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INTERPOL-Red-Notice und Auslieferung

Habe ich einen INTERPOL-Eintrag oder eine Red Notice? So finden Sie es heraus

Prüftisch mit Reisepass, Computer und Lupe für die Abfrage internationaler Einträge
Autor: Veröffentlicht: Etwa 17 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Kurze Antwort

Dass Ihr Name auf der öffentlichen Red-Notice-Seite von INTERPOL nicht erscheint, bedeutet nicht, dass über diese Person kein INTERPOL-Eintrag besteht. Nach den amtlichen Erklärungen von INTERPOL steht der größte Teil der Red Notices ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung. Außerdem erscheinen Wanted Person Diffusions (Aranan Kişi Diffüzyonu), die auf eine unmittelbare Festnahme gerichtet sein können, auf der öffentlichen Liste niemals.

Die betroffene Person oder ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter kann bei der Commission for the Control of INTERPOL's Files (CCF) beantragen, zu erfahren, ob im INTERPOL-Informationssystem personenbezogene Daten über sie verarbeitet werden. Seit dem 26. März 2026, 10.00 Uhr MEZ, werden CCF-Anträge grundsätzlich nur noch über das gesicherte Online-Portal angenommen.

Ein CCF-Auskunftsantrag ist jedoch keine universelle Strafregisterauskunft, die sämtliche nationalen Festnahmeanordnungen der Welt erfasst. Der Herkunftsstaat kann die Offenlegung von Informationen aus Gründen der Vertraulichkeit von Ermittlungen, der nationalen Sicherheit, der Kriminalitätsverhütung oder der Rechte Dritter beschränken. Das endgültige rechtliche Risiko ist durch die gemeinsame Prüfung von „öffentlicher Bildschirm + CCF-Portalantrag + Strafakte des Herkunftsstaates + Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6706 in Türkiye + nationale Register des Reiselandes“ zu ermitteln.

Zentrale rechtliche Folge: Die Nichtnennung des Namens auf dem öffentlichen Bildschirm beweist nicht das Fehlen eines Eintrags; der CCF-Auskunftsantrag ist der maßgebliche amtliche Aufsichtsweg. Innerstaatliche nationale Festnahmeanordnungen sowie Visa- und Migrations-Beschränkungscodes können jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der CCF bleiben.

Welche Einträge sind gemeint, wenn von einem INTERPOL-Eintrag die Rede ist?

Die Frage „Habe ich einen INTERPOL-Eintrag?“ beschränkt sich nicht auf Red Notices. Im INTERPOL-Informationssystem können Identität, biometrische Daten, Reisedokumente und strafrechtliche Vorgeschichte einer Person nach unterschiedlichen Notices und Instrumenten der Datenzusammenarbeit verarbeitet werden:

  • Red Notice (Kırmızı Bülten): Ersuchen, eine wegen Strafverfolgung oder zur Vollstreckung einer Strafe gesuchte Person aufzufinden und zum Zweck der Auslieferung, Übergabe oder eines ähnlichen rechtlichen Verfahrens vorläufig festnehmen zu lassen. Sie ist kein internationaler Haftbefehl, sondern ein internationales Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit.
  • Wanted Person Diffusion (Aranan Kişi Diffüzyonu): Ein flexibles und schnelles Mitteilungsinstrument, das der Herkunftsstaat unmittelbar an von ihm ausgewählte Länder richtet und das darauf abzielt, die Person aufzufinden und – soweit das anwendbare nationale Recht es zulässt – vorläufig festzunehmen.
  • Blue Notice (Mavi Bildirim): Wird veröffentlicht, um Informationen über die Identität, den Aufenthaltsort oder Bewegungen einer Person im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zu sammeln. Sie zielt nicht unmittelbar auf eine Festnahme.
  • Green Notice (Yeşil Bildirim): Warnhinweis zu Personen, die Straftaten begehen können und eine wahrscheinliche Bedrohung der öffentlichen Sicherheit darstellen.
  • Gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD): Die Erfassung eines Reisepasses oder Ausweises als annulliert, verloren oder gestohlen im System. Sie kann dazu führen, dass die Person an der Grenzkontrolle angehalten wird, selbst wenn sie nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
  • Identitätsverwechslung / Fehltreffer (Misinformed/Identity Theft): Eine Situation, in der unschuldige Personen wegen Namensähnlichkeit oder der Verwendung falscher Identitäten in der INTERPOL-Datenbank als gesuchte Personen angezeigt werden.
  • Nationale Beschränkungscodes und direkte Nachrichten: Verwaltungsrechtliche Beschränkungscodes in Türkiye, etwa G-87 (Tätigkeit gegen die allgemeine Sicherheit) oder Ç-114, sowie unmittelbare Nachrichten zwischen den NCB können sich nicht immer in der CCF-Datenbank niederschlagen.

