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GÜTER-, PASSAGIER- UND LOGISTIKSTREITIGKEITEN

Straßen- und Lufttransportrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung bei Güterverlust und -beschädigung, Flugannullierung und Gepäckansprüchen, Beförderungsverträgen und Logistikstreitigkeiten.

ART DER BEFÖRDERUNG, ROUTE UND ANSPRUCH

Welche Fragen werden bei Ihrer Beförderung geprüft?

Das richtige Beförderungsregime, der richtige Adressat und eine rechtzeitige Antragstellung.

Das Straßen- und Lufttransportrecht umfasst Ansprüche aus Güterverlust, Beschädigung und Verspätung, Passagierschäden, Flugunregelmäßigkeiten, Gepäck, Luftfracht und Logistikverträgen. Auftraggeber, Absender, Empfänger, Passagier, Beförderer, Spediteur, Agent, Bodenabfertiger, Lagerhalter und Versicherer können unterschiedliche Verantwortlichkeiten übernehmen.

Die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei erbringt rechtliche Leistungen bei Güter- und Personenbeförderungen auf der Straße im Inland, beim CMR-Übereinkommen über internationale Straßengüterbeförderungen, beim Montrealer Übereinkommen über internationale Luftbeförderungen, bei Flug- und Gepäckstreitigkeiten sowie in den Bereichen Logistik, Versicherung und Tätigkeitsgenehmigungen. Vertragsprüfung, Klage, Mediation und Schiedsverfahren werden je nach Beschaffenheit der Akte geplant.

Bei der ersten Prüfung werden zusammen mit der Bezeichnung des Vertrags die tatsächliche Route, die Art der Beförderung, Übergabe- und Bestimmungsorte, die Stellung der Parteien und die Phase, in der der Schaden eingetreten ist bestimmt. Beförderungsentgelt und Fracht, Lagerung, Regressansprüche von Versicherern und Passagieransprüche unterliegen nicht derselben Haftungsordnung. Unterlagen, Anzeigen, Zuständigkeits- oder Schiedsklauseln und zwingende internationale Bestimmungen werden gemeinsam bewertet.

Bei Beschädigung, Verlust, Verspätung oder Ablehnung teilen Sie in der ersten Nachricht die Daten von Ereignis, Übergabe und Anzeige mit. Schriftliche Anzeige, Antrag, Verjährungs- und Ausschlussfristen sind verschieden. Das Senden einer Gesprächsanfrage hemmt keine Fristen; es bedeutet nicht, dass die Vertretung übernommen wurde.

Wem bieten wir rechtliche Leistungen an?

  • Absender, Empfänger, Exporteure und Importeure
  • Straßenbeförderer, Unterbeförderer und Spediteure
  • Luftverkehrsunternehmen, Agenten und Bodenabfertigungsunternehmen
  • Logistik-, Lager-, Distributions- und Kühlkettenbetriebe
  • Fahrgäste im Straßenverkehr und Fluggäste sowie geschädigte Anspruchsberechtigte
  • Versicherte, Versicherer und Unternehmen mit Regressanspruch

Die Interessen von Beförderer, Passagier, Ladungsbeteiligtem und Versicherer können in derselben Akte kollidieren. Vor der Annahme der Leistung erfolgt eine Prüfung der Beteiligten und von Interessenkonflikten.

Alle Arbeitsthemen ansehen

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen über inländische Straßengüterbeförderungen
  • Internationale Straßengüterbeförderungen und CMR-Streitigkeiten
  • Bewertung von CMR-Frachtbriefen und elektronischen CMR-Aufzeichnungen
  • Ansprüche aus vollständigem oder teilweisem Güterverlust, Beschädigung, Fehlmenge und Lieferverzug
  • Schäden durch Temperatur, Feuchtigkeit, Stöße, Stauung oder Verpackung während der Beförderung
  • Haftung des Beförderers, des ausführenden Beförderers, des nachfolgenden Beförderers und des Unterbeförderers
  • Verantwortlichkeiten von Absender, Auftraggeber, Empfänger und Verlader
  • Streitigkeiten mit Spediteuren, Logistikunternehmen, Agenten und Kommissionären
  • Ansprüche auf Beförderungsentgelt, Fracht, Wartezeit, Zusatzleistungen und Auslagen
  • Zurückbehaltungsrecht des Beförderers und Streitigkeiten über die Verweigerung der Ablieferung der Güter
  • Streitigkeiten über Fahrgastbeförderung auf der Straße und Fahrgastgepäck
  • Schadensersatzansprüche wegen Tod, Verletzung und Sachschäden bei der Fahrgastbeförderung
  • Gemeinsame Bewertung der Haftung aus Verkehrsunfall und aus dem Beförderungsvertrag
  • Ansprüche wegen Flugannullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung
  • Ansprüche auf Erstattung des Flugpreises, Routenänderung, Betreuung und Entschädigung
  • Streitigkeiten über Anschlussflüge und verspätete Ankunft am Endziel
  • Streitigkeiten über die Umbuchung in eine niedrigere oder höhere Serviceklasse
  • Haftung des Luftbeförderers bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen
  • Ansprüche wegen verlorenen, beschädigten oder verspäteten aufgegebenen Gepäcks
  • Streitigkeiten über Handgepäck und Gegenstände der Passagiere
  • Montrealer Übereinkommen bei internationalen Luftbeförderungen von Passagieren, Gepäck und Fracht
  • Luftfrachtbeförderungsverträge und Streitigkeiten über den Luftfrachtbrief
  • Streitigkeiten über Verlust, Beschädigung, Verspätung, Gewicht und Ablieferung bei Luftfracht
  • Haftung des vertraglichen Beförderers und des ausführenden Luftbeförderers
  • Verträge mit Luftverkehrsunternehmen, Generalverkaufsagenten, Bodenabfertigern und Luftfrachtagenten
  • Beförderungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Codesharing, gemeinsamen Flügen, Anschlussbeförderung und Luftfahrzeugvermietungsverträgen
  • Bestimmung des anwendbaren Haftungsregimes bei kombinierten und multimodalen Beförderungen
  • Schäden bei Umschlag, Terminal, Bodenabfertigung und vorübergehender Lagerung
  • Verträge über Logistik, Zolllager, Lagerung, Distribution und Kühlkette
  • Entschädigungsansprüche aus Transport- und Warenversicherung
  • Regressklagen des Versicherers gegen den Beförderer oder verantwortliche Dritte
  • Streitigkeiten aus CMR-Haftpflicht-, Luftbeförderer-Haftpflicht- und anderen Pflichtversicherungen
  • Gefahrguttransporte, Pflichten aus dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und Verwaltungssanktionen
  • Transporte verderblicher Lebensmittel, Arzneimittel, lebender Tiere und Güter mit besonderen Bedingungen
  • Berechtigungsnachweise, Fahrzeugkarten, berufliche Befähigung und Beförderungsgenehmigungen
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, Durchfahrtsgenehmigungen, Transit- und Kontingentstreitigkeiten
  • Berechtigungsnachweis für die Tätigkeit als Spediteur und Streitigkeiten über die Tätigkeit
  • Luftfrachtagent, bekannter Versender und Sicherheitszulassungen
  • Verwaltungsgeldbußen, Tätigkeitsbeschränkungen und Anfechtungsklagen im Transportwesen
  • Transportstreitigkeiten im Zusammenhang mit Zoll, Außenhandel und Lieferbedingungen
  • Arrest, einstweilige Verfügung, Beweissicherung und weitere vorläufige rechtliche Schutzmaßnahmen
  • Obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung, Handelsklage, Verbraucherantrag und Schiedsverfahren
  • Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche in der Türkei
  • Rechtliche Planung für die Durchsetzung von in der Türkei ergangenen Entscheidungen im Ausland

In welchen Fällen ist eine Bewertung ohne Verzögerung erforderlich?

  • Bei der Ablieferung festgestellte Beschädigung, fehlendes Kollo, geöffnetes Siegel oder Temperaturabweichung
  • Verlorenes oder beschädigtes Gepäck, verspätete Luftfracht und Bedarf an einer schriftlichen Beschwerde beim Beförderer
  • Verlust von Unterlagen und Belegen über notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit Flugannullierung oder Verspätung
  • Notwendigkeit einer technischen Feststellung vor Vernichtung, Reparatur oder Verkauf verderblicher Ladung
  • Nahe Frist aus Klage, Schiedsverfahren, Mediation, Verwaltungswiderspruch oder Zustellung
  • Aussetzung eines Berechtigungsnachweises, Tätigkeitsbeschränkung oder Nichtablieferung der Güter

Für die Sicherheit von Leben und Transport haben die Anweisungen der zuständigen Behörden Vorrang. Anzeige, Beweissicherung und Antragsvorgänge werden nach den Umständen des Ereignisses geplant; eine nahe Frist sollte nicht verstreichen, während auf die Vollständigkeit der Unterlagen gewartet wird.

LEISTUNGSUMFANG

Unsere Leistungen im Straßen- und Lufttransportrecht

Vom Straßengüterverkehr über Flug- und Gepäckansprüche und die Logistik bis zu Versicherung und Prozessen: 12 Leistungsrubriken. Die Details nennen die geprüften Unterlagen und Vorgänge.

Straßengüterbeförderungen

Inländische Gütertransporte

Wir prüfen die Beförderungs- und Ablieferungsdokumente, den Obhutszeitraum des Beförderers und die Pflichten der Parteien. Wir bewerten Ansprüche auf Beförderungsentgelt sowie Schaden- und Verspätungsansprüche.

  • Beförderungsvertrag und Ablieferung
  • Entgelt, Nebenkosten und Zurückbehaltungsrecht
  • Verladung, Verpackung und Obhut
Umfang und Verfahren ansehen: Inländische Gütertransporte

Inländische Straßengüterbeförderung

Bei inländischen Straßengüterbeförderungen kann der Beförderer grundsätzlich für Verlust, Beschädigung und Lieferverzug haften, die zwischen der Übernahme der Güter zur Beförderung und der Ablieferung an den Empfänger eintreten. Bei der Bestimmung des Haftungsumfangs werden Beschaffenheit der Güter, Verpackung, Verlade- und Stauungspflicht, Weisung des Absenders, Route, Obhutsbedingungen, Eignung des Fahrzeugs und Unvermeidbarkeit des Schadens bewertet.

Hauptleistungen bei Streitigkeiten über inländische Gütertransporte

  • Erstellung von Rahmenbeförderungsverträgen und Einzelbeförderungsverträgen
  • Prüfung von Beförderungsauftrag, Lieferschein, Ablieferungsbeleg und Geschäftsaufzeichnungen
  • Ansprüche wegen Totalverlust, Teilverlust, Beschädigung und Lieferverzug
  • Beitreibung von Beförderungsentgelt und Nebenkosten
  • Bestimmung der Verantwortung für Verladung, Stauung, Sicherung, Entladung und Verpackung
  • Haftung aus der Auswahl von Fahrzeug, Fahrer und Unterbeförderer
  • Schäden aus unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Absenders
  • Vorbehalt, Schadensprotokoll und Anzeigevorgänge bei der Ablieferung
  • Haftungsgrenze des Beförderers und Fälle, in denen er sich nicht auf die Grenze berufen kann
  • Zurückbehaltungsrecht des Beförderers sowie Streitigkeiten über Ablieferung und Entgelt
  • Versicherungsentschädigung und Regressansprüche

Der Beförderungsvertrag und die Lieferpflicht aus einem Kauf-, Liefer- oder Werkvertrag dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Die Lieferpflicht des Verkäufers, der Gefahrübergang und die Verantwortung des Beförderers für die Güter können unterschiedliche Rechtsverhältnisse begründen.

