Ein ausländisches Kind aus einer früheren Ehe kann in Türkiye eine Familienaufenthaltserlaubnis erhalten, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Sponsor kann der leibliche Vater oder die leibliche Mutter des Kindes sein, aber auch ein neuer Ehegatte, der die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Erlaubnis, dass das Kind in Türkiye bleibt, bedeutet jedoch nicht, dass das Verlassen des bisherigen Landes, die Niederlassung in Türkiye, das Sorgerecht, der Kontakt zum anderen Elternteil oder staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen automatisch geklärt sind. Bei einer sorgfältigen Planung der Übersiedlung sind diese Verfahren gemeinsam, aber jeweils nach ihren eigenen rechtlichen Voraussetzungen zu betreiben. [1, m.34–35]
Ein im Ausland lebender Vater oder eine im Ausland lebende Mutter, der oder die erneut heiratet und nach Türkiye zieht, muss möglicherweise auch dafür sorgen, dass das Kind in die neue Familienordnung eingebunden wird. Manchmal ist die Scheidung noch nicht erfolgt; manchmal besteht gemeinsames Sorgerecht, der andere Elternteil ist verstorben oder das Kind nähert sich der Volljährigkeit. In jedem Fall sollte nicht dieselbe Dokumentenliste verwendet werden. Zunächst sind vielmehr die familiären Verhältnisse und die bestehenden gerichtlichen Entscheidungen zu prüfen.
Dieser Leitfaden erläutert gemeinsam die Familienaufenthaltserlaubnis für ein Kind aus früherer Ehe, die Zustimmungserklärung, ausländische Sorgerechtsentscheidungen, die schulischen und gesundheitlichen Verfahren, die rechtliche Stellung des neuen Ehegatten und mögliche Wege zur Staatsangehörigkeit. Die Darstellungen beruhen auf den Rechtsvorschriften und amtlichen Quellen, die zum Stand 14. Oktober 2026 geprüft wurden. Die Vorgehensweise kann sich ändern, wenn sich das Land, die Staatsangehörigkeit, die gerichtliche Entscheidung oder die tatsächlichen Lebensverhältnisse des Kindes ändern.
Kann einem Kind aus früherer Ehe eine Familienaufenthaltserlaubnis erteilt werden?
Das Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz (YUKK) erfasst nicht nur das leibliche Kind des Sponsors, sondern auch das minderjährige ausländische Kind des Ehegatten. Daher ist eine Familienaufenthaltserlaubnis für das Kind eines Ausländers aus einer früheren Ehe rechtlich möglich, wenn dieser Ausländer eine türkische Staatsangehörige oder einen türkischen Staatsangehörigen heiratet. Der neue Ehegatte muss das Kind nicht zuvor adoptieren. Allerdings muss die familiäre Beziehung nachgewiesen, müssen die Voraussetzungen für den Sponsor erfüllt und die Vertretungsbefugnis für das Kind geklärt werden. [1, m.34–35]
Wer kann als Sponsor (destekleyici) auftreten?
Zu den im Artikel 34 des Gesetzes genannten Gruppen gehören türkische Staatsangehörige, Personen im Sinne des Artikels 28 des Gesetzes Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit, Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Türkiye, Flüchtlinge und Inhaber des subsidiären Schutzstatus. Die Blaue Karte ist wichtig, um nachzuweisen, dass eine Person unter Artikel 28 fällt. Die Lage von Personen mit einer Arbeitserlaubnis wird unter Berücksichtigung der Vorschriften, die an die Stelle einer Aufenthaltserlaubnis treten, zusammen mit den Voraussetzungen der Familienaufenthaltserlaubnis beurteilt. [1, m.27, 34–35]
Unterschiedliche Status wie vorübergehender Schutz, bedingte Flüchtlingseigenschaft und ein Antrag auf internationalen Schutz können nicht wechselseitig ersetzt werden. Allein der Hinweis, dass jemand „in Türkiye einen Ausweis besitzt“, begründet nicht, dass die Voraussetzungen für die Sponsorschaft erfüllt sind. Ein ähnlicher Punkt wird auch im Beitrag Internationaler Schutz und vorübergehender Schutz: Rechtsrahmen behandelt.
Beispiel: Eine ausländische Mutter, deren zehnjähriges Kind aus einer früheren Ehe stammt, heiratet einen türkischen Staatsangehörigen. Über den neuen Ehegatten als türkischen Staatsangehörigen kann eine Familienbeziehung hergestellt werden. Es ist nicht zutreffend, der Mutter des Kindes automatisch zusätzlich die Voraussetzung eines einjährigen Aufenthalts in Türkiye aufzuerlegen. Zuerst sind der Sponsor und die anwendbare Ausnahme zu bestimmen.
Welche Voraussetzungen muss der Sponsor erfüllen?
Die wesentlichen Voraussetzungen sind ein ausreichendes monatliches Einkommen, eine der Haushaltsgröße entsprechende Unterkunft, ein Krankenversicherungsschutz, der alle Familienmitglieder umfasst, eine Wohnsitzmeldung sowie der Nachweis, dass in den letzten fünf Jahren keine Verurteilung wegen einer Straftat gegen die Familienordnung erfolgt ist. Beim Einkommen darf die Summe nicht unter dem Mindestlohn liegen; je Haushaltsmitglied muss mindestens ein Drittel des Mindestlohns gesichert sein. Die Berechnung ist auf Grundlage des am Tag der Antragstellung geltenden Betrags vorzunehmen. Nach der amtlichen Liste der erforderlichen Unterlagen wird bei einem türkischen Staatsangehörigen als Sponsor eine schriftliche Einkommenserklärung als ausreichend anerkannt. [1, m.35] [2]
Als allgemeine Voraussetzung muss ein ausländischer Sponsor mindestens ein Jahr mit einer Aufenthaltserlaubnis in Türkiye gelebt haben. Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zu wissenschaftlicher Forschung oder einer Arbeitserlaubnis, für Personen im Sinne des Artikels 28 des Gesetzes Nr. 5901 sowie für mit türkischen Staatsangehörigen verheiratete Ausländer bestehen gesetzliche Ausnahmen. Flüchtlinge und Inhaber des subsidiären Schutzstatus in Türkiye unterliegen möglicherweise keinen Voraussetzungen hinsichtlich des Sponsors. Die für Ausländer vorgesehene Wartefrist mit Aufenthaltserlaubnis findet auf türkische Staatsangehörige keine Anwendung. [1, m.35] Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie im Beitrag Arbeitserlaubnis für Ausländer in Türkiye: erforderliche Unterlagen und Antragsverfahren.
Für wie lange wird die Erlaubnis des Kindes erteilt?
Eine Familienaufenthaltserlaubnis kann jeweils für höchstens drei Jahre erteilt werden; eine dreijährige Erteilung ist kein automatisches Recht. Die Erlaubnis darf die Aufenthaltsdauer des ausländischen Sponsors nicht überschreiten. Auch die Gültigkeit des Reisepasses wirkt sich aus: Es muss ein Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument vorliegen, das mindestens sechzig Tage länger gültig ist als der beantragte Erlaubniszeitraum. Für jedes Kind wird eine eigene Erlaubnis und ein eigener Antragsvorgang angelegt; die Karte der Mutter oder des Vaters ersetzt nicht die Karte des Kindes. [1, m.21, 23, 34]
Warum werden Reise, Niederlassung und Aufenthaltserlaubnis getrennt beurteilt?
