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Vermögensaufteilung bei Scheidung

Bewertungsstichtag bei der Vermögensaufteilung und Einwand gegen das Sachverständigengutachten

Arbeitstisch von Fachleuten, an dem Immobilienbewertungsgutachten, Grafiken und Berechnungen verglichen werden
Autor: Veröffentlicht: Etwa 5 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Trennen Sie die Beschaffenheit des Vermögensgegenstands vom Bewertungsstichtag. Zu prüfende Punkte im Sachverständigengutachten hinsichtlich Daten, Methode, Berechnung und Einwandsfrist.

Bei der Vermögensaufteilung werden drei Daten häufig verwechselt: das Datum, an dem der Vermögensgegenstand erworben wurde, das Datum, an dem der Güterstand endete, und das Datum, zu dem der Geldwert bestimmt wird. Sie beantworten verschiedene Fragen. Auch wenn ein Sachverständigengutachten richtige Zahlen verwendet, kann das Ergebnis fehlerhaft sein, wenn es das falsche Datum zugrunde gelegt hat.

Der Unterschied zwischen vorhandenem und veräußertem Vermögensgegenstand

Beim am Ende des Güterstands vorhandenen erworbenen Vermögensgegenstand werden der Zustand an diesem Tag und der Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung gemeinsam berücksichtigt. Für die in der Rechnung hinzuzurechnenden Übertragungen gilt die Sonderregel des Artikels 235; für veräußerte Vermögensgegenstände beim Wertzuwachsanteil die Billigkeitsvorschrift des Artikels 227. Auf alle Vorgänge darf nicht ein einziger Bewertungsstichtag angewandt werden. [1]

Warum werden Kosten und Marktwert getrennt?

Die Aktualisierung der Baukosten einer Villa kann zu einem anderen Ergebnis führen als der Wert der Villa auf dem Verkaufsmarkt. In der Entscheidung des 2. Zivilsenats des Kassationshofs (Yargıtay 2. Hukuk Dairesi) vom 22. April 2025, E. 2024/5715, K. 2025/4215, wurde diese Unterscheidung hervorgehoben. Auch die Nichtbewertung früherer Zahlungsbelege war ein Grund für die Aufhebung. Die Entscheidung verlangt nicht nur, eine hohe Zahl zu fordern, sondern die richtige Methode und die Kontrolle auf doppelte Zahlungen. [3]

Wann wird gegen das Gutachten Einwand erhoben?

Nach Artikel 281 der Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu) können innerhalb von zwei Wochen ab der Zustellung die Ergänzung von Mängeln, eine Erläuterung oder ein neuer Sachverständiger verlangt werden. In Fällen, die eine besondere technische Arbeit erfordern, kann, wenn innerhalb dieser Frist ein Antrag gestellt wird, einmalig eine zusätzliche Frist von höchstens zwei Wochen gewährt werden. Die zusätzliche Frist entsteht nicht von selbst. [2]

Wie wird ein wirksamer Einwand verfasst?

Im Einwand sind die Seite des Gutachtens, die verwendeten Daten, der Grund des Fehlers und die verlangte Berichtigung nebeneinander darzustellen. Statt zu sagen „Wir akzeptieren das Gutachten nicht“, sind der falsche Grundbuchanteil, das veraltete Vergleichsobjekt (emsal), das vermengte Kapital oder die doppelt erfasste Schuld zu konkretisieren. Auch die Vergleichbarkeit der Vergleichsimmobilien hinsichtlich Lage, Beschaffenheit und Datum ist zu erläutern.

Ist immer ein neues Gutachten erforderlich?

Lässt sich der Mangel durch ein Ergänzungsgutachten beheben, kann dieser Weg zunächst genügen. Ist das Fachgebiet falsch gewählt oder die Grundmethode fehlerhaft, kann eine neue Prüfung erforderlich sein. Der Richter ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden; rechtliche Einordnung und Bindung an den Antrag sind Aufgabe des Gerichts. Vom Fachmann darf nicht verlangt werden, das gesamte rechtliche Ergebnis zu bestimmen.

Was ist im Sachverständigengutachten zu kontrollieren?

  • Sind Beginn des Güterstands und Stichtag richtig?
  • Wurde die Erwerbsquelle jedes Vermögensgegenstands gesondert dargestellt?
  • Wurden der Beweis der Behauptung des persönlichen Vermögens und die Ersatzkette bewertet?
  • Wurden die Kreditraten nach Zeitraum und Quelle getrennt?
  • Stehen hinzuzurechnender Wert und Ausgleich in der richtigen Reihenfolge?
  • Zu welchem Datum wurden die Schulden berücksichtigt?
  • Wurden das Datum der physischen Beschaffenheit und das Bewertungsdatum getrennt?
  • Wurde für die Gesellschaft die geeignete Bewertungsmethode gewählt?
  • Wurde derselbe Beitrag zweimal berücksichtigt?
  • Wurden die gegenseitigen Überschüsse miteinander verrechnet (mahsup)?
  • Wurde über einen nicht streitgegenständlichen Vermögensgegenstand oder Antrag gerechnet?
  • Wurden Beginn und Art der Zinsen dem rechtlichen Ermessen des Gerichts überlassen?

