Sicherheit
Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance
Die Sicherheit ist eine persönliche oder dingliche Absicherung, die gegeben wird, um die Erfüllung einer Schuld oder den Ausgleich eines künftig möglichen Schadens zu sichern. Bei persönlichen Sicherheiten wie Bürgschaft und Garantie übernimmt ein Dritter die Zahlungsverantwortung; bei dinglichen Sicherheiten wie Pfand und Hypothek wird ein bestimmter Gegenstand als Sicherheit an die Forderung gebunden. Im Verfahren kann auch für eine einstweilige Verfügung, einen Arrest oder Verfahrenskosten Sicherheit verlangt werden. Der Begriff hat im Gesetz keine einheitliche allgemeine Definition.
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