Die Frage „Kann ich mein Kind nach Türkiye bringen?“ umfasst mindestens vier verschiedene Verfahren. Ein positives Ergebnis in einem dieser Verfahren erledigt die übrigen nicht automatisch.
| Verfahren | Zu beantwortende Frage | Zuerst zu prüfende Unterlagen |
|---|---|---|
| Reisepass und Grenzübertritt | Sind das Reisedokument, das Visum und die Begleitvoraussetzungen des Kindes in Ordnung? | Reisepass, Visabestimmungen, Ausreiseland und Anforderungen an Beförderungsunternehmen |
| Niederlassung in Türkiye | Wer ist befugt, den Lebensmittelpunkt des Kindes zu verlegen? | Sorgerechtsentscheidung, Niederlassungsbefugnis, Rechte des anderen Elternteils |
| Aufenthaltserlaubnis | Mit welchem Status bleibt das Kind in Türkiye? | Familienbeziehung, Sponsor, YUKK und Antragsunterlagen |
| Alltag und Vertretung | Wer führt Schul-, Gesundheits- und Behördenangelegenheiten? | Elternschafts-, Sorgerechts- oder Betreuungsunterlagen und die Bearbeitungsvoraussetzungen der Einrichtung |
So kann beispielsweise eine für einen zweiwöchigen Urlaub erteilte Erlaubnis nicht beweisen, dass einer unbefristeten Niederlassung des Kindes in Türkiye zugestimmt wurde. Die rechtmäßige Einreise des Kindes beseitigt außerdem nicht das Recht des anderen Elternteils, den Wohnort des Kindes zu bestimmen. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Türkiye ist zudem keine gerichtliche Entscheidung, die eine ausländische Sorgerechtsentscheidung ändert.
Welche Befugnisse und Pflichten umfasst das Sorgerecht?
Das Sorgerecht umfasst die Sorge für das Kind, seine Erziehung, seinen Schutz, seine Vertretung und Entscheidungen über seine persönliche Entwicklung. Nach türkischem Recht treffen Mutter und Vater Entscheidungen unter Berücksichtigung des Kindeswohls; die Meinung des Kindes wird entsprechend seiner Reife berücksichtigt. Das Sorgerecht gibt keinem Elternteil die Befugnis, die Beziehung des anderen Elternteils zum Kind willkürlich zu beenden. Auch die Pflicht zur Beteiligung an Unterhalts- und Erziehungskosten besteht fort. [3, m.182, 323–324, 327–339]
Ausdrücke aus einer ausländischen Entscheidung wie „sole custody“, „joint custody“, „parental responsibility“ oder „residence order“ dürfen nicht auf ein einziges türkisches Etikett verkürzt werden. Dass die tägliche Betreuung des Kindes bei einem Elternteil liegt, zeigt nicht, dass auch die Befugnis zur Wahl des Aufenthaltslandes allein bei diesem Elternteil liegt. Der Entscheidungstenor, das anzuwendende Recht und etwaige spätere Entscheidungen sind gemeinsam zu prüfen.
Wann ist die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich?
Artikel 34 Absatz 3 des Gesetzes bestimmt, dass bei der Familienaufenthaltserlaubnis für Kinder die Zustimmung des Vaters oder der Mutter einzuholen ist, der oder die sich außerhalb Türkiyes aufhält und das gemeinsame Sorgerecht innehat. Darüber hinaus verlangt die aktuelle Liste der Unterlagen für die Familienaufenthaltserlaubnis des Präsidiums für Migrationsverwaltung bei einer Scheidung eine beglaubigte Sorgerechtsurkunde; besteht für den anderen Elternteil ein Recht zum Umgang mit dem Kind, ist außerdem dessen beglaubigte Zustimmung vorzulegen. Die gesetzliche Regelung und die im Antrag verlangten Unterlagen sind daher getrennt zu lesen. [1, m.34/3] [2]
Daraus folgt: Weder „Ich allein habe das Sorgerecht, deshalb ist nie eine Zustimmung nötig“ noch „In jeder geschiedenen Familie ist stets dieselbe Zustimmungserklärung erforderlich“ ist eine verlässliche allgemeine Regel. Selbst in einer Akte mit nur einer Sorgerechtsentscheidung kann die Anforderung von Unterlagen zum Umgangsrecht des anderen Elternteils entstehen. Liegen ein Todesfall, eine Verschollenheitserklärung, eine Alleinerziehung, eine Entziehung des Sorgerechts oder eine besondere gerichtliche Entscheidung vor, ist die Lage mit der jeweils passenden amtlichen Urkunde zu belegen.
| Lage in der Familie | In der Akte zu klärende Frage |
|---|---|
| Gemeinsames Sorgerecht | Zustimmung des anderen Elternteils zur Niederlassung und zum Aufenthaltsantrag; Aufteilung der Befugnisse nach der Entscheidung |
| Alleiniges Sorgerecht und Kontakt zum anderen Elternteil | Sorgerechtsurkunde, Umgangsregelung und Zustimmungsforderung im amtlichen Antragsformular |
| Tod des anderen Elternteils | Beglaubigte Sterbeurkunde und bestehende Vertretungsbefugnis |
| Verschollenheitserklärung oder Alleinerziehung | Die einschlägige amtliche Entscheidung oder Eintragung; keine Beschränkung auf eine bloße persönliche Erklärung |
| Der andere Elternteil ist nicht erreichbar oder verweigert die Zustimmung | Art des erforderlichen Verfahrens, zuständige staatliche Stelle, rechtliches Interesse und Kindeswohl |
Wie ist die Zustimmungserklärung vorzubereiten?
Das Dokument muss klar und auf das jeweilige Verfahren abgestimmt sein. Anzugeben sind die Identitätsdaten des Kindes und der Eltern, das erlaubte Verfahren, die Person, mit der das Kind in Türkiye leben wird, der Zweck der Niederlassung und gegebenenfalls die Dauer. Der Umfang der Zustimmung für einen Reisepass, für eine Reise, für das Leben in Türkiye und für einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist nicht derselbe. Statt beliebig alle Punkte in das Dokument aufzunehmen, ist zu prüfen, ob die erforderliche Befugnis rechtlich wirksam übertragen werden kann.
Bei der Abfassung eines wirksamen Textes sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Erlaubt die Zustimmung nur eine bestimmte Reise oder auch die Niederlassung in Türkiye?
- Steht fest, mit welchem Elternteil und in welchem Land das Kind leben wird?
- Erfasst die Zustimmung den Aufenthaltsantrag und gegebenenfalls die Verlängerungsverfahren?
- Entspricht die Regelung zu Umgang und Ferienzeiten der bestehenden Entscheidung?
- Sind die Anforderungen an Bestätigung im Ausstellungsland und an die Verwendung in Türkiye erfüllt?
Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass jede Zustimmungserklärung gesetzlich nur sechs Monate gültig ist. Die Gültigkeit hängt vom Inhalt des Dokuments, von der Art des Verfahrens, vom anwendbaren Recht und vom Aktualitätserfordernis der annehmenden Behörde ab. Ein Aktualitätsnachweis und der in der Erklärung vereinbarte Erlaubniszeitraum sind verschiedene Dinge. Eine früher von einem Elternteil unterzeichnete Ferienerlaubnis darf ohne Prüfung ihres Umfangs nicht als dauerhafte Zustimmung zur Niederlassung verwendet werden.
Kann bei verweigerter Zustimmung ein Gericht angerufen werden?