Artikel 889 des Türkischen Handelsgesetzbuchs sieht für sichtbare Schäden, verborgene Schäden und Lieferverzug unterschiedliche Folgen der Anzeige vor. Das Unterlassen der Schadensanzeige und das Unterlassen der Verspätungsanzeige haben nicht dieselbe Folge. Die Verjährung nach Artikel 855 wird gesondert bewertet.

Rechtsgrundlage: 1, 8

Internationale Beförderung und CMR

Wir bestimmen anhand der Länder von Verladung und Ablieferung, ob das CMR anzuwenden ist. Frachtbrief, Haftungsgrenze, schriftliche Mitteilung und Klagefrist prüfen wir gemeinsam.

  • CMR und elektronische Aufzeichnungen
  • Verlust, Beschädigung und Verspätung
  • Fristen, Gericht und Beförderer
Umfang und Verfahren ansehen: Internationale Beförderung und CMR

Internationale Straßengüterbeförderungen und CMR-Streitigkeiten

Bei entgeltlichen Straßenbeförderungen, bei denen die Orte der Verladung und der Ablieferung der Güter in zwei verschiedenen Ländern liegen, können die zwingenden Bestimmungen des CMR Anwendung finden, wenn mindestens eines der Länder Vertragsstaat des CMR ist. Dass die Parteien im Vertrag ein anderes Recht gewählt haben, beseitigt den zwingenden Anwendungsbereich des CMR nicht von selbst.

In CMR-Streitigkeiten ist der Frachtbrief ein wichtiges Beweismittel; dass der CMR-Frachtbrief überhaupt nicht ausgestellt wurde oder nicht ordnungsgemäß ist, beseitigt das Bestehen des Beförderungsvertrags jedoch nicht in jedem Fall. Bestellung, E-Mail, Aufzeichnung der elektronischen Plattform, Fahrzeugortungsdaten, Zollaufzeichnung, Rechnung, Packliste, Verwiegung sowie Ablieferungs- und Schadensunterlagen werden gemeinsam bewertet.

Hauptthemen im Rahmen des CMR

  • Feststellung, ob das CMR auf das Beförderungsverhältnis anwendbar ist
  • Prüfung des CMR-Frachtbriefs und elektronischer CMR-Aufzeichnungen
  • Bestimmung von Frachtführer, ausführendem Frachtführer und nachfolgenden Frachtführern
  • Vollständiger oder teilweiser Verlust der Güter
  • Physische Beschädigung der Güter, Wertverlust und Restwert
  • Lieferverzug und darauf beruhender Schaden
  • Verantwortung des Absenders für Angaben, Unterlagen, Verpackung und Verladung
  • Vorbehalt, Anzeige, Verjährung und Klagefristen
  • Auf Kilogramm bezogene Haftungsgrenze und Streitigkeiten über die Berechnung
  • Auswirkung des Vorwurfs von Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden auf die Haftungsgrenze
  • Zuständiges Gericht, Schiedsklausel und anwendbares ergänzendes Recht
  • Regress zwischen den Frachtführern und Verhältnisse aufeinanderfolgender Beförderungen
  • Forderungsübergang und Regressansprüche des Versicherers

CMR bezeichnet das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Das Protokoll von 1978, dessen Vertragspartei die Türkei ist, hat die auf Kilogramm bezogene Grenze an das Sonderziehungsrecht geknüpft. Die Wirkung der schriftlichen Reklamation nach Artikel 32 CMR auf die Verjährung wird nicht als für ein gewöhnliches Schadensprotokoll oder für jede Beförderungsart geltende gemeinsame Regel bewertet.

Rechtsgrundlage: 2, 3, 20, 21

Frachtschäden und verantwortliche Parteien

Wir bestimmen die Phase, in der der Schaden eingetreten ist, und die tatsächlichen Schadenspositionen. Wir grenzen die Verantwortung von vertraglichem Beförderer, ausführendem Beförderer, Spediteur und anderen Dienstleistern voneinander ab.

  • Beschädigung, Fehlmenge und Verlust
  • Beförderer und Unterbeförderer
  • Spediteur und andere Verantwortliche
Umfang und Verfahren ansehen: Frachtschäden und verantwortliche Parteien

Güterverlust, Beschädigung, Fehlmenge und Lieferverzug

Bei einem Beförderungsschaden ist nicht nur die Höhe des Schadens nachzuweisen, sondern auch, in welchem Zustand die Güter dem Beförderer übergeben wurden, in welchem Zeitraum der Schaden entstanden ist und welche Person für den Schaden verantwortlich ist. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Aufzeichnungen vor der Beförderung, während der Beförderung und bei der Ablieferung gegenseitig bestätigen.

Bei der Prüfung werden insbesondere folgende Punkte behandelt:

  • Art, Menge, Gewicht und Handelswert der Güter
  • Eignung der Verpackung für die Beförderungsbedingungen
  • Verteilung der Aufgaben von Verladung, Stauung, Sicherung und Entladung
  • Technische Eignung des Fahrzeugs oder des Laderaums
  • Aufzeichnungen zu Temperatur, Feuchtigkeit, Stößen, Türöffnungen und Standort
  • Aufzeichnungen zu Siegel, Verwiegung, Zählung und Ablieferung
  • Ob der Schaden bei der Ablieferung offen erkennbar war
  • Im Ablieferungsbeleg angebrachte Vorbehalte
  • Inhalt und Zeitpunkt der schriftlichen Anzeige
  • Aussonderung, Verwahrung und Begutachtung der beschädigten Güter
  • Reparatur, Wiederaufbereitung, Verkauf, Vernichtung und Restwert
  • Handelsrechnung, Marktwert, Zollwert und weitere Schadenspositionen
  • Mitverschulden, Kausalzusammenhang und Haftungsgrenzen

Beschädigte Güter, Verpackung, Geräteaufzeichnungen, Temperaturdaten oder Fahrzeugortungsdaten dürfen nicht beseitigt werden, bevor eine Untersuchung stattgefunden hat. Erforderlichenfalls werden die Beweissicherung auf gerichtlichem Weg, die Untersuchung durch Sachverständige und die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, bewertet.

Haftung von Beförderer, ausführendem Beförderer und Spediteur

Dass eine Beförderung von mehreren Unternehmen durchgeführt wird, bedeutet nicht, dass nur die Person verantwortlich ist, die das Fahrzeug tatsächlich führt. Die Stellung des Beförderers, der mit dem Absender den Vertrag schließt, des Unterbeförderers, der die Beförderung tatsächlich ausführt, des Spediteurs, des Agenten, des Lagerbetreibers und des Zustellunternehmens ist jeweils gesondert zu bestimmen.

Bei der Haftungsprüfung werden folgende Punkte

  • Wer die Beförderung vertraglich übernommen hat
  • Von wem die Rechnung und das Beförderungsdokument ausgestellt wurden
  • An wen das Beförderungsentgelt gezahlt wurde
  • Von wem der Unterbeförderer ausgewählt wurde
  • In wessen Gewalt sich die Güter zum Zeitpunkt des Schadenseintritts befanden
  • Wie die Verantwortung im Vertrag verteilt ist
  • Ob der Spediteur nur vermittelt oder wie ein Beförderer Verantwortung übernommen hat
  • Das Verhältnis von Erfüllungsgehilfe und Subunternehmer
  • Gesamtschuldnerische Haftung und das Innenregressverhältnis

gemeinsam bewertet.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4

Passagierrechte und Luftbeförderungen

Passagierrechte und Flugunregelmäßigkeiten

Wir prüfen Schäden von Fahrgästen im Straßenverkehr sowie Ansprüche wegen Flugannullierung, Verspätung und Nichtbeförderung nach den jeweils eigenen Regeln. Wir bestimmen die zuständige Antragsstelle sowie die Ansprüche auf Ticket und Auslagen.

  • Schäden von Fahrgästen im Straßenverkehr
  • Flugannullierung und Verspätung
  • Erstattung, Betreuung und Entschädigung
Umfang und Verfahren ansehen: Passagierrechte und Flugunregelmäßigkeiten

Fahrgastbeförderung auf der Straße und Fahrgastschäden

Bei der Fahrgastbeförderung auf der Straße zwischen Städten oder international können Tod, Verletzung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks eines Fahrgasts erfordern, dass Beförderungsvertrag, Straßentransportvorschriften, Verkehrshaftung und Versicherungsbestimmungen gemeinsam angewendet werden.

In diesem Rahmen:

  • Materieller und immaterieller Schadensersatz wegen Verletzung und Tod von Fahrgästen
  • Ansprüche wegen Unterhaltsschaden und Verlust der Erwerbsfähigkeit
  • Verlust oder Beschädigung des Fahrgastgepäcks
  • Haftung von Beförderer, Fahrzeughalter, Fahrer und Versicherer
  • Ansprüche aus Pflichtversicherung und anderen Policen
  • Prüfung von Fahrschein, Passagierliste sowie Unfall- und Gesundheitsunterlagen
  • Verwaltungsrechtliche Pflichten im Zusammenhang mit der Fahrgastbeförderung
  • Versicherungsschiedsverfahren, Klage- und Regressverfahren

Zu diesen Themen werden rechtliche Leistungen erbracht.

Die Prüfung des Verschuldens bei einem Verkehrsunfall und die vertragliche Haftung des Beförderers gegenüber dem Fahrgast sind nicht dieselbe Frage. Anspruchsinhaber, Verantwortliche, Versicherungsarten und Antragsfristen sind jeweils gesondert zu bestimmen.

Fluggastrechte: Flugannullierung, Verspätung und Nichtbeförderung

In einer Fluggaststreitigkeit sind entscheidend: ob der Flug ein Inlands- oder Auslandsflug ist, Abflug- und Ankunftsland, der Beförderer, der den Flug tatsächlich durchführt, ob es sich um ein einzelnes oder ein verbundenes Ticket handelt, der Grund der Unregelmäßigkeit und der Zeitpunkt, zu dem der Fluggast sein Endziel erreicht.

