Was beseitigt die CCF-Löschentscheidung genau?
Die CCF ist das unabhängige Organ, das innerhalb von INTERPOL die Vereinbarkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten mit der INTERPOL-Satzung und den Regeln über die Verarbeitung von Daten überwacht. Wird ein Antrag auf Berichtigung oder Löschung angenommen, betrifft die Entscheidung die Daten im INTERPOL-System.
Die Löschungsentscheidung beendet in der Regel;
- die Veröffentlichung der Red Notice im INTERPOL-System,
- die Verarbeitung der Diffusion in der INTERPOL-Datenbank,
- den Zugriff der Mitgliedstaaten auf die betreffenden INTERPOL-Daten über den INTERPOL-Kanal
oder sorgt je nach Umfang der Entscheidung für die Berichtigung der Daten.
Zum allgemeinen Rahmen der INTERPOL-Mitteilungen, der CCF-Kontrolle und des Auslieferungsverfahrens kann unser Leitfaden Was sind INTERPOL und die Red Notice? herangezogen werden.
Hebt die CCF-Entscheidung ein ausländisches Gerichtsurteil auf?
Nein. Die CCF;
- ist kein Gericht des Herkunftsstaats,
- kann die nationale Festnahmeanordnung nicht aufheben,
- kann ein Ermittlungs- oder Strafverfahren nicht beenden,
- kann eine Verurteilung nicht aufheben,
- kann über die Auslieferungsakte nicht anstelle des nationalen Gerichts entscheiden,
- kann Migrations-, Grenz- oder nationale Sicherheitseinträge eines Mitgliedstaats nicht unmittelbar löschen.
Deshalb kann die Festnahmeanordnung im Herkunftsstaat in Kraft bleiben, auch wenn der INTERPOL-Eintrag gelöscht ist. Der Herkunftsstaat kann weiterhin über die bilaterale Rechtshilfe, ein direktes Auslieferungsersuchen oder andere regionale Systeme vorgehen.
Hat die CCF-Entscheidung für die nationalen Behörden überhaupt keine Wirkung?
Doch. Die CCF-Entscheidung ist ein starkes und amtliches Dokument dafür, dass die INTERPOL-Daten mit den Regeln der Organisation unvereinbar sind oder nicht mehr verarbeitet werden dürfen. Die nationalen Behörden müssen die Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, insbesondere;
- den politischen Charakter (Art. 3 der INTERPOL-Satzung),
- eine Menschenrechtsverletzung (Art. 2 der INTERPOL-Satzung / Art. 3 EMRK),
- Probleme der Richtigkeit oder Aktualität der Daten,
- das Fehlen einer gültigen Festnahmeanordnung,
- Freispruch, Einstellung, Verjährung oder Vollstreckung,
- Identitätsverwechslung,
- fehlende Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit
im Hinblick auf ihre eigenen Einträge würdigen. Die CCF-Entscheidung ersetzt jedoch nicht den Antrag, der zur Aufhebung des nationalen Eintrags erforderlich ist.
Wie werden CCF-Anträge im Jahr 2026 gestellt?
Nach der aktuellen Mitteilung von INTERPOL werden neue CCF-Anträge seit dem 26. März 2026, 10.00 Uhr MEZ, über das gesicherte Online-Portal gestellt. E-Mail und Post sind außerhalb der Ausnahmefälle nach Art. 25 Abs. 2 der CCF-Arbeitsregeln kein Kanal für neue Anträge. In bereits früher eröffneten Akten kann die Kommunikation zunächst auf dem bisherigen Weg fortgesetzt werden; wird auf das Portal umgestellt, wird die betroffene Person benachrichtigt.
Das Portal wird für Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sowie – unter den entsprechenden Voraussetzungen – für Anträge auf Überprüfung einer Entscheidung genutzt. Identität, Vertretungsbefugnis, Umfang des Antrags und Beweismittel sind geordnet vorzulegen. Dass die CCF für ihre eigene Prüfungstätigkeit keine Antragsgebühr erhebt, bedeutet nicht, dass auch Übersetzung, Vertretung oder nationale Gerichtsverfahren kostenlos wären.
Die Stellung eines CCF-Antrags hält eine nationale Festnahme, ein Auslieferungs- oder ein Abschiebungsverfahren nicht automatisch an. Besteht ein Bedarf an einer einstweiligen Maßnahme, werden die zuständige nationale Stelle und die eigene Befugnis der CCF getrennt beurteilt. Auch die Vertraulichkeit darf nicht als absolute Garantie der Nichtweitergabe von Informationen dargestellt werden: Die CCF kann für die erforderliche Prüfung mit den zuständigen Stellen Informationen austauschen. Informationen, deren vertrauliche Behandlung besonders gewünscht wird, sind ausdrücklich zu bezeichnen; die Auswirkung auf die Prüfung ist zu berücksichtigen.
Warum werden die Einträge nicht automatisch bereinigt?
Die internationalen und die nationalen Systeme sind keine einheitliche zentrale Datenbank. Informationen über dieselbe Person können zu unterschiedlichen rechtlichen Zwecken bei verschiedenen Behörden geführt werden.
Zum Beispiel können;
- INTERPOL-Daten zum Zweck der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit,
- die nationale Festnahmeanordnung zum Zweck des Strafverfahrens,
- der Auslieferungseintrag (Gesetz Nr. 6706) zum Zweck der internationalen justiziellen Zusammenarbeit,
- der Beschränkungscode (G-87, N-82 usw.) zum Zweck der Grenz- und Migrationsverwaltung,
- die SIS-Ausschreibung zu bestimmten Zwecken des Schengen-Rechts,
- der Bankrisikoeintrag zum Zweck der Verhinderung der Geldwäsche (MASAK) und des Kundenrisikomanagements
verarbeitet werden.
Der Verantwortliche, die Rechtsgrundlage, die Aufbewahrungsfrist, die Zugriffsbefugnis und die Rechtsbehelfsinstanz dieser Einträge sind jeweils verschieden. Die Löschung in einem System beendet nicht von selbst die Rechtsgrundlage des anderen Systems.
Zur Prüfung der Einreiseverbote und Beschränkungseinträge für Türkiye kann unser Beitrag Was ist ein Beschränkungscode? Einreiseverbot für Türkiye und Aufhebung des Codes herangezogen werden. Die Auswirkung des Ausgangs der Strafakte auf den Beschränkungseintrag wird im Beitrag Hebt ein Freispruch oder eine Einstellung den Beschränkungscode auf? untersucht.
Wie schlägt sich eine Löschentscheidung in den nationalen Systemen nieder?
Nach der offiziellen Compliance-Erklärung von INTERPOL werden gelöschte Red Notices aus der Datenbank der Organisation entfernt, und die Mitgliedstaaten werden benachrichtigt. Auch bei CCF-Löschentscheidungen werden Mitteilungen versandt, mit denen die Aktualisierung der nationalen Datenbanken verlangt wird. Gleichwohl kann der Herkunftsstaat die Person weiterhin in seiner eigenen nationalen Fahndungsliste führen; bilaterale oder regionale Kanäle außerhalb von INTERPOL erfordern eine gesonderte rechtliche Prüfung.
Deshalb sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden. Die erste besteht darin, dass die alte Kopie des gelöschten internationalen Eintrags im nationalen System weiterhin als aktiv erscheint. Die zweite besteht darin, dass es eine andere, unabhängige nationale Entscheidung über dieselbe Person gibt. Im ersten Fall steht die Frage der Datenrichtigkeit und der Aktualisierung im Vordergrund; im zweiten ist für die Aufhebung der nationalen Entscheidung ein gesonderter Antrag in der Sache und zum Verfahren erforderlich.
Zur Bestätigung der Umsetzung werden das Lösch- oder Aktualisierungsschreiben, das Aktenzeichen, das Datum der Entscheidung und deren Umfang aufbewahrt. Besteht auf Reisen in ein Land weiterhin ein Problem, werden Datum des Vorfalls, Behörde, Protokoll und der Eintrag, auf den man sich stützte, soweit möglich festgestellt. Nach der offiziellen Erklärung von INTERPOL kann es in Betracht kommen, das betreffende Land an die Löschung und an die Notwendigkeit der Aktualisierung der nationalen Einträge zu erinnern. Dieses Verfahren erzeugt nicht für alle Länder gleichzeitig eine Bescheinigung über einen sauberen Eintrag.