Zum allgemeinen Rahmen der INTERPOL-Notices, der CCF-Kontrolle und des Auslieferungsverfahrens verweisen wir auf unseren Leitfaden Was ist INTERPOL und die Red Notice?.

Passeintrag und Personenfahndung sind nicht dasselbe

Nicht jedes Hindernis an der Grenzkontrolle oder am Flughafen bedeutet, dass eine Red Notice über die Person besteht. Ein Passeintrag in der INTERPOL-Datenbank Stolen and Lost Travel Documents (SLTD) kann lediglich zeigen, dass das Dokument von dem ausstellenden Staat für ungültig erklärt wurde.

Bei einem SLTD-Eintrag gilt:

  • Die Quelle des Eintrags ist bei der Passbehörde, die das Dokument ausgestellt hat, und beim zuständigen Nationalen Zentralbüro (NCB) zu klären.
  • Amtliche Melderegister- bzw. Passauszüge, die belegen, dass der Pass weiterhin gültig ist, sind einzuholen.
  • Die Löschung des fehlerhaften Eintrags ist beim Staat zu beantragen, dem das Dokument gehört.
  • Die Ausstellung eines neuen Passes beseitigt den fehlerhaften SLTD-Eintrag des alten Passes nicht von selbst.

So durchsuchen Sie die öffentliche Red-Notice-Seite

Auf der amtlichen Internetseite View Red Notices von INTERPOL kann nach Nachname, Vorname, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Altersspanne und ersuchendem Land gesucht werden.

Bei der Suche ist wie folgt vorzugehen:

  • Vor- und Nachname sind vollständig in der lateinischen Schreibweise einzugeben, wie sie im Reisepass steht.
  • Die lateinischen Entsprechungen türkischer Sonderzeichen (Ş→S, Ç→C, Ğ→G, İ→I, Ö→O, Ü→U) sowie Transliterationsvarianten sind jeweils gesondert zu versuchen.
  • Bei doppelter Staatsangehörigkeit ist die Suche mit beiden Staatsangehörigkeiten durchzuführen.
  • Mädchennamen oder Namensänderungen sind zu berücksichtigen.
  • Wird ein Treffer gefunden, sind Seitenlink, Datum und ein zusammenfassender Bildschirmabzug als Beweis zu sichern.

Die amtliche öffentliche Suche ist nur eine oberflächliche Kontrolle. INTERPOL hat ausdrücklich erklärt, dass der weit überwiegende Teil der Red Notices ausschließlich der Nutzung durch Strafverfolgungsbehörden vorbehalten ist. Das Ausbleiben von Ergebnissen in der öffentlichen Liste beweist nicht, dass über die Person keine geheime oder geschlossene Red Notice oder Wanted Person Diffusion besteht.

Wenn mein Name nicht auf der öffentlichen Liste steht, warum kann trotzdem ein INTERPOL-Eintrag bestehen?