Die wichtigsten Ansprüche im Rahmen der SHY-YOLCU in der Türkei sind:

  • Nichtbeförderung
  • Flugannullierung
  • Lange Flugverspätung aus technischen oder betrieblichen Gründen
  • Erstattung des Ticketpreises oder alternative Route
  • Betreuungsansprüche wie Verpflegung, Kommunikation, Unterbringung und Transfer
  • Verspätete Ankunft am Endziel
  • Erstattung des Entgelts wegen Umbuchung in eine niedrigere Serviceklasse
  • Änderung von Flug oder Reservierung ohne Verlangen des Fluggasts
  • Verpasster Anschlussflug
  • Nichtbeantwortung des Antrags oder Ablehnung des Anspruchs durch den Beförderer

Bevor ein Verwaltungsantrag zu den Fluggastrechten gestellt wird, ist grundsätzlich beim Luftverkehrsunternehmen, auf das sich die Beschwerde bezieht, ordnungsgemäß ein Antrag zu stellen. Da Gepäck-, Ticketausstellungs-, privatrechtliche und Verbraucheransprüche im Verwaltungsantragssystem der SHY-YOLCU nicht jeweils im selben Umfang bewertet werden, ist der richtige Antragsweg zu bestimmen.

Hat der Flug einen Bezug zur Europäischen Union, zum Vereinigten Königreich oder zu einem anderen Land, können je nach Abflugort und Status des Beförderers auch ausländische Fluggastrechtsregelungen anwendbar sein. Bei demselben Ereignis sind voneinander verschiedene Entschädigungsregime so zu bewerten, dass keine Doppelentschädigung entsteht.

SHY-YOLCU ist die Verordnung über die Rechte der auf dem Luftweg reisenden Passagiere (Havayolu ile Seyahat Eden Yolcuların Haklarına Dair Yönetmelik). Flüge türkischer Luftverkehrsunternehmen zu und von Flughäfen in der Türkei sowie Flüge ausländischer Unternehmen mit Abflug in der Türkei werden zusammen mit den übrigen Voraussetzungen der Verordnung bewertet. Verspätet sich ein Flug aus technischen oder betrieblichen Gründen und erreicht der Fluggast sein Endziel mindestens drei Stunden später, kommen die Entschädigung und die Wahlrechte nach Artikel 7/3 in Betracht.

Rechtsgrundlage: 1, 6, 7, 10, 11, 23, 24

Montreal und Gepäckansprüche

Bei der internationalen Luftbeförderung grenzen wir die Haftung für Passagiere, Gepäck und Fracht voneinander ab. Gepäckbericht, schriftliche Beschwerde, besondere Wertangabe und Anspruchsfrist bewerten wir anhand der Aufzeichnungen.

  • Internationale Luftbeförderung
  • Verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck
  • Passagierschaden und Haftungsgrenze
Umfang und Verfahren ansehen: Montreal und Gepäckansprüche

Das Montrealer Übereinkommen bei internationalen Luftbeförderungen

Das Montrealer Übereinkommen sieht für internationale Luftbeförderungen von Passagieren, Gepäck und Fracht, deren Voraussetzungen vorliegen, einheitliche Regeln über die Haftung des Beförderers vor. Tod oder Körperverletzung von Passagieren, Verspätung von Passagieren sowie Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck oder Fracht unterliegen unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen.

Hinsichtlich des Montrealer Übereinkommens:

  • Ob die Beförderung internationalen Charakter hat
  • Abflug-, Ankunfts- und vereinbarte Zwischenlandeorte
  • Vertraglicher und ausführender Beförderer
  • Ob der Schaden an Bord des Luftfahrzeugs, beim Ein- und Aussteigen oder in der Obhut des Beförderers eingetreten ist
  • Ob das Gepäck aufgegeben oder nicht aufgegeben ist
  • Gewicht der Fracht und Beförderungsdokument
  • Fristen für die schriftliche Beschwerde und die Klage
  • Auf Sonderziehungsrechten beruhende aktuelle Haftungsgrenzen
  • Ob sich der Beförderer auf die Haftungsgrenze berufen kann
  • Zuständiges Gericht und Schiedsklausel bei Frachtbeförderungen

sind zu prüfen.

Die Haftungsgrenzen des Montrealer Übereinkommens werden periodisch angepasst. Der am Tag des Ereignisses geltende Betrag, die Art des Anspruchs und die Voraussetzungen einer besonderen Wertangabe werden gemeinsam geprüft. Das Sonderziehungsrecht (SDR) ist die Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Die nachstehenden Erläuterungen zur Haftung beruhen auf den am 28. Dezember 2024 in Kraft getretenen Beträgen, die am 4. Oktober 2026 anhand der ICAO-Quelle geprüft wurden.

In der Aktualisierung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) vom 28. Dezember 2024 sind für Passagierverspätung 6.303, für Gepäck 1.519 pro Passagier und für Fracht 26 pro Kilogramm Sonderziehungsrechte vorgesehen. Für Tod und Körperverletzung sind 151.880 Sonderziehungsrechte der Schwellenwert im zweistufigen Haftungssystem; er ist nicht die Obergrenze der Gesamtentschädigung. Nachweisbarer Schaden, besondere Wertangabe, Vertrag und die einschlägigen Ausnahmen werden gesondert geprüft.

Ansprüche wegen verlorenen, beschädigten oder verspäteten Gepäcks

In Gepäckstreitigkeiten ist der am Flughafen ausgestellte Gepäckunregelmäßigkeitsbericht zwar wichtig, kann aber für sich allein möglicherweise nicht den gesamten Anspruchsprozess abschließen. Der Passagier muss unter Umständen auch die Frist- und Unterlagenerfordernisse im schriftlichen Antragssystem des Beförderers erfüllen.

Bei der Prüfung werden hauptsächlich folgende Aufzeichnungen verwendet:

  • Ticket, Reservierung und Bordkarte
  • Gepäckanhänger und Übergabeaufzeichnung
  • Gepäckunregelmäßigkeitsbericht
  • Korrespondenz mit dem Beförderer
  • Fotos des Gepäcks und seines Inhalts
  • Kauf- und Wertbelege
  • Wegen der Verspätung getätigte notwendige und angemessene Ausgaben
  • Reparaturbericht oder Feststellung der Unbrauchbarkeit
  • Datum der Ablieferung des Gepäcks oder seiner Behandlung als verloren

Bei aufgegebenem Gepäck, Kabinengepäck und Gegenständen am Körper des Passagiers können die Haftungsvoraussetzungen des Beförderers unterschiedlich sein. Hinsichtlich Wertsachen, elektronischer Geräte, Bargeld und besonderer Gegenstände werden die Beförderungsbedingungen und gegebenenfalls eine besondere Wertangabe gesondert geprüft.

Findet Artikel 31 des Montrealer Übereinkommens Anwendung, ist bei Beschädigung aufgegebenen Gepäcks spätestens sieben Tage nach der Ablieferung, bei Gepäckverspätung spätestens einundzwanzig Tage nach dem Tag, an dem das Gepäck dem Berechtigten zur Nutzung überlassen wurde, eine schriftliche Beschwerde erforderlich. Wird der Schaden bemerkt, erfolgt die Anzeige unverzüglich. Der vollständige Verlust und beschädigtes oder verspätetes Gepäck, das entgegengenommen wurde, werden gesondert bewertet.

Rechtsgrundlage: 4, 5, 9, 22

Luftfracht und Luftfahrtunternehmen

Wir prüfen den Luftfrachtbrief sowie die Aufzeichnungen zu Annahme und Ablieferung der Fracht. In Verträgen mit Luftverkehrsunternehmen, Agenten und Bodenabfertigern bewerten wir die Ordnung von Aufgaben, Entgelt, Daten und Haftung.

  • Luftfrachtbrief und Fracht
  • Agenten und Bodenabfertigung
  • Vertraglicher und ausführender Beförderer
Umfang und Verfahren ansehen: Luftfracht und Luftfahrtunternehmen

Luftfrachtbeförderung und Streitigkeiten über den Luftfrachtbrief

Bei Luftfrachtbeförderungen können Absender, Empfänger, vertraglicher Beförderer, ausführender Beförderer, Luftfrachtagent, Spediteur, Bodenabfertigungsunternehmen und Betreiber der vorübergehenden Lagerung in derselben Sendung unterschiedliche Verantwortlichkeiten übernehmen.

Unsere wichtigsten Arbeiten in diesem Bereich:

  • Erstellung und Prüfung von Luftfrachtbeförderungsverträgen
  • Bewertung von Luftfrachtbriefen und Aufzeichnungen elektronischer Luftfrachtbriefe
  • Prüfung des Verhältnisses zwischen Master-Luftfrachtbrief und Zwischenbeförderungsdokumenten
  • Verlust, Beschädigung oder verspätete Ablieferung der Fracht
  • Streitigkeiten über Gewicht, Volumen, Verpackung und Deklaration
  • Temperaturgeführte Beförderungen sowie Beförderungen von Arzneimitteln, Lebensmitteln und Wertfracht
  • Beförderung von Gefahrgut und Lithiumbatterien
  • Schäden in den Phasen Sicherheitskontrolle, Annahme, Umschlag und Ablieferung
  • Schäden beim Umladen und bei der Zwischenlagerung
  • Forderungen aus Beförderungsentgelt, Lagerung, Lagergeld und anderen Leistungen
  • Haftungsgrenzen des Montrealer Übereinkommens und schriftliche Anzeigen
  • Pflichten des zugelassenen Agenten und des bekannten Versenders
  • Versicherungsentschädigung und Regressansprüche gegen den Beförderer

Das grundlegende Dokument der Luftbeförderung ist der Luftfrachtbrief. Der der Seebeförderung eigene Begriff des Konnossements sollte nicht anstelle des Luftfrachtdokuments verwendet werden, sofern die multimodale Beförderung keinen Seeabschnitt hat.

Bei Frachtschäden im Rahmen des Montrealer Übereinkommens wird eine schriftliche Beschwerde verlangt: unverzüglich nach Entdeckung und spätestens vierzehn Tage nach der Ablieferung; bei Frachtverspätung spätestens einundzwanzig Tage nach dem Tag, an dem die Fracht dem Berechtigten zur Nutzung überlassen wurde. Die Bestimmung des Artikels 22/5 über den Verlust des Rechts auf Haftungsbeschränkung für Passagiere und Gepäck gilt für die Frachtgrenze nicht in gleicher Weise.

Luftverkehrsunternehmen, Agenten und Bodenabfertigungsunternehmen

In der Luftbeförderung können neben dem Beförderer von Passagieren oder Fracht auch Generalverkaufsagenten, Ticketverkaufsunternehmen, Luftfrachtagenten, Bodenabfertigungsunternehmen, Terminalbetreiber und andere Dienstleister beteiligt sein. Ihre Verantwortlichkeit gegenüber dem Passagier, dem Ladungsbeteiligten und untereinander bestimmt sich nach der übernommenen Leistung und der Vertragsordnung.

