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RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ

Automobil und Mobilität

Rechtliche Unterstützung für Hersteller, Zulieferer, Händler, Servicebetriebe und Mobilitätsunternehmen.

Von Beschaffung und Verkauf über Service, Produktsicherheit und digitale Mobilität bis zu Verträgen, Verbraucherbeziehungen und Streitigkeiten.

Mit Sitz in Antalya · Landesweit in der Türkei

Auf einer Automobilproduktionslinie arbeitet technisches Personal an einem bordeauxroten Fahrzeug mit geöffneter Motorhaube; im Hintergrund die Montagereihe.

VON DER PRODUKTION ZUR NUTZUNG

In jeder Phase eine andere Beziehung, eine andere Verantwortung

Die verspätete Lieferung eines Teils kann den Produktionsplan treffen, das Ende eines Händlervertrags das Verkaufsnetz, ein wiederkehrender Defekt zugleich Fahrzeughalter, Service und Hersteller. Die rechtliche Bewertung beginnt mit der Feststellung der Rolle des Unternehmens in dieser Kette und des konkreten Vorgangs.

Wir behandeln Fahrzeug- und Ersatzteilproduktion, Import, Verkauf und Kundendienst sowie Vermietung, Flottenmanagement, das Laden von Elektrofahrzeugen und digitale Mobilität. Verbraucheranliegen und Handelsstreitigkeiten zwischen Unternehmen bewerten wir jeweils unter ihren eigenen Voraussetzungen.

Hersteller und Zulieferer

Hersteller von Fahrzeugen, Komponenten und Ersatzteilen; Importeure, Technologieanbieter und in den Sektor investierende Unternehmen.

Verkaufs- und Servicenetz

Distributoren, Vertragshändler und unabhängige Händler, Gebrauchtwagenbetriebe, Werkstätten, Vermietungs- und Flottenunternehmen.

Mobilität und Fahrzeugnutzung

Betreiber von Ladenetzen und Ladestationen, digitale Plattformen, Firmenfahrzeugnutzer und Personen, die als Verbraucher handeln.

UNSERE RECHTLICHEN TÄTIGKEITSBEREICHE

Das gesamte Automobilgeschäft gemeinsam betrachten

Je nach Bedarf werden Vertragsvorbereitung, präventive Beratung, Compliance oder die Verfolgung einer bereits entstandenen Streitigkeit geplant. Der Umfang jedes Auftrags wird gesondert festgelegt.

Produktion und Teilebeschaffung

Bestellprogramme, Qualitäts- und Abnahmekriterien, Werkzeugeigentum, Preisänderungen, Lieferverzögerungen und Versorgungsunterbrechungen werden geprüft. Es wird bewertet, wie Kosten für mangelhafte Teile, Produktionsstillstand oder Rückrufe zwischen den Vertragsparteien aufzuteilen sind.

Vertragsrecht

Händler- und Distributorenverhältnisse

Gebiet und Vertriebskanal, Ziele, Prämien, Lagerbestand, Markennutzung und Servicepflichten werden behandelt. Kündigung, im Bestand verbleibende Fahrzeuge und Teile sowie Ansprüche nach Vertragsende werden gesondert geprüft; ein Ausgleichsanspruch (denkleştirme) oder ein Schadensersatzanspruch wird nicht für jeden Händler automatisch angenommen.

Franchise und Vertriebsrecht

Wettbewerb und Verkaufsnetz

Wiederverkaufspreise, Aktionsbedingungen, Online-Verkauf, Kunden- und Gebietsbeschränkungen sowie der Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern werden bewertet. Struktur des Vertriebs- und Servicenetzes, anwendbare Freistellungsvoraussetzungen und die tatsächliche Praxis werden gemeinsam geprüft.

Wettbewerbsrecht

Fahrzeugverkauf und Verbraucher

Bestellung, Handgeld (kapora), Übergabe, Mängelrüge, Rückzahlung des Preises und Ersatzlieferungsverlangen werden behandelt. Die Unterlagen von Neu- und Gebrauchtwagenverkäufen, der Verwendungszweck des Käufers und die Stellung des Verkäufers werden bestimmt; Sachverständigengutachten, Inserate und Verkaufsunterlagen werden gemeinsam bewertet.