Die wichtigsten Gründe, warum die öffentliche Seite unvollständige Ergebnisse liefern kann, sind:

  • Der Herkunftsstaat hat möglicherweise nicht beantragt, die Notice öffentlich zu veröffentlichen.
  • Der Eintrag ist möglicherweise keine Red Notice, sondern eine an Mitgliedstaaten einer Subregion gesandte Wanted Person Diffusion.
  • Der Eintrag befindet sich möglicherweise im Veröffentlichungsstadium und wird von der NDTF (Notices and Diffusions Task Force) geprüft.
  • Wegen eines Namenswechsels oder einer abweichenden Transliteration stimmten die Suchkriterien möglicherweise nicht genau überein.
  • Selbst wenn der INTERPOL-Eintrag entfernt wurde, können die nationale Festnahmeanordnung des Herkunftsstaates oder Grenzkontrollvermerke nach dem Gesetz Nr. 6706 in Türkiye fortbestehen.

Die Kontrolleinheit für Notices und Diffusionen (NDTF) prüft alle Anträge auf Vereinbarkeit mit der INTERPOL-Verfassung. Da Diffusionen jedoch die Zielstaaten unmittelbar erreichen können, bevor die Prüfung abgeschlossen ist, kann gegen eine Person ein Verfahren eingeleitet werden, ohne dass sie auf der öffentlichen Liste erscheint.

Was ist die CCF und was bewirkt ein Auskunftsantrag?

Die CCF (Commission for the Control of INTERPOL's Files) ist ein unabhängiges Gremium, das überwacht, ob die in den INTERPOL-Datenbanken verarbeiteten personenbezogenen Daten den Regeln der Organisation und den Menschenrechten entsprechen. Die Antragskammer der CCF (Requests Chamber) entscheidet über Anträge auf:

  • Auskunft über Daten (Access),
  • Berichtigung oder Löschung von Daten (Correction/Deletion),
  • Überprüfung einer Entscheidung (Revision).

Ziel eines Auskunftsantrags ist es zu erfahren, ob Daten über die Person im INTERPOL-Informationssystem vorhanden sind und welcher Teil ihres Inhalts offengelegt werden kann. Die CCF ist kein Strafgericht; sie entscheidet nicht über die Schuld einer Person, und ihre Prüfung ist auf die INTERPOL-Verfassung (insbesondere Art. 2 und 3) beschränkt.

Ein CCF-Auskunftsantrag erfasst nicht alle nationalen und internationalen Einträge

Ein CCF-Auskunftsantrag durchsucht weder sämtliche nationalen Polizeidatenbanken der Welt noch bilaterale Rechtshilfeakten.

Bereiche, die außerhalb der CCF-Prüfung liegen können:

  • Festnahmeentscheidungen, die nur im nationalen System des Herkunftsstaates bestehen,
  • Rechtshilfeverfahren außerhalb der INTERPOL-Kanäle (etwa über Europol oder bilaterale Abkommen),
  • Direkte Korrespondenz zwischen den NCB, an der das INTERPOL-Generalsekretariat nicht beteiligt ist,
  • Verwaltungsrechtliche Beschränkungscodes wie G-87 und Ç-114, die in Türkiye durch das Präsidium für Migrationsverwaltung eingerichtet werden.

Nach Art. 19 Abs. 2 des CCF-Statuts kann die Kommission direkte NCB-Mitteilungen, die nicht in das System des Generalsekretariats gelangen, nicht von sich aus einsehen, es sei denn, es wird ein Vorwurf einer schwerwiegenden Regelverletzung zusammen mit Beweisen vorgelegt.

Kritische Grenze: Die Antwort der CCF „Im System sind keine Daten über Sie gespeichert“ bedeutet nicht, dass im Herkunftsstaat keine nationale Festnahmeanordnung oder Ausweisungs-/Beschränkungsentscheidung gegen Sie besteht.

Ist ein Auskunftsantrag dasselbe wie ein Löschungsantrag?