In diesem Rahmen:

  • Prüfung der allgemeinen Beförderungsbedingungen für Passagiere und Fracht
  • Verträge über Generalverkaufs-, Passagierverkaufs- und Frachtverkaufsagenturen
  • Verträge über Bodenabfertigung, Vertretung, Aufsicht, Lastkontrolle und Kommunikation
  • Verhältnisse aus Codesharing, gemeinsamen Flügen und Anschlussbeförderung
  • Auswirkung von Kapazitätsanmietung für Nichtlinienflüge (Charter), Kapazitätszuweisung und Luftfahrzeugvermietungsverträgen auf die Beförderungshaftung
  • Abgrenzung von vertraglichem Beförderer, ausführendem Beförderer und Dienstleister
  • Rechtskonforme Gestaltung der Verfahren für Passagieranträge und Beschwerden
  • Verfahren für Frachtannahme, Sicherheitskontrolle, Umschlag und Ablieferung
  • Haftung aus dem Verhalten von Unterdienstleistern, Agenten und Personal
  • SHGM-Prüfungen, Verwaltungssanktionen und Rechtskonformität
  • Geschäftsgeheimnisse, Passagierdaten und internationale Datenübermittlung
  • Vertragsverletzung, Schadensersatz, Regress, Mediation und Schiedsverfahren

Zu diesen Themen werden Leistungen zu Verträgen, Beratung und Streitigkeiten erbracht.

Rechtsgrundlage: 4, 9, 18

Logistik, Versicherung und Verträge

Lagerung und multimodale Beförderung

Wir prüfen die Bewegung der Güter und die Obhutsbedingungen vom Lagereingang bis zur Endablieferung. Werden mehrere Beförderungsarten genutzt, bestimmen wir die Schadensphase und die anzuwendenden Regeln.

  • Logistik, Lager und Distribution
  • Kühlkette und Sensoraufzeichnungen
  • Umladung und multimodale Beförderung
Umfang und Verfahren ansehen: Lagerung und multimodale Beförderung

Streitigkeiten zu Logistik, Lagerung, Distribution und Kühlkette

Vor oder nach der Beförderung erbrachte Leistungen wie Lagerung, Umschlag, Verpackung, Vorbereitung von Sammelsendungen, Distribution und Bestandsverwaltung können eine gesonderte vertragliche Haftung begründen. Um die für den Schaden verantwortliche Person bestimmen zu können, sind die Bewegungsaufzeichnungen der Güter vom Lagereingang bis zur Endablieferung zu prüfen.

In diesem Rahmen:

  • Erstellung von Logistik- und Lagerverträgen
  • Prüfung der Aufzeichnungen zu Lagerein- und -ausgang, Bestand und Ablieferung
  • Streitigkeiten über Verlust, Zähldifferenz, Diebstahl und unbefugte Ablieferung
  • Obhutsbedingungen für Temperatur, Feuchtigkeit, Hygiene, Arzneimittel und Lebensmittel
  • Unterbrechung der Kühlkette und Temperaturabweichungen
  • Schäden durch Umschlag, Palettierung, Stauung und Verpackung
  • Abgrenzung der Haftung von Lager und Beförderer
  • Forderungen aus Lagerung und Lagergeld
  • Lagerhalterhaftpflicht- und Warenversicherungen
  • Beweissicherung, Arrest und einstweilige Verfügung

Zu diesen Themen werden Beratung und Rechtsverfolgung in Streitigkeiten durchgeführt.

Streitigkeiten zu kombinierten und multimodalen Beförderungen

Dass in derselben Sendung mindestens zwei der Beförderungsarten Straße, Luft, See oder Schiene genutzt werden, bedeutet nicht, dass für die gesamte Beförderung ein einziges Haftungsregime gilt. Lässt sich bestimmen, in welchem Beförderungsabschnitt der Schaden eingetreten ist, werden die Sonderbestimmungen der betreffenden Beförderungsart geprüft; lässt sich dies nicht bestimmen, werden Vertrag, anwendbares Recht und die Struktur der multimodalen Beförderung geprüft.

Bei multimodalen Beförderungen werden insbesondere:

  • Ein oder mehrere Beförderungsverträge
  • Stellung des Spediteurs
  • Übergabeaufzeichnungen zu Container und Siegel
  • Umladepunkte und Zwischenlagerung
  • Beförderungsabschnitte Straße–Luft, Straße–See oder andere
  • Die Phase des Schadenseintritts
  • Widersprüche zwischen den Beförderungsdokumenten
  • Klauseln zu Zuständigkeit, Schiedsverfahren und anwendbarem Recht
  • Regressverhältnisse zwischen Beförderern und Versicherern

bewertet.

Bei der Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln im Sinne der Artikel 902–904 des Türkischen Handelsgesetzbuchs sind die Kenntnis des Schadensorts sowie die Berechnung von Anzeige und Verjährung getrennte Themen. Zwingende internationale Übereinkommen bleiben vorbehalten; dass im Vertrag „multimodal“ steht, unterwirft für sich allein nicht alle Beförderungsabschnitte derselben Regel.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 14

Transportversicherungen und Regress

Wir behandeln Waren- und Beförderer-Haftpflichtpolicen, Anzeigen und Sachverständigengutachten gemeinsam. Wir grenzen den Umfang des Regressanspruchs ab, der nach einer Versicherungszahlung gegen den Beförderer gerichtet werden kann.

  • Waren- und Haftpflichtversicherung
  • Schadensmeldung und Entschädigung
  • Regress zwischen Versicherer und Beförderern
Umfang und Verfahren ansehen: Transportversicherungen und Regress

Transport- und Warenversicherungen sowie Regressklagen

Bei einem Beförderungsschaden können Warenversicherung, Beförderer-Haftpflichtversicherung, CMR-Haftpflichtversicherung, Luftbeförderer-Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung und weitere Policen mit demselben Ereignis zusammenhängen. Der Versicherungsschutz und die gesetzliche Haftung des Beförderers haben möglicherweise nicht denselben Umfang.

In der Versicherungsprüfung werden:

  • Policenart, versichertes Interesse und Deckungszeitraum
  • Angaben zu Route, Ladung, Fahrzeug und Beförderer
  • Nicht gedeckte Fälle und besondere Bedingungen
  • Risiko und Schadensmeldung
  • Begutachtung und Schadensberechnung
  • Selbstbehalts- und Limitbestimmungen
  • Zahlung der Versicherungsentschädigung
  • Urkunde über den Forderungsübergang und Regressrecht des Versicherers
  • Ansprüche gegen Beförderer, Unterbeförderer und Dritte
  • Zusammenhang desselben Schadens mit mehreren Policen

geprüft.

Dass der Versicherer zahlt, bedeutet nicht, dass der Beförderer in jedem Fall in gleicher Höhe haftet. In der Regressklage werden Beförderungsregime, Haftungsgrenze, das Verhalten von Absender oder Versichertem und der tatsächliche Schaden neu bewertet.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4

Beförderungs- und Logistikverträge

Wir gestalten die Stellung der Parteien, die Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Verladepflichten und den Einsatz von Unterbeförderern. Wir prüfen die Bestimmungen zu Versicherung, Mitteilung, personenbezogenen Daten und Streitigkeiten.

  • Vertrags- und Risikoprüfung
  • Ablieferung, Entgelt und Versicherung
  • Zuständigkeit, Schiedsverfahren und Kündigung
Umfang und Verfahren ansehen: Beförderungs- und Logistikverträge

Beförderungsverträge und vorbeugende rechtliche Prüfung

Beförderungs- und Logistikverträge sollten nicht nur Entgelt und Route regeln, sondern auch die Verantwortungsbereiche der Parteien vor Eintritt eines Schadens klar bestimmen.

In den Verträgen werden insbesondere folgende Themen geregelt:

  • Stellung der Parteien als Beförderer, Spediteur, Agent oder Lagerbetreiber
  • Art, Route und Ablieferungspunkte der Beförderung
  • Beschaffenheit und Wert der Güter und besondere Beförderungsbedingungen
  • Verpackung, Verladung, Stauung, Sicherung und Entladung
  • Einsatz von Unterbeförderern und Dienstleistern
  • Ablieferungsfrist, Wartezeit und Verzug
  • Entgelt, Zusatzkosten, Steuern und Zahlungsbedingungen
  • Schadensanzeige, Untersuchung und Austausch von Unterlagen
  • Versicherungspflicht und Deckungsumfang
  • Haftungsgrenzen und Einhaltung zwingender Bestimmungen
  • Höhere Gewalt und unvermeidbare Ereignisse
  • Vertraulichkeit, personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und Cybersicherheit
  • Sanktionen, Exportkontrolle und Zollpflichten
  • Anwendbares Recht, zuständiges Gericht und Schiedsverfahren
  • Kündigung des Vertrags und ihre Auswirkung auf laufende Beförderungen

Die Incoterms-Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer können im Kaufvertrag die Verteilung von Kosten und Gefahr regeln; sie bestimmen jedoch für sich allein nicht die Haftung des Beförderers aus dem CMR, dem Montrealer Übereinkommen oder dem nationalen Beförderungsrecht.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 14, 18

Genehmigungen und Streitbeilegung

Besondere Güter und Tätigkeitsgenehmigungen

Bei Gefahrgut und Gütern mit besonderen Bedingungen prüfen wir Vertrag und Genehmigungspflichten. Wir bestimmen den Antragsweg für Berechtigungsnachweise, Sicherheitsfreigaben und Verwaltungssanktionen.

  • Gefahrgut und besondere Güter
  • Berechtigungsnachweis und Befähigung
  • Kontrolle und Verwaltungssanktion
Umfang und Verfahren ansehen: Besondere Güter und Tätigkeitsgenehmigungen

Beförderung von Gefahrgut und Gütern mit besonderen Bedingungen

Die Beförderung von Gefahrgut, verderblichen Lebensmitteln, Arzneimitteln, chemischen Erzeugnissen, lebenden Tieren, Wertgütern und temperaturgeführter Ladung begründet neben dem Beförderungsvertrag Pflichten zu technischer Sicherheit und verwaltungsrechtlicher Konformität.

In diesem Bereich:

  • Bestimmung des Anwendungsbereichs des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der Pflichten der Parteien
  • Verantwortlichkeiten von Absender, Befüller, Verpacker, Verlader, Entlader und Beförderer
  • Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungsdokumente
  • Eignung des Fahrzeugs, Fahrerbescheinigung und Sicherheitsberatung
  • Regeln für Annahme und Sicherheit von Gefahrgut in der Luftfracht
  • Kühlkette und Temperaturaufzeichnungen
  • Spezielle Ausrüstung bei Transporten verderblicher Lebensmittel
  • Anträge gegen Verwaltungsgeldbußen und Tätigkeitsbeschränkungen
  • Unfall-, Leckage-, Umwelt- und Drittschäden
  • Versicherung und vertragliche Regressverhältnisse

werden bewertet.

Berechtigungsnachweise, Genehmigungen und Verwaltungssanktionen

Straßenbeförderung, Spediteurtätigkeit und Luftfrachttätigkeiten können je nach Art der Tätigkeit Berechtigungsnachweis, Fahrzeugregistrierung, beruflicher Befähigung, Sicherheitsfreigabe und behördlicher Kontrolle unterliegen.