Verbraucherrecht

Service, Garantie und Reparatur

Fehlermeldung, Arbeitsauftrag, durchgeführte Arbeit, verwendete Teile und Übergabeprotokolle werden verglichen. Wiederkehrende Defekte, Abrechnung, Umfang der Reparatur und Ersatzteilversorgung werden geprüft. Garantieverhältnis und Ansprüche wegen Mängeln werden nicht miteinander vermischt.

Verbraucherrecht

Produktsicherheit und Rückruf

Bei Sicherheitsbehauptungen zu Fahrzeug, Komponente oder Batterie werden Rückverfolgbarkeit, Meldung und Korrekturverfahren behandelt. Die Rolle von Hersteller, Importeur und Distributor wird zusammen mit technischen Unterlagen, Maßnahmen der zuständigen Behörde, Schadensersatzansprüchen und vertraglichen Haftungen bewertet.

Produktsicherheit und Produkthaftung

Vermietung und Flottenmanagement

Bei lang- oder kurzfristiger Vermietung werden Übergabe und Rückgabe, Schadensprotokoll, Kilometerstand, Wartung, Ersatzfahrzeug und Nutzungsbedingungen geprüft. Kaution, Zusatzentgelt, Versicherung und Regressregelungen werden bewertet; Mietzins sowie Ansprüche wegen Schaden oder Nutzungsausfall werden voneinander getrennt.

Vertragsrecht

Elektrofahrzeuge und Laden

Das Verhältnis zwischen Betreiber des Ladenetzes, zertifiziertem Stationsbetreiber und Standortgeber wird bestimmt. Flächennutzung, Installation, Anschluss, Dienstleistungsentgelt, Zahlung und Beschwerden der Nutzer werden behandelt. Gewerbliche Ladetätigkeit wird von der bloßen Nutzung zum eigenen Bedarf unterschieden.

Energierecht

Vernetzte Fahrzeuge und Daten

Datenverantwortlichkeiten und Übermittlungsbeziehungen bei Fahrzeug-App, Flottenverfolgungssystem, Standort- und Fahrerdaten werden geprüft. Informationspflicht, Verarbeitungsbedingungen, Zugriffsrechte, Aufbewahrung und Löschung werden unter Berücksichtigung der Stellung von Beschäftigten, Mietern und Fahrzeughaltern bewertet.

Schutz personenbezogener Daten und KVKK

Software- und Mobilitätsplattformen

Nutzungsrecht, Lizenz, Abonnement und Wartungspflichten bei Fahrzeugsoftware, Fernupdates und Cloud-Diensten werden festgelegt. Die Rolle der Plattform als Verkäufer, Vermieter oder Vermittler sowie Zahlungsablauf, Dienstunterbrechung und Rechte des geistigen Eigentums werden geprüft.

Software-, SaaS- und Cloud-Verträge

Import und grenzüberschreitende Beschaffung

Liefer- und Zahlungsbedingungen, Zolldokumente, technische Anforderungen des Zielmarkts und die Organisation der Garantie werden gemeinsam behandelt. Anwendbares Recht und Streitbeilegung werden bestimmt; wenn im ausländischen Recht Maßnahmen erforderlich sind, wird die Abstimmung mit einer vor Ort befugten juristischen Fachperson geplant.

Internationales Handels- und Zollrecht

Beschäftigte und Betriebsordnung

Verträge von Produktions-, Verkaufs- und Servicepersonal, Prämiensysteme, Arbeitsordnung, Arbeitsschutzprozesse (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) sowie die rechtliche Verantwortung bei Arbeitsunfällen werden geprüft. Verhältnisse zu Subunternehmern als Arbeitgeber (alt işveren) und selbstständigen Dienstleistern werden nach der tatsächlichen Arbeitsweise bewertet.

Arbeitsrecht

INVESTITION UND BETRIEB

Rechtliche Kontrolle bei Gründung, Übertragung und Änderung der Tätigkeit

Händlereröffnung, Übernahme eines Service- oder Flottenbetriebs und Ladeinvestition haben nicht dieselbe Genehmigungs- und Vertragsstruktur. Geschäftsmodell und bestehende Verpflichtungen werden zu Beginn geklärt.
  1. Vor der Investition

    Gesellschafts- und Beteiligungsstruktur, Nutzung von Betriebsstätte oder Showroom, tätigkeitsspezifische Genehmigungen und Unterlagen, Markenrechte und Investitionsverträge werden geprüft. Im Gebrauchtwagenhandel werden der Berechtigungsnachweis sowie Verkaufs- und Inserierungspflichten gesondert bewertet.

