in verschiedenen Sprachen und Verhandlungsänderungen steuern wir in einem gemeinsamen Rahmen.

  • Verkauf, Dienstleistung und Lizenz
  • Recht, Zuständigkeit und Schiedsverfahren
  • Verhandlung und Textkonsistenz
Umfang und Vorgänge ansehen: Grenzüberschreitende Verträge

Koordination von anwendbarem Recht, Gerichtszuständigkeit und Schiedsklauseln

Rechtswahl, Gerichtszuständigkeit, Schiedsverfahren, Zustellungs- und Sprachklauseln im Vertrag werden gemeinsam geprüft. Die Wirksamkeit der Klauseln in den gewählten Ländern und die Folge einer Entscheidung am Ort ihrer Durchsetzung werden mit ausländischen Juristen bestätigt.

Prozess der Erstellung und Prüfung grenzüberschreitender Verträge

Länderanlagen und zwingende Bestimmungen eines Kauf-, Vertriebs-, Dienstleistungs-, Lizenz-, Technologie-, Liefer- oder Gemeinschaftsunternehmensvertrags werden koordiniert. Es wird bestimmt, ob ein einheitlicher Text, ein zweisprachiger Text oder eine Struktur aus Hauptvertrag und örtlicher Anlage geeignet ist.

Widersprüche zwischen Bestimmungen in verschiedenen Sprachfassungen, länderspezifische zwingende Vorschriften, der Umfang einer Lizenz an geistigem Eigentum und die Frage, welcher Text maßgeblich ist, werden geklärt. Die Hauptarbeit im Rahmen der Vertragsprüfung kann gesondert von der Koordinationsaufgabe festgelegt werden.

Koordination internationaler Handelsverhandlungen

Änderungen aus den rechtlichen, steuerlichen, finanziellen, operativen und regulatorischen Teams der Parteien werden in einer einzigen Verhandlungsliste gesammelt. Offene Punkte werden zusammen mit dem Entscheidungsbefugten, den wirtschaftlichen Auswirkungen und den rechtlichen Optionen verfolgt.

Rechtsgrundlage: 1, 8

Gesellschaft, Übertragung und Investition

Wir planen Gesellschaftsbeschlüsse, Genehmigungen, Unterschrift, Zahlung und Eintragung nach Ländern. Wir ordnen die Voraussetzungen von Gründung, Anteils- oder Vermögensübertragung und Investition den jeweiligen örtlichen Teams zu.

  • Gesellschafts- und Konzernvorgänge
  • Übertragung von Anteilen, Vermögen und Gesellschaften
  • Investition, Unterzeichnung und Abschluss
Umfang und Vorgänge ansehen: Gesellschaft, Übertragung und Investition

Grenzüberschreitende Unternehmensführung und Vorgänge von Konzerngesellschaften

Beschluss-, Befugnis-, Berichts- und interne Genehmigungsstruktur von Muttergesellschaft, verbundenen Gesellschaften, Zweigniederlassungen und Vertretungen werden nach Ländern getrennt. Der Abschluss von Vorgängen des Verwaltungsrats, der Generalversammlung, der Unterschrift und der Vollmacht in einem gemeinsamen Kalender wird koordiniert.

Vorgänge zu Auslandsgesellschaften, Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros

Vor Gründung oder Auflösung werden Zweck, Tätigkeit, Kapital, Gesellschafter, Geschäftsführer, Genehmigungen, Steuern und Beschäftigung mit örtlichen Juristen und anderen zuständigen Berufsangehörigen geplant. Gesellschaftsbeschlüsse in der Türkei und Eintragungserfordernisse im Ausland werden in eine abgestimmte Reihenfolge gebracht.

Anteils- und Vermögensübertragung sowie Abschlusssteuerung

Bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Anteilen, Betrieb, Vertrag, geistigem Eigentum oder einem anderen Vermögenswert werden Voraussetzungen, Unterschriftsbefugnisse, Übergaben, Zahlung und Eintragungen an eine Abschlussliste gebunden. In welchem Land und in welcher Form Unterlagen unterzeichnet werden, wird vorab überprüft.

Koordination der Umsetzung grenzüberschreitender Fusionen und Übernahmen

Rechtliche Due Diligence, Wettbewerbsfreigabe, Kontrolle ausländischer Investitionen, Gesellschaftsbeschlüsse, Finanzierung, Daten und Mitarbeiterübergang werden den jeweiligen Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Diese Leistung steuert den Umsetzungsplan für mehrere Länder, ohne die Hauptprüfung der Fusion und Übernahme zu wiederholen.

Koordination des Verfahrens ausländischer Investitionen

Die Dimensionen der Investition in Bezug auf Gesellschaft, Vertrag, Immobilie, Finanzierung, Förderung, Genehmigung, Steuern und Gewinntransfer werden nach Ländern getrennt. Die Arbeit zum Investitionsrecht in der Türkei und der Genehmigungs- und Berichtsbedarf des Investors im eigenen Land werden im selben Kalender verfolgt.

Rechtsgrundlage: 1

Genehmigungen, Finanzierung und finanzielle Koordination

Wir prüfen aufsichtsrechtliche Genehmigungen, Identität und Kontrollstruktur der Parteien, Bankunterlagen und Handelsbeschränkungen. Fragen zu Steuern, Zoll und Buchhaltung koordinieren wir mit den zuständigen Berufsangehörigen.

  • Genehmigungen und Sanktionsprüfung
  • Identität, Bank und Zahlung
  • Steuern, Zoll und Finanzunterlagen
Umfang und Vorgänge ansehen: Genehmigungen, Finanzierung und finanzielle Koordination

Nachverfolgung aufsichtsrechtlicher Anträge und Genehmigungen in mehreren Ländern

Die zuständigen Behörden für Branchengenehmigungen, Wettbewerbsanmeldungen, Kapitalbewegungen, Lizenzen, Produkte, Ausfuhren oder andere Verwaltungsverfahren werden bestimmt. Ob die Genehmigung in einem Land Voraussetzung für den Antrag in einem anderen Land ist, wird mit den jeweiligen örtlichen Teams bestätigt.

Koordination von Sanktionen, Exportkontrolle und branchenbezogenen Beschränkungen

Fragen zu Sanktionen, Exportkontrolle, Endverwendern, Produktklassifizierung und branchenbezogenen Beschränkungen in den am Vorgang beteiligten Ländern werden an die zugelassenen ausländischen Juristen gerichtet. Die in der Türkei anwendbaren Regeln werden gesondert geprüft; ein Screening-Ergebnis allein gilt nicht als abschließende rechtliche Stellungnahme.

Ein Abgleich mit Sanktionslisten gilt ohne Prüfung der Beteiligungs- und Kontrollstruktur der Person und der Endverwendung des Produkts nicht als ausreichend. Die rechtliche Anwendbarkeit ausländischer Vorschriften und die Richtlinien der Bank zur Annahme von Vorgängen werden gesondert bewertet; ein Vorgangsmodell zur Umgehung von Beschränkungen wird nicht aufgebaut.

Know Your Customer (KYC), wirtschaftlich Berechtigter und Paket der Gesellschaftsunterlagen

Identität der Parteien, Beteiligungs- und Kontrollstruktur, Unterschriftsbefugnis und aktuelle Registerauszüge werden in dem für den Vorgang erforderlichen begrenzten Umfang zusammengestellt. Für denselben Nachweis werden Beglaubigungs-, Datums- und Übersetzungsformen geplant, die den Anforderungen verschiedener Länder oder Banken entsprechen.

Unterlagen zu Bank, Zahlung, Sicherheit und Treuhandkonto

Zahlungsweg, Währung, Bankbestätigung, Sicherheit, bedingte Zahlung und Unterlagen zum Treuhandkonto (Escrow) werden zusammen mit dem rechtlichen Abschluss verfolgt. Das aktuelle Verfahren, die Befugnisse und die Datenanfragen des Finanzinstituts werden von der jeweiligen Partei bestätigt.

