Zum Inhalt springen
+90 531 883 33 88

IMMOBILIENGESCHÄFTE UND IMMOBILIENSTREITIGKEITEN

Immobilienrecht

Rechtliche Unterstützung bei Immobilienkäufen, Grundbuchvorgängen und Eigentumsstreitigkeiten, von der Prüfung der Unterlagen bis zu Anträgen und Gerichtsverfahren.

LEISTUNGSUMFANG IM IMMOBILIENRECHT

Vom Geschäft bis zum Streit: die rechtliche Lage der Immobilie

Das Immobilienrecht umfasst die Geschäfte und Streitigkeiten, die den Erwerb, die Übertragung und die Nutzung von Immobilien sowie den Schutz des Eigentums betreffen. Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş berät und vertritt Käufer, Verkäufer, Eigentümer, Miteigentümer, Mieter, Vermieter, Grundstückseigentümer und Bauunternehmer.

Die Prüfung erfolgt, indem Grundbuch- und Vertragsunterlagen, der tatsächliche Zustand der Immobilie, die Ziele der Beteiligten und gegebenenfalls ein laufendes Verfahren gemeinsam bewertet werden. Der erforderliche Verfahrensweg und der Leistungsumfang werden nach dem jeweiligen Fall bestimmt.

BERATUNG, GESCHÄFTE UND VERTRETUNG

Bei welchen Themen unterstützen wir Sie?

Sie können den Leistungsumfang einsehen, indem Sie die Rubrik zu Ihrem Geschäft oder Ihrer Streitigkeit öffnen.

Kauf, Verkauf und Grundbuchprüfung

Prüfung von Grundbuch, Belastungen, Bebauungsstatus und Verträgen; Zahlungssicherheit und rechtliche Begleitung der Übertragungsvorgänge.

Leistungsumfang anzeigen — Kauf, Verkauf und Grundbuchprüfung

Eine rechtliche Prüfung vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder vor einer Investition in ein Projekt hilft, später möglicherweise auftretende Probleme bei Eigentum, Vertrag, Nutzung und Übertragung im Voraus zu erkennen.

  • Prüfung des Grundbucheintrags, der Eigentümerangaben und der Eigentumshistorie
  • Bewertung von Hypotheken, Pfändungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechten und anderen Belastungen
  • Prüfung von Bebauungsstatus, Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung und Projektangaben gemeinsam mit den zuständigen technischen Sachverständigen
  • Bewertung der Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Zustand und den Grundbuch-, Projekt- und Gemeindeunterlagen
  • Erstellung oder Prüfung von Immobilienkaufvertrag, Vorabvereinbarung, Reservierungsdokument und Vorvertrag über den Grundstückskauf
  • Gestaltung der Bestimmungen zu Handgeld (kapora), Reugeld, Vorauszahlung, Kaufpreis und Zahlungssicherheit
  • Rechtliche Begleitung von Grundbuchübertragung, Web-Tapu-Antrag und Vorgängen mit Vollmacht
  • Bestellung oder Löschung von Hypotheken und anderen mit der Immobilie verbundenen Sicherheiten
  • Rechtliche Prüfung von Käufen ab Plan, nach Modell oder von Immobilien im Bau
  • Erstellung einer rechtlichen Bestandsaufnahme und eines Immobilien-Risikogutachtens

Klagen auf Löschung und Neueintragung im Grundbuch

Bestimmung von Klagegrund, Beweisen und Anträgen, wenn behauptet wird, dass der Eintrag die tatsächliche Rechtslage nicht wiedergibt.

Leistungsumfang anzeigen — Klagen auf Löschung und Neueintragung im Grundbuch

Wird behauptet, dass eine Eintragung im Grundbuch die tatsächliche Rechtslage nicht wiedergibt oder auf einem rechtlich unwirksamen Geschäft beruht, kommen je nach Ursache der Streitigkeit Klagen auf Löschung und Neueintragung, Klagen auf Eintragungszwang, die Berichtigung des Eintrags oder Schadensersatzansprüche in Betracht.

Der Rechtsgrund der Klage kann die Parteistellung, die Beweislast, das sachlich und örtlich zuständige Gericht, die Fristen und den Klageantrag unmittelbar beeinflussen.