Ein Antrag kann möglich sein. Es kann jedoch nicht in jedem Fall gesagt werden, dass in Türkiye unter gleichem Namen eine Klage erhoben werden kann, durch deren Urteil die Unterschrift des anderen Elternteils ersetzt wird. Zunächst sind der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, das Land, in dem die bestehende Entscheidung ergangen ist, die völkerrechtlichen Übereinkommen, die Art des beantragten Verfahrens und die Zuständigkeit des Gerichts zu bestimmen. Der gewöhnliche Aufenthalt bedeutet nicht nur die Melderegistrierung oder Adresseintragung, sondern den tatsächlichen Lebensmittelpunkt des Kindes.
Die dem Gericht vorzulegenden Darlegungen müssen konkret sein: Wohnung, Schul- und Gesundheitsplan in Türkiye; Lebensunterhalt; Alter und Meinung des Kindes; Beziehung zu den Geschwistern; Gestaltung des Kontakts zum anderen Elternteil; Übernahme der Reisekosten und der Übergabe. Eine einzige Begründung wie „Ich habe eine neue Ehe“ erklärt nicht alle Interessen des Kindes. Bestehen Gefahren von Gewalt oder Unsicherheit, dürfen Schutzmaßnahmen nicht in der Erwartung einer Einigung verzögert werden.
Wie sind die Entscheidungen des Kassationshofs zu lesen?
In seiner Entscheidung vom 17. Juni 2015, E.2015/11374, K.2015/12897, hat die Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay 2. Hukuk Dairesi) festgestellt, dass die Ausreise des Kindes ins Ausland durch den Elternteil, der das Sorgerecht ausübt, nicht von der Zustimmung des anderen Ehegatten abhängt. Die Entscheidung führt jedoch weiter aus, dass der Anspruch abzuweisen war, weil sich in der Akte kein Dokument befand, das belegte, dass die Zustimmung des Vaters für das Einreisevisum erforderlich war. Aus dem ersten Satz allein lässt sich daher keine unbegrenzte Befugnis für alle Verfahren im Ausland ableiten. [4]
In seiner Entscheidung vom 4. Juli 2024, E.2024/3491, K.2024/5336, wurde der Antrag der das Sorgerecht ausübenden Mutter auf Reise nach Rumänien unter anderen konkreten Umständen beurteilt. Die Entscheidung, die anerkannte, dass die Mutter ein rechtliches Interesse an einer richterlichen Entscheidung hatte, nachdem die ausländische Behörde eine Zustimmung verlangt hatte und der Vater sie verweigerte, wurde bestätigt. Diese Entscheidung zeigt, dass unter den erforderlichen Umständen eine gerichtliche Lösung möglich sein kann; sie bedeutet nicht, dass jeder Aufenthaltsantrag in Türkiye mit demselben Ergebnis angenommen wird. [5]
Wie werden ausländische Scheidungs- und Sorgerechtsentscheidungen in Türkiye verwendet?
Das Vorhandensein einer ausländischen Scheidungsentscheidung und die Wirkung ihrer sorgerechtlichen Bestimmungen in Türkiye sind zwei verschiedene Fragen. Eine notariell beglaubigte Übersetzung eines Dokuments zeigt nicht, dass alle seine Bestimmungen in Türkiye vollstreckt werden können. Ebenso bedeutet der Eintrag der Scheidung im Personenstandsregister nicht, dass die Bestimmungen zum Sorgerecht, zum persönlichen Umgang oder zum Unterhalt insgesamt anwendbar geworden sind. [6, m.1/2, 50–59] [7, m.27/A]
Zunächst sind die völkerrechtlichen Übereinkommen zu prüfen
Für Türkiye gilt das Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996, das am 1. Februar 2017 in Kraft getreten ist und für Kinderschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich besondere Regeln enthält. Ausgangspunkt ist die Zuständigkeit der Behörden des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes. Das Übereinkommen unterscheidet zwischen der automatischen Anerkennung von Maßnahmen eines Vertragsstaats und dem Vollstreckungsverfahren, das für eine zwangsweise Durchsetzung erforderlich sein kann. Daher ist es nicht zutreffend, dass jede ausländische Sorgerechtsentscheidung ein neues Anerkennungsverfahren nach dem Gesetz über das internationale Privat- und Verfahrensrecht (MÖHUK) erfordert. Zu prüfen sind das Inkrafttreten im Verhältnis zu den betroffenen Staaten sowie Datum und Umfang der Entscheidung. [8, m.5, 23–28, 53] [9]
Das Übereinkommen ist keine Regelung, die eine Aufenthalts- oder Einwanderungserlaubnis erteilt; Entscheidungen über Einwanderung und Asyl fallen nicht in seinen Anwendungsbereich. Für Abstammung, Adoption, Unterhalt und einige andere Fragen gelten gesonderte Regeln. Der in der Fachliteratur hervorgehobene Vorrang des Übereinkommens macht nicht alle familienrechtlichen Streitigkeiten zu einem einzigen Verfahren. [8, m.4] [10]
Anerkennung, Vollstreckung und Personenstandseintrag müssen getrennt werden
Ist kein anwendbares besonderes Übereinkommen vorhanden oder fällt der Antrag nicht in dessen Anwendungsbereich, werden die Vorschriften des Gesetzes über das internationale Privat- und Verfahrensrecht (MÖHUK) geprüft. Die Wirkung der Rechtskraft einer ausländischen Entscheidung zu nutzen und die Entscheidung zu vollstrecken, sind unterschiedliche Ergebnisse. Außerdem betrifft der verwaltungsrechtliche Eintragungsweg nach Artikel 27/A des Gesetzes Nr. 5490 über das Personenstandswesen die dort aufgezählten Entscheidungen zum Personenstand; er ist kein Weg, um Sorgerecht und Unterhalt gemeinsam durchzusetzen. [6] [7]
Die Akte sollte die vollständige Entscheidung zusammen mit den erforderlichen Nachweisen der Rechtskraft oder Vollstreckbarkeit, etwaigen späteren Änderungen, der entsprechenden Beglaubigung und einer türkischen Übersetzung enthalten. Eine einzelne Seite, die nur das Scheidungsergebnis zeigt, erklärt möglicherweise nicht, wer über den Aufenthaltsort des Kindes entscheidet. Außerdem ist zu prüfen, ob die Sorgerechtsentscheidung eine Beschränkung der Ausreise oder des Umzugs enthält.
Was leistet eine Apostille?
Eine Apostille dient dazu, Unterschrift, Amtseigenschaft und Siegel eines ausländischen amtlichen Dokuments zu bestätigen. Sie ändert das Sorgerecht nicht, macht den Inhalt des Dokuments nicht rechtmäßig und ersetzt gegebenenfalls nicht die Anerkennung oder Vollstreckung. Findet das Apostille-Übereinkommen keine Anwendung, ist die passende Beglaubigungskette zu prüfen. Auch für ein bestimmtes Dokument oder aufgrund eines Übereinkommens kann eine Befreiung von der Beglaubigung bestehen; beispielsweise ist für Unterlagen, die im Rahmen des Übereinkommens von 1996 übermittelt werden, Artikel 43 zu beachten. Es kann nicht angenommen werden, dass jedes Dokument, das einer Aufenthaltsakte beigefügt wird, unter diese Befreiung fällt. [2] [8, m.43] [11]
Hindert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einen internationalen Rückführungsantrag für das Kind?