Diese Leistung bedeutet nicht, dass die Kanzlei Bank oder Anbieter eines Treuhandkontos ist. Die zur Verwahrung des Geldes befugte Einrichtung, die Freigabebedingungen und die Zahlungsanweisung werden gesondert festgelegt. Bei Mitteilungen über eine Kontoänderung werden eine Bestätigung über einen bekannten unabhängigen Kommunikationsweg und eine interne Genehmigungsregelung im Unternehmen empfohlen.

Koordination von Steuern, Zoll und Buchhaltung

Steuerliche, quellensteuerliche, doppelbesteuerungsbezogene, verrechnungspreisbezogene, zollrechtliche und berichtsbezogene Folgen der rechtlichen Struktur werden zusammen mit zugelassenen Steuerberatern (mali müşavir) oder sonstigen Steuerberatungsfachleuten behandelt. Die Kanzlei erbringt anstelle dieser regulierten Berufe keine Finanzbescheinigungs- oder Erklärungsleistungen.

Rechtsgrundlage: 1, 6

Unterlagen, Zustellung und Datenaustausch

Vollmacht, Apostille und Übersetzung

Wir prüfen gemeinsam die Anforderungen des Ausstellungsortes der Urkunde und der Behörde, bei der sie verwendet wird. Die Schritte besondere Vollmacht, Original oder Abschrift, Notar, Beglaubigung und Übersetzung bringen wir in die richtige Reihenfolge.

  • Vollmachten und besondere Befugnisse
  • Apostille oder konsularische Beglaubigung
  • Übersetzung und Annahme durch die Behörde
Umfang und Vorgänge ansehen: Vollmacht, Apostille und Übersetzung

Vollmachten zur Verwendung im Ausland

Umfang der Vollmacht, besondere Befugnis, Dauer, Widerruf, Untervollmacht (tevkil), Form der Unterschrift und das Land der Verwendung werden von Anfang an festgelegt. Für eine in der Türkei auszustellende oder aus dem Ausland in die Türkei zu sendende Vollmacht wird die Reihenfolge von Notar, Konsulat, Apostille/Beglaubigung und Übersetzung gesondert vorbereitet.

Vorgänge, die bei der Prozessvertretung in der Türkei nach Artikel 74 des Gesetzes Nr. 6100 eine besondere Befugnis erfordern, werden gesondert bewertet. Ein im Ausland zu verwendender Vollmachtstext gilt nicht schon dadurch als vollständig, dass ein nur in der Türkei gültiges Muster übersetzt wird.

Notar, Apostille, Beglaubigung und konsularische Vorgänge

Geprüft werden Art der Urkunde, der Ausstellungs- und der Verwendungsstaat, die Anwendbarkeit des Haager Apostille-Übereinkommens, Vorbehalte oder Einwände und eine etwaige Befreiung von der Beglaubigung. Zuständige Behörde, Termin, Anlagen und Versandplan werden koordiniert.

Verfahren für beeidigte und beglaubigte Übersetzungen

Übersetzungssprache, Qualifikation des Übersetzers, notarielle oder konsularische Beglaubigung, zweisprachige Urkunden und Formerfordernisse werden so bestimmt, dass sie mit der Zielbehörde vereinbar sind. Eine rechtliche Terminologieliste wird erstellt; Namen, Firmenbezeichnungen, Daten und Nummern werden überprüft.

Rechtsgrundlage: 3, 9, 10, 15

Zustellung und Beschaffung von Aufzeichnungen

Wir bestimmen Anschrift des Empfängers, Land und Art der Urkunde. Bei Zustellung, Registerauskunft, Beweismitteln und internationalen Rechtshilfeersuchen koordinieren wir die zuständige Behörde, die Sprache und den Verfahrensweg.

  • Zustellung ins Ausland
  • Beschaffung von Auskünften, Registerdaten und Unterlagen
  • Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Handelssachen
Umfang und Vorgänge ansehen: Zustellung und Beschaffung von Aufzeichnungen

Zustellung im Ausland und Verfahrenskoordination

Stellung des Empfängers, bekannte Anschrift, Art der Urkunde, Land, anwendbares Abkommen, zentrale Behörde, Sprache, Ausfertigungen und Kosten werden geprüft. Der Rücklauf des Zustellungsnachweises und seine Auswirkung auf die Klage- oder Einspruchsfrist werden in den Aktenkalender eingetragen.

Das Haager Zustellungsübereinkommen von 1965 wird in Zivil- und Handelssachen angewandt, in denen seine Anwendungsvoraussetzungen vorliegen; der Fall, dass die Anschrift des Empfängers unbekannt ist, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Übereinkommens. Die Türkei hat den Verfahren nach Artikel 10 widersprochen. Diese Erklärung betrifft Zustellungen in die Türkei; bei Sendungen aus der Türkei in ein anderes Land werden die Erklärung dieses Landes und das von ihm anerkannte Verfahren geprüft.

Beschaffung von Auskünften und Aufzeichnungen aus dem Ausland

Es wird bestimmt, auf welchem Weg (freiwillig, offene Quelle, gerichtliche Anordnung oder Rechtshilfe) Gesellschafts-, Bank-, amtliche Register-, Betriebs-, Kommunikations- oder andere Aufzeichnungen angefordert werden können. Vertraulichkeit, Datenschutz, Berufsgeheimnis und örtliche Verbote werden mit ausländischen Juristen geprüft.

Internationale Rechtshilfeersuchen in Zivil- und Handelssachen

Für den Bedarf an Zeugen- oder Parteiaussagen, Urkunden, Ortsbesichtigung, Sachverständigengutachten oder Anschriftenermittlung werden das anwendbare Abkommen und die Erklärungen der Staaten recherchiert. Umfang des Ersuchens in der Akte des türkischen Gerichts, Übersetzung, Anlagen und Übermittlungsweg in das betreffende Land werden vorbereitet.

Nach dem Haager Beweisaufnahmeübereinkommen von 1970 wird zwischen den zuständigen Justizbehörden ein Ersuchen für Beweismittel vorbereitet, die in einem anhängigen oder in Aussicht genommenen Verfahren verwendet werden sollen. Dieses Verfahren verschafft keine allgemeine Befugnis zu privaten Ermittlungen und keinen unbeschränkten Zugang zu ausländischen Bankunterlagen. Die Erklärungen und Vorbehalte der Staaten werden gesondert geprüft.

Rechtsgrundlage: 4, 11, 12, 13

Daten und digitale Aufzeichnungen

Wir bestimmen das Land, in dem sich die Daten befinden, die zugriffsberechtigten Personen und die rechtliche Grundlage der Weitergabe. Interne Untersuchungen und digitale Prüfungen planen wir zusammen mit Vertraulichkeit, Datenschutz und örtlichem Verfahren.

  • Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland
  • Interne Untersuchungen und Befragungen
  • Sicherung digitaler Aufzeichnungen
Umfang und Vorgänge ansehen: Daten und digitale Aufzeichnungen

Koordination grenzüberschreitender interner Untersuchungen

Bei einer Prüfung zu Beschäftigten, Führungskräften, Geräten, Schriftverkehr und Zeugen in mehreren Ländern werden Auftrag, Vertraulichkeit, Arbeitsrecht, Datenschutz und Befragungsregeln nach Ländern bestimmt. Ein gemeinsamer Fragenplan, die Integrität der Aufzeichnungen und die Berichtsbefugnis werden in einer schriftlichen Ordnung geführt.

Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

Datenfluss, Rollen von Übermittler und Empfänger, Verarbeitungsvoraussetzung, Angemessenheitsbeschluss, geeignete Schutzmaßnahmen, Standardvertrag, verbindliche unternehmensinterne Vorschriften oder die Voraussetzungen einer gelegentlichen Übermittlung werden geprüft. Erforderliche Meldungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Weiterübermittlung und Aufbewahrung werden mit der Datenschutzarbeit koordiniert.

