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RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ

Immobilien und Bauwirtschaft

Rechtsberatung und Prozessbegleitung bei Immobilienkäufen und -verkäufen, Immobilieninvestitionen und Bauprojekten.

Von der ersten rechtlichen Prüfung über Vertrag, Grundbuchübertragung (Tapu-Devri) und Übergabe bis zur rechtlichen Unterstützung bei Streitigkeiten zu Bebauungsplanung (İmar), Baugenehmigung (Ruhsat), Miete und Bau.

Beratung im Immobilien- und Baurecht

Als RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ beraten wir mit Sitz in Antalya, landesweit in der Türkei, Immobilieneigentümer, Käufer und Verkäufer, Grundstückseigentümer, Investoren, Bauunternehmer und Projektentwickler rechtlich.

Wir behandeln den Erwerb und Verkauf von Immobilien zusammen mit Eigentum, Bebauungsplanung, Vertrag, finanzierungsbezogenen Zusammenhängen und Übergabebedingungen. Bei Bauprojekten begleiten wir den rechtlichen Prozess von der Vertragsgestaltung über die Umsetzung und die Überwachung der Abschlagszahlungen (Hakediş) bis zur Übergabe und zur Lösung von Streitigkeiten.

Den Umfang der Leistung bestimmen wir anhand der Eigenschaften der Immobilie, der Stellung der Parteien, des Projektstadiums und der vorhandenen Unterlagen.

Unsere Tätigkeitsbereiche in Immobilien und Bauwirtschaft

Bei jeder Angelegenheit prüfen wir Eigentum, Vertrag und Umsetzungsbedingungen gemeinsam, um den rechtlichen Bedarf zu bestimmen.

Kauf-, Verkaufs- und Grundbuchgeschäfte

Beim Kauf und Verkauf von Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien prüfen wir die Grundbucheinträge, Hypotheken (İpotek), Pfändungen (Haciz) und sonstige Beschränkungen, die Vertretungsbefugnis und die Nutzungssituation. Wir koordinieren die rechtliche Abwicklung von Vertrag, Zahlung, Sicherheiten und Grundbuchübertragung.

Investition und Projektentwicklung

Grundstücks- und Projektinvestitionen, Gesellschafterstrukturen sowie die Übertragung von Immobilien oder Projektgesellschaften werden rechtlich bewertet. Transaktionsrisiken, Pflichten der Parteien und eine Vertragsstruktur passend zu den Phasen der Investition werden festgelegt.

Bau- und Werkverträge

Wir erstellen oder prüfen Verträge über schlüsselfertiges Bauen, Bauen gegen Grundstücksanteil (Kat karşılığı / Arsa payı karşılığı) und Ertragsbeteiligung. Leistungsumfang, technische Anlagen, Fristen, Sicherheiten, Abschlagszahlungen und die Beendigungsbedingungen des Vertrags gestalten wir gemeinsam.

Bebauungsplanung, Baugenehmigung und Nutzungsgenehmigung (İskân)

Bebauungspläne, Bebauungs- und Nutzungsbedingungen, Baugenehmigungsverfahren und die Verfahren zur Nutzungsgenehmigung werden rechtlich geprüft. Antrags- und Klageoptionen gegen Verwaltungsakte und Sanktionen werden bewertet.

Stadterneuerung (Kentsel Dönüşüm)

Verträge zwischen Grundstückseigentümern und Bauunternehmern sowie Beschlüsse und Mitteilungsverfahren werden rechtlich bewertet. Aufteilung, vertragliche Zusagen zur Mietunterstützung, Räumung und Übergabebedingungen werden anhand des konkreten Projekts behandelt.

Übergabe, mangelhafte und fehlende Leistungen

Bei Vorwürfen wegen verspäteter Übergabe, fehlender Leistungen und mangelhafter Ausführung prüfen wir Vertrag, Protokolle (Tutanak) und technische Berichte. Wir bewerten die Dokumentation der Mängel, Mitteilungen und die rechtlichen Wege, die je nach Sachlage verfolgt werden können.

