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RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ

Bergbau und
Naturstein

Rechtliche Unterstützung für Bergbau- und Steinbruchbetriebe, Natursteinproduzenten, Investoren und Exporteure.

Beratung und Vertretung in Verfahren, die von der Bergbauberechtigung (ruhsat) und dem Grundstück bis zur Produktion sowie von Verträgen bis zum internationalen Handel reichen.

Industrielle Polierlinie, die in einer Naturstein-Verarbeitungsanlage die Oberfläche einer Marmorplatte bearbeitet.
Mit künstlicher Intelligenz erstellte Darstellung, die die Produktion von Naturstein zeigt.

VOM ABBAU ZUR PRODUKTION, VON DER PRODUKTION ZUM HANDEL

Wir betrachten jede Phase im Zusammenhang.

Eine Investition in Bergbau oder Naturstein berührt unterschiedliche Rechtsverhältnisse, die die rechtliche Lage des Geländes, die Kontinuität der Produktion und den Weg des Produkts zum Markt beeinflussen. Werden Bergbauberechtigung, Landnutzung, Umweltpflichten, Betriebsverträge und Handelszusagen gemeinsam betrachtet, lässt sich der rechtliche Rahmen der Investitionsentscheidung klarer gestalten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş berät und vertritt bei der Planung der Investition, im laufenden Betrieb und bei der Lösung von Streitigkeiten. Dazu gehören die Gewinnung, Bearbeitung und der Verkauf von Marmor, Travertin, Granit und anderen Natursteinen ebenso wie die Verträge und Verwaltungsakte, die ein Bergbaubetrieb benötigt.

Branchenspezifische rechtliche Tätigkeitsbereiche

Der Umfang der Leistung richtet sich nach der Rolle des Unternehmens, den Eigenschaften des Geländes, dem Stand des Vorgangs und den vorhandenen Unterlagen.

Bergbauberechtigung, Genehmigungen und Verwaltungsakte

Berechtigungs- und Registereinträge, Betriebsgenehmigung, Anträge und Mitteilungen sowie Verwaltungsakte, die infolge behördlicher Kontrollen erlassen werden, werden untersucht. Fristverlängerung, Änderung der Tätigkeit und belastende Verwaltungsakte werden im Hinblick auf die rechtlichen Wege im Einzelfall bewertet.

Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Grundstück, Gelände und Anlagennutzung

Eigentum, Miete, Dienstbarkeit, Zufahrtsweg und Geländegrenzen werden zusammen mit den Genehmigungen behandelt, die je nach Art des Grundstücks erforderlich sind. Dass das Recht aus der Bergbauberechtigung und das Recht zur Nutzung des Grundstücks getrennte Rechte sind, wird zu Beginn der Investition geklärt.

Immobilienrecht

Investition, Übertragung und Rödovans

Vor einer Übertragung der Gesellschaft oder des Betriebs findet eine rechtliche Due Diligence statt. Übertragung der Bergbauberechtigung, Anteilsübertragung und das Rödovans-Verhältnis werden als getrennte Vorgänge bewertet; Gegenleistung, Sicherheiten, Verteilung der Verantwortung, Genehmigungen und Abschlussbedingungen werden im Vertrag abgebildet.

Gesellschaftsrecht

Produktions- und Lieferverträge

Block- und Plattenlieferung, Lohnschnitt und Lohnbearbeitung, Maschinenkauf, Wartung, Transport und Lagerung werden geregelt. Qualität, Kapazität, Liefertermine, Ausschuss, Abnahme, Zahlung und Verzugsregelungen werden auf den konkreten Produktionsablauf abgestimmt.

Vertragsrecht

Natursteinverkauf und Export

Muster, Maße, Oberflächenbearbeitung, Farb- und Maserungsunterschiede, Verpackung, Lieferung und Schadensrisiko werden klargestellt. Bei grenzüberschreitenden Verkäufen werden Zahlungssicherheit, Zoll, die Produktanforderungen des Zielmarkts, das anwendbare Recht und die Streitbeilegung gemeinsam geprüft.

Internationaler Handel und Zollrecht

Umwelt und Rehabilitation

Je nach Projekt werden das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (ÇED), Umweltgenehmigungen und die rechtliche Dimension der Nutzungsgenehmigungen für das Grundstück bewertet. Kapazitätssteigerung, Abfall- und Wassernutzung, Rehabilitationspflichten und die dazugehörigen Verwaltungsakte können in den Arbeitsumfang aufgenommen werden.

