Berufung (istinaf)
Schuldrecht, Schadensersatz, Verbraucher und Streitbeilegung
Die Berufung (istinaf) ist das ordentliche Rechtsmittel, mit dem Entscheidungen der Zivilgerichte erster Instanz vom regionalen Berufungsgericht (bölge adliye mahkemesi) in tatsächlicher, beweisrechtlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Die Antragsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen ab der ordnungsgemäßen Zustellung der Entscheidung; die Art der Entscheidung und die gesetzlichen Wertgrenzen sind zusätzlich gesondert zu prüfen.
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