Verschmelzung
Gesellschafts-, Handels- und Vertragsrecht
Die Verschmelzung ist ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang, bei dem zwei oder mehr Handelsgesellschaften ihr Vermögen in einer einzigen Gesellschaft zusammenführen und die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Gesellschafter der übernehmenden Gesellschaft werden. Sie ist in den Artikeln 134 ff. des Türkischen Handelsgesetzbuchs (TTK) geregelt. Sie kann als Verschmelzung durch Aufnahme oder durch Neugründung erfolgen; sie wird mit der Eintragung im Handelsregister wirksam, und die übertragende Gesellschaft erlischt.
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