Zum Inhalt springen
+90 531 883 33 88

FORDERUNGSKLAGEN · SCHULDSTREITIGKEITEN

Handelsforderungen, Rechnungen und Wertpapiere

Rechnungs- und Lieferunterlagen, offenes und laufendes Konto, Handelsbücher, Scheck und Solawechsel. Unterlagen und Voraussetzungen einer Handelsforderung.

Rechtliches Gespräch anfragen

Forderungen aus Rechnungen, Lieferungen und Leistungsnachweisen

Eine Rechnung ist für das Handelsverhältnis und die Forderung eine wichtige Urkunde, zeigt jedoch nicht in jedem Fall allein, dass die Ware geliefert oder die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Das der Rechnung zugrunde liegende Verhältnis sowie die Liefer- und Abnahmenachweise müssen gemeinsam geprüft werden.

  • E-Rechnung, E-Archiv-Rechnung und gedruckte Rechnungen
  • Bestellungen, Angebote und Auftragsbestätigungen
  • Lieferschein, Lieferprotokoll und Transportdokumente
  • Leistungsbericht, Arbeitsauftrag, Stundennachweis und Abnahmeurkunde
  • Abschlagszahlung (hakediş), vorläufige Abnahme und endgültige Abnahme
  • Einwände gegen die Rechnung und ihren Inhalt
  • Gutschrift, Preisdifferenz und Rabattbelege
  • Abbildung der Rechnung in den Handelsbüchern und Steueraufzeichnungen
  • Zahlungs- und Verrechnungsnachweise
  • Einwände, die Ware oder Leistung sei mangelhaft, unvollständig oder verspätet erbracht worden

Handelsforderungen, laufendes Konto und Schulden zwischen Gesellschaften

Bei Forderungen zwischen Kaufleuten oder Handelsunternehmen können besondere Vorschriften zur Vermutung eines Handelsgeschäfts, zu Handelsbüchern, zum Widerspruch gegen eine Rechnung, zu Verzug, Zinsen, zur Mediation als Prozessvoraussetzung und zum sachlich zuständigen Gericht in Betracht kommen.

  • Handelsforderungen aus der Lieferung von Waren und Dienstleistungen
  • Verhältnisse des laufenden Kontos und des offenen Kontos
  • Forderungen aus Vertragshändler-, Vertriebs-, Agentur- und Franchiseverhältnissen
  • Streitigkeiten zu Provision, Prämie, Umsatzdifferenz und Rabatt
  • Darlehen zwischen Gesellschaften und Geschäfte zwischen Konzerngesellschaften
  • Gesellschafterverrechnungskonto und Zahlungen an Gesellschafter
  • Prüfung der Handelsbücher und elektronischen Aufzeichnungen
  • Kontoabstimmung, Saldenbestätigung und Forderungsbestätigung
  • Folgen verspäteter Zahlung bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen
  • Handelsrechtliche Verzugszinsen und Beitreibungskosten
  • Obligatorische Mediation, Handelsgericht und Schiedsoptionen

Die Struktur des Handelsverhältnisses kann gemeinsam mit den Tätigkeitsfeldern Handelsrecht und Handelsstreitigkeiten und Gesellschaftsrecht behandelt werden.

Forderungen aus Wertpapieren

Scheck, Solawechsel und Wechsel (kambiyo senetleri) unterscheiden sich von anderen Forderungsurkunden hinsichtlich der Formerfordernisse, der Fristen für den Rückgriff und der Verfolgungswege. Auch wenn ein Papier seine Wertpapiereigenschaft (kambiyo vasfı) verliert, kann es hinsichtlich des zugrunde liegenden Verhältnisses oder als schriftliches Beweismittel gesondert bewertet werden.

  • Prüfung der Formerfordernisse von Scheck, Solawechsel und Wechsel
  • Begünstigter, Indossant, Aussteller, Wechselbürge (avalist) und andere Verantwortliche
  • Prüfung von Indossament, Übergabe und legitimiertem Inhaber
  • Fälligkeit, Vorlegung, Protest und Rückgriffsrechte
  • Einwände der fehlenden Gegenleistung, der Zahlung, der Fälschung oder der unbefugten Unterschrift
  • Einwand, das Papier sei als Sicherheit gegeben worden
  • Verhältnis zwischen dem Papier und dem zugrunde liegenden Vertrag
  • Besonderes Vollstreckungsverfahren für Wechsel und Schecks (kambiyo takibi)
  • Anträge auf negative Feststellung, Rückforderung und Aussetzung des Vollstreckungsverfahrens
  • Verjährung und Folgen des Verlusts der Wertpapiereigenschaft

Verfahren der Vollstreckung und Pfändung aus Wertpapieren werden zudem gemeinsam mit dem Tätigkeitsfeld Zwangsvollstreckung und Insolvenz geführt.

Rechnung und Lieferung voneinander trennen

Die Rechnung wird gemeinsam mit dem zugrunde liegenden Verhältnis und den Erfüllungsnachweisen bewertet. Eine Rechnung, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, beweist nicht in jeder Streitigkeit von selbst, dass die Lieferung vollständig erfolgte oder alle Vertragsbedingungen angenommen wurden. Lieferschein, Abnahme, Arbeitsauftrag und Zahlungsnachweise sind wichtig.

Offenes Konto und laufendes Konto sind nicht dasselbe

Dass Geschäfte in der Buchhaltung auf einem Konto geführt werden, zeigt allein nicht, dass ein Kontokorrentvertrag im Sinne des Türkischen Handelsgesetzbuchs besteht. Die Art des Kontoverhältnisses, die Abstimmungen und die Vertragsbedingungen müssen bestimmt werden.

Rechtsgrundlagen

Je nach Art des Anspruchs gelten das Türkische Obligationenrecht und die einschlägigen Vorschriften des Verfahrens-, Handels-, Vollstreckungs- und internationalen Privatrechts gemeinsam.

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Er ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Akte. Eine Anfrage begründet allein kein Mandatsverhältnis und hemmt keine gesetzlichen Fristen.