Bank
Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance
Die Bank ist ein Finanzinstitut, das nach dem Bankengesetz Nr. 5411 Einlagenbanken, Beteiligungsbanken sowie Entwicklungs- und Investitionsbanken umfasst und mit Genehmigung des Rates für Bankenregulierung und -aufsicht (Bankacılık Düzenleme ve Denetleme Kurulu) tätig ist. Eine in der Türkei zu gründende Bank wird als Aktiengesellschaft gegründet. Außer Kreditinstituten und den durch Sondergesetz Ermächtigten darf niemand gewerbsmäßig Einlagen oder Beteiligungsfonds annehmen.
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