  • Klagen auf Löschung und Neueintragung aufgrund unrichtiger Eintragung
  • Streitigkeiten aufgrund von Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistiger Täuschung oder Drohung
  • Grundbuchklagen aufgrund des Missbrauchs der Vertretungsmacht
  • Behauptungen einer Übertragung im Wege eines Scheingeschäfts und fiduziarischer Geschäfte
  • Eintragungen aufgrund gefälschter Urkunden oder einer gefälschten Vollmacht
  • Ansprüche auf Eintragungszwang aus einem Vorvertrag über den Grundstückskauf
  • Berichtigung fehlerhafter, doppelter oder rechtlich unbegründeter Einträge
  • Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Gefahr einer Übertragung an Dritte
  • Schadensersatz- und Forderungsansprüche, wenn Löschung und Neueintragung nicht möglich sind

Aufhebung von Miteigentum

Realteilung, Verkauf, Bauten und Anpflanzungen (muhdesat) und Verteilung des Erlöses bei Miteigentum nach Bruchteilen oder Gesamthandseigentum.

Leistungsumfang anzeigen — Aufhebung von Miteigentum

Kann das Miteigentum nach Bruchteilen oder das Gesamthandseigentum an einer Immobilie nicht fortgesetzt werden, kann die Aufhebung der Gemeinschaft durch Realteilung oder durch Verkauf verlangt werden. Die Art der Immobilie, der Bebauungsstatus, die Zahl der Miteigentümer, die Nutzungsart, die Bauten und Anpflanzungen und die Anträge der Beteiligten bestimmen den Umfang des Verfahrens.

  • Klagen auf Aufhebung der Gemeinschaft und Teilungsklagen (izale-i şuyu)
  • Beendigung der Gemeinschaft durch Realteilung oder Verkauf
  • Aufhebung des Miteigentums an geerbten Immobilien
  • Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über Nutzung und Verteilung der Erträge
  • Feststellung der Zugehörigkeit von Bauten und Anpflanzungen
  • Ansprüche auf Nutzungsentschädigung (ecrimisil) zwischen Miteigentümern
  • Verkaufsvorgänge und Verteilung des Verkaufserlöses
  • Durchführung der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung

Eigentum, Besitz und Nachbarschaft

Unberechtigter Eingriff, Nutzungsentschädigung, Wegerecht, Vorkaufsrecht, beschränkte dingliche Rechte und Streitigkeiten zwischen Nachbargrundstücken.

Leistungsumfang anzeigen — Eigentum, Besitz und Nachbarschaft

Ein unberechtigter Eingriff in eine Immobilie, die Nutzung einer Immobilie ohne berechtigten und gültigen Grund, Grenz- und Durchgangsprobleme zwischen Nachbargrundstücken sowie Ansprüche aus beschränkten dinglichen Rechten können unterschiedliche rechtliche Wege zum Schutz von Eigentum und Besitz eröffnen.

  • Klagen auf Beendigung von Eingriffen und Abwehr von Störungen
  • Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen unberechtigter Nutzung
  • Klagen und Verwaltungsanträge zum Schutz des Besitzes
  • Anträge nach dem Gesetz Nr. 3091
  • Streitigkeiten aus dem Vorkaufsrecht
  • Begründung eines Wegerechts
  • Streitigkeiten zu Dienstbarkeit, Nießbrauch und Erbbaurecht (üst hakkı)
  • Streitigkeiten über Überbau und ohne Berechtigung errichtete Bauten
  • Streitigkeiten über Grenzen, Flächeninhalt und Nutzungsfläche
  • Abwehr von Störungen aus dem Nachbarrecht

Kataster und Grundbucheintrag

Katasterfeststellung, Eigentümer- und Identitätsangaben, Parzellengrenzen, Flächeninhalt und Probleme mit Doppeleintragungen.

Leistungsumfang anzeigen — Kataster und Grundbucheintrag

Katasterarbeiten, fehlerhafte Identitäts- oder Grundstücksangaben im Grundbucheintrag sowie Abweichungen bei Parzellengrenzen und Flächeninhalt können das Eigentumsrecht und die Verfügungen über die Immobilie beeinträchtigen.

Wenn eine technische Prüfung erforderlich ist, werden Auskünfte und Gutachten befugter Personen aus den Bereichen Vermessung, Kataster, Stadtplanung, Architektur und Bewertung gemeinsam mit der rechtlichen Beurteilung berücksichtigt.