Nein. Eine Aufenthaltserlaubnis beseitigt nicht den Vorwurf, das Kind sei unter Verletzung des Sorgerechts eines anderen Staates nach Türkiye gebracht worden oder werde in Türkiye widerrechtlich zurückgehalten. Das Haager Übereinkommen von 1980 regelt die Rückführung von Kindern unter sechzehn Jahren in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind. In Türkiye wird seine Anwendung zusammen mit dem Gesetz Nr. 5717 über die rechtlichen Aspekte und den Umfang der internationalen Kindesentführung geprüft. [12] [13]
Das Problem besteht nicht nur darin, dass ein Kind heimlich weggebracht wurde. Kommt ein rechtmäßig für einen Urlaub eingereistes Kind am vereinbarten Rückkehrdatum nicht zurück, kann ebenfalls eine Auseinandersetzung über das widerrechtliche Zurückhalten entstehen. Bei der Prüfung sind das vor dem Verbringen oder Zurückhalten nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts bestehende Sorgerecht und die tatsächliche Ausübung dieser Rechte wichtig. Es genügt nicht, dass zwei Staaten in der Liste der Vertragsparteien stehen; geprüft wird auch, ob das Übereinkommen zwischen ihnen anwendbar ist. [12, m.3–5, 38]
Der Schulbesuch des Kindes in Türkiye oder die Ausstellung einer Aufenthaltskarte begründet nicht automatisch ein Hindernis für die Rückführung. Auch die Argumentation mit einer einjährigen Frist und der Eingewöhnung in ein neues Umfeld hängt von den besonderen Voraussetzungen des Übereinkommens ab. Ausnahmen wie eine schwerwiegende Gefahr für das Kind und die Meinung des Kindes werden anhand konkreter Beweise geprüft; sie stellen keine allgemeine Regel dar, dass ein eingelebtes Kind nicht zurückgeführt werden kann. Das Rückführungsverfahren und der endgültige Sorgerechtsstreit sind außerdem nicht dasselbe. [12, m.12–13, 16, 19]
In Türkiye nimmt die Zentrale Behörde die Aufgaben der Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und EU-Angelegenheiten des Justizministeriums wahr. Entsteht ein solcher Streit, sind die Aufenthaltsakte und die Rückführungsakte gemeinsam zu beurteilen; widersprüchliche Angaben in verschiedenen Anträgen sind zu vermeiden. [13] [14]
Wie wird der Antrag für ein Kind aus früherer Ehe Schritt für Schritt geführt?
1. Staatsangehörigkeit und derzeitige rechtliche Lage des Kindes feststellen
Zuerst werden die Staatsangehörigkeit, das Alter, der Reisepass, das derzeitige Aufenthaltsland, die rechtmäßige Aufenthaltsdauer in Türkiye und die Abstammungsnachweise des Kindes geprüft. Ist das Kind bereits türkischer Staatsangehöriger, sind statt des Weges über eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Kinder die Melde- und Staatsangehörigkeitsunterlagen zu prüfen. Auch die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit ist von Beginn an zu klären. [15, m.7] Zu diesem Thema kann auch der Beitrag Ehepartner und Kind mit türkischer Staatsangehörigkeit: Wie wirken sie sich auf eine Abschiebung aus? hilfreich sein.
2. Sorgerechts-, Niederlassungs- und Kontaktakte vervollständigen
Aktuelle Abschriften der Scheidungs- und Sorgerechtsentscheidungen werden beschafft. Gemeinsames Sorgerecht, persönlicher Umgang sowie etwaige Beschränkungen von Reisen oder Umzügen werden ermittelt. Ist eine Zustimmung erforderlich, wird sie so vorbereitet, dass sie den Niederlassungsplan in Türkiye abdeckt. Wird ein gerichtlicher Antrag benötigt, ist dieser Schritt vor Flug- und Schulterminen zu planen. Die bloße telefonische Zustimmung des anderen Elternteils genügt möglicherweise nicht dem in der amtlichen Akte geforderten Nachweis.
3. Sponsor und richtige Aufenthaltsart wählen
Familienbeziehung und Voraussetzungen für den Sponsor des neuen Ehegatten werden mit denen des leiblichen Elternteils verglichen. Fällt das Kind nicht unter die Familienaufenthaltserlaubnis, wird ein anderer tatsächlich geeigneter Weg geprüft, etwa eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende. Eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis kann unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls in Betracht kommen; dieser Ausnahmeweg macht jedoch fehlende Sorgerechtsunterlagen nicht unbedeutend und ist auch keine Option, die eine Erlaubnis garantiert. [1, m.34–38, 46]
4. Ausländische Unterlagen und den Lebensplan in Türkiye vorbereiten
Abweichungen bei Dokumentbezeichnungen, Geburtsdaten, Passnummern und Familiennamen werden abgeglichen. Hat sich der Familienname nach der Scheidung geändert, werden die Geburtsurkunde und die Nachweise dieser Änderung der Akte beigefügt. Beglaubigung und Übersetzung erfolgen entsprechend dem Verfahren, für das das jeweilige Dokument verwendet wird. Wohnung, Haushaltszusammensetzung, Einkommen und Krankenversicherungsschutz werden auch für das Kind belegt.
5. Den amtlichen e-İkamet-Antrag erstellen
Bei Anträgen, die innerhalb Türkiyes gestellt werden, ist der amtliche Weg das e-İkamet-System. Für das Kind wird ein eigener Antrag angelegt, und der Aufenthaltszweck wird richtig ausgewählt. Das Antragsformular wird in einer Weise unterschrieben, die der gesetzlichen Vertretungsbefugnis entspricht. Der Termin, die Art des Antrags und die für die Provinz erteilten Anweisungen zur Einreichung der Unterlagen sind zu beachten. Die Anlage eines Datensatzes im System ist nicht dasselbe wie die vollständige Einreichung des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen.
Der erste Antrag ist vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts zu planen. Die Verlängerung erfolgt ab sechzig Tagen vor dem Ende der bestehenden Erlaubnis und jedenfalls vor deren Ablauf. Die Terminvergabe selbst ist über den amtlichen e-İkamet-Kanal kostenfrei; dies bedeutet jedoch nicht, dass Gebühren, Kartenkosten, Übersetzungen oder Notariatskosten kostenfrei sind. [1, m.24] [2]
6. Termin, Mängelmitteilung und Zustellungen verfolgen
Das Kind und der Sponsor müssen anwesend sein, die Originalunterlagen sind vorzulegen, und die Terminanweisungen zum Vertreter sind zu befolgen. Das Präsidium für Migrationsverwaltung kann weitere Unterlagen anfordern. Das Gesetz sieht vor, dass Anträge spätestens innerhalb von neunzig Tagen abgeschlossen werden; entscheidend sind jedoch der Prozess der Nachreichung fehlender Unterlagen und der Beginn der Prüfung. Ein fester Ergebnistermin lässt sich nicht allein aus dem Datum der Erstellung des Online-Formulars ableiten. Die Rechte, die der Antragsbeleg gewährt, sind zudem zu prüfen; ein Antragsbeleg darf nicht mit einem Reisedokument verwechselt werden, das unbeschränkte Ein- und Ausreise erlaubt. [1, m.21] [2]
7. Nach der Karte Wohnsitz-, Schul- und Gesundheitsangelegenheiten erledigen
Die Identitätsangaben auf der Karte werden kontrolliert. Nach der amtlichen Unterlagenliste ist bei Erstanträgen innerhalb von zwanzig Werktagen nach der Genehmigung der Erlaubnis eine Wohnsitzmeldung vorzunehmen; bei Verlängerungen und Wechseln wird außerdem die bestehende Wohnsitzmeldung verlangt. Die Wohnsitzmeldung ist ein von der Aufenthaltserlaubnis getrenntes Verfahren. Schulanmeldung, Gleichwertigkeitsanerkennung und die tatsächliche Verfügbarkeit des Krankenversicherungsschutzes werden anschließend bestätigt. [2]
Welche Unterlagen sind für das Kind vorzubereiten?