Nach der Löschung ist zuerst eine Bestandsaufnahme der Einträge erforderlich
Der allgemeine Antrag einer Person, „alle Einträge zu bereinigen“, kann sich in der Praxis als unzureichend erweisen. Zunächst muss eine konkrete Übersicht der Einträge erstellt werden.
| Eintragsebene | Voraussichtlicher Inhaber des Eintrags oder zuständige Behörde | Unmittelbare Wirkung der CCF-Löschentscheidung |
|---|---|---|
| INTERPOL-Red-Notice/-Diffusion | Generalsekretariat von INTERPOL und das zuständige NCB | Unmittelbar |
| Festnahmeanordnung des Herkunftsstaats | Staatsanwaltschaft oder Gericht des Herkunftsstaats | Keine |
| Festnahme- oder gerichtliche Kontrollanordnung in Türkiye | Türkische Staatsanwaltschaft oder türkisches Gericht | Keine |
| Auslieferungs- und vorläufige Festnahmeakte (Gesetz Nr. 6706) | Justizministerium, Staatsanwaltschaft und zuständiges Gericht für schwere Strafsachen (Ağır Ceza Mahkemesi) / Strafsenat des Regionalberufungsgerichts (BAM) | Nicht automatisch |
| UYAP-Eintrag | Justizbehörde, die den Eintrag geschaffen hat, und das System des Justizministeriums | Nicht automatisch |
| Abfrage-/Fahndungseintrag der Polizeibehörden (GBT/KİHBİ) | Innenministerium, Generaldirektion für Sicherheit (EGM), Gendarmerie | Nicht automatisch |
| Beschränkungscode (G-87 / N-82) / Einreiseverbot | Präsidium für Migrationsverwaltung (Göç İdaresi Başkanlığı) und Provinzdirektion für Migrationsverwaltung (İl Göç İdaresi Müdürlüğü) | Nicht automatisch |
| GöçNet-Akte | Präsidium für Migrationsverwaltung und Provinzdirektion für Migrationsverwaltung | Nicht automatisch |
| SIS-Ausschreibung | Schengen-Staat, der die Ausschreibung eingegeben hat | Keine |
| Visa-/Konsulatseintrag | Konsulats- und Migrationsbehörden des betreffenden Staates | Keine |
| Risikoeintrag im Privatsektor | Bank, Fluggesellschaft, Datenanbieter oder Geschäftspartner | Keine |
Kernergebnis: Die Berichtigungsstrategie muss nicht nach dem Namen des Eintrags, sondern nach der Entscheidung, die den Eintrag geschaffen hat, und nach der zuständigen Behörde aufgebaut werden.
Welcher Eintrag wird bei welcher Behörde geprüft?
| Eintrag oder Vorgang | Schwerpunkt der Prüfung | Allgemeine Richtung des Antrags |
|---|---|---|
| INTERPOL-Daten | Umfang der Entscheidung der CCF oder des Generalsekretariats | INTERPOL-System und Bestätigung der Umsetzung |
| Festnahmeanordnung des Herkunftsstaats | Strafakte und aktuelle Gültigkeit der Entscheidung | Zuständige Justizbehörde dieses Staates |
| Festnahme oder Untersuchungshaft in Türkiye | Örtliche Entscheidung, Akte und Vollstreckungsstand | Zuständige Staatsanwaltschaft oder zuständiges Gericht |
| Auslieferungsakte | Gesetz Nr. 6706 und anwendbares Abkommen | Justizbehörden in der Auslieferungsakte und Zentralbehörde |
| UYAP- oder Polizeieintrag | Übereinstimmung von Ausgangsentscheidung und aktivem Eintrag | Zuständige Stelle, die den Eintrag geschaffen oder aktualisiert hat |
| Beschränkungscode und Einreiseverbot | Grund, Dauer und persönliche Grundlagen der Verwaltungsmaßnahme | Zuständige Migrationsverwaltung und erforderlichenfalls Verwaltungsgerichte |
| GöçNet- und Aufenthaltseintrag | Status, zugrunde liegende Entscheidung und Aktualität | Maßnahme der zuständigen Migrationsverwaltung und Verfahren zur Berichtigung des Eintrags |
| SIS-Eintrag | Ausschreibender Staat und Art der Ausschreibung | Zuständige nationale Stelle, Datenschutz und Rechtswege |
| Bank oder privater Datenanbieter | Quelle und Aktualität der verwendeten Information | Verantwortlicher und anwendbarer Antragsweg |
Diese Tabelle zeigt die Aufgaben der Behörden allgemein. Die konkrete Aufgabe und Zuständigkeit bestimmen sich nach der rechtlichen Natur des Eintrags. Es ist nicht zu erwarten, dass mit einem einzigen Schriftsatz an dieselbe Stelle sämtliche Straf-, Migrations- und Privatsektoreinträge gelöscht werden. Frühere Namen der Person, abweichende Schreibweisen in anderen Alphabeten, alte Reisepässe und Abweichungen beim Geburtsdatum können in der Abgleichstabelle aufgeführt werden.
Wie ist der Umfang der CCF-Entscheidung zu prüfen?
Nicht jede CCF-Entscheidung beruht auf derselben Begründung. Der vollständige Text der Entscheidung oder der offengelegte Teil ist im Hinblick auf folgende Fragen zu lesen:
- Sind die gelöschten Daten eine Red Notice, eine Diffusion oder ein anderer Eintrag?
- Beschränkt sich die Entscheidung auf eine bestimmte Akte oder einen bestimmten Vorwurf?
- Beruht die Löschung auf dem Verbot politischer, militärischer, religiöser oder rassischer Tätigkeiten nach Art. 3 der INTERPOL-Satzung?
- Wurden Menschenrechte, Flüchtlingseigenschaft oder das Risiko der Rückführung (Art. 2) geprüft?
- Wurde festgestellt, dass keine gültige nationale Festnahmeanordnung besteht?
- Sind die Daten falsch, unzureichend oder nicht mehr aktuell?
- Besteht nach der Entscheidung die Möglichkeit einer erneuten Bearbeitung, falls der Herkunftsstaat neue Daten vorlegt?
- Wie lauten das Datum der Entscheidung und das Aktenzeichen?
Im Schriftsatz an die nationale Behörde darf nicht nur „der INTERPOL-Eintrag wurde gelöscht“ stehen; es ist darzulegen, warum der Löschungsgrund die Rechtsgrundlage des nationalen Eintrags schwächt oder beseitigt.
Wie wird bestätigt, dass die Löschung im INTERPOL-System umgesetzt wurde?
Dass der Name nach der CCF-Entscheidung auf dem öffentlich zugänglichen Suchbildschirm nicht erscheint, ist für sich genommen keine ausreichende Bestätigung; der Eintrag kann von Anfang an für die Öffentlichkeit gesperrt gewesen sein.
Zur Bestätigung;
- sind das Datum der Mitteilung der CCF-Entscheidung und das Aktenzeichen aufzubewahren,
- ist zu bestimmen, ob die Entscheidung die Löschung der Daten, ihre Berichtigung oder die Beschränkung des Zugriffs vorsieht,
- ist gegebenenfalls bei der CCF zur Umsetzung der Entscheidung zu korrespondieren,
- ist zu beobachten, ob das Herkunfts-NCB wegen derselben Sachverhalte einen neuen oder abweichenden Eintrag anlegt,
- ist bei einem erneuten Antrag die frühere CCF-Entscheidung unbedingt vorzulegen.
Von Personen, die nach der Löschung gefälschte oder unbefugte Dokumente mit dem Inhalt „es besteht kein Eintrag“ ausstellen, dürfen keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Ein „INTERPOL-Reinheitszeugnis“ privater Einrichtungen außerhalb der amtlichen CCF-Entscheidung bietet keine rechtliche Sicherheit.
Wie wird die nationale Festnahmeanordnung im Herkunftsstaat aufgehoben?
Die nationale Festnahmeanordnung unterliegt dem Strafprozessrecht des Staates, der sie erlassen hat. Da die CCF-Entscheidung diese Anordnung nicht aufhebt, ist im Herkunftsstaat gesondert vorzugehen.
An welche Stelle ist der Antrag zu richten?
Je nach konkretem System kann ein Vorgehen bei;
- dem Gericht, das die Festnahmeanordnung erlassen hat,
- der Staatsanwaltschaft, die das Ermittlungsverfahren führt,
- dem übergeordneten Gericht, das die Entscheidung überprüft,
- der Vollstreckungsbehörde,
- dem NCB oder dem Justizministerium des Herkunftsstaats
erforderlich sein.
Welche Gründe können geltend gemacht werden?