Unser rechtlicher Leistungsumfang:

  • Bestimmung der Art des Berechtigungsnachweises für die Straßenbeförderung
  • Vorgänge zu Berechtigungsnachweis, Fahrzeugbescheinigung und Fahrzeugkarte
  • Rechtsprüfung der Tätigkeiten von Agenturen, Fracht, Logistik und Distribution
  • Berechtigungsnachweis für die Tätigkeit als Spediteur
  • Bescheinigungen über berufliche und technische Befähigung
  • Aktuelle Pflichten für Motorradkurier- und Kurierbetrieb
  • Durchfahrtsgenehmigung bei internationaler Beförderung, multilaterales Kontingentsystem der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (UBAK/CEMT) und Kontingentstreitigkeiten
  • Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen und Transitbeförderungsvorgänge
  • Anträge als zugelassener Luftfrachtagent und bekannter Versender
  • Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Verträgen über Bodenabfertigung und Luftfahrtunternehmen
  • Kontrollprotokolle und Mängelanzeigen
  • Verwaltungsgeldbußen sowie Vorgänge der Aussetzung oder Aufhebung von Berechtigungsnachweisen
  • Verwaltungswiderspruch, Anfechtungsklage und Anträge auf Aussetzung des Vollzugs

Da Arten der Berechtigungsnachweise, finanzielle Eignungsvoraussetzungen, Gebühren und Beträge von Verwaltungssanktionen sich ändern können, ist die am Tag des Antrags oder der Klage geltende Regelung zugrunde zu legen.

Bei Verwaltungsgeldbuße, Tätigkeitsbeschränkung und Aufhebung des Berechtigungsnachweises werden die zuständige Antragsstelle und die Frist für jeden Vorgang gesondert geprüft. Bußgeldbeträge, Genehmigungsgebühren und periodische Eignungsvoraussetzungen werden am Tag des Antrags erneut überprüft.

Rechtsgrundlage: 8, 9, 12, 13, 25, 26

Bezug zu Zoll und Außenhandel

Wir prüfen die Übereinstimmung von Beförderungs-, Kauf- und Zolldokumenten. Bei Streitigkeiten über Wartezeit, Zusatzkosten, Transit und Ablieferung bestimmen wir die Pflichten des Beförderers und der übrigen Beteiligten.

  • Wartezeit und Kosten beim Zoll
  • Lieferbedingung und Dokumentenübereinstimmung
  • Transit, Sanktionen und Außenhandel
Umfang und Verfahren ansehen: Bezug zu Zoll und Außenhandel

Beförderungsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Zoll- und Außenhandelsvorgängen

Der Beförderer haftet nicht stets für alle Pflichten des Zollberaters (gümrük müşaviri), Exporteurs oder Importeurs. Gleichwohl können falsche Unterlagen, unvollständige Deklaration, Ablieferungsanweisung, Wartezeit beim Zoll oder die Beschädigung der Güter während der vorübergehenden Lagerung den Beförderungsvertrag beeinflussen.

In diesem Rahmen werden:

  • Übereinstimmung des Beförderungsdokuments mit Handels- und Zollunterlagen
  • Verantwortung des Absenders für Unterlagen und Angaben
  • Wartezeit beim Zoll und zusätzliche Beförderungskosten
  • Streitigkeiten über Transit-, Import- und Exportroute
  • Lieferbedingungen und Gefahrübergang
  • Bestimmungen zu Sanktionen und Exportkontrolle
  • Abgrenzung der Beförderer-Haftung von Maßnahmen der Zollverwaltung
  • Ansprüche im Zusammenhang mit Zurückhaltung, Einziehung oder Rückgabe der Güter

bewertet.

Die Einzelheiten dieses Bereichs werden im Tätigkeitsbereich Zollrecht und Außenhandelsstreitigkeiten behandelt.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 14

Klage, Schiedsverfahren und grenzüberschreitende Rechtsverfolgung

Wir grenzen die Antragswege im Handels-, Verbraucher- und Verwaltungsrecht voneinander ab. Mediation, Gerichts- oder Schiedsverfahren planen wir zusammen mit Zustellung im Ausland, einstweiligem Rechtsschutz und Durchsetzung der Entscheidung.

  • Mediation, Klage und Schiedsverfahren
  • Einstweiliger Rechtsschutz und Vollstreckung
  • Ausländische Entscheidung und Zustellung
Umfang und Verfahren ansehen: Klage, Schiedsverfahren und grenzüberschreitende Rechtsverfolgung

Mediation, Klage, Schiedsverfahren und einstweiliger Rechtsschutz

Ob eine Beförderungsstreitigkeit handelsrechtlicher, verbraucherrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Art ist, verändert das sachlich zuständige Gericht und die Voraussetzungen vor der Klage. Bei handelsrechtlichen Geldforderungen und Schadensersatzansprüchen kann die obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung, bei Verbrauchergeschäften die Verbraucherschiedsstelle (tüketici hakem heyeti) oder das Verbrauchergericht, bei Verwaltungssanktionen je nach Art des Vorgangs der Verwaltungsantrag, das Friedensstrafgericht (sulh ceza hâkimliği) oder die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Betracht kommen. Verwaltungsgeldbuße und Aussetzung oder Aufhebung des Berechtigungsnachweises unterliegen möglicherweise nicht demselben Antragsweg.

Bei der Streitbeilegung werden:

  • Sachlich und örtlich zuständiges Gericht
  • Obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung
  • Verbraucherschiedsstelle oder Verbrauchergericht
  • Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu)
  • Nationales oder internationales Schiedsverfahren
  • Zuständigkeitsregeln im Rahmen des CMR und des Montrealer Übereinkommens
  • Ausländische Gerichtsentscheidung oder ausländischer Schiedsspruch
  • Arrest, einstweilige Verfügung und Beweissicherung
  • Zurückbehaltungsrecht des Beförderers und Ablieferung der Güter
  • Vollstreckungsverfahren und Durchsetzung der Entscheidung

je nach Beschaffenheit der Akte bestimmt.

Eine Zuständigkeits- oder Schiedsklausel im Beförderungsvertrag ist möglicherweise nicht in jedem Fall wirksam. Zwingende internationale Zuständigkeitsbestimmungen, Verbrauchergeschäfte und die Art des Vertragsschlusses sind gesondert zu prüfen.

Die obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung gilt nicht bei jedem Beförderungsanspruch automatisch. Die handelsrechtliche oder verbraucherrechtliche Art des Anspruchs, sein Betrag, gesetzliche Ausnahmen und eine wirksame Schiedsvereinbarung werden geprüft. Dass man sich an den Beförderer oder die Verwaltung gewandt hat, bedeutet nicht, dass die Klage- oder Schiedsfrist gewahrt ist.

Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zustellung bei internationalen Beförderungsstreitigkeiten

In einer internationalen Beförderungsakte werden das Sitzland des Beförderers, die Orte von Verladung und Ablieferung, das Land des Schadenseintritts, die Angaben im Beförderungsdokument, die Rechtswahl der Parteien und die zwingend anzuwendenden Übereinkommen gemeinsam bewertet.

In diesen Akten werden:

  • Möglichkeit der Klageerhebung in der Türkei
  • Wirksamkeit einer ausländischen Gerichtsstands- oder Schiedsklausel
  • Zustellung im Ausland an ein ausländisches Unternehmen
  • Übersetzung und Beglaubigung fremdsprachiger Unterlagen
  • Ermittlung des Inhalts des ausländischen Rechts
  • Ansprüche gegen ausländische Beförderer, Versicherer und Agenten
  • Grenzüberschreitende Wirkung von Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzes
  • Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung
  • Durchsetzung einer Entscheidung aus der Türkei in einem anderen Land

gesondert geplant.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 10, 15, 16, 17, 19, 25, 26

RECHTE, FRISTEN UND VORAUSSETZUNGEN

Wichtige Unterscheidungen bei Fracht-, Flug- und Gepäckansprüchen

Die Regeln zu Mitteilung, Entschädigung und Klage unterscheiden sich je nach Art der Beförderung. Die folgenden Erläuterungen dienen der allgemeinen Information; Daten, Unterlagen und anwendbares Recht des konkreten Falls werden gesondert geprüft.

Das Beförderungsregime richtet sich nach Route und Rechtsverhältnis

Inländische Straßengüterbeförderung, internationale Straßenbeförderung im Rahmen des CMR, Fluggastrechte und Luftbeförderung im Rahmen des Montrealer Übereinkommens unterliegen unterschiedlichen Regeln. Länder, vereinbarte Zwischenlandeorte, Art der Beförderung und Gegenstand des Anspruchs werden geprüft. Das CMR ist kein Übereinkommen über Passagierrechte. Bei Inlandsflügen werden das Gesetz Nr. 2920 und die Reihenfolge der ergänzend anwendbaren Bestimmungen nach Artikel 106 gesondert geprüft; die Definition der internationalen Beförderung im Montrealer Übereinkommen bestimmt für sich allein nicht die Anwendung auf Inlandsflüge.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 6, 9

Bei inländischen Frachtschäden sind Anzeige und Verjährung zu unterscheiden

Findet Artikel 889 des Türkischen Handelsgesetzbuchs Anwendung, wird ein sichtbarer Schaden spätestens bei der Ablieferung, ein verborgener Schaden innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung angezeigt. Das Unterbleiben der Anzeige kann die widerlegbare Vermutung begründen, dass die Güter vertragsgemäß abgeliefert wurden. Wird der Verzug nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen angezeigt, erlöschen die Rechte aus dem Verzug. Die Anzeige nach der Ablieferung muss schriftlich erfolgen. Die Verjährung nach Artikel 855 wird nach Art der Beförderung, Schaden und besonderen Umständen gesondert berechnet.

Rechtsgrundlage: 1

Im CMR haben die Anzeigen nach sieben und nach einundzwanzig Tagen nicht dieselbe Folge

Im Rahmen von Artikel 30 CMR ist bei sichtbarem Schaden ein Vorbehalt spätestens bei der Ablieferung, bei nicht sichtbarem Schaden ein schriftlicher Vorbehalt innerhalb von sieben Tagen, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht eingerechnet, von Bedeutung. Eine Ablieferung ohne Vorbehalt wirkt sich grundsätzlich auf den Beweis aus. Für eine Verspätungsentschädigung ist ein schriftlicher Vorbehalt innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Tag erforderlich, an dem die Güter dem Empfänger zur Nutzung überlassen wurden. Artikel 32 sieht grundsätzlich eine Verjährung von einem Jahr vor; bei Vorsatz oder einem nach dem Recht des angerufenen Gerichts gleichstehenden Verschulden beträgt sie drei Jahre. Der Beginn ändert sich je nach vollständigem oder teilweisem Verlust.

Rechtsgrundlage: 2

Eine schriftliche Reklamation hemmt nicht in jedem Regime die Klagefrist

Eine schriftliche Reklamation unter den Voraussetzungen des Artikels 32/2 CMR kann die Verjährung bis zur schriftlichen Ablehnung durch den Frachtführer und zur Rückgabe der beigefügten Unterlagen hemmen; wiederholte Reklamationen zum selben Gegenstand lösen dieselbe Wirkung nicht erneut aus. Artikel 35 des Montrealer Übereinkommens sieht dagegen je nach Ankunftsdatum, dem Datum, an dem das Luftfahrzeug hätte ankommen sollen, oder dem Datum der Beendigung der Beförderung eine zweijährige Ausschlussfrist vor. Es darf nicht vorausgesetzt werden, dass diese Frist durch eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft oder die Erstellung eines Gepäckberichts von selbst gewahrt wird.