Der Fernzugriff eines im Ausland befindlichen Empfängers auf personenbezogene Daten in der Türkei kann ebenfalls eine Bewertung als Übermittlung erfordern. Soll der Weg über den Standardvertrag genutzt werden, werden der passende Vertragstyp, die Unterschriftsbefugnis der Parteien sowie der türkische Text und die Anlagen geprüft. Die Meldefrist von fünf Arbeitstagen ab Abschluss der Unterschriften wird gesondert verfolgt; der Standardtext wird außerhalb der zur Auswahl offenen Felder nicht verändert.

Prüfung digitaler Aufzeichnungen und Koordination der digitalen Forensik

Es wird bestimmt, in welchem Land E-Mail-, Server-, Cloud-, Geräte- und Vorgangsaufzeichnungen gespeichert sind und wer darauf zugreifen kann. Sicherungsmitteilung, Zugriffsbefugnis, Datenminimierung, technische Kopie, Prüfung und Plan für die sichere Übergabe werden mit den zuständigen Teams vorbereitet.

Im E-Discovery-Verfahren, also der Feststellung und Prüfung elektronischer Aufzeichnungen im Rahmen einer Streitigkeit, werden die Art der Beweisgewinnung und die Verwertbarkeit der Beweise als Urteilsgrundlage nach den einschlägigen Verfahrensregeln bewertet.

Rechtsgrundlage: 2, 6, 14, 16

Streitigkeit, justizielle Zusammenarbeit und Schutz

Prozess, Schiedsverfahren und Durchsetzung der Entscheidung

Wir bewerten parallele Verfahren, sachliche und örtliche Zuständigkeit und das Land, in dem die ausländische Entscheidung verwendet wird, gemeinsam. Die Schritte Zustellung, Anerkennung, Vollstreckbarerklärung (tenfiz) und Vollstreckung binden wir an den Prozess- oder Schiedsverfahrensplan.

  • Parallele Verfahren und Zuständigkeit
  • Internationales Schiedsverfahren
  • Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung
Umfang und Vorgänge ansehen: Prozess, Schiedsverfahren und Durchsetzung der Entscheidung

Verwendung und Vollstreckung einer ausländischen Gerichtsentscheidung

Für die Anerkennung, Vollstreckbarerklärung, Eintragung oder sonstige Verwendung einer ausländischen Entscheidung in der Türkei oder einer türkischen Entscheidung im Ausland wird eine länderbezogene Roadmap erstellt. Rechtskraft, Zustellung, Apostille/Beglaubigung, Übersetzung und Vermögensermittlung werden zusammen mit dem jeweiligen Tätigkeitsbereich bewertet.

Bei der Anerkennung in der Türkei wird nach Artikel 58 des Gesetzes Nr. 5718 das Gegenseitigkeitserfordernis in Artikel 54/1-a nicht verlangt; die Vollstreckbarerklärung unterliegt gesonderten Voraussetzungen. Für die Eintragung bestimmter Entscheidungen, etwa einer ausländischen Scheidung, in das Personenstandsregister kann nach den Voraussetzungen des Artikels 27/A des Gesetzes Nr. 5490 ein Verwaltungsweg bestehen. Die Apostille ersetzt diese Verfahren nicht. Die Einzelheiten werden im Rahmen von Anerkennung und Vollstreckung geprüft.

Koordination einer internationalen Schiedsverfahrensakte

Schiedsinstitution, Schiedsort, Sprache, anwendbares Recht, Schiedsrichter, Unterstützung durch örtliche Gerichte, Beweissammlung und die Vollstreckungsländer des Schiedsspruchs werden nach einem gemeinsamen Plan verfolgt. Die inhaltliche Führung des Schiedsverfahrens erfolgt mit der Arbeit zum internationalen Schiedsverfahren; Vorgänge nach dem Recht des ausländischen Schiedsortes werden mit dem zugelassenen örtlichen Juristen durchgeführt.

Neben der Schiedsvereinbarung und der Schiedsfähigkeit wird von Anfang an das Land geprüft, in dem der Schiedsspruch durchgesetzt wird. Das Verhältnis eines Antrags beim Gericht auf einstweiligen Schutz zum Schiedsverfahren wird nach den einschlägigen Regeln bewertet; internationales Schiedsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen gelten nicht als dieselbe Stufe.

Parallele Verfahren und Forumstrategie

Klagen, Schiedsverfahren und Verwaltungsverfahren, die zum selben Sachverhalt in verschiedenen Ländern anhängig sind oder werden können, werden erfasst. Die Auswirkungen von Rechtshängigkeit, Rechtskraft, Zuständigkeitsrüge, einstweiliger Verfügung, Zustellung und Informationsaustausch werden zusammen mit der Stellungnahme des Juristen des jeweiligen Landes bewertet.

Rechtsgrundlage: 1, 7, 8

Dringender Schutz und justizielle Zusammenarbeit

Das Risiko des Verlusts von Vermögenswerten oder Aufzeichnungen und dringende Vorgänge bewerten wir mit dem örtlichen Juristen. Rechtshilfe in Strafsachen, Auslieferung und Überstellung verurteilter Personen verfolgen wir im Rahmen ihrer eigenen Verfahren mit gesonderten Arbeitsplänen.

  • Vermögenswerte und einstweiliger Schutz
  • Rechtshilfe in Strafsachen
  • Auslieferung, Überstellung und dringende Vorfälle
Umfang und Vorgänge ansehen: Dringender Schutz und justizielle Zusammenarbeit

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Ist bei einem Ermittlungs- oder Strafverfahren eine Aussage, Auskunft, Aufzeichnung, Zustellung oder eine andere Handlung erforderlich, werden das Gesetz Nr. 6706, das Abkommen und das Verfahren der zentralen Behörde geprüft. Ersuchen, Sachverhaltszusammenfassung, rechtliche Einordnung, Frist und Übersetzungsordnung werden mit der strafrechtlichen Arbeit koordiniert.

Koordination von Auslieferung, Überstellung verurteilter Personen und Übertragung der Strafverfolgung

Bei einem Antrag auf Auslieferung von Straftätern, Überstellung verurteilter Personen oder Übertragung der Strafverfolgung werden Status der Person, Entscheidung, Straftat, Abkommen, zentrale Behörde und menschenrechtliche Schutzmaßnahmen geprüft. Da diese Verfahren andere Voraussetzungen und Befugnisse als die Rechtshilfe haben, wird ein gesonderter Arbeitsplan erstellt.

Vermögensermittlung im Ausland und Koordination der Vollstreckung

Bekannte oder ermittelbare Gesellschaftsanteile, Immobilien, Bankkonten, Forderungen und andere Vermögensarten werden nach Ländern klassifiziert. Rechtmäßige Ermittlung, einstweiliger Schutz, Anerkennung der Entscheidung und Vollstreckung werden über den zugelassenen ausländischen Juristen koordiniert.

Zugehörige Detailseite: Internationale Forderungsbeitreibung und grenzüberschreitende Vollstreckung

Grenzüberschreitender einstweiliger Rechtsschutz

In einer Akte mit dem Risiko der Vermögensverschiebung, des Verlusts von Aufzeichnungen, einer Vertragsverletzung oder eines nahen Schadens wird geprüft, in welchem Land, vor welchem Gericht oder Schiedsrichter welche Art einstweiliger Maßnahme beantragt werden kann. Sicherheit, Mitteilung, Frist und Verbindung zur Hauptklage werden nach Ländern bestätigt.

Dass eine gerichtliche oder schiedsrichterliche Entscheidung vorliegt, zeigt nicht, dass dieselbe Maßnahme in einem anderen Land von selbst vollzogen wird. Das Recht des Ziellandes, der Ort der Vermögenswerte sowie Sicherheits- und Verfahrensvoraussetzungen werden vom ausländischen Juristen geprüft.

