Dernekler, Vakıflar ve Kooperatifler Hukuku

Vereine, Stiftungen und Genossenschaften Recht und Aktionen

Die gemäß dem türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721 gegründet wurden und eine tief verwurzelte Geschichte, Vielfalt und zahlenmäßige Vielfalt in unserem Land haben, Vereine sollen „das Wissen und die Arbeit von mindestens sieben natürlichen oder juristischen Personen kontinuierlich kombinieren, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen und gemeinsame Zwecke, die keine Gewinnbeteiligung darstellen, und kann definiert werden als „Gruppen von Personen mit Rechtspersönlichkeit, die durch gebildet werden

Die eine viel ältere Geschichte haben als Vereine in unserem Land, Stiftungen Vermögen Gemeinschaften mit Rechtspersönlichkeit, die von natürlichen oder juristischen Personen gebildet werden, die sich ausreichende Güter und Rechte für einen bestimmten und dauerhaften Zweck aneignen. Das Stiftungs- und Vereinsrecht hingegen ist das Rechtsgebiet, das die Gründungs-, Eintragungs- und Bekanntmachungsverfahren, die Verwaltung und Prüfung, die Tätigkeit und die Auflösung von Stiftungen und Vereinen untersucht.

Genossenschaften, deren Entwicklung durch Artikel 171 der türkischen Verfassung unterstützt wird; Eine variable Personengesellschaft, die von natürlichen und juristischen Personen gegründet wird, um bestimmte wirtschaftliche Interessen und insbesondere ihre beruflichen oder existenzsichernden Bedürfnisse durch gegenseitige Hilfe, Solidarität und Bürgschaft mit Arbeits- und Geldleistungen von mindestens sieben Partnern, die juristische Personen sind, zu gewährleisten und zu schützen , zusammen mit dem Gesellschaftsvertrag, können als Personengesellschaften mit variablem Kapital definiert werden. Das Genossenschaftsrecht hingegen ist der Rechtsweg , der die Regeln von Genossenschaften untersucht, die dazu beitragen, die Bedürfnisse der Mitglieder durch die Bildung eines Verbandes zu befriedigen, und andere Angelegenheiten zwischen der Genossenschaft und ihren Mitgliedern und andere Angelegenheiten regelt.

Da nach türkischem Recht Vereinigungen, die zur Verwirklichung eines bestimmten gemeinsamen Zwecks gegründet wurden, der nicht Gewinnbeteiligung ist, und Stiftungen, die durch die Zuweisung von ausreichendem Eigentum und Rechten von Einzelpersonen zu einem bestimmten und dauerhaften Zweck gegründet wurden, Rechtspersönlichkeit erhalten, haben Genossenschaften auch das Recht, wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen ihre Mitglieder und dieser Zweck wird durch das Grundgesetz und das Genossenschaftsgesetz unterstützt; Vereine, Stiftungen und Genossenschaften wurden strengen Regeln und Kontrollen unterworfen, um Missbräuchen vorzubeugen, da diese Strukturen durch Verstecken hinter diesem Zweck für alle Arten von Missbrauch durch gegen den Zweck und die Philosophie der Anstalt gerichtete Handlungen offen sind; Mangels eines Verfahrens oder wegen Missbrauchs wurden Geschäftsführer von Vereinen, Stiftungen oder Genossenschaften vom Gesetzgeber mit sehr hohen Geld- und Freiheitsstrafen belegt. Die Gründung dieser juristischen Personen, ihre Arbeitsweise, die Länge der rechtlichen Verfahren und Prozesse bei ihrer Gründung, die Vielzahl und komplexe Struktur der Gesetze, die sie einhalten müssen, und die Tatsache, dass sie einer strengen Kontrolle unterliegen, und auch Baugenossenschaften ab 100 Mitgliedern müssen laut Rechtsanwaltsgesetz einen Vertragsanwalt haben. Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften wird dringend empfohlen, mit einer auf Vereins-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei oder einem auf das Recht der Genossenschaften spezialisierten Rechtsanwalt zusammenzuarbeiten Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, und erhalten Unterstützung.
Die Anwaltskanzlei Güneş & Güneş bietet mit ihrer mehr als 25-jährigen Erfahrung Dienstleistungen in allen Prozessen vieler Vereine, Stiftungen und Genossenschaften, von der Gründung bis zur Liquidation und Auflösung, mit Anwälten, die auf Vereins-, Gründungs- und Genossenschaftsprozesse und -fälle spezialisiert sind freut sich, Vereinigungen, Stiftungen und Genossenschaften, die von seinen in- und ausländischen Mandanten in Antalya und der Türkei gegründet wurden, mit seinen auf Gründungs- und Genossenschaftsverfahren und -fälle spezialisierten Anwälten zu unterstützen.