Die folgende Liste dient der Strukturierung der Akte. Maßgeblich sind zudem die persönliche e-İkamet-Liste und die für den Einzelfall erteilte Terminanweisung; die Provinzdirektion kann je nach den Umständen des Falls weitere Unterlagen verlangen.
| Unterlagengruppe | Vorzubereitende Hauptnachweise |
|---|---|
| Identität des Kindes | Reisepass oder gleichwertiges Dokument, Kopien der relevanten Seiten, gegebenenfalls ein Visum und eine beglaubigte Geburtsurkunde mit den Eltern |
| Antrag | Unterschriebenes Formular, aktuelle biometrische Fotos, Nachweise über Gebühren und Dokumentenkosten; die Grundlage einer gültigen Befreiung, sofern vorhanden |
| Familienbeziehung | Heiratsurkunde, Nachweise über die Beendigung der früheren Ehe, die Verbindung zwischen dem neuen Ehegatten und dem Elternteil des Kindes |
| Sorgerecht und Zustimmung | Aktuelle Sorgerechtsentscheidung; gegebenenfalls Zustimmung, gerichtliche Entscheidung oder Nachweis über Tod, Verschollenheit oder Alleinerziehung |
| Sponsor | Identitäts- und passender Statusnachweis, Einkommen, Krankenversicherungsschutz, Strafregisterauszug, Adresse und Wohnungsnachweise |
| Ausländische Dokumente | Apostille oder Beglaubigung entsprechend dem Dokument, Grundlage einer etwaigen Befreiung, erforderliche beglaubigte türkische Übersetzung |
| Besondere Situation | Nachweise der Abhängigkeit eines volljährigen unterhaltsbedürftigen Kindes; Vollmacht bei Vertretung; Zusätze für Verlängerung oder Wechsel |
Die geprüfte aktuelle Liste der Unterlagen für die Familienaufenthaltserlaubnis nennt für den Antragsteller zwei biometrische Fotos und für den Sponsor ein Foto. Vier Fotos, wie sie in älteren Online-Beiträgen genannt werden, oder eine feste Gebührenangabe dürfen nicht anstelle der aktuellen Antragsliste verwendet werden. Bei Verlängerungs- und Wechselanträgen steht außerdem die UETS-Adressbescheinigung auf der Liste; Vertretung des Kindes im Verfahren und elektronische Zustellungsnachweise sind zusammen mit der auf den Einzelfall bezogenen Antragsanweisung zu prüfen. [2]
Die häufigsten Ursachen für Zeitverlust bei der Vorbereitung der Unterlagen sind: nur eine Zusammenfassung der Entscheidung vorzulegen; den Familiennamen des Kindes nicht mit einem Elternteil zu verbinden; eine alte Zustimmungserklärung für einen anderen Zweck zu verwenden; und nicht zu prüfen, ob das Kind tatsächlich vom Krankenversicherungsschutz des Sponsors erfasst ist.
Wie werden Schule, Gesundheit und der Alltag des Kindes organisiert?
Kann ein Kind mit Familienaufenthaltserlaubnis die Schule besuchen?
Die Familienaufenthaltserlaubnis gewährt bis zum achtzehnten Lebensjahr das Recht auf Grund- und Sekundarschulbildung, ohne dass eine gesonderte Aufenthaltserlaubnis für Studierende erforderlich ist. Die Identitäts-, Adress-, Vorbildungs- und gegebenenfalls Gleichwertigkeitsverfahren für die Schulanmeldung werden jedoch gesondert durchgeführt. Die Aufenthaltskarte allein ist keine Entscheidung, die das Kind einer bestimmten Schule oder Klasse zuweist. [1, m.34/4]
Für ausländische Zeugnisse, Leistungsübersichten und Studiennachweise ist das e-Gleichwertigkeitsverfahren des Ministeriums für Nationale Bildung zu prüfen. Bei Kindern unter achtzehn Jahren erfolgen die Verfahren über einen Elternteil oder den gesetzlichen Vertreter. Weicht der Familienname der Mutter oder des Vaters vom Namen des Kindes ab, ist die Geburts- oder Personenstandsurkunde, die die Verbindung belegt, von Bedeutung. In den Erklärungen des Ministeriums für Nationale Bildung ist außerdem für eine Schülerin oder einen Schüler, der während des Schuljahres ohne Studiennachweis ankommt, ein Weg zur vorläufigen Teilnahme auf Grundlage der Erklärung der Eltern vorgesehen, wobei die Unterlagen innerhalb von drei Monaten nachzureichen sind; damit der Schüler nicht vom Unterricht ausgeschlossen bleibt. Diese Möglichkeit darf nicht als allgemeine Befreiung von allen Voraussetzungen für Aufenthalt oder Schulaufnahme verstanden werden. [16]
Welche Punkte sind bei Krankenversicherung und medizinischen Maßnahmen zu beachten?
In der Familienaufenthaltserlaubnis wird ein Krankenversicherungsschutz beurteilt, der alle Familienmitglieder umfasst. Dass der Sponsor versichert ist, bedeutet nicht, dass ein Kind aus einer früheren Ehe automatisch im System Gesundheitsleistungen erhält. Unter den Wegen über die Sozialversicherungsanstalt SGK, ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen oder eine geeignete private Versicherung ist der zur Akte passende Weg zu bestimmen; der Versicherungsschutz des Kindes ist mit konkreten Nachweisen zu belegen. Dass sowohl eine private Police als auch ein SGK-Nachweis in jedem Fall zwingend erforderlich sind, trifft nicht zu. [1, m.35] [2]
Vor der Niederlassung sind Impf- und Behandlungsnachweise, regelmäßige Medikamente sowie gegebenenfalls Bedarf an Sonderpädagogik oder Rehabilitation vorzubereiten. In Gesundheitseinrichtungen ist zu erklären, wer der gesetzliche Vertreter ist. Dass der neue Ehegatte im Haushalt die Betreuung übernimmt, bedeutet nicht, dass er oder sie allein als Elternteil in jede medizinische Maßnahme einwilligen darf.
Wie wird die Privatsphäre des Kindes geschützt?
Die für einen Antrag erforderlichen Geburts-, Gesundheits- und Sorgerechtsunterlagen können sensible Familiendaten enthalten. Der Umfang, der für Schule, Gesundheitseinrichtung und Migrationsakte erforderlich ist, ist festzulegen; unnötige Einzelheiten aus der Scheidungsakte sollten nicht an unbeteiligte Personen weitergegeben werden. Unterlagen sind über einen sicheren Kanal zu übermitteln; Name und Bild des Kindes dürfen nicht in öffentlich zugänglichen Musterakten verwendet werden. Bei der Anhörung des Kindes darf der Streit zwischen den Eltern nicht auf das Kind abgewälzt werden.
Wie ist die rechtliche Stellung des neuen Ehegatten, des anderen Elternteils und des Kindes?
Wird der neue Ehegatte automatisch Elternteil oder Vormund?
Nein. Die Ehe verschafft dem neuen Ehegatten nicht von selbst das Sorgerecht für das Kind. Artikel 338 des Türkischen Zivilgesetzbuchs regelt, dass Ehegatten minderjährigen Stieffindern Fürsorge und Interesse entgegenbringen, den sorgeberechtigten Ehegatten unterstützen und das Kind, soweit die Umstände es erfordern, vertreten. Diese Vorschrift ist keine unbegrenzte Vollmacht für alle amtlichen Verfahren. [3, m.338]
Sponsor für eine Aufenthaltserlaubnis zu sein, ist nicht dasselbe wie Elternteil im Familienrecht zu sein. Die Befugnis, das Kind täglich von der Schule abzuholen, eine Vollmacht für Behördenanträge, Betreuung und Adoption sind ebenfalls eigenständige Rechtsinstitute. Eine unzutreffende Erklärung der Elternschaft darf nicht abgegeben werden, um das Aufenthaltsverfahren zu erleichtern.