Koordination von Krise, Razzia, Beschlagnahme und dringenden Vorfällen

Bei gleichzeitiger Prüfung, Durchsuchung, Beschlagnahme, Datenanfrage oder aufsichtsrechtlichem Eingreifen in mehreren Ländern werden Kontaktliste, örtlicher Jurist, interne Verantwortliche, Kommunikation und Schritte zur Sicherung von Aufzeichnungen aktiviert. Anweisungen an Beschäftigte werden im Einklang mit den Grenzen des örtlichen Straf-, Arbeits- und Datenrechts erstellt.

Rechtsgrundlage: 3, 5, 8

Vorgänge für Beschäftigte und Personen

Bei Arbeit und Aufenthalt, konzerninterner Entsendung, Erbschaft und Immobilien bestimmen wir die Verbindung zwischen den Ländern. Den Vorgang in der Türkei und den Vorgang im Ausland führen wir mit gesonderten Befugnis- und Unterlagenregelungen.

  • Beschäftigte und Einsatzort
  • Erbschaft, Immobilien und Familie
  • Mit der Türkei verbundene Aufzeichnungen
Umfang und Vorgänge ansehen: Vorgänge für Beschäftigte und Personen

Grenzüberschreitende Beschäftigung und globale Mobilität

Vorübergehende Entsendung, konzerninterner Wechsel, Fernarbeit, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, Vergütung, Sozialversicherung und Arbeitgeberpflichten werden mit den Juristen der jeweiligen Länder getrennt. Der Unterschied zwischen dem tatsächlichen Aufenthaltsort der beschäftigten Person und dem Arbeitgebereintrag im Vertrag wird geprüft.

Koordination ausländischer Immobilien, Erbschaften und persönlicher Vorgänge

Bei Immobilien, Nachlass, Bankkonto, Testament sowie familien- oder statusrechtlichen Vorgängen im Ausland werden Land, zuständige Behörde, Vollmacht, Steuern und Unterlagenanforderungen mit dem örtlichen Juristen geplant. Der Vorgang zu Personenstandsregister, Erbschaft, Grundbuch oder Anerkennung in der Türkei wird als gesonderter Aktenstrang geführt.

Zugehörige Detailseiten: Ausländische Erben und internationale Nachlassangelegenheiten; Internationales Familienrecht, Scheidung und Sorgerecht; Internationale Kindesentführung und Rückführung des Kindes

Rechtsgrundlage: 1, 7

RECHTE, VORAUSSETZUNGEN UND VERFAHREN

Wichtige Unterscheidungen bei Unterlagen, Befugnis, Zustellung und Datenübermittlung

Dass ein Vorgang in einem Land richtig durchgeführt wurde, zeigt weder, dass er in einem anderen Land verwendet werden kann, noch dass er dieselbe Wirkung hat. Jeder Schritt wird nach seinen eigenen rechtlichen Voraussetzungen geprüft.

Rechtswahl, Zuständigkeit und Schiedsverfahren sind getrennt zu betrachten

Das auf den Vertrag anzuwendende Recht, das zur Entscheidung berufene Gericht und die Schiedsvereinbarung regeln unterschiedliche Fragen. Schutzvorschriften, Eingriffsnormen, ausschließliche Zuständigkeit und Schiedsfähigkeit werden gesondert geprüft. Eine Rechtswahl in einem Land bedeutet nicht, dass alle Vorgänge dort durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage: 1, 8

Eine Apostille bietet keine Gewähr für Inhalt und Ergebnis

Die Apostille betrifft die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und die Herkunft des Siegels oder Stempels. Sie bestätigt weder den sachlichen Inhalt der Urkunde noch die Wirksamkeit des Vorgangs oder die Annahme durch jede Behörde. Art der Urkunde, Abkommensbeziehung zwischen den beiden Staaten und eine etwaige Befreiung von der Beglaubigung werden zusammen geprüft.

Rechtsgrundlage: 9, 10

Eine Vollmacht sollte für den Vorgang ausreichende Befugnis enthalten

Besondere Befugnis, Dauer, Untervollmacht, Widerruf, Unterschrift und Anforderungen an die Originalurkunde werden anhand der durchzuführenden Arbeit bestimmt. Vorgänge, die vor türkischen Gerichten eine besondere Befugnis erfordern, und die Befugnisanforderungen im Ausland werden gesondert geprüft. Eine Apostille fügt keine Befugnis hinzu, die in der Vollmacht nicht enthalten ist.

Rechtsgrundlage: 3, 9

Übersetzung und Verwendbarkeit der Urkunde sind getrennt zu betrachten

Die Annahme einer beeidigten oder notariell beglaubigten Übersetzung durch die Zielbehörde wird gesondert bestätigt. Die Übereinstimmung von Namen, Firma, Datum, Nummern und Anlagen wird geprüft. Bei einigen Urkunden können eine Befreiung oder ein mehrsprachiges Formular verwendet werden; dieselbe Reihenfolge von Beglaubigung und Übersetzung wird nicht automatisch auf jede Urkunde angewandt.

Rechtsgrundlage: 3, 9, 15

E-Mail ersetzt die gesetzliche Zustellung nicht immer

Anschrift und Stellung des Empfängers, Art der Urkunde, anwendbares Abkommen, Erklärung des Zielstaats und örtliches Verfahren sind maßgeblich. Die tatsächliche Kenntnisnahme wird von der Wirkung einer Zustellung, die eine Frist in Gang setzt, unterschieden. Der Widerspruch der Türkei gegen Artikel 10 des Haager Übereinkommens wird bei Zustellungen in die Türkei berücksichtigt.

Rechtsgrundlage: 4, 11, 12

Die Fristen der einzelnen Länder werden gesondert verfolgt

Dass in einem Land ein Gespräch, ein Prozess oder Verhandlungen geführt werden, hemmt die Antrags- oder Verjährungsfrist in einem anderen Land nicht von selbst. Zustellungs-, Kenntnis-, Unterschrifts- und Entscheidungsdaten werden nach Ländern erfasst; ist eine nahe Frist erkannt, wird nicht auf die Vollständigkeit aller Unterlagen gewartet.

Rechtsgrundlage: 1

Für eine ausländische Entscheidung können Anerkennung, Vollstreckbarerklärung oder Eintragung erforderlich sein

Maßgeblich sind die Art der Entscheidung und das Land der Verwendung. Die Voraussetzungen von Anerkennung und Vollstreckbarerklärung in der Türkei sind verschieden; bei der Anerkennung wird keine Gegenseitigkeit verlangt. Bei einigen Entscheidungen zum persönlichen Status kann ein Verwaltungsweg der Eintragung bestehen. Eine beglaubigte Entscheidung allein begründet keine Vollstreckbarkeit.

Rechtsgrundlage: 1, 7

Eine Geheimhaltungsvereinbarung allein genügt für eine Datenübermittlung nicht

Das Übermittlungssystem nach Artikel 9 des Gesetzes Nr. 6698, die Verarbeitungsvoraussetzung und der tatsächliche Datenfluss werden zusammen geprüft. Wird ein Standardvertrag verwendet, ist die Behörde innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der Unterschriften zu benachrichtigen. Eine fortlaufende Übermittlung kann nicht automatisch auf die Ausnahme der gelegentlichen Übermittlung gestützt werden.

Rechtsgrundlage: 6, 14, 16

Dringender Schutz und Rechtshilfe sind unterschiedliche Wege

Eine einstweilige Verfügung, ein Arrest, die Beweisbeschaffung, die Rechtshilfe in Strafsachen, die Auslieferung und die Überstellung verurteilter Personen unterliegen jeweils eigenen Voraussetzungen. Private Rechtsanwälte treten nicht an die Stelle der Justizbehörde eines ausländischen Staates. Befugnis, Sicherheit, menschenrechtliche Schutzmaßnahmen und das Land, in dem die Entscheidung angewandt wird, werden gesondert geprüft.

Rechtsgrundlage: 3, 5, 8, 13

Wie wird die Verwendbarkeit einer Urkunde geprüft?