  • Klagen gegen die Katasterfeststellung
  • Eigentumsansprüche aufgrund rechtlicher Gründe aus der Zeit vor dem Kataster
  • Berichtigung der Eigentümer-, Identitäts- und Grundstücksangaben im Grundbucheintrag
  • Streitigkeiten über Grenzen und Flächeninhalt
  • Streitigkeiten aus doppelten oder mehrfachen Grundbucheintragungen
  • Grundstücke ohne Grundbucheintrag und Behauptungen eines Besitzes, der zur Ersitzung führt
  • Rechtliche Bewertung technischer Vermessungen und Katasterdaten

Wohnungseigentum und Anlagenverwaltung

Verwaltungsplan, Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Hausgeld, gemeinschaftliche Flächen, Grundstücksanteil und Verantwortung des Verwalters.

Leistungsumfang anzeigen — Wohnungseigentum und Anlagenverwaltung

Streitigkeiten im Wohnungseigentum sind nicht auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter beschränkt. Die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern, Verwaltern, Verwaltungen von Gesamtanlagen und Bauunternehmern werden bewertet, indem Grundbuchunterlagen, Verwaltungsplan, Beschlüsse der Eigentümerversammlung und tatsächliche Nutzung gemeinsam geprüft werden.

  • Begründung von Wohnungseigentum und der Dienstbarkeit zur künftigen Wohnungseigentumsbegründung (kat irtifakı)
  • Berichtigung des Grundstücksanteils
  • Anwendung oder Änderung des Verwaltungsplans
  • Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie Verantwortung des Verwalters
  • Ansprüche auf Zahlung gemeinschaftlicher Kosten, von Hausgeld und von Vorschüssen
  • Abwehr von Eingriffen in gemeinschaftliche Flächen
  • Streitigkeiten aus der Nutzung einer Sondereigentumseinheit
  • Beantragung eines Eingreifens des Richters
  • Streitigkeiten in der Verwaltung von Gesamtanlagen, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern
  • Streitigkeiten aus Teilzeiteigentum (devre mülk) und Teilzeitnutzungsrechten (devre tatil)
  • Durchführung der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung

Einstweilige Verfügung und Beweissicherung

Prüfung von Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohender Übertragung, baulicher Veränderung oder drohendem Beweisverlust.

Leistungsumfang anzeigen — Einstweilige Verfügung und Beweissicherung

Bei Streitigkeiten, in denen die Immobilie an Dritte übertragen werden, neue dingliche oder persönliche Rechte daran begründet werden, das Bauwerk verändert werden oder vorhandene Beweise verloren gehen könnten, muss der Bedarf an vorläufigem Rechtsschutz vor und während des Verfahrens gesondert geprüft werden.

Da die Voraussetzungen für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz je nach Besonderheit der Streitigkeit unterschiedlich sind, werden die Grundlage des Antrags und die vorzulegenden Unterlagen für den jeweiligen Fall bestimmt.

  • Anträge auf einstweilige Verfügung
  • Anträge auf Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch
  • Feststellung des gegenwärtigen Zustands und der Nutzungsart der Immobilie
  • Anträge auf Beweissicherung
  • Sicherung von Grundbuch-, Gemeinde-, Kataster- und Projektunterlagen und deren Einbringung in die Akte
  • Rechtliche Anträge gegen mögliche Änderungen bei Übertragung, Nutzung oder Bauwerk der Immobilie
  • Bewertung der rechtlichen Lage von Pfändungen, Hypotheken und anderen Belastungen

Immobilienerwerb durch Ausländer

Gemeinsame Prüfung von Erwerbsbeschränkungen, ausländischen Urkunden, Vollmacht, Zahlung und Grundbuchvorgängen.

Leistungsumfang anzeigen — Immobilienerwerb durch Ausländer

Beim Erwerb von Immobilien in der Türkei durch ausländische natürliche und juristische Personen müssen neben der Grundbuch- und Vertragsprüfung auch Erwerbsbeschränkungen, die Art der Immobilie, ausländische Urkunden, Übersetzung, Zahlung und die aktuelle Verwaltungspraxis gemeinsam bewertet werden.

Ausländische natürliche Personen, ausländische Gesellschaften und in der Türkei gegründete Gesellschaften mit ausländischem Kapital unterliegen nicht derselben Erwerbsregelung. Der Immobilienerwerb begründet für sich allein weder eine Aufenthaltserlaubnis noch einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.

