Gesetzesänderung
Anpassungsfrist für das Mindestkapital von Aktiengesellschaften und GmbHs bis 31. Dezember 2027 verlängert
Mit der Mitteilung vom 17. Oktober 2026 wurde die Frist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Anpassung an die neuen Mindestkapitalbeträge bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.
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