Beendet eine neue Ehe das Sorgerecht oder den Unterhalt?
Nach türkischem Recht genügt eine neue Ehe allein nicht, um das Sorgerecht zu entziehen. Erfordert das Kindeswohl es, kann die bestehende Regelung erneut geprüft werden. Die Pflicht des anderen Elternteils, sich an Unterhalts- und Erziehungskosten des Kindes zu beteiligen, entfällt auch nicht allein durch eine neue Ehe. Dauert die Ausbildung nach Volljährigkeit fort, kann die Unterhaltspflicht je nach den Umständen weiterbestehen. [3, m.182–183, 327–328, 349]
Der Betrag der bestehenden Unterhaltsentscheidung, ihre Währung, das Zahlungskonto und ihre Vollstreckung im Ausland sind gesondert zu planen. Für die Beitreibung einer ausländischen Unterhaltsentscheidung in Türkiye oder die Vollstreckung einer türkischen Entscheidung in einem anderen Land sind die einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkommen und das Anerkennungs- und Vollstreckungsregime gesondert zu prüfen. Die Anerkennung einer Sorgerechtsentscheidung bedeutet nicht, dass der Unterhaltsteil auf demselben Weg beigetrieben wird.
Wie kann der Kontakt mit dem anderen Elternteil aufrechterhalten werden?
Im Niederlassungsplan sind Schulferien, persönliche Treffen, Videokontakt, die Übergabe des Kindes und die Reisekosten konkret festzulegen. Videokontakt ist nicht in jedem Fall ein vollwertiger Ersatz für den persönlichen Umgang. Passt die bestehende Entscheidung nicht zur neuen Lebenssituation, kann es erforderlich sein, bei der zuständigen Stelle eine Neuregelung zu beantragen. [3, m.183, 323–324]
Ausbleibende Unterhaltszahlungen berechtigen nicht dazu, den persönlichen Umgang einseitig auszusetzen; ebenso rechtfertigt die Verhinderung des Umgangs nicht die willkürliche Einstellung des Unterhalts. Bestehen jedoch Gewalt, Missbrauch oder eine ernsthafte Gefahr für die Sicherheit des Kindes, ist ein geeigneter Schutzantrag zu stellen, und die zuständige Stelle hat die Umgangsregelung zu prüfen. Entspricht es dem Kindeswohl, können Beschränkungen in Betracht kommen; das Ergebnis steht nicht von vornherein fest.
Erwirbt das Kind die türkische Staatsangehörigkeit, den Familiennamen des neuen Ehegatten oder Erbrechte?
Macht die Ehe eines Elternteils mit einer türkischen Staatsangehörigen oder einem türkischen Staatsangehörigen das Kind zum Türken?
Nein. Die Ehe verschafft auch einem ausländischen Ehegatten nicht unmittelbar die türkische Staatsangehörigkeit; ein Ehegatte, der die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt, kann einen Antrag stellen. Ein Kind aus einer früheren Ehe wird durch eine neue Ehe oder eine Aufenthaltskarte nicht automatisch Staatsbürger. [15, m.16]
Erwirbt dagegen der eigene Vater oder die eigene Mutter des Kindes die türkische Staatsangehörigkeit durch Entscheidung der zuständigen Behörde, kann nach Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5901 ein gemeinsames Verfahren für das Kind in Betracht kommen. Sorgerecht und die Zustimmung des anderen Ehegatten sind wichtig; wird die Zustimmung verweigert, ist der gesetzlich vorgesehene Weg einer gerichtlichen Entscheidung zu prüfen. Dies ist nicht dieselbe Prüfung wie die Zustimmung zur Aufenthaltserlaubnis. Die Möglichkeit, dass das Kind bereits von einem türkischen Vater oder einer türkischen Mutter geboren wurde, ist außerdem gesondert nach Artikel 7 zu behandeln. [15, m.7, 20]
Ist für den Familiennamen und die Adoption ein gesondertes Verfahren erforderlich?
Eine neue Ehe ändert den Familiennamen des Kindes nicht automatisch. Familienname, Abstammung, Adoption und das anwendbare Recht werden gesondert geprüft. Dass das Kind einen anderen Familiennamen trägt als die Mutter, steht einer Familienaufenthaltserlaubnis für sich genommen nicht entgegen; die Familienbeziehung muss durch Dokumente nachgewiesen werden. Erscheint dieselbe Person in Identitäts- und Schulunterlagen unter verschiedenen Namen, sind Berichtigungs- oder Verbindungsnachweise vorzubereiten. [6, m.16–18] [16]
Die Adoption durch einen Stiefelternteil ist dagegen ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen und gerichtlicher Prüfung. Sie ist keine zwingende Vorbedingung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Die staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen der Adoption werden außerdem gesondert nach Artikel 17 des Gesetzes Nr. 5901 geprüft. [3, m.305 f.] [15, m.17]
Sind die Erbrechte eines Kindes aus einer früheren Ehe betroffen?
Findet das türkische Erbrecht Anwendung, beseitigt die Wiederverheiratung eines Elternteils nicht die Abstammung des Kindes von diesem Elternteil und das daraus folgende gesetzliche Erbrecht. Zwischen dem Kind und dem neuen Ehegatten entsteht ein gesetzliches Erbrecht nicht allein durch die Ehe; Adoption und Verfügungen von Todes wegen werden gesondert beurteilt. Bei Auslandsbezug sind außerdem das auf den Nachlass anwendbare Recht und die besondere Regel für Grundstücke in Türkiye zu berücksichtigen. [3, m.495, 500] [6, m.20]
Was geschieht mit achtzehn, bei Scheidung, Tod oder Ablehnung des Antrags?
Welche Möglichkeiten bestehen, wenn das Kind achtzehn wird?
Personen, die mindestens drei Jahre auf Grundlage einer Familienaufenthaltserlaubnis in Türkiye gelebt haben, können nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres, wenn sie es beantragen, zu einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis wechseln. Für ein Kind ohne dreijährige Erlaubnisvorgeschichte gilt dieser besondere Weg nicht automatisch. Der Status als Studierender, ein anderer geeigneter Aufenthaltsgrund oder der Verbleib als unterhaltsbedürftiges ausländisches Kind werden gesondert geprüft. Allein die wirtschaftliche Unterstützung durch den Vater oder die Mutter führt nicht in jedem Fall dazu, dass das volljährige Kind als unterhaltsberechtigt behandelt wird; Nachweise der Abhängigkeit sind wichtig. [1, m.34/1-c, 34/5, 38]
Geburtstag, Ende der Erlaubnis, Gültigkeit des Reisepasses und Schulkalender sind gemeinsam zu betrachten. Wird der Altersübergang erst in letzter Minute bemerkt, bleibt unter Umständen keine Zeit für die Vorbereitung der Unterlagen und des Antrags.
Was geschieht mit der Erlaubnis, wenn die neue Ehe endet oder der Sponsor stirbt?