  • Kauf und Verkauf von Immobilien in der Türkei durch ausländische natürliche Personen
  • Immobilienerwerb durch ausländische Gesellschaften oder Gesellschaften mit ausländischem Kapital
  • Prüfung der gesetzlichen Erwerbsbeschränkungen sowie Prüfungen zu besonderen Sicherheitszonen und militärischen Gebieten
  • Rechtliche Kontrolle von Angaben zu Grundbuch, Belastungen, Bebauungsstatus, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
  • Erstellung oder Prüfung von Kaufverträgen und Vorverträgen über den Grundstückskauf
  • Apostille-, Beglaubigungs- und Übersetzungsverfahren für ausländische Urkunden
  • Grundbuchvorgänge mit Vollmacht
  • Bewertung des Devisenkaufbelegs und der Bankzahlungsunterlagen im Hinblick auf das Geschäft
  • Rechtliche Koordination von Verfahren mit befugten Bewertungsunternehmen und technischen Sachverständigen
  • Vorgänge zu Immobilien, die durch Erbschaft oder auf anderen rechtlichen Wegen erworben wurden
  • Bewertung der rechtlichen Verbindungen zwischen dem Immobilienerwerb und Anträgen auf Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft

Miet- und Räumungsstreitigkeiten

Mietvertrag, Festsetzung und Anpassung der Miete, Räumung, Mietforderungen, Mängel, Übergabe und Kaution.

Leistungsumfang anzeigen — Miet- und Räumungsstreitigkeiten

Bei der Miete von Wohnungen und überdachten Geschäftsräumen unterliegen die Erstellung des Vertrags, die Festsetzung oder Anpassung der Miete, Mietforderungen, Räumungsgründe, die Übergabe der Mietsache und Streitigkeiten über die Kaution jeweils eigenen Verfahrens- und Beweisanforderungen.

Unsere Kanzlei erbringt rechtliche Leistungen zu Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, Festsetzung und Anpassung der Miete, gesetzlichen Räumungsgründen einschließlich Eigenbedarf und Räumungsverpflichtung, Beitreibung von Mietforderungen, Mängeln der Mietsache und der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung.

Bauverträge und Bauprozesse

Übergabe, Mängel, Verzug, Vergütung, Kündigung und Sicherheiten in den Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer, Bauunternehmer und Käufer.

Leistungsumfang anzeigen — Bauverträge und Bauprozesse

Bei Bauprojekten ist die klare Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümer, Bauunternehmer, Subunternehmer, Immobilienkäufer, Projekteigentümer und Finanzierungsinstituten wichtig, um Streitigkeiten über Übergabe, Mängel, Verzug, Vergütung und Sicherheiten zu vermeiden.

Unsere Kanzlei erbringt rechtliche Leistungen zu Bauverträgen gegen Grundstücksanteil und gegen Wohneinheiten (kat karşılığı), Streitigkeiten zwischen Bauunternehmern und Grundstückseigentümern, unvollständigen und mangelhaften Arbeiten, Übergabeverzug, Mietausfall, Abschlagszahlungen und Werklohn, Kündigung und Abwicklung des Vertrags, Grundbuchübertragung, Sicherheiten, Mediation, Gerichts- und Schiedsverfahren.

Die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens wird nur geprüft, wenn die Streitigkeit schiedsfähig ist und eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht.

Stadterneuerung und einsturzgefährdete Gebäude

Feststellung einsturzgefährdeter Gebäude, Eigentümerbeschlüsse, Bauvertrag, Räumung, Abriss und Anteilsverkauf.

Leistungsumfang anzeigen — Stadterneuerung und einsturzgefährdete Gebäude

Verfahren der Stadterneuerung umfassen von der Feststellung eines einsturzgefährdeten Gebäudes über die Eigentümerbeschlüsse und Bauunternehmerverträge bis zu Räumung, Abriss, Anteilsverkauf und Grundbuchvorgängen sowohl privatrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Aspekte.

