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GÜNEŞ & GÜNEŞ · FAMILIENRECHT

Schutz vor Gewalt und Wegweisungsanordnung

Schutz- und Präventivmaßnahmen nach dem Gesetz Nr. 6284. Unterstützung bei rechtlichen Anträgen zu Wegweisung, Annäherungsverbot, Verbot belästigender Kontaktaufnahme, Geheimhaltung und Verstößen gegen die Anordnung.

Sicheres Gespräch anfragen

Bei dringender Gefahr geht Ihre Sicherheit vor

Warten Sie bei dringender Gefahr nicht auf eine Antwort der Kanzlei. Wenden Sie sich an den Notruf 112 oder die Sicherheitskräfte. ŞÖNİM und Alo 183 sind Kanäle, an die man sich für soziale Unterstützung wenden kann.

Notruf 112 anrufenAmtliche Unterstützungswege (öffnet in einem neuen Tab)

Klären wir Ihren rechtlichen Bedarf gemeinsam

Gewalt ist nicht nur körperlicher Angriff. Auch Drohung, psychische oder wirtschaftliche Gewalt und einseitiges beharrliches Nachstellen können ein Schutzbedürfnis begründen. Der Antrag wird unter Berücksichtigung des dringenden Sicherheitsbedürfnisses und der besonderen Umstände der Person und der Kinder vorbereitet.

Wer kann nach dem Gesetz Nr. 6284 geschützt werden?

Die Erhebung einer Scheidungsklage ist nicht erforderlich

Das Gesetz erfasst Frauen, Kinder, Familienangehörige und Opfer einseitigen beharrlichen Nachstellens, die Gewalt erleiden oder denen Gewalt droht. Schutz kommt nicht nur in Betracht, solange die Ehe besteht. Das konkrete Risiko, das bestehende Verhältnis und die erforderlichen Maßnahmen sollten im Antrag deutlich dargelegt werden.

Schutz- und Präventivmaßnahmen

Ein zum Risiko passender Antrag

Schutzmaßnahmen wie Unterkunft, vorläufiger Schutz, finanzielle Unterstützung und Beratung sind anderer Natur als Präventivmaßnahmen wie Wegweisung, Annäherungsverbot, Verbot belästigender Kontaktaufnahme über Kommunikationsmittel und Herausgabe von Waffen. Bei Bedarf werden auch die Geheimhaltung von Adress- und Identitätsdaten, der persönliche Umgang mit den Kindern und vorläufiger Unterhalt geprüft. Nicht jede Maßnahme wird von derselben Stelle angeordnet.

Wo ist der Antrag zu stellen, und sind Beweise erforderlich?

Verschieben Sie Ihre Sicherheit nicht auf das Sammeln von Unterlagen

Über Polizei, Gendarmerie, Staatsanwaltschaft, Familiengericht, Provinzgouverneursamt (valilik) oder Bezirksgouverneursamt (kaymakamlık) kann der für Ihre Lage geeignete Antragsweg bestimmt werden. Für eine Schutzmaßnahme werden keine Beweise oder Unterlagen verlangt, die die ausgeübte Gewalt zeigen; eine Präventivmaßnahme muss ohne Verzögerung angeordnet werden. Bewahren Sie vorhandene Nachrichten, Berichte und Entscheidungen sicher auf; setzen Sie sich nicht einem Risiko aus, um Beweise zu beschaffen.

Dauer der Anordnung, Widerspruch und Verstoß

Verfolgen Sie die Umsetzung der Anordnung

Umfang, Beginn und Ende der Maßnahme sollten anhand der Entscheidung überprüft werden. Dauert das Risiko an, wird der Bedarf an Verlängerung oder Änderung geprüft. Gegen Entscheidungen nach dem Gesetz kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung beim Familiengericht Widerspruch eingelegt werden. Das Anfangsdatum und die Art der Entscheidung sollten anhand der Akte überprüft werden. Wenden Sie sich bei einem Verstoß gegen die Anordnung an die Sicherheitskräfte und die zuständige Stelle; bei dringender Gefahr rufen Sie 112 an. Ein Verstoß kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, Zwangshaft (zorlama hapsi) und zusätzlich ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Sichere Kommunikation und Prozesskostenhilfe

Bestimmen wir den für Sie geeigneten Kanal

Nennen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme die Zeit, zu der Sie sicher angerufen werden können, die nutzbare Nummer und Ihren Wunsch, keine Nachricht zu hinterlassen. Beachten Sie Benachrichtigungen und Kontozugriff auf gemeinsam genutzten Geräten; das Schließen dieser Website löscht den Browserverlauf nicht. Streitigkeiten mit Gewaltvorwürfen eignen sich nicht für die Mediation. Können Sie die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt nicht finanzieren, können Sie die Voraussetzungen für einen Antrag bei der Rechtshilfestelle der Rechtsanwaltskammer erfragen.

Schritte nach Ihrer Anfrage

  1. 01 · Erste Bewertung

    Anliegen, Beteiligte, Fristen und der Bedarf an dringendem Schutz werden bestimmt. Interessenkonflikte werden geprüft.

  2. 02 · Fahrplan

    Erforderliche Unterlagen, die zuständige Stelle für den Antrag und der Umfang der Nachverfolgung werden erläutert. Honorar, Auslagen und Kommunikationsweg werden vereinbart.

  3. 03 · Antrag und Rechtsverfolgung

    Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs werden Antrag, Klage und Umsetzung der Entscheidung verfolgt. Entwicklungen und nächste Schritte werden mitgeteilt.

Checkliste zur Vorbereitung auf das Erstgespräch

  • Eine sichere Kontaktnummer und eine passende Uhrzeit; darf eine Nachricht hinterlassen werden?
  • Eine kurze zeitliche Abfolge der Ereignisse und das aktuelle Risiko
  • Gegebenenfalls die Schutzanordnung, ihr Enddatum und die Zustellung (tebligat)
  • Sicherheit der Kinder und Bedarf an Geheimhaltung der Adresse
  • Beweise, die Ihnen bereits vorliegen; verzögern Sie den Antrag nicht, um auf Unterlagen zu warten

Häufig gestellte Fragen

Muss ich für den Schutz zuerst eine Scheidungsklage erheben?

Nein. Ein Antrag nach dem Gesetz Nr. 6284 kann unabhängig von einer Scheidungsklage geprüft werden.

Soll ich im Notfall auf eine Rückmeldung der Kanzlei warten?

Nein. Rufen Sie bei dringender Gefahr 112 an oder wenden Sie sich auf sichere Weise an die Sicherheitskräfte. Das Online-Formular ist kein Notrufkanal.

Ist eine Schutzanordnung eine strafrechtliche Verurteilung?

Nein. Das Schutzverfahren sowie das Ermittlungs- und Strafverfahren sind unterschiedliche Verfahren; die erforderlichen Anträge können gemeinsam geprüft werden.

Rechtsgrundlagen

Je nach Stand der Akte und Anliegen werden die folgenden Vorschriften gemeinsam bewertet.

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Mitgeteilte Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und für die rechtliche Bewertung und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verwendet. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und hemmt keine Fristen. Die rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Vorgangs werden gesondert geprüft.