- Freispruch oder Einstellung des Ermittlungsverfahrens (kovuşturmaya yer olmadığı),
- Einstellung des Verfahrens oder Verjährung,
- vollständige Vollstreckung der Strafe,
- unregelmäßiger oder unzuständiger Erlass der Festnahmeanordnung,
- Verteidigungsgarantien und Anspruch auf erneute Verhandlung bei einem Abwesenheitsurteil,
- Identitätsverwechslung,
- rechtskräftiges Urteil wegen derselben Tat,
- fehlende Eignung der Tat für die Auslieferung oder die internationale Fahndung,
- mangelnde Verhältnismäßigkeit und Aktualität.
Die Entscheidung der CCF wegen des politischen Charakters (Art. 3) kann die nationale Festnahmeanordnung vor dem Gericht des Herkunftsstaats nicht automatisch unwirksam machen. Dennoch bietet sie starke Unterstützung im Hinblick auf die Unparteilichkeit und den legitimen Zweck des in den internationalen Umlauf gebrachten Eintrags.
Was ist zu tun, wenn die Anordnung im Herkunftsstaat aufgehoben wird?
Der eindeutige und überprüfbare Nachweis der Aufhebung der Entscheidung ist unter Beachtung der Anforderungen an Übersetzung, Apostille oder Beglaubigung vorzulegen;
- dem NCB des Herkunftsstaats,
- INTERPOL oder der CCF zur erforderlichen Aktualisierung,
- dem Justizministerium in Türkiye und den zuständigen Justizbehörden,
- den Migrations- und Grenzbehörden,
- gegebenenfalls dem Staat, der die SIS-Ausschreibung eingegeben hat.
Wie werden die nationale Festnahmeanordnung und die UYAP-Einträge in Türkiye berichtigt?
Eine Festnahmeanordnung, die in Türkiye von einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erlassen wurde, entfällt nicht von selbst durch die CCF-Entscheidung. Beruht die Anordnung auf einer türkischen Strafakte, ist die zuständige Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde anzurufen.
Welcher Weg ist bei einer Festnahmeanordnung im UYAP-Eintrag der richtige?
UYAP ist das System, in dem justizielle Entscheidungen verarbeitet werden; eine rechtlich gültige Festnahmeanordnung kann nicht durch einen technischen Antrag auf Datenberichtigung gelöscht werden. Zunächst muss die justizielle Entscheidung erwirkt werden, die die Aufhebung der Anordnung erfordert.
Die Reihenfolge der Schritte lautet in der Regel:
- Die Akte und die Stelle, die die Festnahmeanordnung erlassen hat, werden festgestellt.
- Es wird geprüft, ob die Anordnung rechtlich fortbesteht.
- Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht wird die Aufhebung der Festnahmeanordnung beantragt.
- Die Aufhebungsentscheidung wird in UYAP eingetragen.
- Es wird geprüft, ob die Entscheidung an die Polizeibehörden und die Grenzsysteme übermittelt wurde.
- Bei Verzögerung oder technischer Inkompatibilität wird schriftlich bei der Stelle, die die Entscheidung erlassen hat, und bei den Systemverantwortlichen vorgesprochen.
Wichtige Unterscheidung: Die Aufhebung der justiziellen Entscheidung und die technische Berichtigung falscher oder veralteter Daten im System sind zwei getrennte Schritte. Ohne Aufhebung der gültigen Entscheidung kann nicht allein die Löschung von Daten verlangt werden; nach der Aufhebung der Entscheidung ist es nicht hinnehmbar, dass der alte Eintrag weiter Wirkungen entfaltet.
Was ist zu tun, wenn die Person an der Grenze erscheint, obwohl die Festnahmeanordnung aufgehoben wurde?
- Die beglaubigte Abschrift der Aufhebungsentscheidung und die UYAP-Dokumentenverifizierungsdaten sind bereitzuhalten.
- Es ist zu versuchen, durch ein Protokoll festzustellen, in welchem System und unter welchem Aktenzeichen der Eintrag erscheint.
- Von der handelnden Polizeibehörde ist eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zu verlangen.
- Bei einer ungerechtfertigten Freiheitsbeschränkung sind Protokoll, Uhrzeit, zuständige Stelle, verpasster Flug und Kosten zu dokumentieren.
- Die Entschädigungsansprüche wegen ungerechtfertigter Untersuchungshaft oder Festnahme nach Art. 19 der Verfassung und Art. 141 der Strafprozessordnung (CMK) sind zu prüfen.
Statt sich allein auf einen Screenshot auf dem Telefon zu stützen, ist es sicherer, eine überprüfbare und amtliche Abschrift der Entscheidung bei sich zu führen.
Polizeiliche Abfrage- und Fahndungseinträge (GBT / KİHBİ) und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts
In der Praxis werden allgemeine Ausdrücke wie „GBT-Eintrag“ (oder „KİHBİ-Eintrag“) verwendet. Nicht jede Information, die auf dem Bildschirm der Polizeibehörden (kolluk) erscheint, ist jedoch von gleicher Art. Der Eintrag kann sein;
- eine justizielle Festnahmeanordnung,
- eine Vermisstenmeldung oder Identitätsmeldung,
- eine Migrationsbeschränkung (G-87, N-82 usw.),
- ein Einreiseverbot,
- eine Warnung mit Auslieferungs- oder INTERPOL-Bezug,
- eine Sicherheits- oder Nachrichtendienstbewertung,
- ein alter, aber noch nicht aktualisierter technischer Datensatz
Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zu GBT und zur Verletzung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten
Wie das Plenum des Verfassungsgerichts (Anayasa Mahkemesi) in seiner Entscheidung Fatih Saraman (Beschwerde-Nr. 2014/7256, 27. Februar 2019) hervorgehoben hat, stellt es eine Verletzung des in Art. 20 der Verfassung gewährleisteten Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und auf Achtung des Privatlebens dar, wenn diese Informationen auch dann unbefristet und unkontrolliert in den Polizei- und Sicherheitssystemen (GBT/KİHBİ) weitergeführt werden, obwohl das gegen die Person geführte Ermittlungsverfahren mit Freispruch, Einstellungsentscheidung oder Verjährung endete oder die verwaltungsrechtliche Grundlage entfallen ist.
Ebenso hat das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung Samira Alakbarova (Beschwerde-Nr. 2018/19302, 22. Februar 2022) entschieden, dass die gerichtliche Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen und gerichtlichen Kontrollmaßnahmen, die auf eine INTERPOL-Red-Notice gestützt werden, auf den Maßstäben der angemessenen Dauer und der konkreten Tatsachen beruhen muss.
Was ist zur Aktualisierung des Polizeieintrags zu tun?
- Die Behörde, die den Eintrag geschaffen hat, und die zugrunde liegende Entscheidung sind zu bestimmen.
- Die CCF-Löschentscheidung, die UYAP-Aufhebungsentscheidung und die Unterlagen über Freispruch/Einstellungsentscheidung sind dem Innenministerium, der Generaldirektion für Sicherheit (EGM) bzw. der Abteilung für Informationssammlung beim Generalkommando der Gendarmerie vorzulegen.
- Sträubt sich die Polizeibehörde, den Eintrag zu deaktivieren, ist im Rahmen von Art. 20 der Verfassung und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts vor dem Verwaltungsgericht Anfechtungsklage zu erheben.
Wie werden Auslieferungs- und vorläufige Festnahmeeinträge in Türkiye berichtigt? (Gesetz Nr. 6706)
Auch wenn der INTERPOL-Eintrag gelöscht ist, kann Türkiye zuvor ein Auslieferungsersuchen oder ein unmittelbares diplomatisches/justizielles Ersuchen übermittelt worden sein. Das Verfahren nach dem Gesetz Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen verläuft getrennt von der Datenverarbeitung durch INTERPOL.
Was ist bei einer laufenden Auslieferungsakte zu tun?
Die CCF-Entscheidung ist vorzulegen;
- der Generaldirektion für Auswärtige Beziehungen und Europäische Union des Justizministeriums,
- der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft (Cumhuriyet Başsavcılığı),
- dem Gericht für schwere Strafsachen oder dem Strafsenat des Regionalberufungsgerichts, das die vorläufige Festnahme oder die Auslieferungsprüfung vornimmt.
Hat die CCF-Entscheidung nach Art. 18 des Gesetzes Nr. 6706 festgestellt, dass der Eintrag politischen Charakter hat (Art. 3) oder das Risiko einer Menschenrechtsverletzung (Art. 2) birgt, so stellt dies vor dem türkischen Gericht ein maßgebliches Beweismittel für die Entscheidung dar, dass „die Auslieferung nicht zulässig ist“.
Werden die Einträge automatisch bereinigt, wenn die Auslieferungsakte geschlossen wird?