Es genügt nicht, der Ergebniszahl des Gutachtens zu widersprechen. Fehlerhafte Daten, fehlende Aufzeichnungen, falsche rechtliche Annahmen und Rechenfehler sind jeweils gesondert darzustellen. Der Sachverständige kann keine rechtliche Einordnung vornehmen; der Richter muss die Berechnung des Fachmanns kontrollieren und ein begründetes Urteil fällen.

Auf welches Datum bezieht sich die Bewertung?

Artikel 232 des Türkischen Zivilgesetzbuchs (Türk Medeni Kanunu) legt den Verkehrswert zugrunde, Artikel 235 die Bewertung im Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Bei hinzuzurechnenden Werten, übertragenen Vermögensgegenständen, Gesellschaften und Immobilien, deren physische Beschaffenheit sich verändert hat, erfordert jedoch die Frage besondere Prüfung, welcher Zustand des Vermögensgegenstands zu welchem Datum mit dem Wert zu welchem Datum multipliziert wird.

Die Entscheidung des 8. Zivilsenats des Kassationshofs (Yargıtay 8. Hukuk Dairesi) vom 22. November 2016, E. 2015/7311, K. 2016/15935, hat eine Praxis entwickelt, nach der bei einem vor Beendigung des Güterstands übertragenen Vermögensgegenstand unter Berücksichtigung von Beschaffenheit und Eigenschaften am Tag der Übertragung der Verkehrswert am Tag der Auseinandersetzungsentscheidung bestimmt wird. Dieser Ansatz muss zusammen mit dem Wortlaut des Artikels 235 des Türkischen Zivilgesetzbuchs und den Diskussionen im Schrifttum erläutert werden; er darf nicht wie eine Ein-Satz-Formel auf jede Akte angewandt werden.

Die Wahl der Bewertungsmethode und die Bestimmung des Bewertungsstichtags sind verschiedene Fragen. Die Arbeit von Abdulhamid Onuş erörtert diese Unterscheidung anhand von Gesetz, Gerichtsentscheidungen und Meinungen im Schrifttum. Sonderbestimmungen wie die Ausnahme für landwirtschaftliche Betriebe sind von der allgemeinen Verkehrswertregel zu trennen. [5]

Häufig gestellte Fragen

Wie werden Marktwert, rechtliche Lage und Belastungen eines Vermögensgegenstands in der Rechnung behandelt?

Der vorhandene Vermögensgegenstand wird unter Zugrundelegung seiner rechtlichen und physischen Lage am Tag der Beendigung des Güterstands mit dem Verkehrswert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung bewertet. Die tatsächliche Wirkung einer Hypothek, eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts wird geprüft; nicht jeder Eintrag ist mit seinem Nominalbetrag ein automatischer Abzug. Eine spätere persönliche Investition und die allgemeine Marktsteigerung sind zu trennen. Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind zusätzlich die besonderen Ertragswertvorschriften des Gesetzes zu berücksichtigen.

In welcher Rechnung ist die Wertsteigerung zwischen dem Scheidungsdatum und dem Entscheidungsdatum von Bedeutung?

Beim vorhandenen erworbenen Vermögensgegenstand führt die Regel des Werts im Zeitpunkt der Auseinandersetzung dazu, dass die während der Dauer der Klage eingetretene allgemeine Marktveränderung in der Rechnung von Bedeutung ist. Dagegen wird eine nach dem Güterstand mit persönlichen Mitteln erfolgte neue Bebauung oder Investition nicht in gleicher Weise aufgeteilt. Grund der Wertsteigerung und Zustand des Vermögensgegenstands am Ende des Güterstands sind zu bestimmen. Ist das Sachverständigengutachten nicht mehr aktuell, kann eine neue Bewertung erforderlich sein.

Verwandte Beiträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen rechtlichen Information. Im konkreten Streitfall werden Ereignisdaten, Unterlagen, Art des Antrags und Fristen gemeinsam bewertet.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. Gesetz Nr. 4721, Türkisches Zivilgesetzbuch (4721 sayılı Türk Medeni Kanunu)
  2. Gesetz Nr. 6100, Zivilprozessordnung (6100 sayılı Hukuk Muhakemeleri Kanunu)
  3. 2. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay 2. Hukuk Dairesi), E. 2024/5715, K. 2025/4215, 22. April 2025
  4. 8. Zivilsenat des Kassationshofs (Yargıtay 8. Hukuk Dairesi), E. 2015/7311, K. 2016/15935, 22. November 2016
  5. Bewertungsmethode und Bewertungszeitpunkt bei der Auseinandersetzung des Güterstands der Errungenschaftsbeteiligung (Edinilmiş Mallara Katılma Rejiminin Tasfiyesinde Değer Biçme Yöntemi ve Zamanı)

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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