Sieben Prüfschritte für eine Urkunde
PrüfschrittZu prüfendes ElementHinweis zur Praxis
Herkunft der UrkundeAmtliche Urkunde, Privaturkunde, elektronische Aufzeichnung, Gerichtsentscheidung oder notarieller VorgangDie Art der Urkunde beeinflusst den Beglaubigungsweg
Befugnis und UnterschriftAussteller, Unterzeichner und VertretungsbefugnisHandelsregisterauszug, Unterschriftsverzeichnis oder Organbeschluss können zusätzlich erforderlich sein
Original oder AbschriftHandschriftliche Unterschrift, sichere elektronische Signatur, beglaubigte Abschrift oder MusterEin Scan genügt nicht bei jeder Behörde
Apostille / BeglaubigungHaager Apostille-Übereinkommen, zweiseitiges Abkommen, Befreiung oder konsularische KetteDie Apostille bestätigt weder die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde noch das Ergebnis des Vorgangs
ÜbersetzungZielsprache, Qualifikation des Übersetzers, notarielle oder konsularische BeglaubigungEine in einem Land akzeptierte Form der Übersetzung gilt in einem anderen möglicherweise nicht als ausreichend
Versand und DatensicherheitPhysische Sendung, sicheres Portal, Zugriff und AufbewahrungPersonenbezogene und geschäftliche Daten werden nicht weiter als erforderlich geteilt
Annahme durch die ZielbehördeAktuelle Liste, Datum, Frist, Form und AnlagenerfordernisDie abschließende Prüfung erfolgt unmittelbar über die zuständige Behörde oder den zugelassenen örtlichen Juristen

Eine Apostille wird nur verwendet, wenn das Haager Apostille-Übereinkommen zwischen den beiden betroffenen Staaten anwendbar ist und die Urkunde in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fällt. Ist das Übereinkommen nicht anwendbar, werden eine zweiseitige Regelung, eine Befreiung von der Beglaubigung oder die konsularische Beglaubigung geprüft. Apostille, Übersetzung sowie Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung sind unterschiedliche Funktionen.

GEMEINSAMER ARBEITSPLAN

Wie werden Land, Aufgaben und Verfahrensweg in der Akte bestimmt?

Befugnis und Reihenfolge der Arbeit werden anhand des Ziels der Akte schriftlich festgehalten. Die Entscheidungen des Mandanten und die berufliche Verantwortung der Juristen werden voneinander getrennt.

Sechs Dimensionen einer grenzüberschreitenden Akte

Zu Beginn zu beantwortende Fragen
DimensionZu Beginn zu stellende FrageProblem, das bei fehlender Steuerung entstehen kann
Länder und AnknüpfungspunkteIn welchen Ländern befinden sich Partei, Gesellschaft, Vermögenswert, Unterschrift, Erfüllung, Schaden, Urkunde und Behörde?Späte Bestimmung des erforderlichen Landes oder der erforderlichen Behörde
Zuständigkeit und anwendbares RechtWie sind Gericht, Schiedsort, Verwaltungsbehörde und Rechtswahl geregelt?Falscher Antragsort, unwirksame Klausel oder paralleles Verfahren
Akteure und VerantwortungWelche Arbeit übernehmen türkischer Jurist, ausländischer Jurist, Notar, Übersetzer sowie Steuer- und Technikteam jeweils?Doppelarbeit, Aufgabenlücke oder widersprüchliche Anweisung
Verwendbarkeit der UrkundenWas ist für Original, Abschrift, elektronische Aufzeichnung, Notar, Apostille/Beglaubigung und Übersetzung erforderlich?Die Urkunde wird von der Zielbehörde nicht bearbeitet
Kalender und AbhängigkeitenWelcher Schritt sollte zuerst abgeschlossen werden; welche Fristen gelten in den einzelnen Ländern?Fristverlust, Verzögerung des Abschlusses oder Störung des Prozessplans
EndzielWird eine Stellungnahme, Unterschrift, Genehmigung, Zahlung, Entscheidung, einstweilige Sicherung oder Vollstreckung angestrebt?Zwischenschritte werden nicht zielgerecht aufgebaut

Der Koordinationsplan wird nicht nach dem Recht eines einzigen Landes erstellt und auf andere Länder kopiert. Für jedes Land werden Zuständigkeit, Berufsregeln, Praxis der Behörden, Sprache, Urkundenform, Datenübermittlung und Fristen gesondert überprüft; der gemeinsame Kalender wird auf diesen örtlichen Ergebnissen aufgebaut.

Welcher Beteiligte ist für welche Arbeit verantwortlich?

Beteiligte, Aufgaben und Grenzen der Befugnis
BeteiligterGrundlegende RolleGrenze der Befugnis
Güneş & GüneşTürkisches Recht, Vertretung in der Türkei, Hauptkoordination, Themenliste, Kalender und zusammenfassende BerichterstattungÜbernimmt eine Arbeit, die im Ausland eine örtliche Befugnis erfordert, nicht anstelle des Juristen dieses Landes
Jurist im AuslandRechtliche Stellungnahme, Anträge, Vertretung und örtliches Verfahren in seinem RechtsgebietIst für das ausländische Recht verantwortlich, für das er befugt ist; Arbeit zum türkischen Recht wird gesondert beauftragt
Mandant und interne EinheitGeschäftsziel, Entscheidungsbefugnis, Bereitstellung von Aufzeichnungen und AnweisungHebt weder die Unabhängigkeit der Juristen noch gesetzliche Pflichten auf
Notar, Konsulat und zuständige BehördeUnterschrift, Abschrift, Beglaubigung, Apostille oder konsularischer VorgangBestätigt weder den gesamten sachlichen Inhalt der Urkunde noch ihre rechtliche Wirkung im Ausland
ÜbersetzerÜbertragung einer Urkunde oder Kommunikation in die ZielspracheEntscheidet nicht über die rechtliche Stellungnahme und die Annahme durch die örtliche Behörde
Steuer-, Zoll-, Buchhaltungs- und TechnikteamPrüfung und Umsetzung in seinem eigenen regulierten BereichErsetzt weder die rechtliche Vertretung noch eine Stellungnahme eines anderen Berufs

In jeder Akte wird eine zentrale Kontaktstelle bestimmt; diese Person wird jedoch nicht so dargestellt, als verfüge sie in allen Ländern allein über die berufliche Befugnis. Identität, Unabhängigkeit, Konfliktprüfung, Honorarregelung, Datenzugriff und Berichtspflicht des ausländischen Juristen werden vor der Beauftragung geklärt.

Welcher Weg wird je nach Vorgangsart verfolgt?

Vorgangsart und verbundenes Rechtsgebiet
VorgangsartZentrale KoordinationsfragenVerbundenes Rechtsgebiet
Beratung und VertragAnwendbares Recht, Zuständigkeit, Unterschrift, Genehmigung, Steuern, Daten und ErfüllungsreihenfolgeVerträge, Handel, Datenschutz und aufsichtsrechtliche Compliance
Gesellschafts- und InvestitionsvorgangKonzernstruktur, Anteile oder Vermögenswerte, Gesellschaftsbeschlüsse, KYC/UBO, Zahlung und AbschlussGesellschaften, Fusionen und Übernahmen, ausländische Investitionen und Finanzierung
Prozess und einstweiliger SchutzZuständigkeit, paralleler Prozess, Zustellung, Beschaffung von Aufzeichnungen, Frist und vorläufige MaßnahmenInternationales Privatrecht und Verfahrensrecht
SchiedsverfahrenSchiedsvereinbarung, Schiedsort, Institution, Schiedsrichter, ausländischer Jurist und VollstreckungslandInternationales Schiedsverfahren und Vollstreckbarerklärung
Verwendung einer ausländischen EntscheidungAnerkennung, Vollstreckbarerklärung, Verwaltungseintragung, Rechtskraft, Beglaubigung und ÜbersetzungRecht der Anerkennung, Vollstreckbarerklärung und Vollstreckung
Justizielle Zusammenarbeit in StrafsachenZuständige Behörde, Abkommen, Ersuchen, Übersetzung, Beschlagnahme oder AuslieferungswegStrafrecht und Strafverfahrensrecht

UNSERE ARBEITSWEISE

Wie führen wir Vorgänge und Streitigkeiten durch?

