Pfandrecht (rehin)
Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance
Das Pfandrecht (rehin) ist ein beschränktes dingliches Recht, das zur Sicherung einer Forderung an einer Sache oder einem Recht begründet wird. Wird die Schuld nicht gezahlt, kann der Gläubiger diese Sache oder dieses Recht verwerten lassen und seine Forderung aus dem erzielten Erlös befriedigen, gegebenenfalls nach dem Rang zwischen ihm und anderen Pfandgläubigern. An Grundstücken wird hauptsächlich die Hypothek (ipotek), an beweglichen Sachen grundsätzlich das Faustpfand (teslime bağlı rehin) und an Forderungen und Rechten das Pfandrecht an Rechten begründet. Die grundlegenden Bestimmungen finden sich in Art. 850 ff. und Art. 939 ff. des Türkischen Zivilgesetzbuchs.
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