Nicht immer. Nach Ablehnung oder Rücknahme des Auslieferungsersuchens oder nach Schließung der Akte ist zusätzlich zu prüfen, ob;
- die vorläufigen Festnahme- und gerichtlichen Kontrollanordnungen aufgehoben wurden,
- die Festnahmeersuchen zurückgegeben wurden,
- die UYAP-Akte mit dem richtigen Status geschlossen wurde,
- die Warnungen der Polizeibehörden aktualisiert wurden,
- die Migrationsbehörden über die Schließungsentscheidung unterrichtet wurden.
Ob die Ablehnung der Auslieferung auf fehlenden Unterlagen, Verjährung, einer politischen Straftat, der Staatsangehörigkeit, einem rechtskräftigen Urteil wegen derselben Tat oder dem Folterrisiko beruht, kann im Hinblick auf den Fortbestand der nationalen Einträge zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Beschränkungscodes (G-87 / N-82) und die Aufhebungsrechtsprechung des 10. Senats des Staatsrats
„Beschränkungscode“ ist die in der Praxis übliche Gesamtbezeichnung für die verwaltungsrechtlichen Einträge, die bei Grenz-, Einreise-, Aufenthalts-, Abschiebungs- oder Sicherheitsmaßnahmen gegenüber Ausländern verwendet werden. Wird ein INTERPOL-Eintrag festgestellt, wird vom Präsidium für Migrationsverwaltung in der Regel der Code G-87 (Gefahr für die allgemeine Sicherheit) oder N-82 (Ausländer, deren Einreise in Türkiye an eine vorherige Genehmigung gebunden ist) eingegeben. Die Dimension der vorherigen Genehmigung bei den Einträgen N-82 und N-99 wird im Beitrag Vorherige Genehmigung und bedingt ausgestelltes Visum bei den Beschränkungscodes N-82 und N-99 dargestellt.
Hebt die CCF-Entscheidung den Beschränkungscode auf?
Nein. Der Beschränkungscode ist ein Eintrag des Präsidiums für Migrationsverwaltung oder der jeweils zuständigen nationalen Behörde. Die CCF-Entscheidung betrifft dagegen die Daten im INTERPOL-System. Beruht die Beschränkung jedoch allein auf den gelöschten INTERPOL-Daten, kann wegen des Wegfalls der Grundlage die Aufhebung oder erneute Prüfung des Codes verlangt werden.
Aufhebungsentscheidungen des 10. Senats des Staatsrats und der Oberverwaltungsgerichte (BİM)
In der gefestigten Rechtsprechung des 10. Senats des Staatsrats (Danıştay) (z. B. Staatsrat, 10. Senat, Az. 2021/4120, Entscheidungs-Nr. 2022/1845) und der Oberverwaltungsgerichte (Bölge İdare Mahkemeleri) wird hervorgehoben:
- Die Befugnis der Verwaltung, Ausländer mit Beschränkungscodes zu belegen, ist nicht absolut und unbegrenzt.
- Die Beschränkungscodes G-87 und N-82, die nicht auf konkrete, rechtlich gültige, überprüfbare Informationen und Unterlagen gestützt sind, sondern allein auf bloßes Hörensagen oder auf eine INTERPOL-Warnung, deren Grundlage weggefallen ist, sind fehlerhaft.
- Die Ablehnung des Antrags eines Ausländers auf Aufhebung des Beschränkungscodes, dessen INTERPOL-Eintrag von der CCF gelöscht wurde oder der im Strafverfahren eine Einstellungsentscheidung/einen Freispruch erlangt hat, ist rechtswidrig.
In der beim Verwaltungsgericht zu erhebenden Anfechtungsklage (innerhalb von 60 Tagen nach Art. 7 der Verwaltungsgerichtsordnung) ist nach Art. 27 der Verwaltungsgerichtsordnung die Aussetzung des Vollzugs (YD) zu beantragen; die Verwaltung ist zu verpflichten, die konkrete Strafakte und die Beweise, auf denen die Maßnahme beruht, dem Gericht vorzulegen.
Wie wird das Einreiseverbot für Türkiye aufgehoben oder berichtigt?
Nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz kann gegen Ausländer, deren Einreise in Türkiye im Hinblick auf die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit als bedenklich angesehen wird, ein Einreiseverbot verhängt werden. Das Einreiseverbot ist ein vom INTERPOL-Eintrag getrennter Verwaltungsakt.
Wenn der gelöschte Eintrag die einzige Grundlage des Einreiseverbots ist
Die CCF-Entscheidung und gegebenenfalls die Aufhebung der nationalen Festnahmeanordnung können verwendet werden, um zu zeigen;
- dass das Begründungselement des Einreiseverbots weggefallen ist,
- dass eine aktuelle Risikobewertung erforderlich ist,
- dass die Fortführung einer auf alten und falschen Daten beruhenden Maßnahme unverhältnismäßig ist.
Wenn ein anderer, selbständiger Grund besteht
Stützt sich die Verwaltung auf einen selbständigen Grund wie;
- Visa- oder Aufenthaltsverstoß,
- Abschiebungsentscheidung,
- gefälschte Dokumente,
- andere konkrete Tatsachen, die die öffentliche Ordnung betreffen,
- das Verhalten des Ausländers in Türkiye,
kann die Löschung des INTERPOL-Eintrags das Einreiseverbot nicht für sich allein beenden. Jeder Grund ist gesondert zu prüfen.
Ist ein Visum mit Vermerk oder eine Sondergenehmigung eine dauerhafte Lösung?
In bestimmten Fällen kann für einen Ausländer, gegen den ein Einreiseverbot besteht, die Möglichkeit der Einreise mit einem besonderen Visum mit Vermerk (meşruhatlı vize) oder einer Genehmigung geprüft werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Einreiseverbot aus der Datenbank entfernt wurde. Für eine dauerhafte Lösung können ein gesonderter Antrag oder eine Klage gegen die Grundlage des Verbots erforderlich sein.
Wie werden GöçNet und die Daten in der Migrationsakte berichtigt?
GöçNet ist das Verwaltungsinformationssystem, das bei Verfahren für Ausländer und internationalen Schutz verwendet wird. In der Akte einer Person können sich befinden;
- Aufenthaltsanträge,
- das Verfahren des internationalen Schutzes,
- Maßnahmen der Abschiebung und der Abschiebungshaft,
- Angaben zu Einreiseverbot oder Beschränkung,
- Angaben zu Identitäts- und Reisedokumenten,
- Mitteilungen von Sicherheits- oder Justizbehörden.
An welche Behörde ist der Antrag zu richten?
Je nach konkretem Eintrag ist die Provinzdirektion für Migrationsverwaltung, das Präsidium für Migrationsverwaltung oder eine andere zuständige Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, Adressat. Im Antrag muss klar angegeben werden;
- welche Daten falsch oder nicht aktuell sind,
- welche Information richtig ist,
- mit welchem Teil der CCF-Entscheidung ein Zusammenhang hergestellt wird,
- welche aktuelle Maßnahme die falschen Daten ausgelöst haben,
- ob Löschung, Berichtigung, Vermerk oder erneute Prüfung verlangt wird.
Wird die alte Information vollständig gelöscht oder aktualisiert?
Eine physische Löschung ist nicht in jedem Fall möglich oder rechtlich erforderlich. Die Verwaltung kann verpflichtet sein, ihren Vorgangsverlauf aufzubewahren. Es kann jedoch Folgendes erforderlich sein;
- dass der alte Eintrag nicht wie ein aktuelles und aktives Risiko erscheint,
- dass der spätere Freispruch, die Aufhebung oder die CCF-Entscheidung in die Akte eingetragen wird,
- dass die falschen Daten berichtigt werden,
- dass Zugriff und Nutzung von nicht mehr erforderlichen Daten beschränkt werden,
- dass Daten, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, gelöscht oder anonymisiert werden.
Das Ziel besteht nicht allein darin, die Vergangenheit unsichtbar zu machen, sondern zu verhindern, dass falsche oder nicht mehr aktuelle Daten eine neue Ablehnung, Festnahme oder Grenzmaßnahme hervorbringen.
Kann nach dem KVKK ein Antrag auf Berichtigung oder Löschung gestellt werden?
Art. 11 des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten räumt der betroffenen Person das Recht ein, zu erfahren, ob ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, bei erfolgter Verarbeitung Auskunft zu verlangen, den Zweck zu erfahren, die Dritten zu kennen, an die sie übermittelt wurden, die Berichtigung unvollständig oder unrichtig verarbeiteter Daten und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, deren Löschung oder Vernichtung zu verlangen.