Miete und Nutzung von Immobilien

Wir erstellen Wohn- und Gewerbemietverträge und bewerten Streitigkeiten über Festsetzung des Mietzinses, Anpassung, Räumung, Sicherheiten und Rückgabe der Immobilie. Den rechtlichen Weg bestimmen wir nach der Stellung der Parteien und den Vertragsbedingungen.

Eigentum und Grundbuchstreitigkeiten

Wir begleiten Klagen auf Grundbuchberichtigung (Tapu iptali ve tescil), Aufhebung der Gemeinschaft (Ortaklığın giderilmesi), Ausübung des Vorkaufsrechts (Önalım) und Unterlassung von Eigentumsbeeinträchtigungen (Elatmanın önlenmesi). Eine für unbefugte Nutzung geforderte Nutzungsentschädigung (Ecrimisil) sowie Ansprüche zum Schutz des Eigentums werden anhand der Akte bewertet.

Wohnungseigentum (Kat Mülkiyeti) und Wohnanlagenverwaltung

Wir prüfen Verwaltungspläne, Gemeinschaftsflächen, Hausgeld (Aidat) und Kostenverteilung, Beschlüsse der Gremien und Streitigkeiten in der Verwaltung. Wir beraten zur Verwaltung von Wohnanlagen, Wohnhäusern und Gewerbeobjekten.

Immobilienerwerb durch Ausländer

Wir prüfen die rechtliche Stellung der ausländischen natürlichen Person oder Gesellschaft, die Beschaffenheit der Immobilie und die Bedingungen des Erwerbs. Vertretung, Dokumente, Übersetzung und die erforderlichen amtlichen Verfahren richten sich nach dem konkreten Erwerb.

Enteignung (Kamulaştırma) und Verwaltungsstreitigkeiten

Wir behandeln Enteignungen, enteignungsgleiche Eingriffe (Kamulaştırmasız el atma), Plan- und Parzellierungsverfahren sowie Verwaltungsentscheidungen, die das Eigentum berühren. Antrags-, Entschädigungs- und Klageverfahren werden anhand der relevanten Unterlagen bewertet.

Klagen und Streitbeilegung

Verhandlung, Mediation, Klage und Vollstreckung werden je nach Art der Angelegenheit bewertet. Einstweiliger Rechtsschutz und die Sicherung von Beweisen werden zusammen mit den Fristen vorrangig behandelt.

Immobilienkauf: Prüfung, Grundbuchübertragung und Übergabe

  1. Rechtliche Due Diligence vor dem Geschäft

    Parteien, Vertretungsbefugnisse, Grundbuch- und Nutzungseinträge, Bebauungs- und Baugenehmigungsstatus, bestehende Verträge und Streitigkeiten werden geprüft. Die rechtliche Due Diligence erfolgt bei Bedarf in Abstimmung mit finanziellen und technischen Prüfungen.

  2. Verhandlung und Vertrag

    Struktur von Verkauf oder Übertragung, Preis und Zahlungsplan, Sicherheiten, Vorbedingungen, Zusicherungen und Verantwortlichkeiten werden geregelt. Bei Geschäften mit einer ausländischen Partei werden das anzuwendende Recht und die erforderlichen länderbezogenen Verfahren gesondert behandelt.

  3. Übertragung, Übergabe und Nachverfolgung

    Unterzeichnung, Zahlung sowie Grundbuchübertragung oder Anteilsübertragung werden koordiniert. Die tatsächliche Übergabe, Inventar, der Übergang von Abonnements und Verträgen sowie Verpflichtungen nach dem Verkauf werden im vereinbarten Umfang der Rechtsberatung nachverfolgt.

Präventive Rechtsberatung für Immobilien- und Bauunternehmen

Wir begleiten die rechtlichen Bedürfnisse von Investoren, Bauunternehmern und Immobilienunternehmen nicht erst bei Streitigkeiten, sondern ab der Entscheidungs- und Vertragsphase.