  2. Übertragung und Vertrag

    Bei Anteils- oder Betriebsübertragung werden Lagerbestand, Kundenverträge, offene Garantievorgänge, Beschäftigte und Daten geprüft. Die Auswirkung der Händler- oder Servicebefugnis auf die Übertragung, Zustimmungen der Gegenseite und Vollzugsbedingungen werden bestimmt.

  3. Nach Aufnahme der Tätigkeit

    Die Überwachung von Verträgen und Berechtigungsdokumenten, Kundenbeschwerden, Serviceunterlagen sowie die Auswirkung neuer Leistungen auf die bestehende Struktur werden behandelt. Umweltpflichten wie Batterie- und Abfallprozesse werden je nach Art der Tätigkeit mit den jeweiligen Fachgebieten gemeinsam geprüft.

STREITIGKEITEN UND BEWEISE

Defekt, Mangel und Sicherheitsrisiko erfordern keine identische Prüfung

Ein technischer Bericht kann Ursache und Art eines Defekts erklären; allein bestimmt er aber nicht, gegen wen sich ein Anspruch richtet und aus welchem Rechtsgrund. Vertrag, Lieferbedingungen, Nutzungs- und Wartungsverlauf sowie die Mitteilungen der Parteien werden gemeinsam bewertet.

Je nach Art der Streitigkeit kommen Aufforderungsschreiben (ihtar), Verhandlung, Beweissicherung, Mediation, Klage, Vollstreckung oder ein auf einer wirksamen Schiedsvereinbarung beruhendes Verfahren in Betracht. Der verbraucherrechtliche Antragsweg, Handelsforderung und Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt unterliegen nicht demselben Verfahren; Zuständigkeit, Klagevoraussetzungen und Fristen werden im konkreten Fall geprüft.

  • Mängelrüge: vereinbarte Beschaffenheit und Übergabezeitpunkt.
  • Sicherheitsrisiko: Gefahr, Meldung und Korrekturmaßnahme.
  • Schadensersatzforderung: Schaden, Kausalzusammenhang und verantwortliche Partei.
  • Beweis: Sicherung von Fahrzeug, Teilen, Aufzeichnungen und Datumsangaben.

PRÄVENTIVE RECHTSBERATUNG

Regelmäßige Rechtsberatung bei wiederkehrenden Problemen

Die gemeinsamen Regelungen von Beschaffungs-, Händler-, Service- und Mietverträgen können zusammen mit Beschwerdeantworten, Arbeitsaufträgen und Übergabeprotokollen überprüft werden. Vertragsklauseln, die nicht der Praxis entsprechen, und die Ursachen wiederkehrender Streitigkeiten werden ermittelt und vorrangig bearbeitet.

Im Rahmen laufender Rechtsberatung werden Genehmigungen und Vertragsüberwachung, Arbeitsverhältnisse, Datenprozesse und die Information der Geschäftsleitung schriftlich abgegrenzt. Umfang und Vergütung von Klageverfahren, Sonderprojekten, technischen Prüfungen und ausländischer Rechtsunterstützung werden gesondert vereinbart.

Präventive Rechtsberatung und Risikomanagement

UNSERE ARBEITSWEISE

Vom Geschäftsmodell zum konkreten Arbeitsplan

  1. Wir klären Rolle und Bedarf

    Wir bestimmen Ihre Stellung als Hersteller, Importeur, Händler, Servicebetrieb, Plattform oder Nutzer, die beabsichtigte Maßnahme, die betroffenen Länder und die Gegenparteien. Vor der Mandatsübernahme prüfen wir Interessenkonflikte.

  2. Wir vergleichen die Unterlagen

    Wir stellen den zeitlichen Ablauf anhand von Vertrag, Bestellung, Fahrgestell- oder Teileinformationen, Lieferschein, Arbeitsauftrag und Schriftverkehr dar. Nahende Fristen und die Gefahr eines Beweisverlusts priorisieren wir.

  3. Wir erläutern Optionen und Umfang

    Wir bewerten Anspruch, verantwortliche Partei und Verfahrensweg; bei Bedarf beschreiben wir die Prüfung durch einen technischen oder finanziellen Sachverständigen gesondert. Den Auftragsumfang, die Vergütung und die Kommunikationsregeln erläutern wir.