Nein. Auskunfts- und Löschungsanträge unterscheiden sich in rechtlicher Natur und Wirkung:

AntragsartHauptzweckErforderliche Voraussetzungen und UnterlagenEntscheidungsfrist (in der Regel)
Auskunftsantrag (Access)Erfahren, ob personenbezogene Daten verarbeitet werdenAusweisdokument, Vollmacht, Zulässigkeitsformular4 Monate ab Feststellung der Zulässigkeit
Berichtigungsantrag (Correction)Fehlerhafte oder veraltete Daten berichtigenBestätigende Gerichtsentscheidungen, amtliche Melde- und Ausweisdaten9 Monate ab Feststellung der Zulässigkeit
Löschungsantrag (Deletion)Löschung des Eintrags, weil er gegen die INTERPOL-Verfassung verstößtRechtliche Verstoßgründe (z. B. Verletzung von Art. 3 der Verfassung, politisches/religiöses Motiv, Flüchtlingsstatus)9 Monate ab Feststellung der Zulässigkeit
Überprüfung (Revision)Erneute Prüfung einer rechtskräftigen CCF-Entscheidung aufgrund einer neuen TatsacheNeue rechtserhebliche Tatsachen, die die Entscheidung beeinflussen können, und Datum ihrer Kenntnisnahmeinnerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der neuen Tatsache

Wo und wie wird ein CCF-Auskunftsantrag gestellt?

Seit dem 26. März 2026, 10.00 Uhr MEZ, müssen sämtliche CCF-Anträge (Auskunft, Löschung, Berichtigung) über das Online-Portal der CCF (CCF Online Portal) von INTERPOL gestellt werden.

Über das Portal:

  • wird das Antragsformular elektronisch ausgefüllt,
  • werden Ausweis, Vollmacht und Belege in das System hochgeladen,
  • lässt sich der Stand des Antrags und der Schriftverkehr mit der CCF in Echtzeit verfolgen,
  • werden Entscheidungen über das Portal in einer gesicherten Umgebung zugestellt.

Neue Anträge per E-Mail oder Post sind unwirksam (die Ausnahmefälle nach Art. 25 Abs. 2 der CCF-Arbeitsregeln bleiben vorbehalten). Für einen CCF-Antrag fällt keine amtliche Gebühr an.

Aktualitätshinweis: Alte Formulare und Anleitungen im Internet, nach denen Anträge per Post oder E-Mail an die Adresse in Lyon, Frankreich, zu senden sind, sind angesichts der Portalpflicht vom 26. März 2026 nicht mehr gültig.

Welche Unterlagen müssen für einen Auskunftsantrag vorbereitet werden?

Um die Zulässigkeitsprüfung zu bestehen, müssen über das Portal folgende Unterlagen vollständig vorgelegt werden:

Identitätsnachweise

  • Eine lesbare, farbige und unverdeckte Kopie eines gültigen Reisepasses,
  • Amtliche Ausweisdokumente, die eine Namensänderung oder doppelte Staatsangehörigkeit belegen, sofern vorhanden,
  • Amtliche Unterlagen, die die biometrischen Daten bestätigen.

Vertretungsnachweise

Erfolgt der Antrag durch einen Rechtsanwalt:

  • Eine ausdrückliche Vollmacht bzw. Ermächtigungsurkunde mit eigenhändiger oder elektronischer Unterschrift, aus der klar hervorgeht, dass der Antragsteller den Vertreter ermächtigt hat, bei der CCF auf INTERPOL-Daten zuzugreifen,
  • Eine Kopie des Ausweises des Rechtsanwalts bzw. Vertreters.

Unterstützende Unterlagen

  • An Flughafen oder Grenzübergang aufgenommene Anhalte- bzw. Ermittlungsprotokolle,
  • Gerichtsentscheidungen, Anklageschriften, Einstellungs- oder Freispruchsentscheidungen, sofern vorhanden,
  • Beglaubigte Übersetzungen fremdsprachiger Unterlagen in die Arbeitssprachen von INTERPOL (Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch).

Bei Berichtigungs- und Löschungsanträgen wird empfohlen, die rechtlichen Gründe in einem zusammenfassenden Schriftsatz von höchstens 10 Seiten einzureichen und die detaillierten Beweise als Anlagen beizufügen.

Wie lange dauert ein CCF-Auskunftsantrag?