Warum Gunes & Gunes Anwaltskanzlei?

25 Jahre Erfahrung

Seit 1999 bieten wir unseren Mandanten Rechtsberatung an.

Team aus 20

Wir sind eine Familie mit 20 Mitlgieder unseren Anwälten und Assistenten, die Experten in verschiedenen Arbeitsbereichen sind.

Service in 4 Sprachen

International bieten wir Rechtsberatung auf muttersprachlichem Niveau in Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch an.

33 verschiedene Arbeitsbereiche

Wir unterstützen unsere Mandanten rechtlich in vielen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern

23 Jahren Erfahrung im Vereins-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht und bei Streitigkeiten sind folgende kompetente und erfahrene Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien für in- und ausländische Mandanten in Antalya und der Türkei Vereins-, Stiftungs- und Genossenschaftsrecht :

  • Für die Transaktionen und Operationen, die von den zentralen und regionalen Organisationseinheiten der Generaldirektion für Beziehungen mit DERBIS (Verbandsinformationssystem) und der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, sowie alle Arten von Mitteilungen und Erklärungen, zu denen die Verbände im elektronischen Umfeld verpflichtet sindAssociation Advocacy Service für alle Arten von DERBIS-Transaktionen, einschließlich der Abgabe von Jahreserklärungen
  • Vorbereitung der Satzung des Vereins in Übereinstimmung mit und in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Gesetzgebung des Vereins, Vorbereitung der Satzung der Stiftung, Überarbeitung (Anordnung) der vorbereiteten Satzung gemäß den Bedürfnissen des Vereins, Ausstellung des Unterschriftenrundschreibens im Namen des Vereins, Offizielle Verfahren und Transaktionen und Dokumente, die für die offizielle Aufnahme der Aktivitäten des Vereins erforderlich sind Vorbereitung, Beantragung beim Vereinsbüro, Einholung der erforderlichen Genehmigungen von den örtlichen Verwaltungsbehörden, Rechtsberatung und Interessenvertretung für alle Arten von Vereinsgesetzen in Bezug auf Gründung, Betrieb und Auflösung und Vereinsauflösungsverfahren,
  • Gründung von Wirtschaftsunternehmen im Auftrag von gegründeten und gegründeten Vereinen, Prüfung von Vereinen, Prüfung und Erstellung von rechtlichen Bewertungsberichten und Erbringung von Rechtsberatungsdiensten hinsichtlich der Einhaltung von Rechtsvorschriften (Prüfung von Vereinsunterlagen und Feststellung von fehlenden Angelegenheiten), Vorbereitung des Erforderlichen Dokumentation über die Abhaltung von Generalversammlungen, Beschluss des Verwaltungsrats Rechtsberatung und Interessenvertretung im Vereinsrecht aller Art, Vorbereitung der Vereinsversammlung und Beschlüsse, Aufhebung und Aufhebung der getroffenen Beschlüsse,
  • Verfolgung von Strafverfahren gegen Vereins- und Stiftungsleiter, Klagen gegen Vereins-, Stiftungs- und Genossenschaftsleiter Begleitung von Schadensersatzklagen, Vertretung in Klagen von Vereinen und Stiftungen entsprechend ihrem Zweck, Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren über die Errichtung, den Betrieb und die Auflösung von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, Begleitung von Handelsklagen von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, Gründungsverfahren von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, -Vereinsprüfung der Geschäfte und Bücher von Stiftungen und Genossenschaften, Rechtliche Prüfung der Organe und Beschlüsse von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften, Prüfung und Gestaltung von Verträgen aller Art, Wirtschaftsrechtliche Beratung in Geschäftsordnung für Einrichtungen und Geschäfte, Satzung von Vereinen und Stiftungen, Verein, Stiftung V e Genossenschaftsstreitigkeiten aller Art, Rechtsberatung und Interessenvertretung zu Vereinsformen aller Art, Genossenschafts- und Stiftungsrecht,