Maßgeblich ist, auf welchem Sponsor und welcher Familienbeziehung die Erlaubnis des Kindes beruht. Die Scheidung von dem neuen Ehegatten kann eine erneute Prüfung der Akte für das Kind erforderlich machen. Die Bestimmung des Gesetzes über den Wechsel zu einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis für einen Ausländer, der mit einem türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist, nach einer Scheidung darf nicht ungeprüft mit allen Voraussetzungen auf das Kind übertragen werden. Die Fortführung über den eigenen Elternteil des Kindes oder eine andere geeignete Erlaubnisart wird gesondert geprüft. [1, m.34–36]
Stirbt der Sponsor, können Personen, die auf Grundlage einer Familienaufenthaltserlaubnis bei diesem verbleiben, ohne Mindestaufenthaltsdauer eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis erhalten. Das bedeutet nicht, dass sich die Karte ohne den erforderlichen Antrag automatisch in eine neue Erlaubnisart umwandelt. Veränderungen sind rechtzeitig mitzuteilen, und für die betroffene Person ist der passende Übergangsweg zu bestimmen. [1, m.34/7]
Wie kann gegen eine Ablehnung, Aufhebung oder Nichtverlängerung vorgegangen werden?
Zunächst sind die begründete Entscheidung und das Datum der Zustellung zu beschaffen; zu ermitteln ist, auf welchen Grund sie sich stützt: eine fehlende Unterlage, die Voraussetzungen des Sponsors, die Familienbeziehung, ein Einreiseverbot oder ein anderer Grund. Artikel 25 des YUKK verlangt die Berücksichtigung der familiären Bindungen in Türkiye, der Aufenthaltsdauer, der Lage im Herkunftsstaat und des Kindeswohls. Wichtig ist, die bezogenen Daten zum Kind mit konkreten Unterlagen in die Akte einzubringen. [1, m.25, 36] Zum Verfahren und zu den Unterlagen kann außerdem der Beitrag Einspruch gegen eine Abschiebungsentscheidung: Zustellung, siebentägige Klagefrist und Aussetzung des Vollzugs herangezogen werden.
Bei einer Anfechtungsklage gegen eine Verwaltungsentscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis beträgt die allgemeine Klagefrist, soweit keine besondere Frist vorgesehen ist, sechzig Tage ab dem Tag nach der schriftlichen Bekanntgabe. Die Wirkung von Verwaltungsanträgen auf die Frist ist gesondert zu berechnen. Die Klageerhebung allein hemmt weder die Vollziehung der Entscheidung noch verschafft sie ein neues automatisches Aufenthaltsrecht. Liegen die Voraussetzungen vor, ist ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs zu stellen. [17, m.7–8, 11, 27]
Ist außerdem eine Abschiebungs- oder Einreiseverbotsentscheidung ergangen, sind deren Rechtsschutzwege und Fristen gesondert zu prüfen. Die sechzigtägige Klagefrist für eine Aufenthaltserlaubnis auf eine andere Entscheidung zu übertragen, kann zu einem Rechtsverlust führen. Zur Unterscheidung in diesem Punkt kann auch unser Leitfaden zur Abschiebungsentscheidung herangezogen werden. Siehe außerdem Einreiseverbot nach Türkiye bei Visums- und Aufenthaltsverstößen: Dauer, Zahlung und Antragswege.
Drei in der Praxis besonders häufige Konstellationen
Neuer türkischer Ehegatte als Sponsor: Der ausländische Vater oder die ausländische Mutter des Kindes hat einen türkischen Staatsangehörigen geheiratet. Geprüft wird, ob der neue Ehegatte als Sponsor auftreten kann; die Familienbeziehung zum Kind, das Sorgerecht und die Rechte des anderen Elternteils werden belegt. Dass der neue Ehegatte als Sponsor auftritt, bedeutet nicht, dass er oder sie Vormund des Kindes ist.
Alleiniges Sorgerecht besteht, der andere Elternteil stimmt nicht zu: Auch wenn die Entscheidung das alleinige Sorgerecht regelt, sind die Niederlassungsvorschriften des ausländischen Staates und die in Türkiye verlangten Unterlagen zu prüfen. Ein Antrag bei Gericht wird nach dem konkreten Bedarf beurteilt. Das Kind zuerst zu bringen und alle Probleme danach lösen zu wollen, kann Rückführungs- und Antragsstreitigkeiten verschärfen.
Das Kind wird bald achtzehn: Die verbleibende Dauer der bestehenden Familienerlaubnis und die bisher auf Grundlage der Familienerlaubnis in Türkiye verbrachte Zeit werden ermittelt. Ausbildungs- und etwaige Abhängigkeitsnachweise werden vorbereitet. Ein geeigneter neuer Status wird geplant, bevor die Erlaubnis abläuft. Eine neue Karte des Vaters oder der Mutter löst den Altersübergang des Kindes nicht von selbst.
Diese Beispiele sind hypothetisch; sie zeigen weder das Ergebnis eines Falls noch die Entscheidung einer bestimmten ausländischen Behörde.
Fazit
Ein Kind aus einer früheren Ehe in Türkiye niederzulassen, ist nicht allein eine Frage der Erlangung einer Aufenthaltskarte. Die richtige Reihenfolge lautet: Staatsangehörigkeit und Familienbeziehung klären; Sorgerecht und Niederlassungsbefugnis klarstellen; die erforderliche Zustimmung oder gerichtlichen Schritte abschließen; den passenden Aufenthaltsantrag stellen und die Organisation von Schule und Gesundheit aufbauen. Das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil und bevorstehende Altersübergänge sind Teil dieses Plans.
Die seit 1999 tätige Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş kann für eine gemeinsame Beurteilung der Aufenthaltsakte des Kindes, ausländischer Entscheidungen und familienrechtlicher Verfahren kontaktiert werden. Die Kanzlei bietet rechtliche Kommunikation auf Türkisch, Englisch, Russisch und Deutsch an. Eine erste Prüfung, die Staatsangehörigkeit, Alter, Aufenthaltsland des Kindes und die bestehende Sorgerechtsentscheidung klärt, hilft, den Weg zu bestimmen. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; er ersetzt keine rechtliche Beurteilung eines konkreten Falls.
Verwandte Beiträge: Niederlassung im Ausland mit einem Kind nach Umzug des Sorgerechtsinhabers; Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung in Türkiye; Internationale Kindesentführung und Rückführung des Kindes; Abschiebungsentscheidung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein neuer türkischer Ehegatte für ein Kind aus einer früheren Ehe Sponsor sein?
Ja. Das Gesetz erfasst das minderjährige ausländische Kind des Ehegatten aus einer früheren Ehe in der Familienaufenthaltserlaubnis. Familienbeziehung, Voraussetzungen für den Sponsor, Sorgerecht und die erforderlichen Zustimmungsunterlagen werden gemeinsam geprüft. Eine Adoption ist nicht zwingend. [1, m.34–35]
Wenn ich allein das Sorgerecht habe, ist die Zustimmung des anderen Elternteils dann nie erforderlich?
Nicht in jedem Fall. Gemeinsames Sorgerecht, Umgangsrechte und die Anforderungen der amtlichen Unterlagenliste sind jeweils zu prüfen. Selbst bei einer Entscheidung über das alleinige Sorgerecht kann die Anforderung von Unterlagen zum Umgangsrecht des anderen Elternteils entstehen. [2]
Welches Gericht ist anzurufen, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?
Das hängt von der Art des Antrags, dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes, der bestehenden Entscheidung und den anwendbaren Übereinkommen ab. Eine Klage in Türkiye ist nicht in jeder Akte automatisch angemessen. Der notwendige gerichtliche Weg wird gewählt, nachdem Zuständigkeit und rechtliches Interesse geprüft wurden. [5] [8]
Reicht eine für einen Urlaub erteilte Zustimmung aus, um in Türkiye zu leben?