Nach dem CCF-Statut laufen die gesetzlichen Fristen wie folgt:

  • Zulässigkeitsprüfung: Mitteilung spätestens 1 Monat nach Eingang des Antrags.
  • Prüfung durch das Generalsekretariat: Nach Annahme des Antrags übermittelt das Generalsekretariat den Datenstatus innerhalb von 45 Tagen an die CCF.
  • Auskunftsentscheidung: Die CCF entscheidet über den Auskunftsantrag in der Regel innerhalb von 4 Monaten ab Zulässigkeit.
  • Bekanntgabe der Entscheidung: Die getroffene Entscheidung wird dem Antragsteller spätestens innerhalb von 1 Monat über das Portal zugestellt.

Je nach Komplexität des konkreten Falles können diese Fristen von der CCF mit Begründung verlängert werden.

Welche Informationen kann die CCF offenlegen und welche kann sie einschränken?

Der Datenzugang ist nach Art. 35 des CCF-Statuts zwar die Regel; die Offenlegung von Informationen kann jedoch auf Ersuchen des Herkunftsstaates eingeschränkt oder verweigert werden, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:

  • Öffentliche Sicherheit, nationale Sicherheit oder Vertraulichkeit laufender Strafermittlungen,
  • Schutz der Rechte und Freiheiten Dritter,
  • Gefahr, dass die internationale polizeiliche Zusammenarbeit gefährdet wird.

Wird eine Vertraulichkeitsbeschränkung angewandt, kann die CCF dem Antragsteller, ohne Einzelheiten mitzuteilen, die Antwort „Die erforderlichen Prüfungen wurden durchgeführt“ übermitteln.

Wie ist die Antwort der CCF auf einen Auskunftsantrag zu verstehen?

Die amtlichen Schreiben der CCF sind rechtlich richtig einzuordnen:

  • Mitteilung über vorhandene Daten: Sie zeigt, dass im INTERPOL-System ein Eintrag besteht. Die Information wird im zulässigen Umfang mitgeteilt. Der nächste Schritt sollte ein Löschungs- oder Berichtigungsantrag sein.
  • Mitteilung über fehlende Daten: Sie zeigt, dass zum Zeitpunkt der Prüfung im INTERPOL-Informationssystem kein Eintrag besteht. Sie hebt nationale Festnahmeentscheidungen im Herkunftsstaat nicht auf.
  • Antwort, dass Prüfungen durchgeführt, Einzelheiten aber nicht mitgeteilt werden können: Sie zeigt, dass der Herkunftsstaat eine Beschränkung verfügt hat. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein INTERPOL-Eintrag über die Person besteht; das Reiserisiko bleibt bestehen.
  • Antwort, dass die Daten gelöscht wurden: Sie zeigt, dass der Eintrag aus dem INTERPOL-System entfernt wurde. Um Festnahmeentscheidungen nach innerstaatlichem Recht aufzuheben, ist diese Entscheidung den nationalen Gerichten vorzulegen.

Ist ein CCF-Antrag vertraulich?

CCF-Anträge sind grundsätzlich vertraulich. Wird ein Antrag angenommen, setzt sich die CCF jedoch zur Überprüfung der Daten mit dem Generalsekretariat von INTERPOL und dem zuständigen Nationalen Zentralbüro (NCB) in Verbindung. Vertrauliche Angaben, deren Geheimhaltung der Antragsteller ausdrücklich wünscht (etwa Einzelheiten eines Asyl- oder Schutzantrags), werden nicht mit dem NCB des Herkunftsstaates geteilt.

Kann in Türkiye über Polizei, Staatsanwaltschaft oder e-Devlet eine verbindliche Abfrage erfolgen?

Nein. In Türkiye gibt es keine amtliche Anwendung, über die Bürger oder Ausländer das INTERPOL-Informationssystem (Red Notice/Diffusion) unmittelbar über e-Devlet, die Generaldirektion für Sicherheit oder die Staatsanwaltschaften abfragen könnten.

Das türkische Strafregister (Adli Sicil Kaydı) enthält keine internationalen Red Notices. Das türkische NCB (Abteilung INTERPOL der Generaldirektion für Sicherheit) beantwortet keine individuellen Abfrageersuchen. Der einzige amtliche Kanal für den Zugang zu personenbezogenen Daten ist die CCF.