  4. Durchführung und Information

    Je nach Auftrag führen wir Vertragsverhandlungen, Anträge oder die Verfolgung der Streitigkeit durch. Entwicklungen und Punkte, die eine neue Entscheidung erfordern, teilen wir über die vereinbarte Kommunikationsregelung mit.

VORBEREITUNG AUF DAS GESPRÄCH

Zunächst eine kurze Zusammenfassung, dann die benötigten Unterlagen

Bei der ersten Kontaktaufnahme müssen Sie nicht das gesamte Fahrzeug- oder Kundenarchiv senden. Die folgenden Grundinformationen bilden den Ausgangspunkt der Prüfung.
  • Ihre Rolle im Vorgang oder die Ihres Unternehmens; Gegenparteien, Fahrzeug- oder Dienstleistungsart und eine kurze Zusammenfassung des Anliegens.
  • Daten von Bestellung, Lieferung, erster Störung, Serviceantrag, Meldung und Antwort; gegebenenfalls nahende Zustellungs- oder Antragsfrist.
  • Zugehörige Anlagen des Verkaufs-, Beschaffungs-, Händler-, Service-, Miet-, Lade- oder Softwarevertrags sowie des Streitfalls.
  • Sofern vorhanden: Rechnung, Übergabeprotokoll, Arbeitsauftrag, Garantieschein, Sachverständigengutachten oder technischer Bericht und die wesentlichen Schreiben zwischen den Parteien.
  • Ergänzende Unterlagen, die nach Festlegung des Umfangs erforderlich werden können: Fahrgestell- und Teileangaben, Wartungsverlauf, Fotos, Softwareversion des Fahrzeugs, Ereignisprotokolle und die einschlägigen Genehmigungsunterlagen.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Fragen zur rechtlichen Bewertung in Automobil und Mobilität

Kann bei einem mangelhaften Fahrzeug direkt Ersatzlieferung oder Rückzahlung des Preises verlangt werden?

Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, kommen je nach Vorliegen des Mangels und den einschlägigen Voraussetzungen Nachbesserung, Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag in Betracht. Diese Rechte führen nicht bei jedem Defekt automatisch zu einem Ergebnis; Adressat des Anspruchs, Möglichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie die Beweise werden geprüft. Ein zu gewerblichen Zwecken erworbenes Fahrzeug wird gesondert bewertet.

Kann bei einem im Namen eines Unternehmens erworbenen Fahrzeug eine verbraucherrechtliche Beschwerde eingereicht werden?

Der Rechnungsname oder die Fahrzeugart allein genügt nicht. Es werden die rechtliche Stellung des Käufers, der geschäftliche oder berufliche Zweck des Geschäfts und die Art des Anspruchs bestimmt. Danach wird der Weg für eine Verbraucher- oder Handelsstreitigkeit gewählt; dasselbe Formular und Verfahren gilt nicht für jeden Fahrzeugkauf.

Ist eine rechtliche Bewertung ohne Servicebericht möglich?

Ja, mit den vorhandenen Unterlagen kann begonnen werden. Welche technische Prüfung erforderlich ist, wird später bestimmt; bei einer nahenden Frist wird nicht auf den Abschluss des Berichts gewartet. Defekte Teile sowie Wartungs- und Arbeitsauftragsunterlagen sind aufzubewahren. Die rechtliche Prüfung durch den Rechtsanwalt ersetzt weder ein Ingenieurgutachten noch ein Sachverständigengutachten zum Fahrzeug.

Unterliegen Gebrauchtwagenverkauf und Händlertätigkeit denselben Regeln?

Nein. Es werden die Tätigkeit des Verkäufers oder Vermittlers, der Stand des Berechtigungsnachweises sowie Art des Fahrzeugs und des Geschäfts bestimmt. Im Gebrauchtwagenhandel werden Pflichten zu Sachverständigengutachten, Inserat, Zahlung und Verkaufsunterlagen gesondert geprüft. Dass eine Privatperson ihr eigenes Fahrzeug verkauft, wird nicht mit gewerblicher Tätigkeit gleichgesetzt.

Entsteht bei Vertragsende eines Händlers in jedem Fall Schadensersatz?

