01Kauf, Verkauf und Grundbuchprüfung
Prüfung von Grundbuch, Belastungen, Bebauungsstatus und Verträgen; Zahlungssicherheit und rechtliche Begleitung der Übertragungsvorgänge.
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Eine rechtliche Prüfung vor dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder vor einer Investition in ein Projekt hilft, später möglicherweise auftretende Probleme bei Eigentum, Vertrag, Nutzung und Übertragung im Voraus zu erkennen.
- Prüfung des Grundbucheintrags, der Eigentümerangaben und der Eigentumshistorie
- Bewertung von Hypotheken, Pfändungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauch, Vorkaufsrechten und anderen Belastungen
- Prüfung von Bebauungsstatus, Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung und Projektangaben gemeinsam mit den zuständigen technischen Sachverständigen
- Bewertung der Abweichungen zwischen dem tatsächlichen Zustand und den Grundbuch-, Projekt- und Gemeindeunterlagen
- Erstellung oder Prüfung von Immobilienkaufvertrag, Vorabvereinbarung, Reservierungsdokument und Vorvertrag über den Grundstückskauf
- Gestaltung der Bestimmungen zu Handgeld (kapora), Reugeld, Vorauszahlung, Kaufpreis und Zahlungssicherheit
- Rechtliche Begleitung von Grundbuchübertragung, Web-Tapu-Antrag und Vorgängen mit Vollmacht
- Bestellung oder Löschung von Hypotheken und anderen mit der Immobilie verbundenen Sicherheiten
- Rechtliche Prüfung von Käufen ab Plan, nach Modell oder von Immobilien im Bau
- Erstellung einer rechtlichen Bestandsaufnahme und eines Immobilien-Risikogutachtens
02Klagen auf Löschung und Neueintragung im Grundbuch
Bestimmung von Klagegrund, Beweisen und Anträgen, wenn behauptet wird, dass der Eintrag die tatsächliche Rechtslage nicht wiedergibt.
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Wird behauptet, dass eine Eintragung im Grundbuch die tatsächliche Rechtslage nicht wiedergibt oder auf einem rechtlich unwirksamen Geschäft beruht, kommen je nach Ursache der Streitigkeit Klagen auf Löschung und Neueintragung, Klagen auf Eintragungszwang, die Berichtigung des Eintrags oder Schadensersatzansprüche in Betracht.
Der Rechtsgrund der Klage kann die Parteistellung, die Beweislast, das sachlich und örtlich zuständige Gericht, die Fristen und den Klageantrag unmittelbar beeinflussen.
- Klagen auf Löschung und Neueintragung aufgrund unrichtiger Eintragung
- Streitigkeiten aufgrund von Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistiger Täuschung oder Drohung
- Grundbuchklagen aufgrund des Missbrauchs der Vertretungsmacht
- Behauptungen einer Übertragung im Wege eines Scheingeschäfts und fiduziarischer Geschäfte
- Eintragungen aufgrund gefälschter Urkunden oder einer gefälschten Vollmacht
- Ansprüche auf Eintragungszwang aus einem Vorvertrag über den Grundstückskauf
- Berichtigung fehlerhafter, doppelter oder rechtlich unbegründeter Einträge
- Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die Gefahr einer Übertragung an Dritte
- Schadensersatz- und Forderungsansprüche, wenn Löschung und Neueintragung nicht möglich sind
03Aufhebung von Miteigentum
Realteilung, Verkauf, Bauten und Anpflanzungen (muhdesat) und Verteilung des Erlöses bei Miteigentum nach Bruchteilen oder Gesamthandseigentum.
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Kann das Miteigentum nach Bruchteilen oder das Gesamthandseigentum an einer Immobilie nicht fortgesetzt werden, kann die Aufhebung der Gemeinschaft durch Realteilung oder durch Verkauf verlangt werden. Die Art der Immobilie, der Bebauungsstatus, die Zahl der Miteigentümer, die Nutzungsart, die Bauten und Anpflanzungen und die Anträge der Beteiligten bestimmen den Umfang des Verfahrens.