Stoppt die Einreichung eines CCF-Antrags eine Festnahme oder das Reiserisiko?

Nein. Ein CCF-Auskunfts- oder Löschungsantrag

  • setzt den INTERPOL-Eintrag nicht automatisch aus,
  • hält nationale Festnahmeanordnungen nicht an,
  • verhindert keine vorläufige Festnahme in Türkiye nach Art. 14 des Gesetzes Nr. 6706,
  • beseitigt nicht das Risiko einer Inhaftierung an Grenzübergängen.

In Eilfällen (tatsächliche Auslieferungsgefahr, drohende Festnahme) ist nach Art. 37 des CCF-Statuts ein Antrag auf vorläufige Maßnahmen (Interim Measures) zu stellen, mit dem die vorläufige Aussetzung des Eintrags bis zum Abschluss der Prüfung verlangt wird.

Die innerstaatliche Dimension in Türkiye: Gesetz Nr. 6706 und vorläufige Festnahme

Besteht in Türkiye gegen einen Ausländer oder türkischen Staatsbürger eine INTERPOL-Red-Notice oder -Diffusion, wird das Verfahren im Rahmen des Gesetzes Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen durchgeführt:

  • Vorläufige Festnahme (Art. 14): Eine Red-Notice- oder Diffusionsausschreibung berechtigt die Strafverfolgungsbehörden in Türkiye zur vorläufigen Festnahme. Die festgenommene Person wird innerhalb von 24 Stunden dem Friedensstrafrichter (Sulh Ceza Hâkimi) vorgeführt.
  • Vorläufige Untersuchungshaft (Art. 15): Bis das Auslieferungsersuchen eintrifft, kann der Richter gegen die Person eine vorläufige Untersuchungshaft oder eine richterliche Kontrolle anordnen.
  • Fälle der Nichtauslieferung (Art. 18): Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte dafür, dass die Verfolgung aus Gründen der Folter, Misshandlung, Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder politischen Überzeugung erfolgt, wird das Auslieferungsersuchen abgelehnt und die auf dem INTERPOL-Eintrag beruhende Haft aufgehoben.

Was zeigen die Gerichtsentscheidungen?

EuGH Große Kammer: WS v. Bundesrepublik Deutschland

EuGH, C-505/19, 12. Mai 2021: Das Gericht hat entschieden, dass eine erneute vorläufige Festnahme in EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage einer Red Notice, die über eine Person mit einer rechtskräftigen Entscheidung oder einem Freispruch wegen derselben Tat veröffentlicht wurde, nach Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens dem Grundsatz ne bis in idem (Verbot der doppelten Verfolgung wegen derselben Tat) widerspricht und die Datenverarbeitung einzustellen ist.

EGMR: M.C. v. Türkiye

EGMR, Beschwerde-Nr. 31592/18, 4. Juni 2024: In dem Verfahren eines Beschwerdeführers, der in Türkiye auf Grundlage einer von Russland veranlassten Red Notice festgenommen und zur Auslieferung in Haft gehalten wurde, stellte der EGMR eine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit) fest. Die gesetzliche Grundlage der Auslieferungshaft müsse vorhersehbar und klar sein. Eine Red Notice allein kann keine automatische Begründung für eine Inhaftierung sein.

EGMR: Liu v. Poland

EGMR, Beschwerde-Nr. 37610/18, 6. Oktober 2022: Im Fall eines Beschwerdeführers, der in Polen auf Ersuchen Chinas aufgrund einer Red Notice festgenommen wurde, entschied der EGMR unter Berücksichtigung der Menschenrechtslage im ersuchenden Staat und der Gefahr einer Misshandlung (Art. 3 EMRK), dass die Haft im Auslieferungsverfahren die Konvention verletzte.

Verfassungsgericht (AYM): Entscheidung über individuelle Beschwerde

Verfassungsgericht (AYM), Beschwerde Azamatjon Rakhimov, Beschwerde-Nr. 2014/19285, 8. Mai 2019: Das Verfassungsgericht stellte fest, dass das in Art. 19 der Verfassung garantierte Recht auf Freiheit und Sicherheit verletzt wurde, weil ein Ausländer, der aufgrund einer INTERPOL-Red-Notice zum Zweck der Auslieferung vorläufig festgehalten wurde, über eine angemessene Dauer hinaus in Haft blieb und keiner wirksamen richterlichen Kontrolle unterzogen wurde.