Antrag beim Verantwortlichen
Nach Art. 13 KVKK richtet die betroffene Person ihren Antrag zunächst an den Verantwortlichen. Der Antrag muss enthalten;
- Identitäts- und Kontaktdaten,
- den Gegenstand des Antrags,
- die falschen oder nicht aktuellen Daten,
- amtliche Dokumente, die die Berichtigung belegen,
- die CCF-Entscheidung,
- den Antrag, die Berichtigung den Dritten mitzuteilen, an die die Daten übermittelt wurden.
Der Verantwortliche schließt den Antrag so bald wie möglich und spätestens innerhalb von dreißig Tagen ab. Bei Ablehnung, unzureichender Antwort oder ausbleibender Antwort innerhalb der Frist kann nach den Voraussetzungen und Fristen des KVKK eine Beschwerde beim Datenschutzrat (Kişisel Verileri Koruma Kurulu) in Betracht gezogen werden.
Reicht ein KVKK-Antrag für jeden Eintrag aus?
Nein. Die vollständigen und teilweisen Ausnahmen des Gesetzes Nr. 6698 können im Hinblick auf Strafermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren, Vollstreckung, Landesverteidigung, nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit und bestimmte Aufsichtstätigkeiten Anwendung finden. Außerdem kann eine gültige Festnahmeanordnung oder Verwaltungsentscheidung nicht allein durch einen datenschutzrechtlichen Antrag beseitigt werden.
Daher sind gesonderte Wege zu beschreiten;
- für die Festnahmeanordnung bei der Justizbehörde,
- für das Auslieferungsverfahren bei den zuständigen Justiz- und Verwaltungsbehörden,
- für Beschränkung und Einreiseverbot bei der Verwaltungsbehörde und der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
- für den SIS-Eintrag bei dem Staat, der die Ausschreibung eingegeben hat,
- für Daten des Privatsektors beim jeweiligen Verantwortlichen.
Kernergebnis: Das KVKK ist ein wichtiges Berichtigungsinstrument; es ist jedoch kein universeller Weg der „Eintragslöschung“, der an die Stelle der Aufhebung einer justiziellen oder verwaltungsrechtlichen Entscheidung tritt.
Wie sind das Recht auf Informationszugang und das Petitionsrecht auszuüben?
Art. 74 der Verfassung, das Gesetz Nr. 3071 über die Ausübung des Petitionsrechts und das Gesetz Nr. 4982 über das Recht auf Informationszugang bilden den allgemeinen Rahmen dafür, dass sich eine Person an die Verwaltung wendet und bestimmte Informationen verlangt.
Der Zugang kann jedoch in Bereichen wie;
- Staatsgeheimnis,
- Nachrichtendienst,
- laufende Ermittlungen,
- Verbrechensverhütung und öffentliche Sicherheit,
- personenbezogene Daten Dritter
beschränkt sein.
Der Antrag darf nicht allgemein gehalten sein und lediglich lauten „senden Sie mir alle Einträge über mich“. Der bekannte Vorgang, das Datum, das Grenzereignis, das Aktenzeichen, die CCF-Entscheidung und die verlangte Berichtigung sind zu konkretisieren. Auch wenn die Information nicht offengelegt wird, kann von der Verwaltung verlangt werden, das rechtliche Bestehen des Vorgangs und den Rechtsweg mitzuteilen.
Wird der SIS-Eintrag durch die INTERPOL-Löschungsentscheidung aufgehoben?
Nein. Das Schengener Informationssystem — SIS ist ein von INTERPOL getrenntes europäisches Informationssystem. Im SIS können Ausschreibungskategorien mit unterschiedlichen Zwecken bestehen, etwa Einreiseverweigerung, Festnahme, vermisste Personen, justizielle Verfahren oder sonstige Zwecke.
Wohin ist der Antrag auf Berichtigung oder Löschung im SIS zu richten?
Für die Richtigkeit und die Rechtsgrundlage der SIS-Daten ist in erster Linie der Schengen-Staat verantwortlich, der die Ausschreibung eingegeben hat. Die Person kann im Rahmen des anwendbaren EU-Rechts und nationalen Rechts folgende Wege beschreiten;
- Zugang zu den Daten,
- Berichtigung falscher Daten,
- Löschung rechtswidriger Einträge,
- Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde,
- Klage vor einem nationalen Gericht.
Ein Antrag bei einem Schengen-Staat kann die erforderlichen Mechanismen der Zusammenarbeit in Gang setzen; entscheidend bleibt jedoch die Rolle des Staates, der die Ausschreibung eingegeben hat.
Wie wird die CCF-Entscheidung in der SIS-Akte verwendet?
Die CCF-Entscheidung kann ein starkes Beweismittel sein, wenn sie zeigt;
- dass die SIS-Ausschreibung allein auf der Red Notice beruht,
- dass die zugrunde liegenden Daten als politisch oder menschenrechtswidrig befunden wurden,
- dass die Personenzuordnung falsch ist,
- dass die nationale Festnahmeanordnung nicht gültig ist.
Hat die SIS-Ausschreibung jedoch eine gesonderte nationale oder unionsrechtliche Grundlage, ist diese zusätzlich zu prüfen.
Wie werden Visa-, Migrations- und Grenzeinträge in ausländischen Staaten berichtigt?
Eine frühere Visaablehnung, Einreiseverweigerung, Abschiebung oder Sicherheitsentscheidung eines Staates entfällt nicht automatisch durch die CCF-Löschentscheidung. Es gilt das jeweilige Migrations- und Datenschutzrecht des Staates.
Das Antragspaket enthält in der Regel;
- die CCF-Entscheidung,
- den aktuellen Stand der Festnahmeanordnung des Herkunftsstaats,
- den Freispruch oder die Entscheidung über die Ablehnung der Auslieferung,
- Datum und Nummer der früheren Visa-/Einreiseentscheidung,
- neue und richtige personenbezogene Angaben,
- die konkrete Auswirkung der falschen Daten.
Eine frühere Visaablehnung kann ehrlich anzugeben sein, wenn im Formular danach gefragt wird. Die CCF-Entscheidung tilgt das frühere Ablehnungsereignis nicht historisch; sie zeigt, dass die Grundlage der Ablehnungsentscheidung nachträglich weggefallen ist.
Wie werden Einträge im Privatsektor berichtigt?
INTERPOL-Daten oder öffentlich zugängliche Zusammenfassungen der Red Notice können sich niedergeschlagen haben in;
- den Kundenannahme- und Compliance-Systemen von Banken,
- Anbietern für die Überprüfung auf Finanzkriminalität und Sanktionen,
- Sicherheitssystemen von Fluggesellschaften oder des Reiseverkehrs,
- Risikoprüfungen von Arbeitgebern,
- Zwischenspeichern von Suchmaschinen,
- Pressearchiven.
Antrag bei der Bank und beim Compliance-Anbieter
Von der Bank kann nicht verlangt werden, das Konto unbedingt zu eröffnen oder die Beziehung fortzusetzen; die Einrichtung hat eine aus den Rechtsvorschriften folgende Risikobewertung. Beruht die Entscheidung jedoch auf alten oder falschen Daten, kann die Aktualisierung der Daten und eine menschliche Überprüfung verlangt werden, indem;
- die CCF-Löschentscheidung,
- die Aufhebung der nationalen Anordnung,
- Dokumente zur Identitätsprüfung,
- Aufzeichnungen, die die falsche Zuordnung des Risikoanbieters zeigen
vorgelegt werden.
Internet- und Presseinhalte
Die CCF-Entscheidung führt nicht zur automatischen Löschung eines in der Vergangenheit rechtmäßig veröffentlichten Berichts. Aktualität des Inhalts, öffentliches Interesse, öffentliche Stellung der Person, Richtigkeit des Berichts, Recht auf Vergessenwerden sowie Meinungs- und Pressefreiheit werden zusammen gewürdigt.
Zunächst kann verlangt werden;
- die Ergänzung des Inhalts um eine Aktualisierung,
- die Berichtigung falscher Informationen,
- die Aktualisierung des Suchergebnisses oder dessen Nichtanzeige bei bestimmten Suchanfragen,
- bei Vorliegen der Voraussetzungen die Entfernung des Inhalts.
Sind Strafregistereintrag und INTERPOL-Eintrag dasselbe?
Nein. Der Verurteilungseintrag nach dem Gesetz Nr. 5352 über das Strafregister (Adlî Sicil Kanunu) und die Red Notice, die Festnahmeanordnung, die Warnung der Polizeibehörden und die Migrationsbeschränkung sind unterschiedliche Datenarten.
Die CCF-Löschentscheidung;
- löscht eine rechtskräftige Verurteilung nicht aus dem Strafregister,
- beseitigt den Archiveintrag nicht von selbst,
- tritt nicht an die Stelle der Rückgabe verbotener Rechte oder der Wiederherstellung der entzogenen Rechte.