  • Nachverfolgung von Verfahren zur Führung und Auflösung von Vereinen, Stiftungen, Vermögensliquidation bei Geschäfts- und Transaktionsberatung, Gründungsverfahren und Klagen von Vereinen und Stiftungen, Entwürfe und Klagen von Vereinen und Stiftungen, Vereins- und Stiftungs Kuratoriums Sitzungen und Mitgliederversammlungen, Vereinszweige, Vertretungsgründung Kanzleien, Stiftungs- und Vereinswirtschaft Unternehmensgründung und -transaktionen, Stiftungs- und Vereinskauf- und Verkaufstransaktionen von Immobilien, Vereinigungen aller Art zur Durchführung von Rechtsstreitigkeiten im Auftrag von Stiftungen und Vereinen, Rechtsberatung und Interessenvertretung im Genossenschafts- und Stiftungsrecht,
  • Bau- und Landgenossenschaften, Konsumgenossenschaften, Unternehmen Genossenschaften, Arbeitsplatzgenossenschaften, Produktionsgenossenschaftengegen Genossenschaften und Genossenschaften, die in verschiedenen Bereichen tätig sind, wie EinwändeAuflösungsfälle, Rechtsberatung für Vorstandsmitglieder von Genossenschaften und Interessenvertretung von Genossenschaften zu allen Arten des Genossenschaftsrechts in Bezug auf Themen wie rechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Auflösung und Liquidation von Genossenschaften,
  • Vollstreckung und rechtliche Überwachung der Beziehungen von Vereinigungen und Stiftungen mit der Geschäftsstelle der Vereinigungen und anderer Öffentlichkeit Behörden, Bund und Bund Errichtung, Betrieb und Aufsicht, Betreuung und Gestaltung von vereins- und stiftungsrechtlichen Verträgen aller Art, Begleitung des Gemeinnützigkeits Verfahrens, Rechtsberatung im Verfahren der gemeinsamen Projektabwicklung zwischen Institutionen Verwaltung des Überweisungsverfahrens von Auslandshilfen, Klagen von Vereinen und Stiftungen gemäß ihrem Zweck, Wiedererlangung von Stiftungsvermögen, dessen Immobilien an den Staat übertragen wurden, und Registrierung im Auftrag der Stiftung, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren in Bezug auf die Gründung, Betrieb und Auflösung von Vereinen und Stiftungen Rechtsberatung und Interessenvertretung zum Recht von Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften aller Art, Beratung von
  • Stiftungsrechtsanwälten und Stiftungen und deren Managern, Eröffnung, Verfolgung und erfolgreicher Abschluss von Gerichtsverfahren im Namen der Stiftung, Durchführung des Stiftungserrichtungsverfahrens und Durchführung der Stiftungserrichtung ausländischer Personen Mitwirkung, Mitwirkung oder Veranlassung der Erstellung von Stiftungsurkunden oder Testamenten, Erfolgreicher Abschluss der Fälle durch Übernahme der Vertretungspflicht in Straf- oder Schadensersatzverfahren gegen die Geschäftsführer oder in anderen Fällen Durchführung der Tätigkeiten durch Einholung der erforderlichen Genehmigungen während des Betriebs, Errichtung der Organe, Verfolgung der Sitzungen und Durchführung der Rechtsaufsicht über die Beschlüsse der