- Klagen auf Aufhebung der Gemeinschaft und Teilungsklagen (izale-i şuyu)
- Beendigung der Gemeinschaft durch Realteilung oder Verkauf
- Aufhebung des Miteigentums an geerbten Immobilien
- Streitigkeiten zwischen Miteigentümern über Nutzung und Verteilung der Erträge
- Feststellung der Zugehörigkeit von Bauten und Anpflanzungen
- Ansprüche auf Nutzungsentschädigung (ecrimisil) zwischen Miteigentümern
- Verkaufsvorgänge und Verteilung des Verkaufserlöses
- Durchführung der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung
04Eigentum, Besitz und Nachbarschaft
Unberechtigter Eingriff, Nutzungsentschädigung, Wegerecht, Vorkaufsrecht, beschränkte dingliche Rechte und Streitigkeiten zwischen Nachbargrundstücken.
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Ein unberechtigter Eingriff in eine Immobilie, die Nutzung einer Immobilie ohne berechtigten und gültigen Grund, Grenz- und Durchgangsprobleme zwischen Nachbargrundstücken sowie Ansprüche aus beschränkten dinglichen Rechten können unterschiedliche rechtliche Wege zum Schutz von Eigentum und Besitz eröffnen.
- Klagen auf Beendigung von Eingriffen und Abwehr von Störungen
- Ansprüche auf Nutzungsentschädigung wegen unberechtigter Nutzung
- Klagen und Verwaltungsanträge zum Schutz des Besitzes
- Anträge nach dem Gesetz Nr. 3091
- Streitigkeiten aus dem Vorkaufsrecht
- Begründung eines Wegerechts
- Streitigkeiten zu Dienstbarkeit, Nießbrauch und Erbbaurecht (üst hakkı)
- Streitigkeiten über Überbau und ohne Berechtigung errichtete Bauten
- Streitigkeiten über Grenzen, Flächeninhalt und Nutzungsfläche
- Abwehr von Störungen aus dem Nachbarrecht
05Kataster und Grundbucheintrag
Katasterfeststellung, Eigentümer- und Identitätsangaben, Parzellengrenzen, Flächeninhalt und Probleme mit Doppeleintragungen.
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Katasterarbeiten, fehlerhafte Identitäts- oder Grundstücksangaben im Grundbucheintrag sowie Abweichungen bei Parzellengrenzen und Flächeninhalt können das Eigentumsrecht und die Verfügungen über die Immobilie beeinträchtigen.
Wenn eine technische Prüfung erforderlich ist, werden Auskünfte und Gutachten befugter Personen aus den Bereichen Vermessung, Kataster, Stadtplanung, Architektur und Bewertung gemeinsam mit der rechtlichen Beurteilung berücksichtigt.
- Klagen gegen die Katasterfeststellung
- Eigentumsansprüche aufgrund rechtlicher Gründe aus der Zeit vor dem Kataster
- Berichtigung der Eigentümer-, Identitäts- und Grundstücksangaben im Grundbucheintrag
- Streitigkeiten über Grenzen und Flächeninhalt
- Streitigkeiten aus doppelten oder mehrfachen Grundbucheintragungen
- Grundstücke ohne Grundbucheintrag und Behauptungen eines Besitzes, der zur Ersitzung führt
- Rechtliche Bewertung technischer Vermessungen und Katasterdaten
06Wohnungseigentum und Anlagenverwaltung
Verwaltungsplan, Beschlüsse der Eigentümerversammlung, Hausgeld, gemeinschaftliche Flächen, Grundstücksanteil und Verantwortung des Verwalters.