Vertrags- und Risikomanagement

Standardverträge für Verkauf, Beschaffung, Subunternehmer und Dienstleistungen werden überprüft. Regelungen zu Befugnissen, Haftung, Sicherheiten und Mitteilungen werden entsprechend dem Geschäftsablauf des Unternehmens gestaltet.

Rechtliche Begleitung von Projekten

Abschlagszahlungen, Leistungsänderungen, Bauzeitverlängerungen, Verzug und Korrespondenz zur Übergabe werden bewertet. Die rechtliche Abstimmung mit dem technischen Team wird sichergestellt; die Aufgabenbereiche von technischer Bauaufsicht und Rechtsberatung werden klar getrennt.

Beratung zu Gesellschaft und Betrieb

Gesellschaftsbeschlüsse, Geschäftsbeziehungen, Personal- und Inkassoprozesse erhalten rechtliche Unterstützung. Der Umfang der regelmäßigen Rechtsberatung, der Sonderleistungen und der Prozessbegleitung sowie die Vergütungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt.

So arbeiten wir

  1. Erste Prüfung

    Wir klären die Parteien, die Immobilie bzw. das Projekt, Ihr Anliegen und etwaige Fristen. Wir prüfen Umstände, die der Übernahme des Mandats entgegenstehen könnten.

  2. Umfang und Honorar

    Der Umfang der Rechtsberatung, das weitere Vorgehen, die benötigten Unterlagen sowie Honorar und Auslagen werden geklärt.

  3. Mandatsübernahme

    Im Rahmen der erforderlichen Verträge, Vollmachten, Unterlagen und der im Vertrag festgelegten Pflichten wird die Übernahme des Mandats gesondert mitgeteilt.

  4. Begleitung und Information

    Die vereinbarten Schritte werden umgesetzt. Über wesentliche Entwicklungen, entscheidungsbedürftige Fragen und die nächsten Schritte informieren wir Sie.

Für das erste Gespräch vorbereitbare Informationen

  • Provinz und Bezirk der Immobilie sowie, falls bekannt, Ada-, Parsel- oder Bağımsız-Bölüm-Nummer.
  • Ihre Stellung im Vorgang: Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer, Bauunternehmer, Mieter oder Investor.
  • Kurze Zusammenfassung Ihres Anliegens; geplanter Unterzeichnungs-, Zahlungs- oder Übergabetermin.
  • Falls vorhanden: Liste der Grundbuchauszüge, Verträge, technischen Anlagen, Zahlungsbelege, Protokolle und Korrespondenz.
  • Falls vorhanden: Zustellungsdatum, Aktenzeichen des Verfahrens und genannte Fristen.
  • Bei Teilnahme aus dem Ausland: Land, Stadt, bevorzugte Sprache und lokale Gesprächszeit.

Häufige Fragen zu Immobilien und Bauwirtschaft

Welche Angaben werden vor dem Kauf eines Hauses, Grundstücks oder Geschäftsraums geprüft?

Zunächst werden die Eigentumsangaben im Grundbuch, Eintragungen wie Hypotheken und Pfändungen, die Befugnis des Verkäufers oder seines Vertreters sowie der Bebauungs- und Baugenehmigungsstatus geprüft. Bestehende Mieter, die Nutzungsform und Verträge gehören ebenfalls zur Prüfung. Die Liste der Unterlagen richtet sich nach Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie.

Welche Themen werden bei einem Bauvertrag gegen Grundstücksanteil behandelt?

Aufteilung der Sondereigentumseinheiten, Projekt- und technische Anlagen, Fristen, Übertragungszeitplan, Sicherheiten, Abschlagszahlungen, Änderungen, Übergabe sowie Bedingungen für Vertragsauflösung werden gemeinsam geprüft. Außerdem wird untersucht, ob die Vertragsbestimmungen mit den Grundbuchvorgängen und der tatsächlichen Umsetzung übereinstimmen.

Was sollte vorbereitet werden, wenn ein Bau verspätet oder unvollständig übergeben wurde?