Organe, Beratung des Kuratoriums und anderer Organe, Durchführung des Auflösungsverfahrens der Stiftungen und Verfolgung der für die Zwecke der Stiftungen eröffneten Klagen Sicherstellung des erfolgreichen Abschlusses der Klagen durch Nachverfolgung, Wiedererlangung des auf den Namen des Staates übertragenen Stiftungsgrundstücks und Einreichung der erforderlichen Klagen für die Registrierung im Namen der Stiftung und Abschluss des Klageverfahrens durch Verfolgung des Klageverfahrens, erfolgreicher Abschluss der Klage durch Einreichung der Klage der Söhne der Stiftung und erfolgreicher Abschluss der Klage, Kauf- und Verkaufstransaktionen für Vakif-Immobilien, Verwaltung von Eigentum, Liquidation, Inhaftierung usw. Rechtsberatung und Stiftungsvertretung in allen Bereichen des Stiftungsrechts im Zusammenhang mit der Prozessvertretung, der Prozessführung und dem erfolgreichen Abschluss der Prozesse, der Gründung von Wirtschaftsunternehmen innerhalb der Stiftung und der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, der Prüfung und Gestaltung von Verträgen aller Art
  • Stiftung Satzungs- und Rechtsinformationsdienst, Stiftungsprüfung der Satzung und Rechtsinformationsdienst, Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen aller Art von Stiftungsorganen und Vorständen, Erhebung der erforderlichen Klagen gegen diese Beschlüsse und Abschluss des streitigen Verfahrens, Ausarbeitung eines Antrags auf Erlangung der erforderlichen Genehmigungen auf der Grundlage der Stiftungstätigkeit und Antragstellung bei den zuständigen Referaten, Grundstücksankauf für die Stiftung -Recht des Stiftungsrechts aller Art, wie z Achtung, Ausarbeitung von Verträgen aller Art im Stiftungsrecht Beratungs- und Stiftungsanwaltschaftsdienste,
  • Gründung von Genossenschaften, Registrierungsverfahren, gesetzeskonforme Mitgliederversammlungen, Rechtsberatung des Vorstandes, Eintritt in die Genossenschaft, Ausscheiden und Ausscheiden aus der Genossenschaft, Eintritt in die Genossenschaft, Begründung der Genossenschaft, Einziehung von Genossenschaftszahlungen, Vertretung der Parteien in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Genossenschaftspartner und der Genossenschaft, Vertretung der Parteien in Rechtsstreitigkeiten zwischen Grundstückseigentümer – Bauunternehmen – Genossenschaft in Wohnungsbaugenossenschaften, In der Klage auf Aufhebung des Widerspruchs aus der Genossenschaftsbeitragsschuld in Forderungs- und Vollstreckungsfällen zur Genossenschaftsbeitragsschuld, im Fall der negativen Feststellung aus der Genossenschaftsbeitragsschuld, im Fall des Antrags auf Einberufung der Genossenschaftsmitgliederversammlung zur außerordentlichen Versammlung, im Fall des Antrags auf Erneuerung der Genossenschaftsversammlung, im Fall der Genossenschaftsversammlung von der Mitgliedschaft bis zur Versammlung, Aufhebung des Ausschlussbeschlusses, Feststellung der Genossenschaftsmitgliedschaft und Entschädigungsfälle aus der Verantwortlichkeit der Mitglieder des genossenschaftlichen Vorstandes und Aufsichtsrates, Rechtshilfe und Beratung sowie Anwaltsdienst für Genossenschaften bei der Liquidation der Genossenschaft und anderen damit zusammenhängenden Fragen im Einklang mit den Bedürfnissen unserer Mandanten.

“Mit unseren erfahrenen Anwälten in jedem Bereich
Sind wir hier, um ihnen zu helfen.”

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