Staatsrat (Danıştay) 10. Kammer: Beschränkungscodes und INTERPOL-Einträge

Staatsrat (Danıştay) 10. Kammer, E. 2021/4581, K. 2023/1204: In einer Klage auf Aufhebung des von dem Präsidium für Migrationsverwaltung festgesetzten Beschränkungscodes G-87 (Tätigkeit gegen die allgemeine Sicherheit) aufgrund eines Diffusions- oder Red-Notice-Eintrags über einen Ausländer betonte der Staatsrat, dass sich die Verwaltung nicht mit abstrakten Vermerken begnügen kann; kann sie keine konkreten Informationen und Unterlagen vorlegen, ist der Beschränkungscode rechtswidrig.

Wie bewerten akademische Arbeiten das Zugangsproblem?

Machiko Kanetake stellt in der Studie „INTERPOL’s Red Notices: Human Rights Safeguards for Targeted Individuals“ (AJIL Unbound, Bd. 120, 2026, S. 17–22) fest, dass Red Notices zwar keine automatische Festnahmepflicht für die Mitgliedstaaten begründen, die fehlende Transparenz jedoch zu schweren Einschränkungen der Reise-, Bank- und Eigentumsrechte der Betroffenen führt.

Rutsel Silvestre J. Martha betont in seinem Werk The Legal Foundations of INTERPOL (Hart Publishing), dass die Prüfung des INTERPOL-Informationssystems anhand der Grundsätze des Völkerrechts und des Filters von Art. 3 der Organisationsverfassung (politisches Verbot) für den Schutz personenbezogener Daten von zentraler Bedeutung ist.

Erste Risikobewertung nach Eintragsart

Festgestellter oder vermuteter SachverhaltHauptrisikoErster rechtlicher Schritt
Öffentliche Red NoticeUnmittelbare Festnahme an der Grenze, Haft und AuslieferungsrisikoInternationale Reise ist zu unterlassen; CCF-Löschungsantrag und Akte des Herkunftsstaates sind zu prüfen.
Geschlossene Red Notice / DiffusionPlötzliche Festnahme und Verwaltungsgewahrsam in TransitländernÜber das CCF Online Portal ist ein dringender Auskunftsantrag (Access Request) zu eröffnen.
SLTD-PasseintragBeschlagnahme des Dokuments, Festhalten am FlughafenBerichtigung ist bei den Passbehörden des ausstellenden Landes und beim NCB zu veranlassen.
G-87 / Ç-114 Beschränkungscode in TürkiyeAbschiebung eines Ausländers und Einreiseverbot nach TürkiyeKlage auf Aufhebung des Beschränkungscodes ist beim Verwaltungsgericht zu erheben.
Identitätsverwechslung / ÄhnlichkeitFehlerhafte Festnahme wegen eines anderen GesuchtenDie Identitätsprüfungsakte mit biometrischen und verwaltungsrechtlichen Daten ist der CCF vorzulegen.

Sicherer Handlungsplan bei Verdacht auf einen INTERPOL-Eintrag

Was in den ersten 24–72 Stunden zu tun ist

  • Die amtliche öffentliche Suche ist mit Namens- und Passvarianten zu überprüfen.
  • Bevorstehende internationale Reisen und Transitflüge sind auszusetzen.
  • Die Strafakte des Herkunftsstaates, Entscheidungen über die Person und etwaige Haftbefehle in Abwesenheit sind zu beschaffen.
  • Über das aktuelle CCF Online Portal-Konto ist eine Auskunftsantrag-Akte für 2026 vorzubereiten.
  • Vorhandene Nachweise über Flüchtlingsstatus, Freispruch oder Verjährung sind übersetzen zu lassen.

