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RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ

Technologie, Software und digitale Dienstleistungen

Rechtliche Beratung für Softwareunternehmen, Technologie-Start-ups und Anbieter digitaler Dienstleistungen.

Rechtliche Unterstützung bei Softwareverträgen, Rechten des geistigen Eigentums (fikrî haklar), personenbezogenen Daten und Streitigkeiten um digitale Dienste.

Mit Sitz in Antalya, landesweit in der Türkei.

Rechtliche Unterstützung von der Entwicklung bis zum Betrieb digitaler Produkte

Als Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş befassen wir uns mit den rechtlichen Anliegen von Softwareunternehmen, Technologie-Start-ups, Anbietern von Rechenzentren und Cloud-Diensten, digitalen Plattformen sowie Unternehmen, die Technologie erwerben. Zu Beginn klären wir, welche Partei wir vertreten und ob ein Interessenkonflikt besteht.

Bei Technologieprojekten besteht ein Vertrag nicht nur aus Preis und Liefertermin. Produktumfang, Nutzungsrechte, Befugnisse über Daten, Administrationszugänge, Dienstkontinuität und die Übergangsordnung für den Fall der Vertragsbeendigung müssen gemeinsam geklärt werden.

Unsere rechtlichen Leistungen im Bereich Technologie und Software

01 · Vertrag und Lieferung

Software-Entwicklungs- und Projektverträge

Wir gestalten Arbeitsumfang, technische Spezifikation, Entwicklungsphasen, Zeitplan, Zahlung, Änderungsanträge und Abnahmetests im Vertrag klar. Website, mobile Anwendung, Unternehmenssoftware und Systemintegration behandeln wir mit ihren jeweiligen Anforderungen.

Verzug, Mängel, unvollständige Erfüllung, Wartung und Garantie regeln wir zusammen mit den Pflichten von Auftraggeber und Entwickler.

Stufenweise Zahlung, Zahlung nach Abnahmetest, Sicherheiten, Vertragsstrafe, Garantie und Schadensersatz prüfen wir projektspezifisch. Haftungsbeschränkungen und Versicherungsbestimmungen werden unter Berücksichtigung zwingender Vorschriften, des Verschuldens und der Art des Anspruchs geprüft.

Lieferung, Quellcode und Administrationszugänge

Wir bestimmen, mit welchen Dateien, Aufzeichnungen und Tests die Lieferung dokumentiert wird, und welchen Umfang die Zugänge zu Quellcode, Code-Repository, Administratorkonto, Datenbank, Domain und Server haben.

Installationsdokumentation, Sicherungskopien, Konten Dritter und die Möglichkeit selbständiger Nutzung werden geprüft. Die Übergabe des Quellcodes und die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums sind getrennte rechtliche Fragen; sie werden nach der Art des Vertrags geregelt.

Für die Dienstkontinuität können Verträge erstellt werden, wonach Quellcode und technische Unterlagen bei einer unabhängigen Hinterlegungsstelle verwahrt werden. Aktualisierungs- und Prüfverfahren, die Bedingungen, die die Übergabe auslösen, und das Nutzungsrecht nach der Übergabe werden ausdrücklich festgelegt; die Hinterlegungsregelung begründet für sich allein keine Übertragung von Rechten am geistigen Eigentum.

Software-Lizenzen und Rechte des geistigen Eigentums

Wir prüfen Nutzungs-, Vervielfältigungs-, Änderungs-, Verbreitungs- und Unterlizenzrechte zusammen mit Dauer, Gebiet, Nutzerkreis und Nutzungszweck. Die Rechtezuordnung bei Beiträgen von Beschäftigten, freien Entwicklern und Subunternehmern wird geklärt.

Das Erfordernis, Verträge über Verwertungsrechte schriftlich abzuschließen und die Rechte gesondert auszuweisen, wird berücksichtigt. Die Zahlung einer Vergütung bedeutet allein nicht, dass alle Rechte übertragen wurden.

Cloud-, SaaS- und Rechenzentrumsverträge

Bei softwarebasierten Abonnementdiensten (SaaS), Hosting, Cloud- und Rechenzentrumsbeziehungen prüfen wir Verfügbarkeit, Supportfristen, Unterbrechungen, Datensicherung und Haftungsregelungen.

Service-Level-Zusagen, Preisänderungen, Verlängerung, Kündigung, Datenexport und Übergangsunterstützung bei einem Anbieterwechsel werden gemeinsam geregelt.