Rechtsgrundlage: 2, 4

Im Montrealer Übereinkommen unterscheiden sich die Beschwerdefristen für Gepäck und Fracht

Im Rahmen von Artikel 31 wird bei Entdeckung eines Schadens unverzüglich schriftlich Beschwerde erhoben; die Höchstfrist beträgt bei aufgegebenem Gepäck sieben Tage ab der Ablieferung, bei Fracht vierzehn Tage. Die Verspätungsbeschwerde wird innerhalb von einundzwanzig Tagen ab dem Tag erhoben, an dem Gepäck oder Fracht dem Berechtigten zur Nutzung überlassen wurden. Unterbleibt die rechtzeitige Beschwerde, wirkt sich das auf das Klagerecht aus, vorbehaltlich der Ausnahme bei Arglist des Beförderers. Vollständiger Verlust und Klagefrist werden gesondert geprüft.

Rechtsgrundlage: 4

Die Haftungsgrenze ist kein feststehender Zahlungsbetrag

Nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch und dem durch das Protokoll von 1978 geänderten CMR kann bei Verlust oder Beschädigung von Gütern unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Grenze von 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm gelten. Im Montrealer Übereinkommen beträgt die ab dem 28. Dezember 2024 geltende Frachtgrenze 26 Sonderziehungsrechte/kg und die Gepäckgrenze 1.519 Sonderziehungsrechte pro Passagier. Nachweisbarer Schaden, Gewicht, besondere Wertangabe und anwendbare Ausnahmen sind von Bedeutung. Vorsatz oder gleichgestelltes Verschulden im CMR und die Struktur der Frachtgrenze im Montrealer Übereinkommen sind nicht dasselbe.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 3, 4, 5

Entschädigung, Erstattung und Betreuungsansprüche bei Flügen werden gesondert geprüft

Im Rahmen der SHY-YOLCU ist es für Artikel 7/3 von Bedeutung, wenn das Endziel infolge einer technischen oder betrieblichen Verspätung mindestens drei Stunden später erreicht wird. Artikel 8 regelt unter den jeweiligen Voraussetzungen eine Entschädigung im Gegenwert von 100 Euro für Inlandsflüge und, je nach Entfernung, von 250, 400 oder 600 Euro für Auslandsflüge. Bei der Berechnung in türkischer Lira wird der Devisenverkaufskurs der Zentralbank am Zahlungstag zugrunde gelegt. Bei einer Flugannullierung werden vorherige Mitteilung, Alternativflug und außergewöhnliche Umstände gesondert geprüft. Das Recht auf Betreuung oder Erstattung ist nicht an dieselben Voraussetzungen gebunden wie die Entschädigung.

Rechtsgrundlage: 6

Gepäckbericht und SHGM-Antrag ersetzen einander nicht

Gepäckunregelmäßigkeitsbericht, Ticket und Gepäckanhänger sind wichtige Aufzeichnungen. Ob der Bericht als schriftliche Beschwerde gilt, wird nach Inhalt, Adressat und Zeitpunkt geprüft. Vor dem Antrag auf Fluggastrechte bei der SHGM wird beim Luftverkehrsunternehmen ein Antrag gestellt; Gepäck und einige Streitigkeiten zur Ticketausstellung liegen außerhalb des Umfangs dieses Verwaltungsantrags. Der Weg für privatrechtliche und Verbraucheransprüche wird gesondert bestimmt.

Rechtsgrundlage: 4, 6, 7, 10

Die Verbindlichkeiten von Beförderer, Spediteur und Versicherer werden gesondert bestimmt

Die in Rechnung oder Vertrag verwendete Bezeichnung genügt für sich allein nicht. Geprüft werden die Person, die die Beförderung übernommen hat, und die Person, die sie tatsächlich ausführt, die Gewalt über die Güter, die Struktur des Entgelts und das Unterleistungsverhältnis. Dass der Versicherer eine Zahlung geleistet hat, bedeutet nicht, dass in gleicher Höhe und unter allen Voraussetzungen Regress gegen den Beförderer genommen werden kann. Zurückbehaltungsrecht, Versicherungsdeckung und Haftungsgrenze werden gesondert bewertet.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4

Zuständige Stelle und Verwaltungsantragsweg richten sich nach der Akte

Handelsforderung, Verbraucheranspruch, Verwaltungsgeldbuße und Streit über eine Tätigkeitsgenehmigung werden nicht bei derselben Stelle verhandelt. Die Voraussetzungen von Mediation und Schiedsstelle, eine wirksame Schiedsklausel sowie die Zuständigkeitsbestimmungen des CMR und des Montrealer Übereinkommens werden gemeinsam geprüft. Die Durchsetzung einer ausländischen Entscheidung und die Zustellung im Ausland werden gesondert geplant; Apostille oder Übersetzung verschaffen für sich allein keine Vollstreckungsbefugnis.

Rechtsgrundlage: 2, 4, 10, 15, 16, 17, 25, 26

Welches Beförderungsregime findet Anwendung?

Im Beförderungsrecht hängt das Ergebnis einer Streitigkeit von der richtigen Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung ab. Für denselben Schaden können Vertrag, nationales Gesetz, zwingendes internationales Übereinkommen, Versicherungspolice und Verwaltungsvorschrift gemeinsam in Betracht kommen.

Erste rechtliche Prüfung nach Art der Beförderung
Art der BeförderungWichtigster RegelungsbereichMaßgebliche Frage bei der ersten Prüfung
Inländische StraßengüterbeförderungTürkisches Handelsgesetzbuch, Straßentransportgesetz und einschlägige VertragsbestimmungenZeitraum zwischen Übernahme und Ablieferung, Stellung des Beförderers und Schadensursache
Internationale StraßengüterbeförderungBei Vorliegen der Voraussetzungen das CMR und ergänzendes nationales RechtLänder von Verladung und Ablieferung, Bezug zu einem Vertragsstaat und Anwendungsbereich des CMR
Fahrgastbeförderung auf der StraßeBeförderungsvertrag, Türkisches Handelsgesetzbuch, Straßentransportgesetz und Verkehrs- und VersicherungsvorschriftenFahrgast, Gepäck, Unfall und Haftungszeitraum des Beförderers
Inländische Luftbeförderung von Passagieren und GepäckTürkisches Zivilluftfahrtgesetz, SHY-YOLCU sowie Verbraucher- und VertragsbestimmungenFlugunregelmäßigkeit, Schadensart, Beförderer und Antragsweg
Internationale Luftbeförderung von Passagieren, Gepäck oder FrachtBei Vorliegen der Voraussetzungen das Montrealer Übereinkommen und ergänzendes RechtDefinition der internationalen Beförderung, Vertragsstaaten, Schaden und Anzeigefrist
Logistik und LagerungVertrag, Türkisches Handelsgesetzbuch, Türkisches Obligationenrecht und SonderregelungenIn wessen Gewalt sich die Güter zum Zeitpunkt des Schadenseintritts befanden
Kombinierte oder multimodale BeförderungDas einschlägige Regime nach dem Beförderungsabschnitt, in dem der Schaden eingetreten istIn welchem Beförderungsabschnitt der Verlust oder die Beschädigung eingetreten ist

Dass der Vertrag die Bezeichnung „Logistik“, „Transport“, „Spediteur (Forwarder)“ oder „Agent“ trägt, bestimmt für sich allein nicht die rechtliche Stellung der Partei. Die übernommene Leistung, die Organisation der Beförderung, die Auswahl des Beförderers, die Struktur des Entgelts, auf wessen Namen das Dokument ausgestellt wurde, und die tatsächliche Erfüllung werden gemeinsam geprüft.

Rechtsgrundlage: 1, 2, 4, 6, 8, 9

UNSER ARBEITSANSATZ

Wie führen wir eine Beförderungsstreitigkeit?

  1. Bestimmung des Beförderungsverhältnisses und der Stellung der Parteien

    Art der Beförderung, Route, Parteien, vertragliche und ausführende Beförderer, Spediteur, Agent sowie die Verhältnisse zu Lager und Versicherung werden ermittelt.

  2. Prüfung von anwendbarem Recht und Fristen

    Türkisches Recht, CMR, Montrealer Übereinkommen, SHY-YOLCU, ausländisches Recht, schriftliche Mitteilung und Klagefristen werden bestimmt.

  3. Sicherung von Unterlagen und technischen Aufzeichnungen

    Beförderungs- und Ablieferungsdokumente, elektronische Aufzeichnungen, Fotos, Sensordaten, beschädigte Güter, Gepäck oder andere physische Elemente werden gesichert; erforderlichenfalls erfolgt eine Beweissicherung.

  4. Haftung und Schadensberechnung

    Schadensursache, verantwortliche Personen, Mitverschulden, Haftungsgrenze, Versicherungsdeckung und geltend zu machende Schadenspositionen werden bewertet.

  5. Mitteilung, Antrag und Verhandlung

    Die erforderlichen Mitteilungen und Anträge an Beförderer, Versicherer, SHGM, die zuständige Verwaltung, Mediator oder andere zuständige Stellen werden fristgerecht vorgenommen.

  6. Klage, Schiedsverfahren und Durchsetzung der Entscheidung

    Die sachlich und örtlich zuständige Stelle wird bestimmt; einstweiliger Rechtsschutz, Klage oder Schiedsverfahren werden durchgeführt. Vollstreckung, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung der Entscheidung sowie Regressverhältnisse zwischen den Verantwortlichen werden gesondert verfolgt.

Welche Arbeitsgrundsätze wenden wir bei der Prüfung der Akte an?

Rechtliche Leistungen seit 1999

Unsere Kanzlei bietet seit dem 18. März 1999 Privat- und Unternehmensmandanten rechtliche Beratung, Prozessführung und Streitbeilegung an.

Bestimmung des Beförderungsregimes zu Beginn der Akte

Die Unterscheidungen zwischen Inland und International, Straße und Luft, Passagier, Gepäck und Fracht sowie Beförderer und Spediteur werden zu Beginn der Akte vorgenommen. Zwingende internationale Regelungen und kurze Fristen werden in der ersten Prüfung bestimmt.

Gemeinsame Prüfung kaufmännischer und technischer Aufzeichnungen

Vertrags- und Rechnungsaufzeichnungen werden zusammen mit den Aufzeichnungen zu Ablieferung, Verwiegung, Siegel, Fahrzeugortung, Temperatur, Flug, Gepäck, Lager und Sachverständigengutachten bewertet. Erforderlichenfalls wird die Stellungnahme von Fachleuten aus den Bereichen Beförderung, Versicherung, Logistik und verwandten technischen Gebieten eingeholt.

