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FORDERUNGSKLAGEN · SCHULDSTREITIGKEITEN

Forderungsklagen

Wir bewerten Grundlage, Nachweis und Beitreibungsrisiko einer Forderung gemeinsam. Rechtliche Unterstützung bei Forderungen aus Vertrag, Darlehen, Rechnung und Handelsgeschäften sowie bei der Verteidigung gegen eine Zahlungsforderung, im Klageverfahren, in der Mediation und im vorläufigen Rechtsschutz.

Rechtliches Gespräch anfragen

ANSPRUCH · VERTEIDIGUNG · NACHWEIS · BEITREIBUNGSRISIKO

Unsere Bereiche rechtlicher Unterstützung bei Forderungen und Schuldverhältnissen

Eine Forderungsklage ist der Rechtsweg, mit dem eine nicht gezahlte oder nicht erfüllte Schuld durch gerichtliche Entscheidung verlangt wird. Der geeignete Antrag richtet sich nach dem Entstehungsgrund der Forderung, ihrer Fälligkeit, den Parteien und den vorhandenen Beweisen.

Wir prüfen die Akte gemeinsam im Hinblick auf die Berechtigung des Anspruchs, die Einwendungen und die Möglichkeit der Beitreibung. Ausgehend von Vertrag und Zahlungsnachweisen klären wir Zinsen, Fristen, Sicherheiten und Prozessvoraussetzungen.

  • 01

    Grundlage und Nachweis der Forderung

    Darlehen, Banküberweisung, Schuldanerkenntnis und Vertrag; Bestimmung der richtigen Partei und der erforderlichen Unterlagen.

    Leitfaden zu Grundlage und Beweisen
  • 02

    Handelsforderungen und Wertpapiere

    Ansprüche aus Rechnung, Lieferung, laufendem Konto, Handelsunterlagen, Scheck und Solawechsel.

    Handelsunterlagen prüfen
  • 03

    Betrag, Zinsen und Fristen

    Teilzahlungen, Verrechnung, Fälligkeit, Verzug, Zinsart, Kursdifferenz und Verjährung.

    Leitfaden zu Berechnung und Fristen
  • 04

    Klage und Mediation

    Forderungsklage, Klage auf Aufhebung oder Beseitigung des Widerspruchs; sachlich zuständiges Gericht und Prozessvoraussetzungen.

    Wege der Antragstellung
  • 05

    Verteidigung gegen die Schuld

    Einwände der Zahlung, der Aufrechnung, des Erlasses und der Ungültigkeit; negative Feststellungsklage und Rückforderung des gezahlten Geldes.

    Wege der Verteidigung
  • 06

    Sicherung der Forderung

    Arrest (ihtiyati haciz), Sicherheit, Bürgschaft, Abtretung der Forderung und Bewertung des Beitreibungsrisikos.

    Leitfaden zu Sicherung und Sicherheiten

Der richtige rechtliche Weg für Ihren Bedarf

01 · IHRE FORDERUNG WURDE NICHT BEGLICHEN

Fälligkeit, Unterlagen und Anspruch klären

Aufforderungsschreiben (ihtar), Verhandlung, Mediation, Klage oder Vollstreckungsverfahren führen nicht zum selben Ergebnis und gelten nicht unter denselben Bedingungen. Der erste Schritt ist, den Rechtsgrund der Forderung und die Beweise zu bestimmen.

02 · SIE HABEN EINE ZAHLUNGSFORDERUNG ERHALTEN

Den Widerspruch an die richtige Stelle richten

Einwände, dass die Schuld nie entstanden ist, bereits bezahlt wurde oder der geforderte Betrag falsch ist, werden gesondert bewertet. Das Versenden einer E-Mail ersetzt keinen förmlichen Widerspruch.

03 · ES BESTEHT EIN BEITREIBUNGSRISIKO

Vorläufigen Schutz rechtzeitig prüfen

Behauptungen über die Veräußerung von Vermögen oder unzureichende Sicherheiten müssen konkretisiert werden. Die Voraussetzungen des Arrests werden geprüft; die Beitreibung kann nicht garantiert werden.

Wie prüfen wir Ihre Akte?

  1. Beziehung und Unterlagen

    Parteien, Rechtsgrund, Vertrag, Erfüllung und Zahlungsnachweise werden gemeinsam geprüft.

  2. Berechnung und Risiken

    Hauptforderung, Zinsen, Fristen, Einwendungen und der Stand der Sicherheiten werden festgestellt.

  3. Antragstellung und Rechtsverfolgung

    Aus den Optionen Mediation, Klage, Vollstreckung und vorläufiger Schutz wird die für die Akte geeignete geplant.

  4. Entscheidung und Umsetzung

    Rechtsmittel, Umsetzung der Entscheidung sowie Beitreibungs- und Sicherungsmaßnahmen werden bewertet.

Welche Punkte werden am Ende des ersten Gesprächs geklärt?

Der gangbare Weg, fehlende Unterlagen, der Bedarf an dringenden Maßnahmen und die nächsten Schritte werden bestimmt. Beratung, Klage, Vollstreckungsverfahren und Rechtsmittel können gesonderte Leistungsumfänge sein. Anwaltshonorar, Verfahrenskosten und gegebenenfalls erforderliche Sicherheiten werden gesondert erläutert. Dauer und Ergebnis hängen von den Umständen der Akte ab.

