Dass eine Scheidung im Ausland erfolgt ist, bedeutet nicht, dass alle Vermögensfragen in Türkiye durch das ausländische Urteil gelöst sind. Anerkennung der Scheidung, anwendbares Recht, Vollstreckbarerklärung der Vermögensentscheidung und Klagefrist werden gesondert geprüft. Die erste Aktenprüfung sollte anhand dieser vier Punkte erfolgen.
Welches Landesrecht wird zuerst bestimmt?
Artikel 15 des Gesetzes über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun) regelt die Fälle einer gültigen Rechtswahl und die Fälle ohne Rechtswahl gesondert. Die Anknüpfungen an die Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung und an den gewöhnlichen Aufenthalt sind wichtig. Bei der Auseinandersetzung von Immobilien wird das Recht des Landes angewandt, in dem sie belegen sind. Dass in Türkiye geklagt wird, erfordert nicht, dass auf jeden Vermögensgegenstand unmittelbar die Vorschriften des türkischen Güterstands angewandt werden. [2]
Wie ist der Umfang des ausländischen Urteils zu lesen?
Es wird bestimmt, ob das Urteil nur die Beendigung der Ehe betrifft oder ob es auch Entscheidungen über Gesellschaftsanteile, Geldzahlungen oder Immobilien enthält. Die Eintragung der Scheidung in das Bevölkerungsregister tritt nicht an die Stelle der Vollstreckung der Vermögensentscheidung in Türkiye. Bei Anerkennung und Vollstreckbarerklärung werden Voraussetzungen wie Rechtskraft, rechtliches Gehör, ordre public und Zuständigkeit im Hinblick auf die konkrete Entscheidung bewertet.
Wichtige Entscheidung in Bezug auf die Verjährung
Die Mehrheitsentscheidung des Zivilplenums des Kassationshofs (Yargıtay Hukuk Genel Kurulu) vom 29. November 2023, E. 2022/1205, K. 2023/1188, hat angenommen, dass die Frist für die Auseinandersetzungsforderung mit der Rechtskraft des ausländischen Scheidungsurteils beginnt. Auch wenn die Anerkennungsentscheidung später ergangen ist, wurde der Beginn nicht auf dieses Datum verlegt. Der abweichende Ansatz im Minderheitsvotum sollte nicht als das aktuelle Ergebnis der Mehrheit dargestellt werden. [3]
Wann wird eine erneute Klage in Türkiye erörtert?
Es wird untersucht, welche Anträge die ausländische Vermögensentscheidung umfasst und ob sie in Türkiye Rechtskraftwirkung entfaltet. Etwas anderes ist es, wenn für einen Vermögensgegenstand, der in der Entscheidung nicht geregelt ist, oder dieselbe Forderung erneut verlangt wird. Auch Gültigkeit und Umfang einer ausländischen Vereinbarung sind im Rahmen des anwendbaren Rechts zu prüfen.
Wie wird die Unterlagenakte vorbereitet?
Erforderlich sind das gesamte ausländische Urteil, die Rechtskraftbescheinigung, ordnungsgemäße Beglaubigung und Übersetzung, Unterlagen zu Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, das Datum der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Rechtswahl oder ein Ehevertrag über den Güterstand. Vermögensgegenstände in Türkiye und im Ausland werden gesondert aufgelistet. Wird nur die Ergebnisseite des Urteils übersetzt, können Begründung und Umfang der Vermögensentscheidung verborgen bleiben.
Wie werden Güterstandsklagen mit Auslandsbezug gelöst?
Welches Protokoll ist bei einer Akte mit Auslandsvermögen zu befolgen?
| Prüfungsschritt | Zu stellende Frage | Wesentliche zu sammelnde Unterlage |
|---|---|---|
| Persönliche Anknüpfung | Welche Staatsangehörigkeit/welchen gewöhnlichen Aufenthalt hatten die Ehegatten bei der Eheschließung und welche haben sie heute? | Personenstands- und Staatsangehörigkeitsunterlagen, Aufenthaltsbescheinigungen, Blaue Karte, Heiratsurkunde |
| Rechtswahl | Gibt es einen gültigen Ehevertrag über den Güterstand oder eine Rechtswahl? | Notar-/Gerichtsurkunde, Apostille oder Beglaubigung, beglaubigte Übersetzung |
| Ort des Vermögensgegenstands | In welchem Staat/bei welcher Einrichtung befinden sich Immobilie, Gesellschaft, Konto oder digitaler Vermögenswert? | Grundbuch, Handelsregister, Unterlagen von Bank und Verwahrstelle |
| Scheidungsurteil | An welchem Datum wurde das ausländische Urteil rechtskräftig und wurde es in Türkiye anerkannt? | Urteil, Rechtskraftbescheinigung, Apostille/Beglaubigung, Anerkennungs- oder Bevölkerungsregistereintragungsnachweis |
| Beweisbeschaffung | Kann die Unterlage unmittelbar oder im Wege der Rechtshilfe beschafft werden? | Entwurf eines Ersuchens, Rechtshilfeersuchen, Antrag auf Datenspeicherung |
| Vollstreckung | Ist das gewünschte Ergebnis eine Geldforderung oder ein dingliches Geschäft an einer ausländischen Immobilie? | Rechtsauffassung zu Anerkennung/Vollstreckbarerklärung und Vollstreckungsrecht des Ziellandes |
Bei der Untersuchung von „Trust“-, Stiftungs-, Gesellschafts- oder „Nominee“-Strukturen im Ausland ist zwischen dem rechtlichen Eigentümer und dem wirtschaftlich Berechtigten zu unterscheiden; zu berücksichtigen ist, dass das Gericht in Türkiye einer ausländischen Einrichtung möglicherweise nicht unmittelbar anordnen kann, Rechenschaft über ein Konto abzulegen. Erforderlichenfalls wird im Land, in dem sich der Vermögensgegenstand befindet, gleichzeitig an Beweissicherung und einstweiligen Maßnahmen gearbeitet.
