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RECHNUNG · KONTO · HANDELSAUFZEICHNUNGEN

Handelsbücher und Kontokorrent

Von der Rechnung bis zum Kontosaldo: Klären Sie die Grundlage der Forderung und den Umfang des Widerspruchs. Rechtliche Unterstützung bei Widerspruch gegen Rechnungen, Saldenabstimmung, Prüfung der Handelsaufzeichnungen, Geltendmachung von Forderungen und Verteidigung gegen eine Forderung.

Rechtliches Gespräch anfragen

DAS HANDELSVERHÄLTNIS HINTER DEM BELEG

Unsere rechtlichen Leistungen bei Rechnungs- und Kontostreitigkeiten

Bei Streitigkeiten über Rechnungen und Kontokorrent wird nicht nur der Gesamtsaldo bewertet, sondern die Vorgänge, aus denen sich dieser Saldo zusammensetzt. Für Unternehmen, die eine Forderung geltend machen oder einer Schuld widersprechen, stellen wir den Zusammenhang zwischen Vertrag, Lieferung, Zahlung und Aufzeichnungen her.

  • Widerspruch gegen Rechnungen

    Eingangsdatum, Achttagesfrist, Bestätigungsschreiben und Nachweis der Lieferung.

    Widerspruch gegen die Rechnung prüfen
  • E-Rechnung und E-Archiv-Rechnung

    Systemantwort, Ablehnung, Stornierung, Benachrichtigung und elektronische Originalaufzeichnungen.

    Leitfaden zur elektronischen Rechnung
  • Handelsbücher und E-Buch (e-Defter)

    Artikel 222 der Zivilprozessordnung (HMK), Vorlage, Bescheinigungen (berat), Gegenaufzeichnungen und Beweissicherung.

    Beweiskraft der Bücher
  • Kontokorrent und offenes Konto

    Kontokorrentvertrag, Saldo, Zahlung, Verrechnung, Rückgabe und Zinsen.

    Kontoarten vergleichen
  • Saldenabstimmung

    Unterschriftsbefugnis, Vorbehalt, Zeitraum, Kontobestätigung und Schuldanerkenntnis.

    Abstimmung prüfen
  • Vollstreckung und Handelsstreitigkeiten

    Beitreibung, Widerspruch gegen die Schuld, Mediation, Klage und internationale Vorgänge.

    Vollstreckungs- und Klageoptionen

Nicht jede Aufzeichnung hat dieselbe rechtliche Wirkung

RECHNUNG

Inhalt und Erfüllung trennen

Wird einer Rechnung nicht widersprochen, beweist das für sich allein nicht in jedem Fall einen nie zustande gekommenen Vertrag oder eine nicht erfolgte Lieferung.

KONTO

Ein Kontoauszug ist kein Vertrag

Ein Kontokorrenteintrag in der Buchhaltung ersetzt keinen schriftlichen Kontokorrentvertrag. Auf nicht jeden Kontoauszug findet dieselbe Widerspruchsregel Anwendung.

BEWEIS

Der Bucheintrag unterliegt Voraussetzungen

Die Führung der Bücher, Gegenaufzeichnungen, Belege und das Verhalten bei der Vorlage werden gemeinsam bewertet.

Unsere Arbeitsweise bei Rechnungs- und Kontoakten

  1. Verhältnis und Fristen

    Vertragsart, Parteien, Rechnungs- oder Saldenzeitraum und dringende Mitteilungen werden bestimmt.

  2. Abgleich der Vorgänge

    Rechnung, Lieferung, Zahlung, Rückgabe und Verrechnungen werden mit ihren Grundlagen abgeglichen.

  3. Forderung und Verteidigung

    Aufforderungsschreiben (ihtar), Verhandlung, Mediation, Vollstreckungsverfahren, Klage und Sicherungswege werden bewertet.

  4. Durchführung und Information

    Im vereinbarten Umfang werden Sachverständigenbegutachtung, Gerichtsverfahren, Rechtsmittel und Umsetzung begleitet.

Was wird im ersten Gespräch geklärt?

Der Umfang der Streitigkeit, fehlende Aufzeichnungen, dringende Fristen und die zu prüfenden rechtlichen Wege werden bestimmt. Bei Bedarf wird die Prüfung mit den Aufzeichnungen des Steuerberaters (mali müşavir) abgestimmt. Anwaltshonorar sowie Gerichtsgebühren, Sachverständigen-, Übersetzungs- und Vollstreckungskosten werden gesondert erläutert. Das Gespräch allein ist keine Zusage hinsichtlich des Ausgangs eines Verfahrens, einer Beitreibung oder eines schriftlichen Berichts.

Welche Unterlagen sollten Sie für das erste Gespräch vorbereiten?

Geben Sie den Zeitraum der Streitigkeit und die Posten an, die einen Unterschied machen. Liegen Ihnen nicht alle Unterlagen vor, listen Sie die fehlenden auf; verschieben Sie die Bewertung fristgebundener Schriftstücke nicht.