Gemeinsame Behandlung von Streitigkeit und Risikomanagement

Während der bestehende Anspruch oder die Klage geführt wird, werden auch die rechtlichen Risiken bestimmt, die künftig in Vertrag, Versicherung, Anzeige, Unterbeförderer, Dokumentenmanagement und Betriebsabläufen entstehen können.

Mehrsprachige Kommunikation

Mit Kommunikationsmöglichkeiten auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch werden internationale Beförderungsdokumente und Verfahrensoptionen erläutert. Die bei amtlichen Vorgängen erforderlichen beglaubigten Übersetzungen und Beglaubigungen werden gesondert bestimmt.

VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH

Welche Informationen und Unterlagen sollten für das erste Gespräch vorbereitet werden?

Bei der ersten Anfrage genügen Art der Beförderung, Gegenstand von Fracht oder Passagier, Name oder Firma der Parteien, Route, Daten von Ereignis und Ablieferung, Mitteilungen und die nächste Frist. Detaillierte Aufzeichnungen werden nach der Prüfung von Interessenkonflikten und der Festlegung der sicheren Übermittlungsmethode im erforderlichen Umfang angefordert.

Bei Beförderungsschäden kann es technische und kaufmännische Aufzeichnungen geben, die später nicht wiederhergestellt werden können. In der ersten Phase sollten die vorhandenen der folgenden Unterlagen gesichert und geprüft werden:

Vertrags- und Beförderungsaufzeichnungen

  • Beförderungs-, Logistik-, Kauf- und Versicherungsverträge
  • Beförderungsauftrag, CMR-Frachtbrief, Luftfrachtbrief und elektronische Aufzeichnungen
  • Ticket, Reservierung, Bordkarte und Gepäckanhänger
  • Lieferschein, Rechnung, Packliste und Zollunterlagen
  • Flug- und Anschlussinformationen

Aufzeichnungen zu Ablieferung, Schaden und Technik

  • Aufzeichnungen zu Ablieferung, Zählung, Verwiegung, Siegel und Vorbehalt
  • Schadens-, Unfall-, Gepäckunregelmäßigkeits- und Sachverständigenberichte
  • Foto- und Videoaufnahmen
  • Daten zu Fahrzeugortung, Standort, Temperatur, Feuchtigkeit, Stößen und Türsensor
  • Aufzeichnungen zu Lagerein- und -ausgang sowie Bestand

Aufzeichnungen zu Parteien, Mitteilungen und Ansprüchen

  • Angaben zu Fahrer, Fahrzeug, Unterbeförderer und Zustellpersonal
  • E-Mail-, elektronische Plattform- und Messaging-Aufzeichnungen
  • Mitteilungen an Beförderer, Versicherer oder Verwaltung
  • Belege über Schaden, Reparatur, Vernichtung, Wiederbeschaffung und notwendige Ausgaben
  • Aufzeichnungen zu Mediation sowie Verbraucher- und Verwaltungsanträgen

Elektronische Daten sollten nicht nur als Screenshot, sondern nach Möglichkeit so aufbewahrt werden, dass Quelle, Datum und Integrität überprüfbar sind. Besteht die Möglichkeit, dass Beweise verloren gehen, werden die notarielle Feststellung, die Beweissicherung auf gerichtlichem Weg, eine Untersuchung durch Sachverständige oder andere Schutzwege bewertet.

Mitgeteilte Informationen werden nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten behandelt. Informationen und Unterlagen werden zum Zweck der rechtlichen Bewertung und der Durchführung der übernommenen Leistung im nach den Rechtsvorschriften zulässigen Umfang verwendet. Laden Sie Geschäftsgeheimnisse sowie Angaben zu Kunden, Fracht, Preis, Versicherung, Passagieren und Gesundheit sowie Pass oder detaillierte Beförderungsunterlagen nicht in den allgemeinen Kontaktbereich hoch.

Die sichere Übermittlung von Unterlagen wird nach der Prüfung der Beteiligten und von Interessenkonflikten festgelegt. Umfang, Rechtsgrundlage und Zugriffsrechte einer Weitergabe an einen technischen Sachverständigen, Versicherer oder ausländischen Juristen werden gesondert bewertet. Sichere Dokumentenübermittlung und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

ARBEITSBEDINGUNGEN

Wie werden Honorar, Sicherheit und gesonderte Kosten bestimmt?

Die zu übernehmende Aufgabe, die Phase der Vertretung, die zuständige Antragsstelle und der Bedarf an technischer Unterstützung werden zu Beginn der Akte bestimmt. Ein neuer Beförderer, eine neue Schadensposition oder ein neuer Länderbezug kann den Umfang beeinflussen.

Anwaltshonorar

Es wird schriftlich unter Berücksichtigung von rechtlicher Prüfung, Vertragsvorbereitung, Verhandlung, Antrag, Klage, Vollstreckung oder Schiedsverfahren als Umfang sowie der Phase der Akte festgelegt. Mehrere Beförderer, Versicherer oder Länder in demselben Ereignis können den Arbeitsumfang beeinflussen.

Gerichtsgebühren, Sicherheit und Sachverständigenkosten

Gerichts- und Vollstreckungsgebühren, Zustellung, Sachverständige, Begutachtung, Übersetzung, Beglaubigung, Reisen, Schiedsverfahren sowie Sicherheitsleistungen für den einstweiligen Rechtsschutz werden getrennt vom Anwaltshonorar behandelt. Die erforderlichen Posten und die zahlende Partei werden vorab festgelegt.

Ausländisches Recht und technische Prüfung

Erfordert die Vertretung in einem anderen Land oder eine Stellungnahme zum örtlichen Recht, werden Aufgabe, Honorar und Verantwortung des dort zugelassenen unabhängigen Juristen, bei einer technischen Feststellung des jeweiligen Sachverständigen gesondert erläutert. Für Ergebnis und Dauer des Verfahrens wird keine Garantie übernommen.

Informationen zu Honoraren, Gebühren und Auslagen

TÄTIGKEITSGEBIET UND KONTAKT

Tätigkeit mit Sitz in Antalya für Beförderungsangelegenheiten in der Türkei und international

Die am 18. März 1999 in Kemer gegründete Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei erbringt seit 2007 von ihrem Sitz in Antalya aus rechtliche Beratung und Vertretung. Beratung, Verhandlung, Klage, Schiedsverfahren und Durchsetzung von Entscheidungen in den 81 Provinzen der Türkei werden nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, Ortsbesichtigung, Sachverständigenprüfung, Vorgängen vor Ort und Vertretungsbedingungen bewertet.

Straßen- und Luftbeförderungsangelegenheiten mit Bezug zur Türkei von im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen, ausländischen Personen und ausländischen Beförderungsunternehmen können übernommen werden. Internationale Beförderungsverträge, anwendbares Recht, zuständige Stelle, Verwendung ausländischer Urkunden, Apostille oder Beglaubigung, Übersetzung, Zustellung im Ausland, Anerkennung und Vollstreckbarerklärung werden nach der Akte geprüft.

Eine Vertretung, die im anderen Land eine örtliche Befugnis erfordert, wird mit dem dort zugelassenen unabhängigen Juristen abgestimmt. Aufgabe, Honorar und Verantwortung des technischen Sachverständigen oder des ausländischen Juristen werden gesondert bestimmt.

Kommunikation in vier Sprachen

Kommunikation auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch wird nach den Bedürfnissen der Akte und der Ansprechpartner geplant.

Online-Gespräch

Von außerhalb der Türkei oder aus anderen Städten kann ein Online-Gespräch geplant werden. Die sichere Dokumentenübermittlung sowie Vorgänge, die eine Ortsbesichtigung oder Feststellung vor Ort erfordern, werden gesondert bewertet.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Häufig gestellte Fragen zum Straßen- und Lufttransport

Die Antworten dienen der allgemeinen Information. Vertrag, Route, Parteien, Mitteilungen und Fristen der konkreten Beförderung werden gesondert geprüft.

Straßengüter, CMR und verantwortliche Parteien

In welchen Angelegenheiten bietet ein Rechtsanwalt für Transportrecht Leistungen an?

Übernommen werden können Beförderungs- und Logistikverträge, Güterverlust, Beschädigung und Verspätung, Beförderungsentgelt, Flug- und Gepäckansprüche, Regressansprüche der Versicherer, Tätigkeitsgenehmigungen sowie damit zusammenhängende Anträge und Klagen. Zunächst werden Art der Beförderung, Route, Stellung der Parteien, Unterlagen und Fristen bestimmt.

Gilt das CMR bei jeder internationalen Beförderung?

Nein. Das CMR gilt im Wesentlichen für entgeltliche Straßengüterbeförderungen, bei denen die Orte der Übernahme und der Ablieferung in zwei verschiedenen Ländern liegen und mindestens eines davon Vertragsstaat ist, mit dem Anwendungsbereich und den Ausnahmen des Übereinkommens. Passagierbeförderungen und ausschließlich per Luftfracht durchgeführte Beförderungen unterliegen anderen Regeln.

Kann ein Anspruch geltend gemacht werden, wenn kein CMR-Frachtbrief vorliegt?

Das Fehlen oder die Mängel des Frachtbriefs machen den Beförderungsvertrag nicht von selbst unwirksam. Bestellung, Korrespondenz, elektronische Aufzeichnung, Ablieferungsbeleg, Rechnung, Zollaufzeichnungen und Fahrzeugortungsdaten werden im Hinblick auf das Bestehen und die Bedingungen der Beförderung gemeinsam geprüft.

Wie ist ein Frachtschaden bei der Ablieferung festzuhalten?

Sichtbare Schäden und Fehlmengen sollten im Ablieferungsbeleg konkret angegeben werden; Fotos sowie Aufzeichnungen zu Zählung, Verwiegung, Siegel und Temperatur sind zu sichern. Für die schriftliche Anzeige nicht sichtbarer Schäden und von Verspätungen gelten unterschiedliche Fristen. Das anwendbare Regime und der Adressat der Anzeige sollten unverzüglich bestimmt werden.

Haftet das Unternehmen, das das Beförderungsentgelt erhält, oder der Unterbeförderer?

Die von vertraglichem und ausführendem Beförderer, Spediteur, Agent und Lagerbetrieb übernommenen Leistungen werden gesondert bewertet. An wen das Entgelt gezahlt wurde, ist eine wichtige Aufzeichnung; sie bestimmt für sich allein nicht alle Verantwortlichen. Die Grundlage von Ansprüchen, die gegen mehrere Personen gerichtet werden können, wird gesondert geprüft.

Wahrt eine E-Mail an den Beförderer die Klagefrist?

Nicht bei jeder Beförderung ergibt sich dieselbe Folge. Eine schriftliche Reklamation, die die Voraussetzungen des Artikels 32/2 CMR erfüllt, kann die Verjährung hemmen; die Daten, an denen die Reklamation eingegangen ist, abgelehnt wurde und die Unterlagen zurückgegeben wurden, sind von Bedeutung. Diese Regel überträgt sich nicht automatisch auf die zweijährige Frist des Montrealer Übereinkommens oder auf andere Anträge.