  • Feststellung einsturzgefährdeter Gebäude und Anträge gegen diese Feststellung
  • Rechtliche Bewertung der von den Eigentümern gefassten Beschlüsse
  • Mit dem Bauunternehmer zu schließende Erneuerungs- und Bauverträge
  • Gestaltung der Bestimmungen zu Sicherheiten, Übergabe, Verzug und Beendigung des Vertrags
  • Räumung, Abriss und Anteilsverkauf
  • Mietbeihilfe und damit verbundene Verwaltungsanträge
  • Vorgänge zu Risikogebieten und Reservebaugebieten
  • Grundbuch-, Eigentums- und Vertragsstreitigkeiten aus dem Erneuerungsverfahren

Bauplanung, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung

Bebauungspläne, Parzellierung, Genehmigungen, Baustopp-Protokolle, Abrissverfügungen und Bußgelder nach dem Baurecht.

Leistungsumfang anzeigen — Bauplanung, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung

Bebauungspläne, Parzellierungsverfahren, Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen, Baustopp-Protokolle, Abrissverfügungen und Bußgelder nach dem Baurecht können die Nutzung und den Wert einer Immobilie unmittelbar beeinflussen.

  • Anfechtung von Bebauungsplänen und Planänderungen
  • Parzellierung und Umlegung von Land und Grundstücken
  • Vorgänge zu Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
  • Anträge gegen die Aufhebung der Baugenehmigung, Baustopp-Protokolle und Abrissverfügungen
  • Rechtswege gegen Bußgelder nach dem Baurecht
  • Vorgänge zu Bauten ohne Genehmigung oder abweichend von der Genehmigung
  • Eigentumsbeschränkungen für Schutzgebiete, Küstenstreifen, Wälder und landwirtschaftliche Flächen
  • Verletzungen des Eigentumsrechts durch Maßnahmen der Bauplanung

Enteignung und tatsächlicher Eingriff

Enteignungsentschädigung, Eilenteignung, tatsächlicher oder rechtlicher Eingriff und Schadensersatzansprüche.

Leistungsumfang anzeigen — Enteignung und tatsächlicher Eingriff

Enteignungsverfahren sowie der tatsächliche oder rechtliche Eingriff der Verwaltung in eine Immobilie können erhebliche Folgen für das Eigentumsrecht und die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie haben.

  • Anträge auf Aufhebung der Enteignung
  • Feststellung der Enteignungsentschädigung und Eintragungsklagen
  • Verfahren der Eilenteignung
  • Teilenteignung und Ansprüche wegen des Wertverlusts des verbleibenden Teils
  • Tatsächlicher Eingriff ohne Enteignung
  • Rechtlicher Eingriff und im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke vorgesehene Immobilien
  • Ansprüche auf Entschädigung, Schadensersatz und Abwehr des Eingriffs
  • Rechtsmittel und Vollstreckung von Entscheidungen

Verkauf im Vollstreckungsverfahren und Versteigerungen

Verwertung von Hypothek und Pfändung, Schätzung, elektronischer Verkauf und Aufhebung des Zuschlags.

Leistungsumfang anzeigen — Verkauf im Vollstreckungsverfahren und Versteigerungen

Die Verwertung einer Hypothek oder Pfändung an einer Immobilie, die Schätzung, die Vorbereitung des Verkaufs, der elektronische Verkauf und die Rechtmäßigkeit der Versteigerung werden nach den Regeln des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts bewertet.

  • Verfahren durch Verwertung der Hypothek
  • Pfändung von Immobilien, Schätzung und Verkaufsvorgänge
  • Einspruch gegen die Schätzung
  • Rechtliche Begleitung von elektronischem Verkauf und Versteigerungsvorgängen
  • Anträge auf Aufhebung des Zuschlags
  • Vorgänge zur Löschung von Pfändungen im Grundbucheintrag

Beschwerden zum Eigentumsrecht

Individualbeschwerden zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Leistungsumfang anzeigen — Beschwerden zum Eigentumsrecht

Nach Erschöpfung der ordentlichen Verwaltungs- und Rechtswege können Behauptungen, das Eigentumsrecht sei durch einen Eingriff der öffentlichen Gewalt verletzt worden, im Rahmen einer Individualbeschwerde zum Verfassungsgericht und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einer Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft werden.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wie Beschwerdefrist, Opferstatus, Erschöpfung der ordentlichen Rechtswege und die Geltendmachung der behaupteten Verletzung vor den vorherigen Instanzen werden für den jeweiligen Fall gesondert geprüft.