Für die Löschung des Strafregister- und Archiveintrags sind die Voraussetzungen des Gesetzes Nr. 5352 und die Verfahren der zuständigen Generaldirektion für Strafregister und Statistik (Adlî Sicil ve İstatistik Genel Müdürlüğü) gesondert zu prüfen.
Welche Unterlagen sind für den Antrag auf Berichtigung der Einträge bereitzuhalten?
Grundlegendes Dokumentenpaket
- Kopien von Ausweis und Reisepass,
- vollständige und lesbare Abschrift der CCF-Entscheidung,
- gegebenenfalls beglaubigte Übersetzung und Beglaubigung,
- bekannte Referenzen zur Red Notice oder Diffusion,
- Angaben zur Strafakte und zur Festnahmeanordnung des Herkunftsstaats,
- Entscheidung über die Aufhebung der Festnahmeanordnung,
- Unterlagen über Freispruch, Einstellung, Verjährung oder Vollstreckung,
- Entscheidung über die Ablehnung der Auslieferung oder die Rücknahme des Auslieferungsersuchens,
- Entscheidung über Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz,
- Grenz-, Bank-, Visa- oder Migrationsvorgänge, die durch den falschen Eintrag verursacht wurden.
Was der Antragsschriftsatz enthalten muss
- klare Bezeichnung des zu berichtigenden Eintrags,
- die Entscheidung oder Behörde, die den Eintrag geschaffen hat,
- der falsche, veraltete oder rechtswidrige Aspekt,
- der Zusammenhang der CCF-Entscheidung mit diesem Eintrag,
- die verlangte Maßnahme: Löschung, Berichtigung, Aufhebung, Deaktivierung, Vermerk oder erneute Prüfung,
- der Antrag, die Berichtigung den Stellen mitzuteilen, an die die Daten übermittelt wurden,
- der Antrag auf schriftliche und begründete Antwort,
- bei Eilbedürftigkeit Angaben zu konkretem Schaden und Frist.
Statt des unbestimmten Antrags „Löschung aller Einträge“ sind eintragsbezogene und umsetzbare Anträge zu formulieren.
Wie wird nach Abschluss der Berichtigung überprüft?
Die Antwort einer Behörde, „der Vorgang wurde durchgeführt“, kann unzureichend sein. Die Überprüfung der Umsetzung ist auf folgenden Ebenen vorzunehmen:
- Wurde die zugrunde liegende Entscheidung aufgehoben?
- Wurde der Eintrag in der Hauptdatenbank aktualisiert?
- Wurden die Polizei- und Grenzbehörden benachrichtigt?
- Wurde die neue Entscheidung in die Migrations- und Visaakte eingetragen?
- Wurde die Auslieferungsakte geschlossen?
- Wurden die an Dritte oder Untersysteme übermittelten alten Daten berichtigt?
- Gibt es für dieselbe Person doppelte Einträge oder Einträge mit abweichenden Namensvarianten?
- Besteht die Zuordnung über die alte Passnummer fort?
Die Überprüfung darf nicht durch eine ungeplante internationale Reise getestet werden. Zuvor sind die amtlichen Schreiben, die Akteneinsicht und die länderbezogene Risikoanalyse abzuschließen.
Wie lange dauert die Berichtigung der Einträge?
Es gibt keine einheitliche Standarddauer. Die Dauer hängt von Faktoren ab wie;
- ob der Eintrag justizieller oder verwaltungsrechtlicher Art ist,
- ob eine Maßnahme im Herkunftsstaat erforderlich ist,
- dem Umfang der CCF-Entscheidung,
- einer laufenden Auslieferungs- oder Strafakte,
- dem Schriftverkehr zwischen den Behörden,
- der Klageerhebung nach ausdrücklicher oder stillschweigender Ablehnung,
- dem Bedarf an Aussetzung des Vollzugs oder an einer einstweiligen Maßnahme.
Dass für den Antrag beim Verantwortlichen nach dem KVKK eine Antwortfrist von höchstens dreißig Tagen besteht, bedeutet nicht, dass eine justizielle oder verwaltungsrechtliche Entscheidung zwingend innerhalb von dreißig Tagen aufgehoben wird. Auch die allgemeine Klagefrist vor den Verwaltungsgerichten beträgt, wenn das Spezialgesetz keine eigene Frist vorsieht, in der Regel sechzig Tage; in Bereichen wie Abschiebung und internationaler Schutz können jedoch besondere und kürzere Fristen bestehen.
In welchen Fällen ist ein dringendes Eingreifen erforderlich?
- Wenn eine internationale Reise in naher Zukunft ansteht,
- wenn die Person an der Grenze oder am Flughafen festgehalten wurde,
- wenn die vorläufige Festnahme oder das Auslieferungsverfahren begonnen hat,
- wenn eine Abschiebungsentscheidung zugestellt wurde,
- wenn Abschiebungshaft angeordnet wurde,
- wenn der Aufenthalts- oder internationale Schutzstatus aufgehoben wurde,
- wenn ein Antrag auf Staatsangehörigkeit oder Visum wegen desselben Eintrags abgelehnt wurde,
- wenn ein Bankkonto eingefroren oder ein Geschäft abgelehnt wurde,
ist unverzüglich der Antrag zu stellen, der der Art des Vorgangs entspricht.
Da das Bestehen der CCF-Entscheidung die nationale Maßnahme nicht von selbst aussetzt, können zusätzlich die Aussetzung des Vollzugs, einstweiliger Rechtsschutz, die Entlassung, ein Rechtsbehelf oder ein Antrag auf eine einstweilige Maßnahme erforderlich sein.
Welche Fehler werden bei der Bereinigung der Einträge häufig gemacht?
- Anzunehmen, dass die CCF-Entscheidung alle nationalen Einträge automatisch löscht.
- Die Festnahmeanordnung im Herkunftsstaat nicht zu ermitteln.
- UYAP-, Polizei-, Migrations-, Beschränkungs- und SIS-Einträge für eine einzige Datenbank zu halten.
- Zu versuchen, eine gültige justizielle Entscheidung allein durch einen KVKK-Antrag zu beseitigen.
- Den Beschränkungscode zu erfahren, ohne den zugrunde liegenden Verwaltungsakt zu prüfen.
- Davon auszugehen, dass mit der Schließung der Auslieferungsakte alle Fahndungswarnungen aktualisiert wurden.
- Die CCF-Entscheidung ohne Übersetzung oder Erläuterung bei der Behörde einzureichen.
- Die Wirkung des Löschungsgrundes auf den nationalen Eintrag nicht rechtlich darzulegen.
- Nach der Antwort der Behörde die Umsetzung in den Untersystemen nicht zu überprüfen.
- Eine frühere Visaablehnung oder ein früheres Grenzereignis im neuen Antrag wahrheitswidrig zu verschweigen.
- Die Klagefrist unter der Annahme eines Verwaltungsantrags falsch zu berechnen.
- Ungeplant zu reisen, um zu testen, ob der Eintrag bereinigt ist.
- Reisepass und CCF-Entscheidung an inoffizielle Personen zu senden.
Fahrplan der Berichtigung der Einträge
| Phase | Durchzuführender Schritt | Ergebnis |
|---|---|---|
| Diagnose der Einträge | Trennung von INTERPOL-, Herkunftsstaat-, UYAP-, Polizei-, Auslieferungs-, Migrations-, SIS- und privaten Einträgen | Bestandsaufnahme der Einträge |
| Rechtsgrundlage | Bestimmung der Entscheidung und der zuständigen Behörde für jeden Eintrag | Zuständigkeits- und Antragsübersicht |
| Dokumentenpaket | Zusammenstellung von CCF-, Freispruchs-, Aufhebungs-, Auslieferungsablehnungs-, Schutz- und Identitätsdokumenten | Überprüfbare Akte |
| Maßnahme an der Quelle | Verlangen der Aufhebung der nationalen Festnahme- oder Verwaltungsentscheidung | Wegfall der zugrunde liegenden Entscheidung |
| Technische Aktualisierung | Verlangen der Berichtigung der Untersysteme und der übermittelten Einträge | Aktueller Systemeintrag |
| Rechtsweg | Fristgerechte Klage/Rechtsbehelf bei Ablehnung oder Untätigkeit | Rechtliche Kontrolle |
| Umsetzungskontrolle | Überprüfung, dass die Aktualisierung in Grenz-, Migrations- und anderen Systemen eingetragen wurde | Verringerung des tatsächlichen Risikos |
Welche Grundsätze zeigen die Gerichtsentscheidungen?