Wie werden Güterstandsklagen mit Auslandsbezug gelöst?
Welches Landesrecht wird angewandt?
Nach Artikel 15 des Gesetzes über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht können die Ehegatten als auf den Güterstand anzuwendendes Recht das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt der Eheschließung oder eines ihrer Heimatrechte wählen. Fehlt eine Wahl, wird das gemeinsame Heimatrecht im Zeitpunkt der Eheschließung angewandt; gibt es dieses nicht, das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts; ist auch das nicht vorhanden, türkisches Recht. Bei Immobilien ist das Recht des Landes, in dem sie belegen sind, von Bedeutung.
Hier dürfen vier gesonderte Fragen nicht unter einer Überschrift verschmolzen werden: Die internationale Zuständigkeit des türkischen Gerichts, das auf die Streitigkeit anzuwendende materielle Recht, die Beschaffung des Beweises im Ausland nach Türkiye und die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der türkischen Entscheidung im Land, in dem sich der Vermögensgegenstand befindet, sind verschiedene Ebenen. Dass türkisches Recht auf die Auseinandersetzungsrechnung angewandt wird, bedeutet nicht, dass die türkische Entscheidung im ausländischen Grundbuch unmittelbar Beachtung findet.
Welches Recht gilt für Inhaber der Blauen Karte und Doppelstaatsangehörige?
Die Blaue Karte verschafft der Person einen besonderen Status, der einige im Gesetz aufgeführte Rechte türkischer Staatsangehöriger wahrt; sie macht die Person jedoch nicht von selbst zur türkischen Staatsangehörigen im Sinne des Internationalen Privatrechts. Daher sind frühere Staatsangehörigkeit, bestehende ausländische Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeiten im Zeitpunkt der Eheschließung und gewöhnliche Aufenthalte gesondert zu belegen.
Bei Doppelstaatsangehörigkeit werden die Anknüpfungsregeln des Gesetzes über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht zur Staatsangehörigkeit und die Art des konkreten Verhältnisses gemeinsam angewandt. Ist nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht eine der Staatsangehörigkeiten einer Person mit mehreren Staatsangehörigkeiten die türkische, wird, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, türkisches Recht zugrunde gelegt. Dagegen findet diese Regel allein wegen der Blauen Karte keine Anwendung, wenn der Inhaber der Blauen Karte nicht mehr türkischer Staatsangehöriger ist. Die Umstände „Eine der Parteien spricht Türkisch“, „Es gibt eine Immobilie in Türkiye“ oder „Sie oder er hat die Blaue Karte“ führen für sich allein nicht dazu, dass auf das gesamte Vermögen türkisches Recht angewandt wird. Insbesondere bei Akten mit Verbindung zu Deutschland, Österreich und den Niederlanden sind Datum der Eheschließung, die Staatsangehörigkeiten an diesem Tag, der erste gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, eine etwaige Rechtswahl und das Land, in dem jede Immobilie belegen ist, in einer gesonderten Tabelle darzustellen.
Kann die Auseinandersetzung erfolgen, ohne dass das ausländische Scheidungsurteil in Türkiye anerkannt ist?
Damit die die Ehe beendende Wirkung des ausländischen Urteils in Türkiye Geltung erlangt, sind nach dem Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht die Anerkennung oder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Weg der Verwaltungseintragung in das Bevölkerungsregister zu prüfen. Die Reihenfolge von Auseinandersetzungsklage und Anerkennungsverfahren, die Vorfrage und die Frage der sachlichen Zuständigkeit sind nach der konkreten Akte aufzubauen.