Checkliste zur Vorbereitung auf das erste Gespräch

Sie können mit den Unterlagen beginnen, die Sie haben. Eine fehlende Unterlage erfordert nicht, dass Sie die erste Bewertung verschieben. Teilen Sie zuerst die nahende Frist mit und in welchem Stadium sich der Anspruch befindet.

Unterlagen, die Sie sinnvollerweise vorbereiten

  • Vertrag, Schuldanerkenntnis, Zahlungsprotokoll, Scheck oder Solawechsel.
  • Rechnung, Bestellung, Lieferung, Abnahme und Leistungsnachweise.
  • Bankbelege (dekont), Teilzahlungen, Verrechnung und Kontoabstimmung.
  • Aufforderungsschreiben (ihtarname), Unterlagen der Registrierten Elektronischen Post (KEP), Vollstreckungs- und Gerichtsunterlagen sowie Zustellungsnachweise.
  • Chronologie der Ereignisse, der geforderte Betrag und gegebenenfalls die Einwände der Gegenseite.

Häufig gestellte Fragen zu Forderungsklagen

Kann ich meine Forderung geltend machen, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe?

Das Fehlen eines schriftlichen Vertrags beseitigt das Recht, die Forderung geltend zu machen, nicht in jedem Fall. Geprüft werden die Art der Beziehung, das Datum des Geschäfts, Bankunterlagen, Korrespondenz und die verwendbaren Beweise. Es sollte nicht angenommen werden, dass ein Nachweis durch Zeugen möglich ist.

Genügt ein Bankbeleg oder eine Rechnung allein?

Nicht immer. Bewertet wird, inwieweit der Beleg den Zahlungsgrund und die Rechnung das zugrunde liegende Verhältnis und die Leistung zeigt. Möglicherweise müssen Lieferung, Abnahme, Korrespondenz und Zahlungsnachweise gemeinsam geprüft werden.

Soll zuerst ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet oder eine Forderungsklage erhoben werden?

Maßgeblich sind die vorhandene Unterlage, die Art der Forderung und die voraussichtlichen Einwendungen. Nicht in jeder Akte ist zuerst ein Vollstreckungsverfahren erforderlich. Die Mediation als Prozessvoraussetzung und das sachlich zuständige Gericht werden gesondert geprüft.

Ist die Mediation bei jeder Forderungsklage obligatorisch?

Nein. Bei Handels-, Arbeits-, Verbraucher- und Mietstreitigkeiten werden der jeweilige Anwendungsbereich und die Ausnahmen geprüft. Es darf nicht übersehen werden, dass auch handelsrechtliche negative Feststellungsklagen und Rückforderungsklagen unter die Prozessvoraussetzung fallen können.

Wird das Vollstreckungsverfahren ausgesetzt, wenn eine negative Feststellungsklage erhoben wird?

Nicht automatisch. Wichtig sind, ob das Verfahren bereits begonnen hat, der beantragte Schutz, die Sicherheit und gegebenenfalls eine Sonderregelung. Die allgemeine Regel nach Einleitung des Verfahrens ist von der Ausnahme für ein Verfahren zu unterscheiden, das während einer Mediation beginnt.

Hemmt das Senden eines Aufforderungsschreibens die Verjährung?

Allein wegen des Versendens eines Aufforderungsschreibens sollte nicht angenommen werden, dass die Verjährung unterbrochen wird. Die Art der Forderung und die Gründe für Unterbrechung und Hemmung werden gesondert geprüft. Auch während laufender Verhandlungen ist die Fristenkontrolle erforderlich.

Ist die Beitreibung nach einem gewonnenen Prozess sicher?

Nein. Zahlungsfähigkeit und Vermögen des Schuldners, bestehende Sicherheiten und andere Gläubiger wirken sich auf die Umsetzungsphase aus. Deshalb werden rechtliche Berechtigung und Beitreibungsrisiko gemeinsam bewertet.

Kann ich das Verfahren einleiten, wenn ich im Ausland lebe?

Ihre Akte mit Türkeibezug kann in einem Online-Gespräch bewertet werden. Vollmacht, ausländische Urkunden, Übersetzung, Zustellung und die Bedingungen des Landes, in dem die Entscheidung umgesetzt werden soll, werden festgelegt.

Forderungen mit Türkeibezug und internationale Forderungen

Die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei, am 18. März 1999 in Kemer gegründet und seit 2007 mit Sitz in Antalya, bewertet Forderungs- und Schuldstreitigkeiten in den 81 Provinzen der Türkei nach den Anforderungen von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, Beweisen und Vertretung.

Bei Geschäften mit ausländischen Parteien werden das anwendbare Recht, Fremdwährungsschulden, Zustellungen im Ausland und die Vollstreckung der Entscheidung im Land, in dem sich das Vermögen befindet, von Anfang an geplant. Unser physischer Sitz ist Antalya.

Kommunikationssprachen: Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch.

AUF IHRE AKTE ZUGESCHNITTENE RECHTLICHE BEWERTUNG

Lassen Sie uns Ihr Anliegen, Ihre Unterlagen und den nächsten Schritt klären.

Sie können ein Gespräch anfragen, indem Sie die Quelle Ihrer Forderung oder die gegen Sie gerichtete Zahlungsforderung, den aktuellen Stand und gegebenenfalls das Zustellungsdatum angeben.

Gespräch anfragen

Die von Ihnen mitgeteilten Informationen und Unterlagen werden nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und des Schutzes personenbezogener Daten für die rechtliche Bewertung und im Rahmen der vereinbarten Leistungen verwendet. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis; sie hemmt keine gesetzlichen Fristen. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information.