Strafrecht und Strafverfahren
Anrechnung von Untersuchungshaft und Polizeigewahrsam auf die Strafe: Wie Zeiten aus einem anderen Verfahren zu beurteilen sind
Zeiten im Polizeigewahrsam (gözaltı) und in der Untersuchungshaft werden nach Artikel 63 TCK von der verhängten Strafe abgezogen; diese Zeit kann in einem anderen Verfahren verbracht worden sein. Der Leitfaden erläutert die Voraussetzungen der Anrechnung, die Berechnungsmethode und die Wege zur Antragstellung.