Erb- und Nachlassrecht
Anfechtung der Erbschaftsausschlagung: Klagerecht der Gläubiger, Sechsmonatsfrist und Liquidation
Voraussetzungen, Sechsmonatsfrist, Eintragung im Sonderregister, Sicherheit, Beweis und Liquidation bei der Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung, mit Abgrenzung zu Artikel 618 TMK und zur Anfechtung von Vermögensverfügungen.