VOR DEM GESCHÄFT

Rechtliche Unterscheidungen, die die Entscheidung beeinflussen

Nicht jedes Geschäft und jede Streitigkeit im Zusammenhang mit einer Immobilie unterliegt denselben Regeln.

Eigentumsübertragung im Grundbuch und Vorvertrag sind nicht dasselbe

Das Eigentum an Immobilien wird grundsätzlich durch Eintragung im Grundbuch erworben; gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten. Ein Vorvertrag, eine Handgeldquittung oder eine Zahlung allein überträgt das Eigentum nicht. Form des Geschäfts, Vertretungsbefugnis und Eintragungsvoraussetzungen werden gesondert geprüft. [K1]

Mediation ist nicht in jedem Fall gleich

Bei Streitigkeiten aus Miete, Aufhebung von Miteigentum, dem türkischen Wohnungseigentumsgesetz und Nachbarrechten kommt die obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung in Betracht. Die Ausnahme für die Räumung im Wege der Vollstreckung ohne Urteil und die Art des konkreten Anspruchs werden gesondert beurteilt. [K2]

Eine Klageerhebung verhindert eine Übertragung nicht von selbst

Besteht die Möglichkeit, dass die Immobilie übertragen wird, neue Rechte daran begründet werden oder Beweise verloren gehen, wird der Bedarf an einstweiliger Verfügung und Beweissicherung gesondert behandelt. Die Voraussetzungen des Antrags, die Beweise und die erforderliche Sicherheit werden nach dem jeweiligen Fall beurteilt. [K3]

Gericht und Frist richten sich nach dem Einzelfall

Das sachlich zuständige Gericht, die örtliche Zuständigkeit und die Antragsfrist hängen vom Rechtsgrund des Anspruchs und dem einzuschlagenden Weg ab. Bei Klagen, die das Grundstück selbst betreffen, kann eine ausschließliche örtliche Zuständigkeit bestehen. Für alle Grundbuchklagen kann nicht eine einzige Frist- oder Gerichtsregel verwendet werden. [K3]

Die rechtliche Prüfung ergänzt die technische Prüfung

Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Projekt, tatsächliche Nutzung und Grundbucheintrag werden gemeinsam behandelt. Sind Sicherheit, Vermessung, Bewertung oder technische Konformität des Bauwerks erforderlich, werden sie durch die Prüfung der zuständigen befugten Sachverständigen beurteilt.

Bei Käufen durch Ausländer gelten zusätzliche Voraussetzungen

Erwerbsberechtigung und Erwerbsbeschränkungen, das Gebiet der Immobilie, ausländische Urkunden, Vollmacht und Zahlungsunterlagen werden zum Zeitpunkt des Geschäfts geprüft. Devisenkaufbeleg und Bewertungserfordernisse werden je nach Käufer und Art des Geschäfts kontrolliert. [K4]

Bei Zustellung oder dringender Maßnahme

Wenn eine Versteigerung, Räumung, ein Abriss, eine mögliche Übertragung oder eine Antragsfrist im Raum steht, nennen Sie dies bei der ersten Kontaktaufnahme. Die Übermittlung einer Gesprächsanfrage über das Internet hemmt gesetzliche Fristen nicht.

ÜBERNAHME DER AKTE

Wie arbeiten wir?

Ein nach dem Bedarf der Akte bestimmter Arbeitsablauf, von der ersten Bewertung bis zur Umsetzung.

Nicht jede Phase ist in jeder Akte erforderlich. Der Umfang der Beratung, Berichterstattung, Vertragsgestaltung oder Vertretung wird gesondert vereinbart.

  1. Anliegen und Dringlichkeit bestimmen

    Immobilie, Beteiligte, Geschäft oder Streitigkeit, Ziel und aktueller Stand werden erfasst. Stehen eine Zustellung, Versteigerung, Räumung, ein Abriss oder eine mögliche Übertragung im Raum, wird dies vorrangig benannt.

  2. Unterlagen und Einträge prüfen

    Grundbuch-, Vertrags-, Zahlungs- und amtliche Vorgangsunterlagen werden geprüft. Fehlende Unterlagen sowie der Bedarf an technischen Sachverständigen oder einer Bewertung werden festgestellt.

