Vorläufige Maßnahmen im Scheidungsverfahren
Während des Verfahrens kann eine vorläufige Ordnung für Unterkunft und Lebensunterhalt der Ehegatten, die Verwaltung des Vermögens und die Betreuung der Kinder erforderlich werden. Nach Artikel 169 des Türkischen Zivilgesetzbuchs kann das Gericht für die Dauer des Verfahrens die erforderlichen vorläufigen Maßnahmen treffen.
Je nach den Umständen des konkreten Falls können folgende Anträge geprüft werden:
- Regelung des vorläufigen Sorgerechts für das Kind
- Einrichtung eines vorläufigen persönlichen Umgangs mit dem Kind oder, bei bestehendem Risiko, dessen Einschränkung
- Vorläufiger Unterhalt für den Ehegatten oder das Kind
- Festlegung der vorläufigen Nutzung der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats
- Familienwohnungsvermerk oder Beschränkung der Verfügungsbefugnis des Ehegatten
- Einstweilige Verfügung wegen einer konkreten Gefahr in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte
- Schutz- und Präventivmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 6284 bei Gewalt, Drohungen, beharrlicher Verfolgung oder einem Sicherheitsrisiko
Vorläufige Maßnahmen bestimmen den Ausgang des Scheidungsverfahrens nicht im Voraus. Art, Umfang und Dauer einer Maßnahme werden im Rahmen des konkreten Risikos, der Beweise, der Verhältnismäßigkeit und, falls ein Kind betroffen ist, des Kindeswohls beurteilt. Besteht eine akute Sicherheitsgefahr, können die Antragswege nach dem Gesetz Nr. 6284 in Betracht kommen, ohne dass die Erhebung der Scheidungsklage abgewartet werden muss.
Ist das Zusammenleben der Ehegatten aus einem berechtigten Grund beendet, können auch vor Erhebung einer Scheidungsklage oder ohne unmittelbaren Scheidungsantrag Maßnahmen zum finanziellen Beitrag der Ehegatten, zur Nutzung der Wohnung und des Hausrats sowie zur Verwaltung des Vermögens in Betracht kommen. Diese Anträge nach Artikel 197 des Türkischen Zivilgesetzbuchs sind hinsichtlich Rechtsgrundlage und Umfang von den vorläufigen Maßnahmen während eines Scheidungsverfahrens abzugrenzen.
Stellen Gewalt, Drohungen, Beleidigung, beharrliche Verfolgung, Körperverletzung oder eine gegen ein Kind gerichtete Handlung zugleich eine Straftat dar, können Schutz- und Präventivmaßnahmen und das Strafverfahren unabhängig voneinander, aber abgestimmt geführt werden. Der Antrag auf eine Schutzmaßnahme ersetzt nicht den Antrag, der je nach Art des Vorfalls bei der Oberstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet başsavcılığı) oder bei der Polizei zu stellen ist.
Situationen, die unverzüglich eine rechtliche Bewertung erfordern können
Die folgenden Lagen können je nach Art des Vorfalls einen unverzüglichen Antrag oder die Sicherung von Beweisen erforderlich machen:
- Körperliche, psychische, sexuelle oder wirtschaftliche Gewalt; Drohungen oder beharrliche Verfolgung
- Sicherheit des Kindes, Vernachlässigung oder Entführungsrisiko
- Vorbereitungen, das Kind ohne Wissen des anderen Elternteils aus der Stadt oder aus dem Land zu bringen
- Risiko der Übertragung, Verheimlichung oder Veräußerung der Familienwohnung oder bestimmter Vermögenswerte
- Gefahr der Veränderung von Bankkonten, Gesellschaftsanteilen, Immobilien oder sonstigen Registern
- Risiko, dass elektronische Beweise gelöscht werden oder unzugänglich werden
- Parallelverfahren im Ausland, bevorstehende Verhandlung oder Zustellung
- Möglichkeit des Ablaufs der gesetzlichen Frist für einen besonderen Scheidungsgrund
- Herannahende Frist für die Erwiderung, die Widerklage, die Berufung (istinaf) oder die Revision (temyiz)
Dass eine Bewertung unverzüglich erforderlich ist, bedeutet nicht, dass ein bestimmter Antrag zwingend angenommen oder die begehrte Maßnahme erlassen wird. Der geeignete Weg wird anhand der vorhandenen Unterlagen und Risiken bestimmt.
Gespräch und Leistungsumfang
Fassen Sie die Ereignisse in zeitlicher Reihenfolge zusammen; geben Sie, falls vorhanden, Zustellungen, Entscheidungen und die bevorstehende Frist an. Bevor sensible Unterlagen weitergegeben werden, müssen der erforderliche Umfang und die Art der Weitergabe festgelegt werden.
Beratung, Klage, Rechtsmittel und Vorgänge nach dem Urteil sowie Honorar und Auslagen werden gesondert vereinbart.
Gespräch anfragenRechtsgrundlagen
Je nach Art des Anliegens finden das Türkische Zivilgesetzbuch sowie die einschlägigen Vorschriften zu Verfahren, Schutz und internationalem Privatrecht gemeinsam Anwendung.
- Gesetz Nr. 4721, Türkisches Zivilgesetzbuch (öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz Nr. 6100, Zivilprozessordnung (öffnet in einem neuen Tab)
- Schutz vor Gewalt · Gesetz Nr. 6284 (öffnet in einem neuen Tab)
- Internationales Privatrecht · Gesetz Nr. 5718 (öffnet in einem neuen Tab)
- Gesetz Nr. 5490 über Bevölkerungsdienste (öffnet in einem neuen Tab)
Leistungen zur Scheidung und weitere Leitfäden
Dieser Inhalt ist eine allgemeine Information. Er ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Akte. Die Übermittlung einer Anfrage begründet für sich allein kein Mandatsverhältnis und hemmt keine gesetzlichen Fristen.
