Aktiengesellschaft
Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht
Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist und die für ihre Schulden nur mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Sie ist in Art. 329 ff. des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) geregelt. Die Aktionäre sind in der Regel nur verpflichtet, den von ihnen übernommenen Kapitalanteil einzuzahlen, und haften nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft. Ihre wichtigsten Organe sind die Generalversammlung und der Verwaltungsrat; sie kann mit einem einzigen Aktionär gegründet werden und für jeden gesetzlich nicht verbotenen wirtschaftlichen Zweck tätig sein.
Erläuterung lesen