Nein. Es werden die rechtliche Natur des Vertrags, Grund und Form der Kündigung, Mitteilungen, Pflichten der Parteien und die Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs gemeinsam bewertet. Lagerbestand, Investitionen, Sicherheiten und Kundenbeziehungen werden gesondert geprüft. Ausgleichsanspruch und Schadensersatz wegen Vertragsverletzung sind nicht derselbe Anspruch.

Ist jede Servicekampagne ein Produktrückruf?

Nein. Es werden der Zweck der durchzuführenden Maßnahme, das Sicherheitsrisiko, die technischen Befunde und die Einbindung der zuständigen Behörde bestimmt. Garantiereparatur, Verbesserungskampagne und Rückruf aus Sicherheitsgründen können unterschiedliche Folgen haben. Die Bezeichnung einer Maßnahme bestimmt die Pflichten nicht allein.

Ist für eine Ladestation zwingend eine Lizenz der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) erforderlich?

Nicht in jedem Modell ist der Weg derselbe. Die Lizenz für den Betrieb eines Ladenetzes und der Betrieb einer Station mit Zertifikat aus einem lizenzierten Netz sind verschiedene Dinge. Einheiten, die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben und nur den eigenen Bedarf decken, werden gesondert bewertet. Die Unterscheidung zwischen Lizenz und Zertifikat hebt die Prüfung von Flächennutzung, Stromanschluss und sonstigen anwendbaren Genehmigungen nicht auf.

Wie wird der bei Mietende geforderte Schadensbetrag beurteilt?

Übergabe- und Rückgabeprotokolle, datierte Aufnahmen, Nutzungsbedingungen, frühere Schäden, Grundlage der Reparatur und Versicherungsbestimmungen werden verglichen. Das Vorliegen des Schadens, sein Umfang und das Verhältnis zum geforderten Betrag werden bestimmt. Es wird nicht davon ausgegangen, dass jedes im Vertrag vorgesehene Zusatzentgelt von selbst wirksam ist oder unmittelbar von der Kaution abgezogen werden kann.

Reichen Nutzungsbedingungen und eine ausdrückliche Einwilligung in einer Mobilitäts-App aus?

Allein nicht. Es werden der von der App angebotene Dienst, die Rolle des Anbieters oder Vermittlers, der Zahlungsablauf, die dem Verbraucher erteilten Informationen und die Zwecke der Datenverarbeitung gemeinsam betrachtet. Es wird nicht angenommen, dass jede Datenverarbeitung eine ausdrückliche Einwilligung erfordert; geeignete Rechtsgrundlage, Informationspflicht, Sicherheit, Speicherung und Übermittlung werden gesondert bewertet.

Können wir auch für Vorgänge außerhalb Antalyas oder mit ausländischen Parteien sprechen?

Ja. Für Automobil- und Mobilitätsvorgänge in der ganzen Türkei kann die Bewertung und Leistungserbringung je nach Beauftragung von unserem Sitz in Antalya aus erfolgen. Online-Gespräche sind möglich. Bei Auslandsvorgängen mit Bezug zur Türkei werden das anwendbare Recht und der Bedarf an einer lokalen Vertretung gesondert bestimmt; die Kommunikation in vier Sprachen bedeutet keine Vertretungsbefugnis in jedem Land.

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Teilen Sie Ihre Rolle im Vorgang, das Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls einen nahenden Termin kurz mit. Unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen leitet Ihre Anfrage an die zuständige Prüfung weiter.

Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls das Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Diese Frist ist keine Lieferzeit für eine ausführliche rechtliche Stellungnahme. Bei dringenden oder zeitkritischen Anliegen können Sie die Hauptnummer anrufen oder sich über WhatsApp melden.

Kontakt über WhatsApp (öffnet in neuem Tab)info@gunesgunes.com

Eine Gesprächsanfrage und die Übermittlung von Unterlagen bedeuten für sich allein weder die Übernahme des Auftrags, eine Vertretung noch die Überwachung von Fristen. Umfang, Honorar und Arbeitsbedingungen werden gesondert festgelegt.

Information und amtliche Quellen

Diese Seite dient allgemeiner Information und der Darstellung des Leistungsumfangs. Im konkreten Fall werden Unterlagen und aktuelle Regelungen gemeinsam bewertet. Das Banner-Bild ist eine mit künstlicher Intelligenz erstellte, illustrative Produktionsszene; es zeigt weder ein reales Mandantenunternehmen noch ein Projekt der Kanzlei.