Grenzüberschreitender Vorgang und Vertrag

  1. Ziel und Struktur

    Geschäftsziel, Parteien, Länder, Vorgangsmodell und Entscheidungsbefugter werden bestimmt

    Ergebnis: Vorgangszusammenfassung und Länderliste

  2. Örtliche Stellungnahmen

    Das türkische Recht wird geprüft; Fragen zum ausländischen Recht werden an die Juristen der jeweiligen Länder gerichtet

    Ergebnis: Länderhinweise und Liste offener Punkte

  3. Unterlagen- und Genehmigungsplan

    Vertrag, Gesellschaftsbeschluss, KYC, Vollmacht, Beglaubigung, Übersetzung und Genehmigungen werden in Reihenfolge gebracht

    Ergebnis: Liste der Voraussetzungen und Lieferungen

  4. Verhandlung und Freigabe

    Änderungen, Risiken und geschäftliche Entscheidungen werden in einer gemeinsamen Liste gesteuert

    Ergebnis: Freigegebene Endtexte

  5. Unterzeichnung und Abschluss

    Unterschriftsform, Zahlung, Übergabe, Eintragung und Mitteilungen werden nach Ländern abgeschlossen

    Ergebnis: Abschlussakte

  6. Compliance nach dem Vorgang

    Verlängerung, Berichterstattung, Aufbewahrung sowie Daten- und Vertragspflichten werden überwacht

    Ergebnis: Compliance-Kalender

Streitigkeit und justizielle Zusammenarbeit

  1. Dringlichkeitsprüfung

    Frist, Zustellung, Vermögenswerte, Aufzeichnungen und das Risiko eines nahen Schadens werden geprüft

    Ergebnis: Erste Maßnahme und Fristvermerk

  2. Zuständigkeit und Forum

    Gericht, Schiedsverfahren, anwendbares Recht und parallele Verfahren werden bestimmt

    Ergebnis: Forumskarte

  3. Vertretungsordnung

    Juristen in der Türkei und in ausländischen Staaten werden beauftragt

    Ergebnis: Befugnis- und Verantwortungsmatrix

  4. Zustellungs- und Aufzeichnungsplan

    Internationale Zustellung, Beschaffung von Auskünften und Unterlagen sowie der Weg der Rechtshilfe werden ausgewählt

    Ergebnis: Verfahrens- und Übersetzungspaket

  5. Hauptverfahren

    Prozess, Schiedsverfahren oder Verwaltungsverfahren werden mit den Länderkalendern abgestimmt geführt

    Ergebnis: Gemeinsamer Statusbericht

  6. Wirkung der Entscheidung

    Anerkennung, Vollstreckbarerklärung, Eintragung, Vollstreckung oder Vermögensmaßnahmen werden geplant

    Ergebnis: Länderbezogener Umsetzungsplan

Gemeinsame Arbeitsordnung vom ersten Gespräch bis zum Aktenabschluss

  1. Erstes Gespräch und Zielbestimmung: Länder, Parteien, Vorgang oder Streitigkeit, nahe Termine und erwartetes Ergebnis werden zusammengefasst. Bei der ersten Kontaktaufnahme wird nicht um das Hochladen umfangreicher Aufzeichnungen gebeten.
  2. Konflikt- und Befugnisprüfung: Die Identität der Parteien wird nur im erforderlichen Mindestumfang erhoben; für die Kanzlei und die zu beauftragenden ausländischen Juristen wird eine Konfliktprüfung durchgeführt. Es wird bestimmt, in welchem Land eine örtliche berufliche Befugnis erforderlich ist.
  3. Umfang und Beauftragung: Die Arbeit in der Türkei, die Arbeit im Ausland, Koordination, Übersetzung sowie Steuer- und Technikarbeiten werden getrennt schriftlich festgehalten. Honorar, Auslagen, Kommunikationskanal, Verantwortliche und Genehmigungsordnung werden festgelegt.
  4. Länder- und Vorgangskarte: Zuständigkeit, anwendbares Recht, Frist, Unterlagen, Daten, Behörden und Abhängigkeiten der Vorgänge werden herausgearbeitet. Ein kritischer Pfad und eine alternative Reihenfolge werden erstellt.
  5. Umsetzung und Berichterstattung: Die Stellungnahmen und Maßnahmen der örtlichen Juristen werden in einem gemeinsamen Format verfolgt; offene Punkte und entscheidungsbedürftige Themen werden in bestimmten Abständen berichtet.
  6. Abschluss und Pflege: Unterschrift, Eintragung, Entscheidung, Mitteilung, Vollstreckung oder ein anderes Ergebnis wird überprüft; fortdauernde Pflichten und der Aufbewahrungsplan werden an den Abschlussvermerk gebunden.

Das erste Gespräch ist keine abschließende rechtliche Stellungnahme, in der alle Unterlagen der Akte bewertet wurden. Die eingehende Prüfung erfolgt, nachdem Umfang, berufliche Beziehung, erforderliche Vollmacht und sichere Methode der Unterlagenübermittlung bestimmt worden sind.

Berichterstattung und Entscheidungsordnung richten sich nach dem übernommenen Auftrag. Mitteilungen nach dem Vorgang, Beendigung der Vollmacht, Rückgabe von Unterlagen, Zugriff und Aufbewahrungsfristen werden beim Abschluss gesondert überprüft.

VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH

Was sollte für das erste Gespräch und die eingehende Prüfung vorbereitet werden?

Für das erste Gespräch genügen die betroffenen Länder, Name oder Firma der Parteien, eine kurze Zusammenfassung des Gegenstands, das nächste bekannte Datum und das angestrebte Ergebnis. Die folgenden detaillierten Aufzeichnungen werden nach Festlegung der Beauftragung und der sicheren Übermittlungsmethode im erforderlichen Umfang angefordert.

Parteien und Vorgang

  • Vollständige Firma der Parteien, bekannte Anschrift und Konzernverhältnis
  • Länder, zuständige Behörden und Angaben zu ausländischen Juristen
  • Bestehender Vertrag, Rechtswahl-, Zuständigkeits- oder Schiedsklauseln
  • Gesellschaftsunterlagen, Organbeschlüsse und Unterschriftsbefugnisse

Fristen, Entscheidungen und Unterlagen

  • Chronologie mit wichtigen Ereignissen und länderbezogenen Fristen
  • Zuvor versandte Aufforderungsschreiben (ihtar), Klagen, Zustellungen oder Entscheidungen
  • Zu verwendende Vollmachten, amtliche Urkunden und Übersetzungen
  • Vorgangsliste, Abschlussbedingungen und Zahlungsordnung

Örtliche Stellungnahme, Daten und Ziel

  • Von einer ausländischen Behörde oder einem ausländischen Juristen eingeholte Stellungnahmen und Schriftwechsel
  • Datenfluss, System, Speicherort und Zugriffsverantwortliche
  • Bekannte Vermögenswerte, Schuldner, Sicherheiten oder Vollstreckungsangaben
  • Zielergebnis, Entscheidungsbefugter, Budget und Berichtsbedarf

Mitgeteilte Informationen werden nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten behandelt. Bei der ersten Anfrage werden Informationen und Unterlagen nur zum Zweck der rechtlichen Bewertung und beschränkt auf das Erforderliche verwendet. Die spätere Verwendung, der Zugriff und die Grundlage der Weitergabe an ausländische Juristen im Rahmen der übernommenen Arbeit werden gesondert bestimmt. Laden Sie sensible Aufzeichnungen nicht gesammelt in den allgemeinen Kontaktbereich hoch.