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Streitigkeiten im Wohnungseigentum sind nicht auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und Mieter beschränkt. Die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern, Verwaltern, Verwaltungen von Gesamtanlagen und Bauunternehmern werden bewertet, indem Grundbuchunterlagen, Verwaltungsplan, Beschlüsse der Eigentümerversammlung und tatsächliche Nutzung gemeinsam geprüft werden.
- Begründung von Wohnungseigentum und der Dienstbarkeit zur künftigen Wohnungseigentumsbegründung (kat irtifakı)
- Berichtigung des Grundstücksanteils
- Anwendung oder Änderung des Verwaltungsplans
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
- Bestellung und Abberufung des Verwalters sowie Verantwortung des Verwalters
- Ansprüche auf Zahlung gemeinschaftlicher Kosten, von Hausgeld und von Vorschüssen
- Abwehr von Eingriffen in gemeinschaftliche Flächen
- Streitigkeiten aus der Nutzung einer Sondereigentumseinheit
- Beantragung eines Eingreifens des Richters
- Streitigkeiten in der Verwaltung von Gesamtanlagen, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern
- Streitigkeiten aus Teilzeiteigentum (devre mülk) und Teilzeitnutzungsrechten (devre tatil)
- Durchführung der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung
07Einstweilige Verfügung und Beweissicherung
Prüfung von Möglichkeiten des vorläufigen Rechtsschutzes bei drohender Übertragung, baulicher Veränderung oder drohendem Beweisverlust.
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Bei Streitigkeiten, in denen die Immobilie an Dritte übertragen werden, neue dingliche oder persönliche Rechte daran begründet werden, das Bauwerk verändert werden oder vorhandene Beweise verloren gehen könnten, muss der Bedarf an vorläufigem Rechtsschutz vor und während des Verfahrens gesondert geprüft werden.
Da die Voraussetzungen für Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz je nach Besonderheit der Streitigkeit unterschiedlich sind, werden die Grundlage des Antrags und die vorzulegenden Unterlagen für den jeweiligen Fall bestimmt.
- Anträge auf einstweilige Verfügung
- Anträge auf Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch
- Feststellung des gegenwärtigen Zustands und der Nutzungsart der Immobilie
- Anträge auf Beweissicherung
- Sicherung von Grundbuch-, Gemeinde-, Kataster- und Projektunterlagen und deren Einbringung in die Akte
- Rechtliche Anträge gegen mögliche Änderungen bei Übertragung, Nutzung oder Bauwerk der Immobilie
- Bewertung der rechtlichen Lage von Pfändungen, Hypotheken und anderen Belastungen
08Immobilienerwerb durch Ausländer
Gemeinsame Prüfung von Erwerbsbeschränkungen, ausländischen Urkunden, Vollmacht, Zahlung und Grundbuchvorgängen.
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Beim Erwerb von Immobilien in der Türkei durch ausländische natürliche und juristische Personen müssen neben der Grundbuch- und Vertragsprüfung auch Erwerbsbeschränkungen, die Art der Immobilie, ausländische Urkunden, Übersetzung, Zahlung und die aktuelle Verwaltungspraxis gemeinsam bewertet werden.
Ausländische natürliche Personen, ausländische Gesellschaften und in der Türkei gegründete Gesellschaften mit ausländischem Kapital unterliegen nicht derselben Erwerbsregelung. Der Immobilienerwerb begründet für sich allein weder eine Aufenthaltserlaubnis noch einen Anspruch auf die Staatsbürgerschaft.