Open Source und Komponenten Dritter

Wir prüfen die Lizenzbedingungen von Open-Source-Software, Programmierschnittstellen (API), Erweiterungen und externen Datendiensten. Kommerzielle Nutzung, Verbreitung, Namensnennung und Pflichten zur Offenlegung des Quellcodes werden bewertet.

Die Auswirkungen von Komponenten Dritter auf das Projekt, Nutzungsentgelte und die Fortführung nach Vertragsende werden geklärt.

02 · Daten und künstliche Intelligenz

KVKK-Konformität und Verarbeitung personenbezogener Daten

Wir bewerten die Rollen von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten (aydınlatma), Speicherung und Löschung nach dem Dienstmodell.

Daten von Kunden, Beschäftigten und Nutzern werden zusammen mit Antragsverwaltung, Lieferantenverträgen und organisatorischen Maßnahmen behandelt. Es wird nicht angenommen, dass die ausdrückliche Einwilligung bei jeder Datenverarbeitung die einzige oder zwingende Grundlage ist.

Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland

Wir prüfen Datenflüsse zu Cloud-Diensten, Support-Teams und Konzerngesellschaften im Ausland. Wir bewerten den zur Art der Übermittlung passenden rechtlichen Mechanismus sowie Verträge und Meldeverfahren.

Es wird kontrolliert, ob die Standardvertragsklauseln den tatsächlichen Rollen der Parteien und dem tatsächlichen Datenfluss entsprechen. Die Betreuung ausländischer Kunden bedeutet nicht, dass alle ausländischen Vorschriften anwendbar sind.

Projekte mit künstlicher Intelligenz und unternehmerische Nutzung

In Verträgen über Entwicklung, Integration und Nutzung künstlicher Intelligenz prüfen wir Datenquellen, Vertraulichkeit, Nutzung zu Trainingszwecken, Verwendung der Ergebnisse und die Verteilung der Verantwortung.

Menschliche Kontrolle, das Risiko falscher Ergebnisse, Bedingungen der Anbieter, interne Nutzungsrichtlinien für Beschäftigte und die Protokollierung werden festgelegt. Die Abhängigkeit von Plattformen Dritter und die Bedingungen für den Ausstieg werden bewertet.

Cybersicherheit und Datenverletzungen

Bei unbefugtem Zugriff, Datenabfluss, Ransomware und Betriebsunterbrechungen behandeln wir den Schutz von Aufzeichnungen, vertragliche Meldepflichten und rechtliche Handlungsoptionen.

Meldepflichten gegenüber betreffenden Stellen und Personen werden je nach Vorfall bewertet. Technische Maßnahmen und IT-forensische Expertise werden von den zuständigen Teams durchgeführt; das rechtliche Verfahren wird mit diesen Arbeiten abgestimmt.

03 · Unternehmen und Investition

Technologieinvestitionen und gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Bei Unternehmensgründung, Partnerschaft, Investition, Anteilsübertragung und Unternehmenskauf bieten wir rechtliche Due Diligence und Vertragsunterstützung. Rechte des geistigen Eigentums, Kundenverträge, Datenpflichten und Personalbeziehungen werden gemeinsam geprüft.

Voraussetzungen vor der Investition, Leitungsbefugnisse, Closing sowie Verpflichtungen nach dem Vollzug werden festgelegt. Steuer-, Bewertungs- und Abschlussprüfung werden durch gesondert zuständige Fachleute koordiniert.

Beziehungen zu Beschäftigten und freien Entwicklern

Wir gestalten Arbeitsverträge, Remote-Arbeit, Geheimhaltung, Geschäftsgeheimnisse, Rechte des geistigen Eigentums und Verträge mit freien Mitarbeitern. Der Einsatz von Subunternehmern und die Grenzen ihrer Befugnisse werden geprüft.

Beim Ausscheiden von Beschäftigten werden die Übergabe von Konten, Geräten, Dokumenten und Zugängen sowie die Wirksamkeit der Bestimmungen zu Wettbewerb und Kundenbeziehungen je nach den konkreten Umständen bewertet.

Internationale Technologieverträge

In Verträgen mit ausländischen Kunden und Lieferanten prüfen wir anwendbares Recht, zuständiges Gericht, Schiedsverfahren, Vertragssprache, Zahlung und die Vollstreckbarkeit von Entscheidungen.

Transaktionen mit Türkeibezug führen wir in Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch. Wenn ausländisches Recht oder eine lokale Vertretung erforderlich ist, wird der Umfang der Tätigkeit gesondert festgelegt.