Für Pass, Gesundheit, Strafakte, Bankunterlagen und Geschäftsgeheimnisse wird der Zugriff enger gehalten. Sicherer Kanal, befristeter Zugriff und die erforderliche Identitätsprüfung werden nach der Akte bestimmt. Sichere Dokumentenübermittlung und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

ARBEITSBEDINGUNGEN

Wie werden Beauftragung, Honorar und Verantwortung bestimmt?

Umfang der Koordination und gesonderte Auslagen werden zu Beginn festgelegt. Die Auswirkung eines neuen Landes, eines zusätzlichen Vorgangs oder eines anderen Experten auf Budget und Kalender wird gesondert bewertet.

Beauftragung und Honorar ausländischer Juristen

Arbeit in der Türkei, Koordination und Arbeit im Ausland werden in einem schriftlichen Umfang getrennt. Mit dem ausländischen Juristen kann ein unmittelbarer Mandatsvertrag oder eine gesondert bestimmte Beauftragungsordnung begründet werden. Land, Fachgebiet, Unterlagenumfang, Dringlichkeit, Berichterstattung und die übernommene Stufe werden bei der Honorarbewertung berücksichtigt.

Gesonderte Auslagen und Budgetänderungen

Auslagen für ausländische Rechtsanwälte, Notar, Apostille oder Beglaubigung, Übersetzung, Kurier, Zustellung, Gerichtsgebühren, Register, Sachverständige, technische Prüfung und Sicherheiten werden gesondert bestimmt. Währung, Steuern, Rechnung, Vorschuss, Zusatzarbeit und Verfahren der Budgetfreigabe werden zu Beginn geklärt.

Verantwortung und Kommunikation

Die berufliche Verantwortung des örtlichen Juristen, die Koordinationsaufgabe der Kanzlei und die Entscheidungsbefugnis des Mandanten werden ausdrücklich schriftlich festgehalten. Kommunikationssprache, Berichtshäufigkeit und die entscheidende Person werden bestimmt. Für die Annahme durch eine Behörde, Bearbeitungsdauer, Visum oder Genehmigung, Prozess, Zahlungseingang oder Vollstreckungsergebnis wird keine Garantie übernommen.

Informationen zu Honoraren, Gebühren und Auslagen

LEISTUNGSGEBIET UND KONTAKT

Arbeit von Antalya aus, mit Bezug zur Türkei und zu ausländischen Staaten

Die am 18. März 1999 in Kemer gegründete Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş erbringt seit 2007 von ihrem Sitz in Antalya aus Rechtsberatung und Vertretung. Vorgänge aus den 81 Provinzen der Türkei und ihren Landkreisen können je nach Art des Auftrags im Rahmen von Beratung aus der Ferne, Aktenkoordination und Vertretung vor den zuständigen Stellen bearbeitet werden.

Die Arbeit in einem ausländischen Staat erfolgt durch die Beauftragung eines im Rechtsgebiet, das die Akte erfordert, zugelassenen unabhängigen Juristen. Örtliche Befugnis, Arbeitssprache, Budget und der benötigte Vorgang werden von Anfang an überprüft.

Kommunikation in vier Sprachen

Kommunikation auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch wird nach der Art der Akte geplant. Sprachunterstützung bedeutet keine Befugnis zur Rechtsanwaltstätigkeit im jeweiligen Land.

Online-Gespräch

Für Personen und Unternehmenseinheiten im Ausland kann ein Online-Gespräch geplant werden. Die Stufen, die das Original der Urkunde oder einen Vorgang vor einem Notar oder einer Behörde erfordern, werden gesondert bestimmt.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen zur internationalen rechtlichen Koordination

Die Antworten dienen der allgemeinen Information. Das aktuelle Recht und Verfahren im jeweiligen Land wird für den konkreten Vorgang gesondert bewertet.

Leistung, ausländische Juristen und Beauftragung

Was ist internationale rechtliche Koordination?

Es ist die Steuerung von Juristen, Behörden, Unterlagen, Fristen und Arbeitspaketen im Hinblick auf ein gemeinsames Ziel bei einem Vorgang oder einer Streitigkeit mit Bezug zu mehreren Ländern. Es handelt sich nicht um einen einzelnen Schriftwechsel oder eine Übersetzungsarbeit, sondern um eine Aktenordnung, die Abhängigkeiten bei Zuständigkeit, Recht, Unterlagen, Daten und Umsetzung umfasst.

Umfasst diese Leistung eine unmittelbare rechtliche Stellungnahme zum ausländischen Recht?

Die rechtliche Stellungnahme zum türkischen Recht erteilt die Kanzlei. Wenn der Inhalt des Rechts eines ausländischen Staates oder eine Vertretung in diesem Land erforderlich ist, werden die Stellungnahme und das Handeln eines im jeweiligen Rechtsgebiet zugelassenen Juristen eingeholt; die Kanzlei koordiniert den Fragenkatalog, den Kalender und die Auswirkungen in der Türkei.

Hat die Kanzlei in jedem Land ein Büro?

Der physische Sitz der Kanzlei ist Antalya. Ist in einem ausländischen Staat ein Vorgang erforderlich, wird die Arbeit nach dem Bedarf der Akte an Land und Gegenstand mit einem zugelassenen unabhängigen Juristen geplant. Diese Beauftragung bedeutet nicht, dass die Kanzlei in diesem Land ein eigenes Büro unterhält.

Wie wird ein ausländischer Jurist ausgewählt?

Land und Rechtsgebiet, Gegenstand, Sprache, Berufsregistrierung, Konfliktlage, Liefertermine und Honorarstruktur werden gemeinsam bewertet. Der Mandant kann mit seinem bisherigen Juristen weiterarbeiten, oder für geeignete Kandidaten kann ein gesondertes Auswahlverfahren durchgeführt werden.

Wer übernimmt Vertrag und Honorar des ausländischen Juristen?

Es kann ein unmittelbares Verhältnis zwischen Mandant und ausländischem Juristen oder eine gesonderte Regelung im Rahmen der Hauptkoordination begründet werden. Partei, Rechnung, Steuern, Auslagen, Währung und das Verfahren für Honoraränderungen werden vor der Beauftragung schriftlich bestimmt.

Wie wird die Konfliktprüfung für ausländische Juristen durchgeführt?

Zunächst werden die erforderlichen Mindestangaben zur Identität der Parteien und der betroffenen Konzerngesellschaften über einen sicheren Kanal übermittelt. Detaillierte Aufzeichnungen werden erst geteilt, wenn die Konfliktprüfung positiv abgeschlossen und eine Grundlage für Vertraulichkeit und Beauftragung geschaffen ist.

Recht, Zuständigkeit und Urkundenvorgänge

Sind Vertraulichkeit und das Anwaltsgeheimnis in verschiedenen Ländern gleich?

Nein. Der Umfang des Berufsgeheimnisses, der Schriftwechsel unternehmensinterner Juristen, Prüfberichte und die Wirkung der Weitergabe an Dritte können je nach Land verschieden sein. Verteilerliste und Berichtsform werden mit der Stellungnahme des Juristen des jeweiligen Landes bestimmt.

Wie wird bestimmt, welches Landesrecht anzuwenden ist?

Geprüft werden Rechtswahl im Vertrag, Anknüpfungspunkte des Vorgangs oder Ereignisses, Stellung der Parteien, Schutzvorschriften, Eingriffsnormen und internationale Übereinkommen. Das anwendbare Recht und die Gerichtszuständigkeit sind nicht derselbe Begriff.

Was ist der Unterschied zwischen Rechtswahl, Gerichtszuständigkeit und Schiedsklausel?

Die Rechtswahl regelt, welche Regeln auf die Sache der Streitigkeit angewandt werden; die Gerichtszuständigkeit, vor welchem staatlichen Gericht die Klage verhandelt wird; die Schiedsklausel, dass die Streitigkeit von Schiedsrichtern entschieden wird. Die Festlegung des einen bestimmt die anderen nicht von selbst.