- Kauf und Verkauf von Immobilien in der Türkei durch ausländische natürliche Personen
- Immobilienerwerb durch ausländische Gesellschaften oder Gesellschaften mit ausländischem Kapital
- Prüfung der gesetzlichen Erwerbsbeschränkungen sowie Prüfungen zu besonderen Sicherheitszonen und militärischen Gebieten
- Rechtliche Kontrolle von Angaben zu Grundbuch, Belastungen, Bebauungsstatus, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
- Erstellung oder Prüfung von Kaufverträgen und Vorverträgen über den Grundstückskauf
- Apostille-, Beglaubigungs- und Übersetzungsverfahren für ausländische Urkunden
- Grundbuchvorgänge mit Vollmacht
- Bewertung des Devisenkaufbelegs und der Bankzahlungsunterlagen im Hinblick auf das Geschäft
- Rechtliche Koordination von Verfahren mit befugten Bewertungsunternehmen und technischen Sachverständigen
- Vorgänge zu Immobilien, die durch Erbschaft oder auf anderen rechtlichen Wegen erworben wurden
- Bewertung der rechtlichen Verbindungen zwischen dem Immobilienerwerb und Anträgen auf Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft
09Miet- und Räumungsstreitigkeiten
Mietvertrag, Festsetzung und Anpassung der Miete, Räumung, Mietforderungen, Mängel, Übergabe und Kaution.
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Bei der Miete von Wohnungen und überdachten Geschäftsräumen unterliegen die Erstellung des Vertrags, die Festsetzung oder Anpassung der Miete, Mietforderungen, Räumungsgründe, die Übergabe der Mietsache und Streitigkeiten über die Kaution jeweils eigenen Verfahrens- und Beweisanforderungen.
Unsere Kanzlei erbringt rechtliche Leistungen zu Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, Festsetzung und Anpassung der Miete, gesetzlichen Räumungsgründen einschließlich Eigenbedarf und Räumungsverpflichtung, Beitreibung von Mietforderungen, Mängeln der Mietsache und der obligatorischen Mediation als Prozessvoraussetzung.
10Bauverträge und Bauprozesse
Übergabe, Mängel, Verzug, Vergütung, Kündigung und Sicherheiten in den Beziehungen zwischen Grundstückseigentümer, Bauunternehmer und Käufer.
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Bei Bauprojekten ist die klare Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Grundstückseigentümer, Bauunternehmer, Subunternehmer, Immobilienkäufer, Projekteigentümer und Finanzierungsinstituten wichtig, um Streitigkeiten über Übergabe, Mängel, Verzug, Vergütung und Sicherheiten zu vermeiden.
Unsere Kanzlei erbringt rechtliche Leistungen zu Bauverträgen gegen Grundstücksanteil und gegen Wohneinheiten (kat karşılığı), Streitigkeiten zwischen Bauunternehmern und Grundstückseigentümern, unvollständigen und mangelhaften Arbeiten, Übergabeverzug, Mietausfall, Abschlagszahlungen und Werklohn, Kündigung und Abwicklung des Vertrags, Grundbuchübertragung, Sicherheiten, Mediation, Gerichts- und Schiedsverfahren.
Die Möglichkeit eines Schiedsverfahrens wird nur geprüft, wenn die Streitigkeit schiedsfähig ist und eine wirksame Schiedsvereinbarung besteht.
11Stadterneuerung und einsturzgefährdete Gebäude
Feststellung einsturzgefährdeter Gebäude, Eigentümerbeschlüsse, Bauvertrag, Räumung, Abriss und Anteilsverkauf.
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Verfahren der Stadterneuerung umfassen von der Feststellung eines einsturzgefährdeten Gebäudes über die Eigentümerbeschlüsse und Bauunternehmerverträge bis zu Räumung, Abriss, Anteilsverkauf und Grundbuchvorgängen sowohl privatrechtliche als auch verwaltungsrechtliche Aspekte.
- Feststellung einsturzgefährdeter Gebäude und Anträge gegen diese Feststellung
- Rechtliche Bewertung der von den Eigentümern gefassten Beschlüsse
- Mit dem Bauunternehmer zu schließende Erneuerungs- und Bauverträge
- Gestaltung der Bestimmungen zu Sicherheiten, Übergabe, Verzug und Beendigung des Vertrags
- Räumung, Abriss und Anteilsverkauf
- Mietbeihilfe und damit verbundene Verwaltungsanträge
- Vorgänge zu Risikogebieten und Reservebaugebieten
- Grundbuch-, Eigentums- und Vertragsstreitigkeiten aus dem Erneuerungsverfahren
12Bauplanung, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
Bebauungspläne, Parzellierung, Genehmigungen, Baustopp-Protokolle, Abrissverfügungen und Bußgelder nach dem Baurecht.