04 · Streitigkeiten und Schutz von Rechten

Digitale Plattformen und E-Commerce

Bei Plattformen, Marktplätzen, Online-Abonnements und digitalen Inhaltsdiensten prüfen wir Nutzungsbedingungen, Vorabinformation, Stornierung, Rückerstattung und Beschwerdeverfahren.

Die Rolle des Unternehmens als Verkäufer, Dienstleister oder Vermittler wird bestimmt. Verbraucherbeziehungen, Pflichten des elektronischen Handels und die Praxis kommerzieller Nachrichten werden gemeinsam bewertet.

Digitales Marketing und Agenturverträge

Bei Webentwicklung, SEO, Werbung, Social Media und Content-Erstellung definieren wir die zu liefernden Leistungen, Berichterstattung, Budget, Kontoinhaberschaft und Befugnisse.

Die Übergabe von Werbekonten, Domains, Inhalten und Analysedaten wird zusammen mit den Plattformregeln, Rechten des geistigen Eigentums und dem Zugang nach Vertragsende behandelt.

Rechte an Domain, Marke, App-Store-, Werbe- und Social-Media-Konten, unbefugte Nutzung, Zugangssperren und Übertragungsstreitigkeiten prüfen wir. Die Übertragung von Konten, die bei einem Beschäftigten oder bei der Agentur verblieben sind, und Anträge bei der Plattform werden anhand konkreter Befugnisse und Aufzeichnungen bewertet.

Digitale Spiele, Apps und Inhaltsrechte

In Verträgen über Spieleentwicklung, Veröffentlichung, App-Stores und digitale Inhalte prüfen wir Erlösbeteiligung, Lizenz, Veröffentlichungsrecht und Beendigungsbedingungen.

Nutzerdaten, altersgerechte Gestaltung des Dienstes, besondere Bewertungen für Kinder, Inhaltsrechte und Verbraucheransprüche werden entsprechend der Art des Dienstes behandelt.

Technologiestreitigkeiten und Beweisvorbereitung

Bei nicht gelieferter Software, unvollständiger Arbeit, Zugangssperren, Lizenzverletzungen, Forderungen und Schadensersatzansprüchen bewerten wir Vertrag und technische Aufzeichnungen gemeinsam.

Anhand von Schriftverkehr, Versionen, Tests sowie Zahlungs- und Zugangsprotokollen bestimmen wir Aufforderungsschreiben (ihtar), Verhandlung, anwendbare Mediation, Klage und einstweiligen Rechtsschutz als Handlungsoptionen.

Vom Projektbeginn über die Lieferung bis zum Ausstieg aus dem Dienst

  1. 01 · Umfang und Rechtezuordnung

    Bedarf, technische Spezifikation, Parteien, Abhängigkeiten von Dritten und Datenfluss werden festgelegt. Vertrag, Lizenz und Vertraulichkeitsbedingungen werden vor Projektbeginn geprüft.

  2. 02 · Entwicklung und Abnahme

    Stufenweise Lieferungen, Testkriterien, Änderungsfreigaben, Zahlungsbedingungen und Abnahmeprotokolle werden erstellt. Die rechtliche Prüfung erfolgt zusammen mit den erforderlichen Bewertungen technischer Fachleute.

  3. 03 · Betrieb und Übergang

    Bedingungen für Wartung, Support, Sicherheit, Datensicherung und Datenübertragung werden überwacht. Bei Kündigung oder Anbieterwechsel wird die Übergabe von Konten, Unterlagen und Daten geplant.

Vorsorgende Rechtsberatung und laufende Unternehmensbetreuung für Technologieunternehmen

Wir arbeiten mit Geschäftsleitung, Produktentwicklung, Vertrieb, Personalwesen und IT-Teams zusammen und bieten regelmäßige rechtliche Unterstützung bei Vertrags- und Entscheidungsprozessen. Standardverträge, Lieferantenrisiken, Rechte des geistigen Eigentums, Inkasso und Datenprozesse werden gemeinsam behandelt.

Bei Markteintritt mit neuen Produkten erfolgt eine rechtliche Bewertung; die Prüfung von Entscheidungen der Geschäftsleitung, Schulungen und der Berichtsumfang werden im Dienstvertrag festgelegt. Für Gesellschafter und Leitungspersonen im Ausland kann eine Regelung zur Information aus der Ferne und zur Bevollmächtigung eingerichtet werden.