Das hängt vom Umfang der Erklärung ab. Eine Erlaubnis für eine Reise von festgelegter Dauer muss nicht die Zustimmung zu einer dauerhaften Niederlassung oder einem Aufenthaltsantrag bedeuten. Der von der zuständigen Behörde verlangte Umfang und die rechtliche Wirkung des Dokuments sind zu prüfen. [2]
Ist die Zustimmung erforderlich, wenn der andere Elternteil verstorben ist?
Der Tod wird durch ein beglaubigtes Dokument nachgewiesen; ein bestehendes Sorgerecht oder eine Vertretungsbefugnis wird gesondert geprüft. Die amtliche Antragsliste verlangt für den Tod eines Elternteils eine beglaubigte Sterbeurkunde. [2]
Wird der Antrag abgelehnt, wenn der Familienname des Kindes von dem der Mutter oder des Vaters abweicht?
Ein abweichender Familienname zeigt für sich genommen nicht, dass keine Familienbeziehung besteht. Die Verbindung ist durch Geburtsurkunde, Personenstandsregister und gegebenenfalls Nachweise einer Namens- oder Familiennamensänderung herzustellen. Dieselbe Frage ist auch bei Gleichwertigkeitsverfahren für Schulen wichtig. [2] [16]
Genügt eine Apostille auf einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung?
Nicht in jedem Fall. Eine Apostille bestätigt den amtlichen Charakter des Dokuments. Für die Wirkung der Entscheidung in Türkiye werden das anwendbare Übereinkommen sowie die Voraussetzungen der Anerkennung oder Vollstreckbarkeit gesondert geprüft. [6] [8] [11]
Kann die Rückführung eines Kindes, das eine Aufenthaltserlaubnis erhalten hat, in ein anderes Land verlangt werden?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Aufenthaltserlaubnis beseitigt nicht automatisch den Vorwurf einer widerrechtlichen Verbringung oder Zurückhaltung nach dem Haager Übereinkommen von 1980. Auch die Einschulung verhindert die Rückführung nicht automatisch. [12] [13]
Braucht ein Kind zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende?
Die Familienaufenthaltserlaubnis gewährt bis zum achtzehnten Lebensjahr das Recht auf Grund- und Sekundarschulbildung ohne gesonderte Studienerlaubnis. Schulanmeldung und Gleichwertigkeitsverfahren werden dennoch durchgeführt. Die Lage mit achtzehn Jahren und auf der Ebene der Hochschulbildung ist gesondert zu beurteilen. [1, m.34, 38]
Kann der neue Ehegatte alle amtlichen Angelegenheiten des Kindes allein erledigen?
Die Stellung als neuer Ehegatte verschafft keine allgemeine Sorgerechts- oder Vormundschaftsbefugnis. Je nach Art des Verfahrens können gesetzliche Vertretung, eine besondere Vollmacht oder eine andere Rechtsgrundlage erforderlich sein. Sponsorschaft und Sorgerecht sind getrennt zu halten. [3, m.338]
Erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn ein Elternteil die türkische Staatsangehörigkeit erwirbt?
Die Akte wird nach Artikel 20 des Gesetzes Nr. 5901 geprüft. Das Sorgerecht für das Kind, die Zustimmung des anderen Ehegatten und gemeinsame Verfahren sind wichtig. Allein die Ehe eines Elternteils mit einem türkischen Staatsangehörigen genügt nicht. [15]
Kann ein Kind, das achtzehn wird, auf der Familienerlaubnis weiter bleiben?
Der Umfang des Status eines minderjährigen Kindes ändert sich. Die Optionen des Status als abhängiges ausländisches Kind, der Wechsel zu einer Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis nach mindestens drei Jahren auf einer Familienerlaubnis oder der Status als Studierender werden je nach Akte beurteilt. Die Planung sollte beginnen, bevor die Erlaubnis abläuft. [1, m.34, 38]
Wenn ich gegen die Ablehnung meines Aufenthaltsantrags klage, verlängert sich mein Aufenthalt in Türkiye automatisch?
Nein. Eine Anfechtungsklage hemmt für sich genommen nicht die Vollziehung der Entscheidung und verschafft auch keine neue Erlaubnis. Zustellung, derzeitiger Status, die Notwendigkeit eines Antrags auf Aussetzung des Vollzugs und ein etwaiges gesondertes Abschiebungsverfahren sind gemeinsam zu prüfen. [17, m.27]
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz, insbesondere Art. 19–27, 34–38 und 46.
- Präsidium für Migrationsverwaltung, Erforderliche Unterlagen für Familienaufenthaltserlaubnis-Anträge, Unterlagen des Antragstellers, des Kindes und des Sponsors; eingesehenes sechsseitiges amtliches PDF in englischer Sprache. Zusätzlich ist die am Tag der Transaktion gültige persönliche Antragsliste zu prüfen.
- Türkisches Zivilgesetzbuch, Gesetz Nr. 4721, insbesondere Art. 182–183, 305 f., 323–339, 346, 349, 495 und 500.
- Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay 2. Hukuk Dairesi), 17. Juni 2015, E.2015/11374, K.2015/12897, Umfang des Sorgerechts.
- Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay 2. Hukuk Dairesi), 4. Juli 2024, E.2024/3491, K.2024/5336, Auslandsverfahren der das Sorgerecht ausübenden Mutter und rechtliches Interesse.
- Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Verfahrensrecht, insbesondere Art. 1/2, 14–20 und 50–59.
- Gesetz Nr. 5490 über das Personenstandswesen, Art. 27/A.
- Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996, HCCH-Volltext, insbesondere Art. 2–5, 7, 23–28, 43 und 53.
- HCCH, Status-Tabelle zum Übereinkommen von 1996, Inkrafttreten für Türkiye: 1. Februar 2017; die Wirksamkeit im Verhältnis zu jedem Staat ist gesondert zu prüfen.
- Faruk Kerem Giray, „Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckung sowie Zusammenarbeit nach dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die elterliche Verantwortung und Schutzmaßnahmen für Kinder und das auf die Vormundschaft über das Kind anzuwendende Recht nach dem Übereinkommen“ (19 Ekim 1996 Tarihli Velâyet Sorumluluğu ve Çocukların Korunmasına Yönelik Tedbirler Yönünden Yetki, Uygulanacak Hukuk, Tanıma ve Tenfiz ve İşbirliği Hakkında Lahey Sözleşmesi Sonrası Çocuğun Vesayetine Uygulanacak Hukuk), Public and Private International Law Bulletin, 40(1), 2020, S. 353–399, DOI: 10.26650/ppil.2020.40.1.0088. Die Angabe betrifft die zusammenfassende und einführende Bewertung, die den Vorrang des Übereinkommens erläutert.
- Haager Apostille-Übereinkommen von 1961, HCCH-Volltext, Art. 2–5; Unterscheidung zwischen Beglaubigung und Befreiung.
- Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, HCCH-Volltext, Art. 3–5, 12–13, 16, 19 und 38.
- Gesetz Nr. 5717 über die rechtlichen Aspekte und den Umfang der internationalen Kindesentführung.
- Justizministerium, Kinderrechtsbüro, Aufgaben der Zentralen Behörde.
- Gesetz Nr. 5901 über die türkische Staatsangehörigkeit, Art. 7, 16–17 und 20.
- Ministerium für Nationale Bildung, Präsidium des Bildungs- und Disziplinarrats, Häufig gestellte Fragen zu Gleichwertigkeitsverfahren, Gleichwertigkeitsantrag, Unterlagen, Abweichungen des Familiennamens und Erklärungen zur vorläufigen Teilnahme.
- Gesetz Nr. 2577 über das Verwaltungsverfahren, Art. 7–8, 11 und 27.