Grundakte

  • Vertrag, Angebot, Bestellung und Änderungen.
  • Rechnungen; falls vorhanden, originale E-Rechnungsdateien und Antwortprotokolle.
  • Unterlagen zu Lieferung, Abnahme, Rückgabe und Mängelanzeige.
  • Kontoauszug, Abstimmung und Bankzahlungsnachweise.
  • Aufforderungsschreiben (ihtar), Registrierte Elektronische Post (KEP), Zahlungsbefehl und Zustellungsunterlagen.

Je nach Akte können zusätzlich die Bücher des betreffenden Zeitraums, E-Buch-Bescheinigungen (berat), Vertretungsnachweise und das Sachverständigengutachten angefordert werden.

Fragen zu Rechnungen, Abstimmung und Handelsaufzeichnungen

Genügt es, die Rechnung an die Buchhaltung zurückzugeben?

Ein interner Vorgang im Unternehmen ist etwas anderes als ein Widerspruch, der der Gegenseite zugeht. Es muss belegt sein, gegen welche Rechnung aus welchem Grund Widerspruch erhoben wurde und dass die Mitteilung zugegangen ist.

Ich habe die Rechnung abgelehnt; entfällt die Schuld vollständig?

Nein. Ein Ablehnungs- oder Stornierungsvermerk zeigt nicht in jedem Fall, dass die Schuld aus dem zugrunde liegenden Vertrag erloschen ist. Auch Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsnachweise werden geprüft.

Ist das Unternehmen gebunden, wenn ein Buchhaltungsmitarbeiter die Abstimmung unterschrieben hat?

Vertretungsbefugnis, Inhalt des Dokuments, die Praxis der Parteien und das spätere Verhalten werden gemeinsam bewertet. Ein Firmenstempel oder eine Unternehmens-E-Mail belegt für sich allein nicht jede Art von Befugnis.

Gewinne ich den Prozess sicher, wenn die Gegenseite ihre Handelsbücher nicht vorlegt?

Nein. Die Folgen einer Verweigerung der Vorlage werden nach der Entscheidung des Gerichts, der Eigenschaft der Parteien und den einschlägigen Beweisvoraussetzungen einschließlich Artikel 222 der HMK bewertet.

Ist eine Teilzahlung die Anerkennung des gesamten Saldos?

Maßgeblich sind, auf welche Schuld sich die Zahlung bezieht, die Angabe auf dem Zahlungsbeleg (dekont) und weitere Erklärungen. Ein Schuldanerkenntnis und seine Wirkung auf die Verjährung sind anhand der konkreten Aufzeichnungen zu prüfen.

Wird jede Rechnungsforderung vor dem Handelsgericht verhandelt?

Nein. Maßgeblich sind die Eigenschaft der Parteien und die Art des zugrunde liegenden Verhältnisses. Verbraucherrechtliche oder andere besondere Regeln der sachlichen Zuständigkeit sowie die obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung werden gesondert geprüft.

Wie kann man Einwendungen gegen den Saldo im Sachverständigengutachten erheben?

Fehlende oder doppelte Einträge, ein falscher Zeitraum, Zahlung, Rückgabe sowie Wechselkurs- und Zinsberechnung werden mit Belegen nachgewiesen. Zustellung des Gutachtens und Einwendungsfrist sollten ohne Verzögerung geprüft werden.

Fallen auch Buchhaltungs- oder Steuerleistungen in diesen Rahmen?

Diese Seite beschreibt die anwaltliche Leistung bei privatrechtlichen Streitigkeiten. Buchhaltung, Steuererklärungen und Steuerberatung sind gesonderte berufliche Tätigkeiten; bei Bedarf wird die Abstimmung mit den jeweiligen Berufsangehörigen geprüft.

Mit Sitz in Antalya: Verfahren zu Handelskonten und Forderungen

Die am 18. März 1999 in Kemer gegründete Güneş & Güneş Rechtsanwaltskanzlei beurteilt Streitigkeiten über Rechnungen, Konten und Handelsbücher in allen 81 Provinzen der Türkei nach den Voraussetzungen von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit, Beweisen und Vertretung. Unser physischer Sitz ist seit 2007 Antalya.

Bei Türkei-bezogenen Konten ausländischer Personen und Unternehmen werden die Sprache des Vertrags, Liefer- und Zahlungsnachweise, das anwendbare Recht und die Vollstreckung der Entscheidung gemeinsam geprüft. Ist im Ausland eine örtliche Vertretung erforderlich, wird der Umfang der Abstimmung mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt gesondert festgelegt.

Kommunikationssprachen: Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch.

AKTENBEZOGENE RECHTLICHE BEWERTUNG

Lassen Sie uns die strittigen Posten und den nächsten Schritt klären.

Nennen Sie bei der ersten Kontaktaufnahme den Gegenstand der Anfrage, Ihre Stellung als Partei und gegebenenfalls das nahende Datum.

Gespräch anfragen

Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information. Mitgeteilte Angaben und Unterlagen werden vertraulich behandelt und für die rechtliche Bewertung und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs verwendet. Eine Anfrage allein begründet kein Mandatsverhältnis und hemmt keine Fristen. Die rechtlichen Voraussetzungen des konkreten Vorgangs werden gesondert geprüft.