Arbeitsweise und Mandatsübernahme

Anfrage und Erstprüfung

Ihr Anliegen, die zu vertretende Partei, Ereignisdaten und mögliche Fristen werden bestimmt. Es erfolgt eine Prüfung auf Interessenkonflikte; notwendige Informationen und Unterlagen werden angefordert.

Umfang und Vertrag

Anwaltshonorar und Dienstleistungsbedingungen werden geklärt; der Vertrag wird unterzeichnet. Je nach Art der Angelegenheit wird der Inhalt der Vollmacht vorbereitet; Unterlagen, die vereinbarte Vergütung und sonstige Pflichten werden festgelegt.

Mandatsübernahme und Betreuung

Die Übernahme des Mandats und sein Umfang werden ausdrücklich bestätigt; die Betreuung erfolgt in diesem Rahmen. Erstbesprechung sowie Übermittlung von Informationen oder Unterlagen bedeuten allein nicht, dass die Angelegenheit übernommen wurde.

Diese Hinweise heben Pflichten aus einem im konkreten Fall begründeten Mandatsverhältnis oder aus dem Gesetz nicht auf. Besteht eine dringende Frist, ist sie beim ersten Kontakt ausdrücklich anzugeben.

Informationen, die für das Erstgespräch vorbereitet werden können

Projekt und Vertrag

  • Angaben zu Partei und Unternehmen; kurze Beschreibung des Anliegens.
  • Vertrag, Angebot, technische Spezifikation und Lizenzbedingungen.
  • Lieferzeitplan, Abnahmetests und Änderungsfreigaben.
  • Rechnungen sowie Zahlungs-, Wartungs- und Supportunterlagen.

Streitigkeit und technische Aufzeichnungen

  • Chronologie der Ereignisse und relevanter Schriftverkehr.
  • Beispiele vorhandener Zugangs-, Versions-, Test- und Fehlerprotokolle.
  • Aufforderungsschreiben, Zustellungen und der mitgeteilte letzte Antragstermin.
  • Falls ein Datenvorfall vorliegt: Zeitpunkt der Kenntnisnahme und erste getroffene Maßnahmen.

Häufig gestellte Fragen zu Technologie- und Softwarerecht

Welche Themen sollten in einem Softwarevertrag enthalten sein?

Arbeitsumfang, technische Spezifikation, Phasen, Abnahmekriterien, Zahlung, Rechtezuordnung, Lizenzen, Daten, Wartung und Beendigungsbedingungen sollten gemeinsam geregelt werden. Der Vertrag wird entsprechend Produkt und Dienstmodell erstellt.

Bedeutet die Zahlung des Softwarepreises, dass alle Rechte erworben werden?

Nicht allein. Nutzungsbefugnis, Übertragung der Verwertungsrechte und Zugang zum Quellcode werden getrennt geprüft. Welche Rechte von wem und in welchem Umfang erworben wurden, ergibt sich aus Vertrag und Rechteunterlagen.

Muss in jedem Softwareprojekt der Quellcode übergeben werden?

Nein. Individualentwicklung sowie Lizenz- und Abonnementmodelle unterscheiden sich. Umfang von Quellcode, Administrationszugängen, Installationsdokumentation und Datenexport sind im Vertrag ausdrücklich zu vereinbaren.

Gilt die Lieferung als abgeschlossen, wenn die Software geöffnet werden kann?

Nicht in jedem Fall. Vereinbarte Funktionen, Abnahmetests und Zugangsberechtigungen werden bewertet. Die bloße Bereitstellung eines Ansichtslinks zeigt allein möglicherweise nicht, dass die im Vertrag vorgesehenen Verwaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten bereitgestellt wurden.

Wie werden Daten bei einem Wechsel des Cloud-Anbieters übernommen?

Datenformat, Export, Frist, Entgelt, Übergangsunterstützung, Kontoübergabe und Bestätigung der Löschung sind im Vertrag zu regeln. Die technischen Möglichkeiten des Anbieters werden zusammen mit den Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten bewertet.

Führt die Nutzung eines ausländischen Cloud-Dienstes zu einer Datenübermittlung?

Es wird geprüft, wo die Daten verarbeitet werden und wer darauf zugreifen kann. Liegt eine Übermittlung ins Ausland vor, werden der anwendbare Übermittlungsmechanismus sowie erforderliche Verträge oder Meldungen anhand des konkreten Datenflusses bestimmt.

Dürfen Unternehmensdokumente in KI-Werkzeuge hochgeladen werden?