  3. Rechtlichen Weg und Umfang klären

    Gespräch, Vertrag, Mediation, Verwaltungsantrag, Klage oder Vollstreckung werden hinsichtlich Fristen, Beweisen und Kosten bewertet. Der Leistungsumfang wird schriftlich festgelegt.

  4. Vorgänge durchführen und informieren

    Anträge und Vorgänge werden im vereinbarten Umfang verfolgt. Der Stand der Akte, wichtige Entwicklungen und erforderliche Entscheidungen werden dem Mandanten mitgeteilt.

  5. Entscheidung, Übertragung und Umsetzung

    Je nach Art der Akte werden Rechtsmittel, die Vollstreckung der Entscheidung, der Grundbuchvorgang, der Zahlungseingang oder die Verteilung des Verkaufserlöses geprüft.

VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH

Welche Unterlagen sind nützlich?

Bereiten Sie die vorhandenen Unterlagen und eine kurze Zeitleiste der Ereignisse vor. Fehlendes wird nach dem Bedarf der Akte bestimmt.

Angaben zur Immobilie und zu den Beteiligten

  • Provinz, Bezirk, Stadtviertel, Block/Parzelle (ada/parsel) und gegebenenfalls Angaben zur Sondereigentumseinheit
  • Aktueller Grundbucheintrag, Belastungsnachweise und Angaben zu den betroffenen Beteiligten

Vertrags- und Zahlungsunterlagen

  • Kaufverträge, Vorverträge, Mietverträge, Bauverträge oder andere Verträge und ihre Anlagen
  • Bankbelege (dekont), Quittungen, Sicherheiten und Schriftverkehr zum Thema

Amtliche Vorgänge und Aktenunterlagen

  • Zustellungen, Aufforderungsschreiben (ihtarname), Unterlagen aus Gerichts- oder Vollstreckungsakten
  • Entscheidungen oder Protokolle von Gemeinde, Grundbuchamt, Kataster und anderen Behörden

Zusätzliche Unterlagen je nach Situation

  • Bebauungsunterlagen, Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung, Projekt, Verwaltungsplan, Beschlüsse der Eigentümerversammlung und technische Gutachten
  • Erbschein, Vollmacht; bei ausländischen Urkunden Beglaubigung, Apostille und Übersetzungen

Sie müssen nicht alle Unterlagen in der ersten Nachricht senden. Bestätigen Sie den geeigneten Kommunikationskanal, bevor Sie Identitäts-, Zahlungs- und Aktenunterlagen weitergeben. Lesen Sie die Hinweise zur sicheren Informations- und Dokumentenübermittlung und zum Schutz personenbezogener Daten.

VON ANTALYA AUS IN DER GANZEN TÜRKEI

Rechtliche Leistungen für Immobilien in der Türkei

Die am 18. März 1999 in Kemer gegründete Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş berät und vertritt seit 2007 von ihrem Büro in Antalya aus bei Immobiliengeschäften und Immobilienstreitigkeiten in allen 81 Provinzen der Türkei.

Der Umfang der Arbeit wird unter Berücksichtigung des Orts der Immobilie, der zuständigen Behörde, des Bedarfs der Akte und der erforderlichen Vor-Ort-Maßnahmen bestimmt.

Mandanten im Ausland

Unterlagenprüfung, Vorbereitung von Vollmachten, Grundbuchvorgänge und Prozessführung zu Immobilien in der Türkei können im Rahmen der Vertretungsvoraussetzungen über Fernkommunikation koordiniert werden.

Mehrsprachige Kommunikation

Die Kommunikation ist auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch möglich. Rechtliche Vorgänge im Ausland werden bei Bedarf gesondert mit den im jeweiligen Land befugten Juristen koordiniert.

UMFANG UND KOSTEN

Gespräch und Honorar

Im ersten Gespräch werden das Anliegen, der aktuelle Stand, die Unterlagen und die Anfrage bewertet. Sind eine ausführliche Prüfung, eine schriftliche Stellungnahme, ein Risikogutachten, die Vorbereitung eines Vertrags oder eine Vertretung erforderlich, wird deren Umfang gesondert festgelegt.

Anwaltshonorar und Auslagen werden gesondert erläutert

Das Honorar wird unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Phasen der Tätigkeit sowie der geltenden berufsrechtlichen Regelungen vereinbart. Gerichtsgebühren, Zustellungs-, Ortsbesichtigungs-, Sachverständigen-, Bewertungs-, Übersetzungs- und sonstige Auslagen für Dritte werden gesondert beurteilt.