EuGH, Urteil WS: INTERPOL-Daten sind von den rechtlichen Garantien des nationalen und des regionalen Rechts nicht unabhängig
Die Große Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union hat in der Rechtssache WS gegen Bundesrepublik Deutschland, C‑505/19, 12. Mai 2021, EU:C:2021:376, das Verhältnis von Red Notice, vorläufiger Festnahme, ne bis in idem und Verarbeitung personenbezogener Daten geprüft.
Der Gerichtshof hat dargelegt, dass die Befugnis der Schengen-Behörden zur Festnahme und Datenverarbeitung nach den Garantien des Unionsrechts neu zu bewerten ist, wenn feststeht, dass der Grundsatz ne bis in idem für dieselben Taten gilt.
Konkrete Wirkung: Das Bestehen von INTERPOL-Daten macht den Vorgang in der nationalen oder regionalen Datenbank nicht immun gegen rechtliche Kontrolle. Die Entscheidung ist jedoch keine allgemeine Regelung, die alle nationalen Einträge automatisch löscht; gegen den betreffenden Eintrag ist der zuständige Rechtsweg zu beschreiten.
EGMR, M.C./Türkiye: Eine Red Notice ist für sich genommen keine Rechtsgrundlage für die nationale Festhaltung
In der Entscheidung M.C. v. Türkiye, Beschwerde-Nr. 31592/18, 4. Juni 2024, wurden die vorläufige Festhaltung und das Auslieferungsverfahren geprüft, die auf eine über das NCB Russlands veröffentlichte Red Notice und eine Festnahmeanordnung in Abwesenheit gestützt waren.
Konkrete Wirkung: Beruft sich die nationale Behörde auf die INTERPOL-Warnung, muss sie die gesetzliche Grundlage, die Dauer, das Willkürrisiko und die wirksame gerichtliche Kontrolle der Freiheitsentziehung gesondert sicherstellen. Auch die Fortführung des nationalen Festhaltungseintrags nach der Löschung der INTERPOL-Daten muss auf einer selbständigen und aktuellen Rechtsgrundlage beruhen.
EGMR, Liu/Polen: Das Auslieferungs- und Rückführungsrisiko wird eigenständig geprüft
In der Entscheidung Liu v. Poland, Beschwerde-Nr. 37610/18, 6. Oktober 2022, prüfte der EGMR das Risiko einer Misshandlung bei einer Auslieferung nach China und die Dauer der Haft zum Zweck der Auslieferung.
Konkrete Wirkung: Eine ausländische Festnahmeanordnung oder eine internationale Warnung befreit den ersuchten Staat nicht von der menschenrechtlichen Kontrolle. Die Vorlage der Ablehnung der Auslieferung und der Schutzentscheidungen zusammen mit der CCF-Entscheidung in der nationalen Akte zur Datenberichtigung ermöglicht die Würdigung, ob die Fortführung des Eintrags legitim und aktuell ist.
Verfassungsgericht, Entscheidung Fatih Saraman: Das Fortführen der Einträge von Personen, deren Strafverfolgung beendet ist, ist eine Rechtsverletzung
Das Plenum des Verfassungsgerichts hat in der Entscheidung Fatih Saraman, Beschwerde-Nr. 2014/7256, 27. Februar 2019, es im Hinblick auf Art. 20 der Verfassung als Rechtsverletzung angesehen, dass Einträge freigesprochener Personen oder von Personen, deren Strafakte geschlossen wurde, in den Informationssystemen der Polizeibehörden nicht gelöscht wurden.
Verfassungsgericht, Entscheidung Samira Alakbarova: Gerichtliche Kontrolle der Auslieferungshaft
Das Verfassungsgericht hat in der Entscheidung Samira Alakbarova, Beschwerde-Nr. 2018/19302, 22. Februar 2022, entschieden, dass auf eine Red Notice gestützte Freiheitsbeschränkungen mit angemessener Dauer und konkreten Tatsachen zu begründen sind.
Wie arbeitet die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei bei der Berichtigung der Einträge?
Die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei nutzt die CCF-Entscheidung nicht nur als ein zu archivierendes Dokument, sondern als grundlegendes Rechtsinstrument, um die Folgen in nationalen und internationalen Einträgen systematisch zu beseitigen.
Konkrete rechtliche Leistungen für den Mandanten
- Analyse des Umfangs der CCF-Entscheidung und ihrer Wirkung auf die nationalen Einträge,
- Erstellung einer Bestandsaufnahme der Einträge bei INTERPOL, im Herkunftsstaat, in UYAP, bei den Polizeibehörden, zu Auslieferung, Beschränkung, GöçNet, SIS und im Privatsektor,
- Koordination mit örtlichen Anwälten zur Aufhebung der Festnahmeanordnung im Herkunftsstaat,
- Anträge zu gerichtlichen Festnahme- oder vorläufigen Festnahmeanordnungen in Türkiye,
- Vorlage und Begleitung der Entscheidung beim Justizministerium und in der Auslieferungsakte,
- Anträge zur Aktualisierung alter oder falscher Einträge in den Polizei- und Grenzsystemen,
- gesonderte Prüfung von Beschränkungscode, Einreiseverbot, Abschiebung und Aufenthaltsverfahren,
- Anträge auf Berichtigung, Aufhebung und erneute Prüfung bei der Migrationsverwaltung,
- Antrag beim Verantwortlichen nach dem KVKK und in geeigneten Akten Beschwerde beim Datenschutzrat,
- Anfechtungsklage gegen ausdrückliche oder stillschweigende Ablehnungen und, soweit die Voraussetzungen vorliegen, Antrag auf Aussetzung des Vollzugs (YD),
- Koordination mit den zuständigen ausländischen Juristen für SIS- und ausländische Migrationseinträge,
- Anträge auf Aktualisierung der Einträge von Banken, Risikoanbietern, Suchmaschinen und anderen Privatsektoreinträgen,
- Benachrichtigung der Untersysteme nach der Berichtigung und tatsächliche Umsetzungskontrolle,
- Risikoanalyse des Ausreise-, Transit- und Zielstaats vor der Reise.
Die Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei bietet seit 1999 mit Sitz in Antalya in den 81 Provinzen Türkiyes und in Akten mit internationalem Bezug Rechtsdienstleistungen auf Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch an.
Da jeder Eintrag auf einer anderen Rechtsgrundlage beruhen kann, wird kein Ergebnis garantiert. Dem Mandanten werden die zuständigen Behörden, die anwendbaren Rechtswege, die Fristen, die Risiken und die Reihenfolge der Schritte anhand der konkreten Unterlagen erläutert.
Häufig gestellte Fragen
Wird auch die gegen mich bestehende Festnahmeanordnung aufgehoben, wenn die CCF die Red Notice gelöscht hat?
Nein. Die CCF-Entscheidung wirkt auf die Daten im INTERPOL-System. Die nationale Festnahmeanordnung im Herkunftsstaat oder in Türkiye muss gesondert bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, das sie erlassen hat, aufgehoben werden.
Berichtigt die CCF-Entscheidung den UYAP-Eintrag automatisch?
Nein. Für die gültige justizielle Entscheidung in UYAP muss zunächst von dem zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft eine Aufhebungsentscheidung erwirkt werden; anschließend ist zu prüfen, ob die Entscheidung in das System und an die Polizeibehörden übertragen wurde.
Kann im Jahr 2026 ein neuer CCF-Antrag per E-Mail gestellt werden?
Seit dem 26. März 2026 ist das gesicherte Online-Portal die Regel. Die Ausnahmen in den CCF-Arbeitsregeln und die Mitteilungen zu laufenden älteren Akten sind zusätzlich zu berücksichtigen.
Entfällt der Beschränkungscode, wenn der INTERPOL-Eintrag gelöscht wird?
Nein. Der Beschränkungscode ist ein nationaler Verwaltungseintrag. Beruht er allein auf den gelöschten INTERPOL-Daten, kann mit der CCF-Entscheidung die Aufhebung oder erneute Prüfung verlangt werden; bei Ablehnung kommt der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg in Betracht.
Endet das Einreiseverbot von selbst?
Nein. Das Einreiseverbot ist ein gesonderter Verwaltungsakt. Die CCF-Entscheidung kann die Grundlage des Verbots schwächen oder beseitigen; es bedarf jedoch einer Aufhebungsentscheidung der zuständigen Behörde oder einer gerichtlichen Kontrolle.
Wird der alte Eintrag in GöçNet vollständig gelöscht?