Kann eine in der Türkei ausgestellte Vollmacht im Ausland unmittelbar verwendet werden?

Nicht immer. Land der Verwendung und Vorgang sollten hinsichtlich besonderer Befugnis, notarieller Form, Apostille oder Beglaubigung, Übersetzung, Fristen und Vorlage des Originals geprüft werden. Der Text sollte mit dem im Zielland zugelassenen Juristen abgefasst werden.

Zeigt eine Apostille, dass der Inhalt einer Urkunde richtig ist?

Nein. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners und die Herkunft des Siegels oder Stempels. Inhaltliche Richtigkeit, Wirksamkeit des Vorgangs, ausreichende Befugnis in der Vollmacht und Annahme durch die Zielbehörde werden gesondert geprüft.

Ist für jede ausländische Urkunde eine Apostille erforderlich?

Nein. Art der Urkunde, Abkommensbeziehung zwischen den Staaten, Einwände und eine Befreiung von der Beglaubigung werden geprüft. Konsularurkunden sowie einige Verwaltungsurkunden, die unmittelbar Handels- oder Zollvorgänge betreffen, fallen nicht in den Anwendungsbereich des Apostille-Übereinkommens. Bei einer anderen Urkunde, die mit einem notariellen Vorgang zusammenhängt, kann die Bewertung abweichen.

Beglaubigung, Übersetzung, Zustellung und Aufzeichnungen

Was geschieht, wenn das Apostille-Übereinkommen nicht anwendbar ist?

Gibt es kein zweiseitiges Abkommen und keine Befreiung, kann eine Beglaubigungskette in Betracht kommen, die Behörden des Ausstellungslandes, das Außenministerium und das Konsulat umfasst. Die genaue Reihenfolge wird nach Urkunde und Praxis des Landes bestätigt.

Ist die Übersetzung einer ausländischen Urkunde in jedem Fall erforderlich?

Maßgeblich sind die Sprache der Zielbehörde und das anwendbare Verfahren. Es kann ein mehrsprachiges Formular, eine akzeptierte Fremdsprache oder eine vertragliche Befreiung bestehen; andernfalls kann eine beeidigte, notariell oder konsularisch beglaubigte Übersetzung verlangt werden.

Gilt eine in einem Land notariell beglaubigte Übersetzung auch in einem anderen Land?

Nicht von selbst. Befugnis des Übersetzers, notarielle Beglaubigung, Apostille/Beglaubigung, Originalurkunde und Formerfordernisse der Zielbehörde werden gesondert geprüft. Vor dem Vorgang wird eine Bestätigung der Zielbehörde oder des örtlichen Juristen eingeholt.

Wie erfolgt eine Zustellung ins Ausland?

Staatsangehörigkeit und Anschrift des Empfängers, Land, Art der Urkunde, das Gesetz Nr. 7201, das anwendbare internationale Abkommen und die Erklärungen der Staaten werden bestimmt. Zentrale Behörde, Auslandsvertretung oder ein anderer zulässiger Weg wird nach der Akte gewählt; Sprach- und Kostenerfordernisse werden erfüllt.

Gilt der Versand per E-Mail als verfahrensgemäße internationale Zustellung?

Nicht in jeder Akte. Vertrag der Parteien, Verfahrensrecht, Gerichtsentscheidung, Erklärung des betroffenen Staates und die Art der Urkunde sollten geprüft werden. Die tatsächliche Kenntnisnahme und die fristauslösende Wirkung der gesetzlichen Zustellung werden voneinander unterschieden.

Wie können Auskünfte oder Aufzeichnungen aus dem Ausland erlangt werden?

Es kann verschiedene Wege geben, etwa öffentlich zugängliche Register, die Einwilligung der Person, ein vertragliches Verlangen, einen örtlichen Gerichtsvorgang oder internationale Rechtshilfeersuchen. Für Bank-, Kommunikations-, Beschäftigten- und personenbezogene Datenaufzeichnungen gelten zusätzlich örtliche Vertraulichkeits- und Verfahrensbeschränkungen.

Fristen, Umsetzung der Entscheidung und Vorbereitung

Wie lange dauert die grenzüberschreitende Koordination?

Zahl der Länder, Vorgangsart, Auswahl des ausländischen Juristen, Bearbeitungszeiten der Behörden, Übersetzung, Apostille/Beglaubigung, Zustellung und der Weg der Rechtshilfe beeinflussen die Dauer. Zu Beginn kann ein voraussichtlicher Kalender erstellt werden; für Vorgänge ausländischer Behörden wird keine verbindliche Fristzusage gegeben.

Beginnen die Fristen aller Länder gleichzeitig?

Nein. Das Datum der Zustellung, des Ereignisses, der Unterschrift, der Entscheidung oder der Kenntnisnahme kann in den Ländern unterschiedliche Folgen haben. Verjährung, Ausschlussfrist und Antragsdatum jedes Rechtsgebiets werden gesondert erfasst; ein Verfahren in einem anderen Land hemmt sie möglicherweise nicht von selbst.

Wird eine ausländische Gerichtsentscheidung in einem anderen Land von selbst angewandt?

Je nach Art der Entscheidung und Zielland kann Anerkennung, Vollstreckbarerklärung, Verwaltungseintragung oder ein anderer Weg erforderlich sein. In der Türkei wird für die Anerkennung keine Gegenseitigkeit verlangt; die Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung werden gesondert geprüft. Bei bestimmten Entscheidungen wie einer Scheidung kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen eine Verwaltungseintragung im Personenstandsregister möglich sein.

Können für Vermögenswerte im Ausland dringende Maßnahmen ergriffen werden?

Nach örtlichem Recht können Arrest, einstweilige Verfügung, Einfrieren oder ähnliche Schutzwege bestehen. Zuständigkeit, nahes Risiko, Beweismaß, Sicherheit, Mitteilung und Verbindung zur Hauptklage werden vom ausländischen Juristen bewertet; ein günstiges Ergebnis wird nicht zugesagt.

Wie werden personenbezogene Daten mit ausländischen Juristen geteilt?

Zunächst werden Zweck, Verarbeitungsvoraussetzung, Datenart, Rollen von Übermittler und Empfänger und spätere Zugriffe bestimmt. Geprüft werden Angemessenheit, geeignete Schutzmaßnahmen oder der Weg der gelegentlichen Übermittlung, deren Voraussetzungen vorliegen, nach Artikel 9 des KVKK. Wird ein Standardvertrag verwendet, wird die Meldefrist von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der Unterschriften verfolgt; eine Vertraulichkeitszusage allein genügt nicht.

Welche Angaben werden für das erste Gespräch benötigt?

Genügend sind die betroffenen Länder, Name oder Firma der Parteien, eine kurze Zusammenfassung des Vorgangs oder der Streitigkeit, die nächste bekannte Frist und das erwartete Ergebnis. Detaillierte Vertrags-, Identitäts-, Gerichts- oder Gesellschaftsunterlagen werden angefordert, nachdem Umfang und sichere Übermittlungsmethode bestimmt sind.

QUELLEN

Rechtsgrundlagen und amtliche Verfahrensquellen

Abkommensbeziehung zwischen den Staaten, Erklärungen und Behördenpraxis werden zum Zeitpunkt des Vorgangs erneut geprüft.

ERSTE BEWERTUNG

Lassen Sie uns gemeinsam die Länder, Fristen und das Ziel Ihrer grenzüberschreitenden Akte bestimmen

Sie können ein Gespräch anfragen, indem Sie die betroffenen Länder, eine kurze Zusammenfassung des Vorgangs oder der Streitigkeit, das nächste Datum und das erwartete Ergebnis mitteilen.

Die Leistung wird nach der Konflikt- und Befugnisprüfung, der Festlegung des Umfangs und der erforderlichen Beauftragung übernommen. Diese Seite ist keine rechtliche Stellungnahme und keine Ergebniszusage für eine konkrete Akte.

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