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Bebauungspläne, Parzellierungsverfahren, Baugenehmigungen, Nutzungsgenehmigungen, Baustopp-Protokolle, Abrissverfügungen und Bußgelder nach dem Baurecht können die Nutzung und den Wert einer Immobilie unmittelbar beeinflussen.
- Anfechtung von Bebauungsplänen und Planänderungen
- Parzellierung und Umlegung von Land und Grundstücken
- Vorgänge zu Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung
- Anträge gegen die Aufhebung der Baugenehmigung, Baustopp-Protokolle und Abrissverfügungen
- Rechtswege gegen Bußgelder nach dem Baurecht
- Vorgänge zu Bauten ohne Genehmigung oder abweichend von der Genehmigung
- Eigentumsbeschränkungen für Schutzgebiete, Küstenstreifen, Wälder und landwirtschaftliche Flächen
- Verletzungen des Eigentumsrechts durch Maßnahmen der Bauplanung
13Enteignung und tatsächlicher Eingriff
Enteignungsentschädigung, Eilenteignung, tatsächlicher oder rechtlicher Eingriff und Schadensersatzansprüche.
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Enteignungsverfahren sowie der tatsächliche oder rechtliche Eingriff der Verwaltung in eine Immobilie können erhebliche Folgen für das Eigentumsrecht und die wirtschaftliche Nutzung der Immobilie haben.
- Anträge auf Aufhebung der Enteignung
- Feststellung der Enteignungsentschädigung und Eintragungsklagen
- Verfahren der Eilenteignung
- Teilenteignung und Ansprüche wegen des Wertverlusts des verbleibenden Teils
- Tatsächlicher Eingriff ohne Enteignung
- Rechtlicher Eingriff und im Bebauungsplan für öffentliche Zwecke vorgesehene Immobilien
- Ansprüche auf Entschädigung, Schadensersatz und Abwehr des Eingriffs
- Rechtsmittel und Vollstreckung von Entscheidungen
14Verkauf im Vollstreckungsverfahren und Versteigerungen
Verwertung von Hypothek und Pfändung, Schätzung, elektronischer Verkauf und Aufhebung des Zuschlags.
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Die Verwertung einer Hypothek oder Pfändung an einer Immobilie, die Schätzung, die Vorbereitung des Verkaufs, der elektronische Verkauf und die Rechtmäßigkeit der Versteigerung werden nach den Regeln des Vollstreckungs- und Insolvenzrechts bewertet.
- Verfahren durch Verwertung der Hypothek
- Pfändung von Immobilien, Schätzung und Verkaufsvorgänge
- Einspruch gegen die Schätzung
- Rechtliche Begleitung von elektronischem Verkauf und Versteigerungsvorgängen
- Anträge auf Aufhebung des Zuschlags
- Vorgänge zur Löschung von Pfändungen im Grundbucheintrag
15Beschwerden zum Eigentumsrecht
Individualbeschwerden zum Verfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Rahmen der Zulässigkeitsvoraussetzungen.
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Nach Erschöpfung der ordentlichen Verwaltungs- und Rechtswege können Behauptungen, das Eigentumsrecht sei durch einen Eingriff der öffentlichen Gewalt verletzt worden, im Rahmen einer Individualbeschwerde zum Verfassungsgericht und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, einer Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft werden.
Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wie Beschwerdefrist, Opferstatus, Erschöpfung der ordentlichen Rechtswege und die Geltendmachung der behaupteten Verletzung vor den vorherigen Instanzen werden für den jeweiligen Fall gesondert geprüft.