Umweltrecht und Umweltgenehmigungen

Beschäftigte und Betriebsordnung

Arbeitsverträge, Verhältnisse mit Subunternehmern als Arbeitgeber (alt işveren), die rechtliche Dimension der Pflichten im Arbeitsschutz, Arbeitsunfallverfahren und Streitigkeiten mit Beschäftigten werden behandelt. Die technische Sicherheitsprüfung ist Aufgabe der zuständigen Fachleute.

Arbeitsrecht

Handelsstreitigkeiten und Forderungen

Mangelhafte oder unvollständige Lieferung, Zahlungsverzug, Vertragsbeendigung, Streitigkeiten unter Gesellschaftern und Schadensersatzforderungen werden untersucht. Beweise, Bedarf an vorläufigem Rechtsschutz, gegebenenfalls in Betracht kommende Mediation, Klage, Vollstreckung oder Schiedsverfahren werden gemeinsam bewertet.

Handelsrecht und Handelsstreitigkeiten

Von der Investitionsentscheidung bis zur Fortführung des Betriebs

Neben dem heutigen Bedarf des Vorgangs werden auch die übernommenen Verantwortlichkeiten und ihre Auswirkungen auf die nächste Phase bewertet.

  1. Rechtliche Due Diligence vor der Investition

    Berechtigungs- und Registerunterlagen, Gelände- und Grundbuchangaben, Genehmigungen, Verträge, bestehende Streitigkeiten und finanzielle Verpflichtungen werden gemeinsam geprüft. Die Ermittlung der technischen Reserven oder der Wirtschaftlichkeit ist eine von der rechtlichen Due Diligence getrennte Fachaufgabe.

  2. Strukturierung des Vorgangs

    Die rechtlichen Folgen von Anteilsübertragung, Übertragung der Berechtigung, Betriebsübertragung oder Rödovans werden voneinander getrennt. Genehmigungen und Zustimmungen, Sicherheiten, Zusicherungen, Verteilung von Schulden und Verantwortung sowie die Bedingungen für den Abschluss des Vorgangs werden festgelegt.

  3. Produktions- und Handelsordnung

    Beschaffung, Lohnbearbeitung, Verkauf, Transport und Arbeitsverhältnisse werden an den Ablauf des Betriebs angepasst. Verpflichtungen wie Berechtigungsentgelt, staatliche Abgabe (devlet hakkı) und Rehabilitation werden als eigenständige Punkte in den Überwachungsplan aufgenommen und ersetzen einander nicht.

  4. Änderung, Streitigkeit und Abschluss

    Kapazitätssteigerung sowie Änderungen von Gelände oder Verfahren werden im Hinblick auf die bestehenden Genehmigungen neu bewertet. Die Beendigung der Tätigkeit, die Abwicklung der Verträge, die Rehabilitation und fortbestehende Verantwortlichkeiten werden gesondert geplant.

VERTRAGSDETAILS IM NATURSTEINHANDEL

Von der Probe bis zur Lieferung muss klar sein, wie das Produkt abgenommen wird.

Die natürlichen Unterschiede des Natursteins lösen für sich allein nicht die Frage, ob das gelieferte Produkt dem Vertrag entspricht. Die von den Parteien vereinbarten Eigenschaften und das Abnahmeverfahren müssen festgehalten werden.

Beschreibung des Produkts
Steinart und Auswahl, genehmigtes Muster, Format, Dicke, Oberflächenbearbeitung sowie zulässige Farb- oder Maserungsunterschiede.
Lieferung und Risiko
Mengenmessung, Verpackung und Verladung, Lieferort, Transport, Schadensrisiko, Lieferprotokoll und Abnahmeprüfung.
Zahlung und Streitigkeiten
Zahlungsplan, Sicherheiten, Mängelanzeige und Beweisordnung, anwendbares Recht, zuständige Stelle oder Schiedsklausel.

Die bei der Ausfuhr verlangten Produktdokumente richten sich nach dem Verwendungszweck des Steins und dem Zielmarkt. Wenn im ausländischen Recht eine lokale Vertretung erforderlich ist, werden Umfang der Zusammenarbeit und die Abstimmung mit einem im jeweiligen Land zugelassenen Anwalt gesondert festgelegt.

Rechtliche Unterstützung bei den laufenden Entscheidungen des Betriebs

Laufende Rechtsberatung kann nicht nur das Eingreifen nach Entstehen eines Streits umfassen, sondern auch die vorausschauende Gestaltung der Verträge und Verpflichtungen des Betriebs.

Periodische Vertragsprüfung

Vergleich von Verkaufs-, Liefer-, Rödovans-, Lohnbearbeitungs- und Transportverträgen mit den aktuellen Bedingungen des Betriebs.

Pflichten- und Dokumentenkalender

Festlegung der rechtlichen Verantwortlichkeiten, Fristen und des Dokumentenablaufs auf Grundlage der geteilten Genehmigungs- und Mitteilungsunterlagen.