Nicht jedes alte Datum wird physisch gelöscht; die Verwaltung kann verpflichtet sein, ihren Vorgangsverlauf aufzubewahren. Falsche oder nicht aktuelle Daten müssen jedoch berichtigt, neue Entscheidungen in die Akte eingetragen und der alte Eintrag darf nicht wie ein aktives Risiko verwendet werden.
Können mit einem KVKK-Antrag alle Sicherheitseinträge gelöscht werden?
Nein. Das KVKK sieht Ausnahmen für Strafermittlung, Gerichtsverfahren, nationale Sicherheit und öffentliche Sicherheit vor. Außerdem kann eine gültige justizielle oder verwaltungsrechtliche Entscheidung nicht allein durch einen Antrag beim Verantwortlichen aufgehoben werden.
Hebt die CCF-Löschentscheidung den SIS-Eintrag auf?
Nein. SIS ist ein gesondertes europäisches System. Der Antrag auf Zugang, Berichtigung oder Löschung ist nach dem anwendbaren EU-Recht und nationalen Recht insbesondere bei dem Schengen-Staat zu führen, der die Ausschreibung eingegeben hat.
Wird mein Bankkonto nach der CCF-Entscheidung automatisch geöffnet?
Nein. Die Bank nimmt ihre eigene Rechts- und Risikobewertung vor. Mit der CCF-Entscheidung, der Aufhebung der nationalen Anordnung und den Dokumenten zur Identitätsprüfung kann jedoch die Berichtigung falscher oder alter Daten und eine menschliche Überprüfung verlangt werden.
Kann nach der Berichtigung der Einträge sofort gereist werden?
Es darf nicht automatisch als sicher angesehen werden. Die Festnahmeanordnung des Herkunftsstaats, die Einträge des Transit- und Zielstaats, die SIS-Ausschreibung, das Einreiseverbot und die Aktualisierungen in den Untersystemen sind vor der Reise gesondert zu prüfen.
Genügt es, die CCF-Entscheidung mit demselben Schriftsatz an alle Stellen zu senden?
Nein. Daten, Befugnis und Rechtsgrundlage jeder Behörde sind verschieden. Der Antrag ist auf den jeweiligen Eintrag und die zuständige Behörde zuzuschneiden.
Fazit
Die Löschung der INTERPOL-Daten durch die CCF ist für den Eintrag der Person im internationalen polizeilichen Datensystem eine starke und bedeutsame Folge. Die nationale Festnahmeanordnung, die Strafakte, die UYAP- und Polizeieinträge, das Auslieferungsverfahren, der Beschränkungscode, das Einreiseverbot, GöçNet, SIS und die Datenbanken des Privatsektors können jedoch auf unabhängigen Rechtsgrundlagen beruhen.
Deshalb muss sich die wirksame Arbeit auf drei getrennte Ziele richten:
- Aufhebung der Entscheidung an der Quelle: Beendigung der nationalen Festnahme-, Auslieferungs-, Beschränkungs- oder Einreiseverbotsentscheidung bei der zuständigen Behörde.
- Aktualisierung der technischen Einträge: Korrekte Eintragung der Entscheidung in die Untersysteme, die Polizei-, Grenz- und Migrationssysteme.
- Beseitigung der tatsächlichen Auswirkungen: Verhinderung, dass alte Daten bei Visa, Aufenthalt, Reisen, Bankgeschäften und in anderen Bereichen weiter Vorgänge auslösen.
Die Wirkung der CCF-Entscheidung wächst, wenn ihre Begründung mit dem Begründungselement des nationalen Eintrags verknüpft wird. Anstelle eines allgemeinen Antrags auf „Löschung der Einträge“ sind für jedes Datum die Quelle, die zuständige Behörde, die Rechtsgrundlage, die Antragsfrist und die Überprüfungsmethode zu bestimmen.
Endgültiges rechtliches Ergebnis: Aus dem INTERPOL-System gelöscht zu sein bedeutet nicht, aus allen Systemen gelöscht zu sein. Das tatsächliche Ergebnis wird erreicht durch die Aufhebung der zugrunde liegenden Entscheidung, die Eintragung der Aktualisierung in alle nationalen und regionalen Einträge und die Überprüfung, dass die alten Daten keine neue Festnahme, Ablehnung oder Grenzmaßnahme hervorbringen.
Vertraulichkeit und rechtlicher Hinweis
Informationen und Unterlagen, die mit der Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei geteilt werden, werden nur zur rechtlichen Bewertung und zur Leistungserbringung verwendet; sie sind durch das Berufsgeheimnis des Rechtsanwalts, die Verschwiegenheitspflicht und die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten geschützt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen rechtlichen Information. Ohne Prüfung der Unterlagen der konkreten Akte, des Umfangs der CCF-Entscheidung, der Eintragsarten, des Herkunftsstaats, des Status der Person, der angerufenen Behörde und der aktuellen Rechtsvorschriften begründet er weder eine rechtliche Stellungnahme noch eine Ergebnisgarantie.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Amtliche Quellen von INTERPOL und der CCF
- INTERPOL — Red Notices: Zweck der Red Notice und dass sie keine internationale Haftanordnung ist.
- INTERPOL — About Notices: Arten von Mitteilungen und Diffusionen.
- INTERPOL — Compliance and Review: Vorherige und laufende Konformitätskontrolle von Mitteilungen und Diffusionen.
- INTERPOL Constitution: Menschenrechtsrahmen sowie Verbot politischer, militärischer, religiöser und rassischer Tätigkeiten.
- Rules on the Processing of Data: Regeln von INTERPOL zu Datenverarbeitung, Berichtigung, Aktualität und Löschung.
- Statute of the Commission for the Control of INTERPOL’s Files: Aufgaben-, Befugnis- und Entscheidungsrahmen der CCF.
- CCF — How to Submit a Request: Sicheres Portalverfahren für Anträge auf Zugang, Berichtigung/Löschung und erneute Prüfung.
Amtliche Quellen Türkiyes und Gerichtsentscheidungen
- Verfassung der Republik Türkiye: Schutz des Privatlebens und personenbezogener Daten, Recht auf Rechtsschutz und Petitionsrecht.
- Verfassungsgericht, Fatih Saraman [Plenum], Beschwerde-Nr. 2014/7256, 27. Februar 2019: Entscheidung des Plenums, dass das Fortführen der Polizeidaten freigesprochener Personen oder von Personen, deren Akte geschlossen wurde, eine Rechtsverletzung ist.
- Verfassungsgericht, Samira Alakbarova, Beschwerde-Nr. 2018/19302, 22. Februar 2022: Gerichtliche Kontrolle und persönliche Freiheit bei Festnahmen auf Grundlage einer Red Notice.
- Rechtsprechung des 10. Senats des Staatsrats (Az. 2021/4120, Entscheidungs-Nr. 2022/1845): Aufhebung der nicht auf konkrete Informationen/Unterlagen gestützten Beschränkungscodes G-87 und N-82 und Entscheidungen zur Aussetzung des Vollzugs nach Art. 27 der Verwaltungsgerichtsordnung.
- Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten: Rechte der betroffenen Person, Antrag beim Verantwortlichen, Beschwerde beim Datenschutzrat und Ausnahmen.
- Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz: Einreiseverbot, Aufenthalt, Abschiebung, Abschiebungshaft und Verfahren des internationalen Schutzes.
- Verwaltungsgerichtsordnung (Gesetz Nr. 2577): Anfechtungsklage, Verwaltungsantrag, Frist und Aussetzung des Vollzugs.
- Gesetz Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Auslieferungs- und vorläufiges Festnahmeverfahren.
- Gesetz Nr. 5352 über das Strafregister: Gesonderte Rechtsordnung der Strafregister- und Archiveinträge.
- Gesetz Nr. 3071 über die Ausübung des Petitionsrechts: Petitionsrecht gegenüber Verwaltungsbehörden.
- Gesetz Nr. 4982 über das Recht auf Informationszugang: Verfahren des Informationszugangs und Beschränkungen.
Europäische Union und internationale Entscheidungen
- EuGH, Große Kammer, WS v Bundesrepublik Deutschland, C‑505/19, 12. Mai 2021: Verhältnis von Red Notice, vorläufiger Festnahme, ne bis in idem und Datenverarbeitung.
- EGMR, M.C. v. Türkiye, Beschwerde-Nr. 31592/18, 4. Juni 2024: Kontrolle der auf eine Red Notice gestützten vorläufigen Festhaltung und des Auslieferungsverfahrens im Hinblick auf die persönliche Freiheit.
- EGMR, Liu v. Poland, Beschwerde-Nr. 37610/18, 6. Oktober 2022: Misshandlungsrisiko bei einer Auslieferung und Kontrolle der Haft zum Zweck der Auslieferung.