Vertrag und Anlagen, Zahlungsbelege, Korrespondenz, Übergabeprotokolle, datierte Fotos und gegebenenfalls technische Gutachten können vorbereitet werden. Mitteilungspflichten, Fristen und die Notwendigkeit einer Beweissicherung werden anhand des konkreten Sachverhalts bewertet.

Kann ein ausländischer Investor Geschäfte in der Türkei führen, ohne vor Ort zu sein?

Einige Geschäfte können mit entsprechender Vollmacht abgewickelt werden. In welchen Phasen die persönliche Teilnahme oder zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, wird gesondert festgelegt. Umfang der Vollmacht sowie Übersetzungs- und Beglaubigungserfordernisse je nach Ausstellungsland werden vor dem Geschäft geprüft.

Verschafft der Erwerb einer Immobilie ein Recht auf Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt?

Immobilienerwerb und Anträge auf Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt sind getrennte rechtliche Verfahren. Wird der Erwerb zu diesen Zwecken getätigt, werden die aktuellen Antragsvoraussetzungen und die Eignung der Immobilie gesondert geprüft; der Kauf allein bedeutet nicht, dass ein Antrag angenommen wird.

Lassen sich technische und rechtliche Prüfung gemeinsam durchführen?

Je nach Bedarf kann die rechtliche Arbeit mit Prüfungen von Ingenieuren, Architekten, Bewertungsfachleuten oder Finanzberatern koordiniert werden. Technische Eignung und Wertermittlung liegen im Aufgabenbereich der jeweiligen Fachleute.

Beraten Sie Bauunternehmer oder Immobiliengesellschaften laufend?

Für Verträge, Projektkorrespondenz, Gesellschaftsangelegenheiten, Personal und Geschäftsbeziehungen kann laufende Rechtsberatung erfolgen. Der Umfang der regelmäßigen Rechtsberatung sowie unabhängige Verfahren und Sonderleistungen werden im Vertrag ausdrücklich festgelegt.

Über welchen Weg können wir aus dem Ausland sprechen?

Eine Videoberatung per Zoom oder WhatsApp ist möglich; auch ein persönliches Gespräch im Büro kann vereinbart werden. Bitte nennen Sie Ihr Land, Ihre Stadt und die von Ihnen bevorzugte lokale Uhrzeit. Bei der Terminbestätigung werden sowohl die lokale Uhrzeit als auch die türkische Ortszeit festgelegt.

Wann erfolgt die Rückmeldung und wann wird das Honorar für das Gespräch mitgeteilt?

Auf Ihre Anfrage erfolgt innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Umfang und gegebenenfalls Honorar des Gesprächs werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Eilige oder zeitlich besonders dringende Angelegenheiten geben Sie bitte in Ihrer Anfrage an; unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen erreichen Sie über die Hauptnummer oder WhatsApp.

Bedeutet das Übermitteln von Unterlagen oder ein Gespräch die Übernahme des Mandats?

Der Erstkontakt, ein Gespräch oder die Übermittlung von Unterlagen bedeutet allein noch nicht die Übernahme des Mandats. Umfang der Leistung, Honorar und Übernahmebedingungen werden gesondert festgelegt; die Übernahme wird im Rahmen der erforderlichen Verträge, Vollmachten, Unterlagen und vertraglichen Pflichten mitgeteilt.

Sprechen wir über Ihre Immobilie oder Ihr Projekt.

Nennen Sie kurz Ihr Anliegen, Ihre Stellung im Vorgang sowie gegebenenfalls das Datum der Unterzeichnung, Zahlung oder Zustellung. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung.

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Montag–Freitag, 09.00–18.00 Uhr · türkische Ortszeit.

In eiligen oder zeitlich besonders dringenden Fällen erreichen Sie unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen über die Hauptnummer oder WhatsApp.

Diese Seite dient allgemeinen Informationszwecken. Die anwendbaren Vorschriften, Fristen und das weitere Vorgehen werden anhand des konkreten Sachverhalts und der Unterlagen gesondert geprüft.