Verwaltung von Beschäftigten und Geschäftsbeziehungen

Bewertung von Arbeitsverhältnissen, Geschäftskorrespondenz, personenbezogenen Daten, förmlichen Aufforderungsschreiben (ihtar) und der Beweislage vor einem Streit.

Umfang der Beratung, Kommunikationsweise, Honorar sowie etwaige Klagen oder Verfahren, die gesondert übernommen werden, werden im Vertrag festgelegt. Technische Prüfung, Laboranalyse und Finanzprüfung werden getrennt von der rechtlichen Dienstleistung durchgeführt.

Wie arbeiten wir zusammen?

  1. Festlegung des Anliegens und der Prioritäten

    Tätigkeit, Beteiligte, Verfahrensstand und gegebenenfalls das Zustellungsdatum werden erfragt. Interessenkonflikt und Eignung zur Übernahme des Mandats werden ohne unnötige Erhebung sensibler Informationen geprüft.

  2. Prüfung von Unterlagen und rechtliche Due Diligence

    Berechtigungs- und Genehmigungsunterlagen, Geländeinformationen, Verträge und Schriftverkehr werden gemeinsam betrachtet. Fehlende Unterlagen, Bedarf an technischer oder finanzieller Fachkompetenz und mögliche rechtliche Wege werden festgestellt.

  3. Umfang und Arbeitsplan

    Die durchzuführenden Arbeiten, Verantwortlichkeiten, Honorar, gesonderte Kosten, Bevollmächtigung und der Informationsablauf werden vereinbart. Für fristgebundene Vorgänge wird die Überwachungspflicht ausdrücklich festgelegt.

  4. Durchführung und Information

    Vertrag, Antrag, Verhandlung oder Verfolgung des Streits werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Entwicklungen, entscheidungsbedürftige Punkte und nächste Schritte werden den Mandanten mitgeteilt.

Welche Informationen können für das erste Gespräch vorbereitet werden?

In der ersten Phase genügen eine kurze Zusammenfassung des Sachverhalts und eine Liste der vorhandenen Unterlagen. Fehlende Unterlagen stehen einer Gesprächsanfrage nicht entgegen.

Zu Beginn hilfreiche Angaben

  • Art der Tätigkeit, Angaben zu Gesellschaft oder Partei und Lage des betreffenden Geländes
  • Erwarteter Vorgang, bestehendes Problem und gegebenenfalls ein bevorstehendes Datum
  • Kurze Liste der Berechtigungen, Genehmigungen und Verträge
  • Falls zugestellt: der Vorgang und das Zustellungsdatum

Je nach Umfang der Prüfung möglicherweise benötigt

  • Berechtigungs- und Registerdokumente, Koordinaten, Genehmigungs- und Projektunterlagen
  • Grundbuchauszug sowie Miet-, Dienstbarkeits- und Landnutzungsdokumente
  • Übertragungs-, Rödovans-, Liefer-, Verkaufs- und Transportverträge
  • Musterfreigaben, Rechnungen, Liefer- und Schadensprotokolle sowie Korrespondenz
  • Verwaltungsakte, Kontrollunterlagen, Klage- oder Vollstreckungsunterlagen

Dateien mit Geschäftsgeheimnissen, personenbezogenen Daten oder sensiblen Dokumenten sollten erst übermittelt werden, nachdem Bedarf und sicherer Übermittlungsweg festgelegt sind.

Sichere Dokumentenübermittlung

Häufig gestellte Fragen zu Bergbau und Naturstein

Ist eine Betriebsberechtigung für den Bergbau (maden işletme ruhsatı) ausreichend, um mit der Produktion zu beginnen?

Die Betriebsberechtigung (işletme ruhsatı) und die Betriebsgenehmigung (işletme izni) werden gesondert bewertet. Der Umfang der Umwelt-, Landnutzungs- und sonstigen Genehmigungen, die das Gelände und das Projekt erfordern, wird zusätzlich geprüft. Das Vorliegen einer Berechtigung zeigt allein nicht, dass alle Voraussetzungen der Tätigkeit erfüllt sind.

Ist ein Rödovans-Vertrag dasselbe Rechtsgeschäft wie die Übertragung der Bergbauberechtigung?

Nein. Die Übertragung der Bergbauberechtigung betrifft den Wechsel des Rechtsinhabers. Ein Rödovans-Vertrag regelt dagegen das Betriebsverhältnis auf einem bestimmten Gelände durch Vertrag. Die rechtliche Einordnung des Vertrags, die Genehmigungs- und Registervorgänge sowie die Verantwortlichkeiten der Parteien werden gesondert bewertet.