Ohne Prüfung von Vertraulichkeit, personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnissen und den Nutzungsbedingungen des Anbieters kann kein allgemeines Ergebnis zur Zulässigkeit gegeben werden. Für zugelassene Nutzung, zulässige Datenarten und menschliche Kontrolle sollte eine Unternehmensrichtlinie erstellt werden.

Kann Open-Source-Software in einem kommerziellen Projekt verwendet werden?

Das hängt von den Lizenzbedingungen ab. Bei manchen Lizenzen können Namensnennung, Beifügung des Lizenztexts oder – bei bestimmten Nutzungs- und Verbreitungsbedingungen – Pflichten in Bezug auf den Quellcode bestehen. Die verwendeten Komponenten werden einzeln geprüft.

Reicht bei einer Datenverletzung allein die technische Reaktion aus?

Neben der technischen Reaktion wird bewertet, wie Aufzeichnungen zu schützen sind, welche vertraglichen Pflichten bestehen und ob Meldungen an betroffene Personen oder Stellen erforderlich sind. Frist und Umfang richten sich nach den Umständen des Vorfalls.

Vertreten Sie auch Kunden von Softwareunternehmen?

Für die Partei, die die Technologiedienstleistung erbringt oder erwirbt, kann rechtliche Unterstützung geleistet werden. Die zu vertretende Partei, der Umfang des Anliegens und die Prüfung von Interessenkonflikten werden zu Beginn festgelegt.

Welches Recht gilt bei Dienstleistungen für ausländische Kunden?

Vertrag, Parteien, Tätigkeit und betroffene Länder werden gemeinsam geprüft. Die Wahl des Rechts und des Gerichts beseitigt nicht alle zwingenden Vorschriften. Die erforderliche Prüfung ausländischen Rechts wird gesondert geplant.

Was umfasst die laufende anwaltliche Unternehmensbetreuung?

Verträge, Aufforderungsschreiben, Entscheidungen der Geschäftsleitung sowie Personal-, Daten- und Inkassoprozesse können im vereinbarten Umfang behandelt werden. Der Honorarumfang für Klagen, Sonderprojekte und Vorgänge im Ausland wird gesondert erläutert.

Wie findet ein Gespräch aus dem Ausland statt?

Ein Videogespräch über Zoom oder WhatsApp ist möglich. Teilen Sie uns Land, Stadt, Sprache und Ihre bevorzugte Ortszeit mit. Der Termin wird unter Angabe der Uhrzeit am Aufenthaltsort und in der Türkei sowie unter Berücksichtigung von Sommerzeitunterschieden festgelegt.

Gilt ein Gespräch oder die Übermittlung von Unterlagen als Mandatsübernahme?

Nein, nicht allein. Die Annahme wird im Rahmen von Dienstleistungs- und Honorarbedingungen, Vertrag, erforderlicher Vollmacht und Unterlagen sowie vereinbarten Pflichten ausdrücklich bestätigt. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt.

Was leistet eine sichere Quellcode-Hinterlegung?

Sie schafft eine vertragliche Ordnung für die Übergabe von Quellcode und Unterlagen unter festgelegten Bedingungen. Umfang, Aktualisierung, technische Prüfung, Übergabebedingungen und Nutzungsrechte müssen erläutert werden. Die Einstellung der Tätigkeit des Anbieters begründet allein nicht in jedem Fall ein Übergaberecht.

Was kann unternommen werden, wenn eine Domain oder ein digitales Konto bei der Agentur verblieben ist?

Registrierungsinhaber, Vertrag, Zahlungs-, Marken- und Berechtigungsunterlagen werden geprüft. Übertragungsanfrage, Antrag bei der Plattform und gegebenenfalls rechtliche Schutzmöglichkeiten werden bewertet. Das Ergebnis hängt von Kontotyp und konkreter Rechtezuordnung ab.

Können Projektzahlungen an Übergabe und Abnahme gebunden werden?

Im Vertrag können messbare Phasen, Abnahmetests, Beanstandungsverfahren und Zahlungsbedingungen geregelt werden. Die Wirksamkeit von Sicherheiten, Vertragsstrafen und Haftungsregeln wird gesondert nach der Stellung der Parteien und dem konkreten Verhältnis geprüft.

Gemeinsam betrachtete Rechtsgebiete

Vertragsrecht, geistiges Eigentum, Schutz personenbezogener Daten, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht und internationaler Handel sind bei technologischen Tätigkeiten oft gemeinsam von Bedeutung. Die Prüfung wird nach der Tätigkeit des Unternehmens und dem konkreten Anliegen geplant.

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Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt.

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