Eine Gesprächsanfrage bedeutet für sich allein nicht, dass die Angelegenheit übernommen wird oder eine kostenlose Beratung erfolgt. Vertretung und Aktenbearbeitung beginnen nach der erforderlichen Bewertung und Annahme.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Zu Immobiliengeschäften

Allgemeine Erläuterungen ersetzen nicht die Prüfung der konkreten Akte.

Was bedeutet eine Belastung (takyidat) im Grundbucheintrag?

Takyidat ist ein Ausdruck für Einträge zu Rechten und Beschränkungen an einer Immobilie. Hypothek, Pfändung, Dienstbarkeit oder Vormerkung haben nicht dieselbe Wirkung. Durch die Prüfung von Art, Inhalt und Rang des Eintrags wird beurteilt, welche Auswirkungen er auf Übertragung, Nutzung und Zahlung hat.

Ist Nutzungsentschädigung (ecrimisil) dasselbe wie eine Mietforderung?

Eine Mietforderung beruht auf einem Mietverhältnis. Die Nutzungsentschädigung ist dagegen ein Schadensersatzanspruch, der aus der unberechtigten Nutzung einer Immobilie entstehen kann. Ohne Prüfung des Verhältnisses der Parteien, der Grundlage der Nutzung, des Zeitraums und der erforderlichen Voraussetzungen können diese Ansprüche nicht anstelle voneinander geltend gemacht werden.

Ist ein rechtliches Prüfgutachten dasselbe wie ein Bewertungsgutachten?

Die rechtliche Prüfung konzentriert sich auf Berechtigung, Unterlagen, Verträge und Geschäftsrisiken. Das Bewertungsgutachten ist eine gesonderte Sachverständigenarbeit zum Wert der Immobilie. Ist zusätzlich eine Prüfung der Bausicherheit oder der technischen Konformität erforderlich, wird sie bei den zuständigen technischen Sachverständigen eingeholt. Art und Umfang des Gutachtens werden vorher vereinbart.

Wie wird eine noch nicht fertiggestellte Immobilie geprüft?

Zusammen mit den Grundbuch- und Projektunterlagen werden Genehmigung, Verhältnis zwischen Grundstückseigentümer und Bauunternehmer, Kaufvertrag, Zahlungsplan, Übergabebedingungen und Sicherheiten geprüft. Für den aktuellen Baufortschritt und die Projektkonformität kann eine technische Prüfung erforderlich sein. Versprechen zu einem noch nicht fertiggestellten Bauwerk werden mit der tatsächlichen und rechtlichen Lage verglichen.

Sollte ich vor dem Gespräch eine Vollmacht ausstellen lassen?

Zuerst sollten das vorzunehmende Geschäft und die erforderlichen Befugnisse bestimmt werden. Die für ein Grundbuchgeschäft, eine Prozessführung oder einen Vergleich benötigten Befugnisse können unterschiedlich sein. Insbesondere bei im Ausland auszustellenden Urkunden sollten Text, Beglaubigung oder Apostille und Übersetzungserfordernisse vor dem Geschäft bestätigt werden.

Warum hängt die Dauer eines Immobilienprozesses vom Einzelfall ab?

Art der Streitigkeit, Zahl der Beteiligten, Zustellungen, Ortsbesichtigung, Sachverständigenprüfung und Rechtsmittel beeinflussen die Dauer. Außerdem können der Erlass der Entscheidung und ihre Rechtskraft oder Vollstreckung unterschiedliche Phasen sein. Ohne Prüfung der Akte kann kein bestimmter Abschlusstermin und kein Ergebnis zugesagt werden.

GESPRÄCHSANFRAGE

Schildern Sie uns Ihr Anliegen zur Immobilie

Geben Sie eine kurze Zusammenfassung des Geschäfts oder der Streitigkeit, den Ort der Immobilie und gegebenenfalls einen nahenden Termin an. Die mitgeteilten Angaben werden zur Bewertung der Anfrage und zur Kontaktaufnahme im Rahmen der beruflichen Verschwiegenheit und des Schutzes personenbezogener Daten behandelt.

Für Ihre laufende Akte erreichen Sie die zuständigen Kanäle über den Mandantenbereich.