Was wird geprüft, bevor ein Bergwerk oder ein Marmorsteinbruch übernommen wird?

Berechtigungs- und Registerunterlagen, Geländegrenzen, Genehmigungen, Grundstücksrechte, bestehende Verträge, Schulden und Verpflichtungen, Rechtsstreitigkeiten sowie Rehabilitationspflichten werden gemeinsam bewertet. Technische Reserven- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen werden von den zuständigen Fachleuten gesondert durchgeführt.

Können Kapazitätserweiterung oder Geländeerweiterung mit den bestehenden Genehmigungen erfolgen?

Es kann nicht angenommen werden, dass bestehende Genehmigungen jede Änderung abdecken. Neue Kapazität, Tätigkeitsfläche, Produktionsverfahren und Antragsdatum sind maßgeblich; die erforderlichen Schritte werden projektspezifisch bestimmt.

Wird die Rehabilitation erst relevant, wenn der Steinbruch geschlossen wird?

Rehabilitation ist bereits bei der Investitions- und Betriebsplanung von Beginn an zu berücksichtigen. Durchführungspflichten und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen werden getrennt verfolgt; Übertragung oder Beendigung der Tätigkeit erfordert eine gesonderte Prüfung der fortbestehenden Verantwortlichkeiten.

Wie wird ein Farb- oder Maserungsunterschied bei Naturstein beurteilt?

Genehmigtes Muster, Toleranzen im Vertrag, Verwendungszweck des Produkts und Lieferbedingungen werden gemeinsam geprüft. Natürliche Unterschiede und Vertragswidrigkeit gelten nicht als dasselbe; bei Bedarf kommen technische Prüfung und Beweissicherung in Betracht.

Welche Dokumente sind bei der Ausfuhr von Naturstein erforderlich?

Die Dokumente richten sich nach der Art des Produkts, dem Verwendungszweck und dem Zielland. Zolldokumente, Produktkonformität und die mit dem Käufer vereinbarten Lieferbedingungen werden gemeinsam geprüft. Es wird nicht angenommen, dass für jeden Rohblock oder jeden bearbeiteten Stein dasselbe Dokument erforderlich ist.

Was ist zu tun, wenn eine Maßnahme zur Einstellung der Tätigkeit oder ein belastender Verwaltungsakt zur Berechtigung eingeht?

Verfahrens- und Zustellungsunterlagen, Kontrollberichte sowie Berechtigungs- und Genehmigungsunterlagen werden zusammengeführt; Rechtsbehelfswege und Fristen werden ohne Verzögerung bewertet. Das Warten auf die Beantwortung einer Gesprächsanfrage hemmt den Fristlauf nicht. Teilen Sie uns dringende Fälle zusätzlich telefonisch mit.

GESPRÄCH MIT GÜNEŞ & GÜNEŞ

Lassen Sie uns den rechtlichen Bedarf Ihrer Investition oder Ihres Betriebs gemeinsam prüfen.

Die 1999 in Kemer gegründete und seit 2007 mit Sitz in Antalya tätige Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş beurteilt rechtliche Anliegen zu Bergbau- und Natursteinaktivitäten in der ganzen Türkei. Die Kommunikation ist auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch möglich.

Ein Gespräch ist im Büro persönlich oder online per Zoom oder WhatsApp möglich. Internationale Termine werden unter Angabe der Ortszeit Ihres Landes und Ihrer Stadt sowie der Zeit in der Türkei festgelegt.

Mandatsübernahme

Erstkontakt, Gesprächsanfrage oder Übermittlung von Unterlagen bedeuten für sich allein weder die Übernahme der Angelegenheit noch die Überwachung von Fristen noch die Begründung eines Mandatsverhältnisses. Die Übernahme wird mit der Festlegung von Umfang, Honorar, gesonderten Kosten, Vertrag und der erforderlichen Bevollmächtigung abgeschlossen.

Vertraulichkeit und Dokumentenübermittlung

Bei der ersten Prüfung werden die übermittelten Informationen und Dokumente unter Beachtung der Vertraulichkeits- und Datenschutzregeln zur rechtlichen Bewertung verwendet. Zunächst werden eine Sachverhaltszusammenfassung und eine Dokumentenliste geteilt; sensible Dateien werden angefordert, nachdem Bedarf und sicherer Übermittlungsweg festgelegt sind.

Vertraulichkeit und Informationssicherheit

Amtliche Quellen und Informationen

Diese Seite enthält allgemeine Informationen. Die im konkreten Fall anwendbare Regelung, Genehmigungen, Antragsweg und Fristen werden anhand des geltenden Rechts und der Verfahrensunterlagen gesondert geprüft.