Die aktuelle und entscheidende Unterscheidung in Bezug auf die Verjährung ist diese: In der Entscheidung des Zivilplenums des Kassationshofs vom 29. November 2023, E. 2022/2-1205, K. 2023/1188, wurde angenommen, dass die zehnjährige Frist nicht mit der Rechtskraft der Anerkennungsentscheidung in Türkiye beginnt, sondern mit dem Tag, an dem das ausländische Scheidungsurteil in seinem eigenen Land rechtskräftig wurde. Frühere gegenteilige Entscheidungen dürfen nicht verwendet werden, ohne diesen Wandel der Rechtsprechung zu erläutern. Ohne Kenntnis des ausländischen Urteils, der Rechtskraftbescheinigung und des anwendbaren Rechts darf der letzte Tag nicht berechnet werden; besteht ein Fristrisiko, sind die Schritte der Anerkennung und der Auseinandersetzung unverzüglich gemeinsam zu planen.
Wird das Vermögen im Ausland in die Klage in Türkiye einbezogen?
Anwendbares Recht, internationale Zuständigkeit, die Regeln des dinglichen Rechts des Staates, in dem sich der Vermögensgegenstand befindet, die Beschaffung von Beweisen und die Vollstreckbarerklärung der Entscheidung sind gesonderte Ebenen. Auch wenn in Türkiye eine Geldforderung berechnet werden kann, hängt eine Eintragung im Grundbuch einer ausländischen Immobilie vom Recht des betreffenden Landes ab.
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Häufig gestellte Fragen
Welches Recht wird angewandt, wenn die Staatsangehörigkeiten oder Wohnsitzländer der Ehegatten verschieden sind?
Zunächst werden der Auslandsbezug und die nach dem Gesetz zulässige Rechtswahl untersucht. Artikel 15 des Gesetzes über das Internationale Privatrecht regelt die Anknüpfungen an Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt der Eheschließung, gewöhnlichen Aufenthalt und Wahl; fehlt eine Wahl, gelten abgestufte Regeln. Bei der Auseinandersetzung von Immobilien ist zudem das Recht des Landes, in dem sie belegen sind, von Bedeutung. Dass das Gericht in Türkiye sitzt, bedeutet nicht, dass auf das gesamte Vermögen zwingend türkisches Recht angewandt wird.
Kann bei einer Scheidung im Ausland die Vermögensaufteilung verlangt werden, ohne dass sie in Türkiye anerkannt ist?
Die Erhebung der Güterstandsklage und die Möglichkeit, eine endgültige Entscheidung über die Auseinandersetzung zu treffen, sind zu unterscheiden. Damit die ausländische Scheidung in Türkiye rechtliche Wirkungen hat, werden die Anerkennung oder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, der Weg der Verwaltungseintragung geprüft. Ein laufendes Anerkennungsverfahren kann in der Auseinandersetzungsakte eine Vorfrage sein. Das Abwarten der Anerkennung darf sich nicht auf die Annahme stützen, die Verjährung habe gar nicht begonnen; das Datum der Rechtskraft des ausländischen Urteils ist besonders zu kontrollieren.
Wie werden bei einem ausländischen Scheidungsurteil das Ende des Güterstands und der Beginn der Klagefrist festgestellt?
Wird türkisches Güterstandsrecht angewandt, werden hinsichtlich des Endes des Güterstands das Datum der Erhebung der ausländischen Scheidungsklage und hinsichtlich der Verjährung die Rechtskraft des ausländischen Scheidungsurteils gesondert untersucht. Die Mehrheitsentscheidung des Zivilplenums vom 29. November 2023 hat die Frist nicht mit der Anerkennungsentscheidung in Türkiye beginnen lassen. Es darf nicht angenommen werden, die Frist sei aufgeschoben, gestützt auf Entscheidungen, die das frühere Anerkennungsdatum zugrunde legen.
Kann in Türkiye erneut geklagt werden, wenn im Ausland eine Entscheidung über die Vermögensaufteilung ergangen ist?
Es wird bestimmt, ob sich das ausländische Urteil nur auf die Scheidung oder auch auf Vermögensansprüche bezieht. Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung der Vermögensentscheidung in Türkiye, der Umfang der Rechtskraft und die ausschließliche Zuständigkeit der türkischen Gerichte werden geprüft. Besteht über denselben Antrag eine gültige Rechtskraft, kann eine erneute Klage beschränkt sein. Die Eintragung der Scheidung in das Bevölkerungsregister macht eine ausländische Entscheidung über Geld oder Immobilien nicht von selbst in Türkiye vollstreckbar.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information. Im konkreten Streitfall werden Ereignisdaten, Unterlagen, Art des Antrags und Fristen gemeinsam bewertet.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Gesetz Nr. 4721, Türkisches Zivilgesetzbuch (4721 sayılı Türk Medeni Kanunu)
- Gesetz Nr. 5718 über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht (5718 sayılı Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun)
- Zivilplenum des Kassationshofs (Yargıtay Hukuk Genel Kurulu), E. 2022/1205, K. 2023/1188, 29. November 2023