Flugannullierung, Verspätung und Passagierantrag

Erhält man bei drei Stunden Flugverspätung in jedem Fall eine Entschädigung?

Nein. Im Hinblick auf Artikel 7/3 der SHY-YOLCU werden der technische oder betriebliche Grund, die verspätete Ankunft am Endziel um mindestens drei Stunden und die Anwendungsvoraussetzungen der Verordnung gemeinsam geprüft. Die Verspätung beim Abflug und die Verspätung bei der Endankunft sind möglicherweise nicht dieselbe. Die Voraussetzungen der Ansprüche auf Betreuung, Erstattung und Entschädigung sind verschieden.

Können bei einer Flugannullierung Erstattung des Tickets und Entschädigung gemeinsam verlangt werden?

Je nach Akte können unterschiedliche Rechte entstehen. Die Wahl des Fluggasts zwischen Erstattung und alternativer Route, der Betreuungsbedarf und der Entschädigungsanspruch werden gesondert geprüft. Wann die Annullierung mitgeteilt wurde, die Zeiten des angebotenen Flugs und ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, sind für die Entschädigung von Bedeutung.

Welche Rechte hat ein Fluggast, der nicht befördert wird?

Wird ein Fluggast trotz passender Reservierung und rechtzeitiger Meldung gegen seinen Willen nicht befördert, können die in der Verordnung vorgesehenen Ansprüche auf Entschädigung, Erstattung oder alternative Route und Betreuung in Betracht kommen. Angemessene Ablehnungsgründe wie Gesundheit, Sicherheit oder fehlende Reisedokumente werden gesondert bewertet.

Wird die Beschwerde zuerst bei der Fluggesellschaft eingereicht?

Im Antragsverfahren der SHGM zu den Fluggastrechten wird zunächst beim Luftverkehrsunternehmen, auf das sich die Beschwerde bezieht, ein Antrag gestellt. Aufzeichnungen über Antrag, Antwort und Anlagen sollten aufbewahrt werden. Der Verwaltungsantrag hebt die Notwendigkeit nicht auf, privatrechtliche Ansprüche und Klagefristen gesondert zu prüfen.

Gelten türkische Fluggastrechte, wenn man mit einer ausländischen Fluggesellschaft fliegt?

Die SHY-YOLCU behandelt Flüge ausländischer Luftverkehrsunternehmen von Flughäfen in der Türkei zusammen mit den übrigen Anwendungsvoraussetzungen. Bei einem Flug eines ausländischen Unternehmens aus dem Ausland in die Türkei wird nicht davon ausgegangen, dass derselbe Anwendungsbereich automatisch besteht. Je nach Abflugland und Beförderer werden auch ausländische Regelungen geprüft.

Welche Ankunftszeit ist maßgeblich, wenn ein Anschlussflug verpasst wird?

Es wird bestimmt, ob das Ticket ein einheitliches Beförderungsverhältnis begründet, welche getrennten Reservierungen bestehen, welche Unternehmen die Flüge durchführen und welches das Endziel ist. Die Verspätung am Zwischenflughafen und die Zeit bis zur Ankunft am Endziel können verschieden sein. Türkische und ausländische Fluggastrechtsregelungen werden jeweils innerhalb ihres Anwendungsbereichs bewertet.

Gepäck, Montreal und Luftfracht

Mein Gepäck wurde beschädigt abgeliefert; innerhalb wie vieler Tage ist eine Anzeige erforderlich?

Findet das Montrealer Übereinkommen Anwendung, ist bei Entdeckung des Schadens unverzüglich und spätestens sieben Tage nach der Ablieferung des aufgegebenen Gepäcks schriftlich Beschwerde zu erheben. Gepäckbericht sowie Inhalt, Adressat und Versandnachweis des Antrags werden geprüft. Die Klagefrist wird gesondert bewertet.

Können Einkäufe wegen verspäteten Gepäcks verlangt werden?

Notwendige, angemessene und belegbare Ausgaben, die durch die Verspätung entstanden sind, können nach den konkreten Umständen bewertet werden. Rechnungen und Quittungen sollten aufbewahrt werden. Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens wird die Verspätungsbeschwerde spätestens einundzwanzig Tage nach dem Tag, an dem das Gepäck dem Berechtigten zur Nutzung überlassen wurde, schriftlich erhoben.

Genügt der Gepäckunregelmäßigkeitsbericht für alle Anträge?

Es darf nicht angenommen werden, dass er in jedem Fall genügt. Geprüft wird, ob der Bericht den Charakter einer an den Beförderer gerichteten schriftlichen Beschwerde hat und ob er Anspruch, Schaden und Datum erkennen lässt. Der Bericht macht den Nachweis der Entschädigung und die gesonderte Überwachung der Klagefrist nicht entbehrlich.

Ist die Entschädigung für verlorenes Gepäck ein fester Betrag?

Nein. Die im Montrealer Übereinkommen ab dem 28. Dezember 2024 geltenden 1.519 Sonderziehungsrechte sind unter den jeweiligen Voraussetzungen die Haftungsgrenze pro Passagier; sie sind nicht in jedem Fall der unmittelbar zu zahlende Betrag. Wert der Gegenstände, Schaden, besondere Wertangabe und Ausnahmen zum Recht auf Beschränkung werden bewertet. Das Sonderziehungsrecht ist kein fester Betrag in einer Devise oder in türkischer Lira.

Werden Schaden und Verspätung bei Luftfracht innerhalb derselben Frist angezeigt?

Im Rahmen des Montrealer Übereinkommens wird ein Frachtschaden unverzüglich nach Entdeckung und spätestens vierzehn Tage nach der Ablieferung, die Verspätungsbeschwerde dagegen spätestens einundzwanzig Tage nach dem Tag, an dem die Fracht dem Berechtigten zur Nutzung überlassen wurde, schriftlich erhoben. Vollständiger Verlust, Haftungsgrenze und Klagefrist werden gesondert geprüft.

Wann beginnt die zweijährige Frist nach dem Montrealer Übereinkommen?

Artikel 35 des Übereinkommens sieht eine zweijährige Frist vor, die sich nach dem Datum der Ankunft am Bestimmungsort, dem Datum, an dem das Luftfahrzeug hätte ankommen sollen, oder dem Datum der Beendigung der Beförderung richtet. Die Berechnung der Frist wird zusammen mit den Regeln des zuständigen Gerichts geprüft. Dass die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft fortgesetzt wird, zeigt für sich allein nicht, dass diese Ausschlussfrist gewahrt ist.

Logistik, Versicherung, Klage und Erstgespräch

Wie werden Lagerschaden und Beförderungsschaden voneinander abgegrenzt?

Geprüft werden, in wessen Gewalt sich die Güter zum Zeitpunkt des Schadenseintritts befanden, sowie die Beförderungs-, Lager-, Umschlags- und Distributionsverträge. Aufzeichnungen zu Ein- und Ausgang, Bestand, Ablieferung, Temperatur und Sensoren helfen, den Haftungszeitraum zu bestimmen.

Kann zusätzlich vom Beförderer Zahlung verlangt werden, wenn die Versicherung gezahlt hat?

Für denselben Schaden kann nicht zweimal Zahlung erlangt werden. Der Forderungsübergang auf den Versicherer im Umfang seiner Zahlung, der verbleibende Anspruch des Versicherten und die Haftungsgrenze des Beförderers werden gemeinsam geprüft. Der Versicherungsschutz der Police und die rechtliche Verbindlichkeit des Beförderers sind möglicherweise nicht deckungsgleich.

Ist vor einer Beförderungsklage eine Mediation obligatorisch?

Das hängt von der Art des Anspruchs ab. Bei handelsrechtlichen Geldforderungen und Schadensersatzklagen oder bei Ansprüchen, die zum Verbrauchergericht gehen, werden die jeweiligen Prozessvoraussetzungen und Ausnahmen geprüft. Der Zuständigkeitsbereich der Verbraucherschiedsstelle, die Wertgrenze am Tag des Antrags und eine wirksame Schiedsklausel werden gesondert kontrolliert.

Wird bei Aufhebung eines Berechtigungsnachweises und bei einer Geldbuße dieselbe Stelle angerufen?

Es besteht nicht immer derselbe Antragsweg. Die Grundlage des Vorgangs, das Zustellungsdatum, die Sonderbestimmung des Gesetzes und andere zusammen erlassene Vorgänge werden geprüft. Die Optionen Verwaltungsantrag, Friedensstrafgericht, Anfechtungsklage oder Aussetzung des Vollzugs werden danach bestimmt.

Ist ein Gespräch von außerhalb Antalyas oder aus dem Ausland möglich?

Ein Online-Gespräch und im erforderlichen Umfang eine sichere Dokumentenübermittlung können geplant werden. Angelegenheiten in der gesamten Türkei und mit ausländischem Bezug werden nach sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, Vertretung und den Bedingungen von Vorgängen vor Ort behandelt. Die Kommunikationsmöglichkeiten auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch werden nach dem Bedarf der Akte genutzt.

Welche Informationen sollte ich im ersten Gespräch mitteilen?

Es ist hilfreich, anzugeben, ob die Beförderung auf der Straße oder in der Luft erfolgt, ob Fracht oder Passagiere betroffen sind, die Parteien, die Route, die Daten von Ereignis und Ablieferung, die bereits erfolgten Mitteilungen und die nächste Frist. Die Methode zur Übermittlung sensibler Unterlagen wird gesondert bestimmt. Das Senden einer Gesprächsanfrage hemmt keine Fristen und bedeutet nicht, dass die Vertretung übernommen wurde.

VERWANDTE TÄTIGKEITSBEREICHE

Verwandte rechtliche Leistungen

Handelsrechtliche, verbraucherrechtliche, versicherungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Ansprüche, die mit der Beförderungsakte zusammenhängen, werden zusammen mit ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen bewertet.

QUELLEN

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Quellenprüfung: 4. Oktober 2026. Rechtsvorschriften, Stellung als Vertragspartei bei den Übereinkommen, Haftungsbeträge und Antragsvoraussetzungen werden am Tag des Vorgangs erneut geprüft.

ERSTE EINSCHÄTZUNG

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Zu Frachtschaden oder -verlust, CMR, Flugannullierung und Verspätung, Gepäck, Luftfracht, Logistik, Versicherungsregress oder Tätigkeitsgenehmigung können Sie ein Gespräch anfragen. Nennen Sie in der ersten Nachricht Art der Beförderung, Parteien, Route, Daten von Ereignis und Ablieferung, Mitteilungen und die nächste Frist.

Die Kontaktaufnahme begründet für sich allein kein Anwalt-Mandanten-Verhältnis. Die Übernahme der Leistung hängt von der Prüfung der Beteiligten und von Interessenkonflikten sowie von der Festlegung von Umfang und Beauftragung ab. Diese Seite dient der allgemeinen Information; sie ist für die konkrete Akte keine rechtliche Stellungnahme und keine Zusage zu Entschädigungsbetrag, Ergebnis oder Dauer.

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