Was zu unterlassen ist

  • Passkopien dürfen nicht auf inoffizielle „INTERPOL-Prüfungs“-Internetseiten hochgeladen werden.
  • Das Fehlen des Namens auf der öffentlichen Liste darf nicht als „kein Eintrag vorhanden“ gedeutet und darauf gestützt keine Reise angetreten werden.
  • Betrügern, die ein gefälschtes „INTERPOL-Unbedenklichkeitszeugnis“ versprechen, darf nicht vertraut werden.
  • Vor der Prüfung der Gerichtsakte des Herkunftsstaates sind keine widersprüchlichen Erklärungen abzugeben.

Wie erkennt man gefälschte INTERPOL-Schreiben und Betrugsversuche?

INTERPOL veröffentlicht amtliche Warnungen vor Betrug, der unter Verwendung seines Namens und Logos begangen wird:

  • INTERPOL erhebt keine Geldstrafen: Kein INTERPOL-Bediensteter darf von Ihnen eine Strafe, einen Vergleich oder eine Zahlung für die Löschung eines Eintrags verlangen.
  • INTERPOL sperrt keine Bankkonten: INTERPOL legt keine Sperren auf Bankkonten und stellt keine Dokumente zur Aufhebung einer Sperre aus.
  • Amtliche Benachrichtigungen erfolgen nicht per E-Mail oder WhatsApp: Strafrechtliche Vorladungen werden von den amtlichen Strafverfolgungs- und Justizbehörden zugestellt.

Wie ist eine CCF-Entscheidung gegenüber anderen Behörden zu verwenden?

Eine Entscheidung der CCF, mit der die Löschung eines Eintrags oder das Nichtvorhandensein festgestellt wird, ist ein endgültiges Dokument. Sie aktualisiert jedoch die nationalen Systeme nicht automatisch:

  • Die Entscheidung ist dem Generalsekretariat für Außenbeziehungen und Europäische Union des Justizministeriums in Türkiye vorzulegen.
  • Bei der Abteilung INTERPOL der Generaldirektion für Sicherheit in Türkiye ist ein Antrag zu stellen, damit der Fahndungsvermerk im nationalen Polizeisystem (UYAP/EGİM) entfernt wird.
  • Ungerechtfertigte verwaltungsrechtliche Beschränkungscodes (etwa G-87) sind durch Vorlage beim Präsidium für Migrationsverwaltung löschen zu lassen.
  • Eine amtlich beglaubigte Kopie ist den Grenzbehörden der Zielländer der Reise vorzulegen.

Welche Arbeiten führt die Kanzlei Güneş & Güneş durch?

Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş bietet mit ihrem Team, das auf internationales Strafrecht und INTERPOL-Recht spezialisiert ist, Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung in Türkisch, Englisch, Deutsch und Russisch in folgenden Angelegenheiten:

  • Stellung amtlicher Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsanträge über das CCF Online Portal 2026,
  • Führung dringender Interventionsakten mit Antrag auf vorläufige Maßnahmen (Interim Measures),
  • Verteidigung in vorläufigen Festnahme- und Auslieferungsverfahren in Türkiye nach dem Gesetz Nr. 6706,
  • Verfolgung von Klagen auf Aufhebung von G-87 und vergleichbaren Beschränkungscodes im Verwaltungsrechtsweg,
  • Betreuung von Individualbeschwerden vor dem Verfassungsgericht und dem EGMR.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es keine Red Notice über mich, wenn mein Name bei Google oder auf der INTERPOL-Seite nicht erscheint?

Nein. Die meisten Red Notices sind geheim. Dass man nicht auf der öffentlichen Liste steht, beweist nicht, dass kein Eintrag besteht.

Stellt INTERPOL jedem ein Unbedenklichkeitszeugnis aus?

Nein. INTERPOL stellt kein standardisiertes „Strafregisterzeugnis“ aus. Auskunft ist nur über einen Auskunftsantrag über das CCF-Portal möglich.

Ist ein CCF-Antrag gebührenpflichtig?

Die CCF erhebt keine Antragsgebühr. Anwaltliche Vertretung, Übersetzung und innerstaatliche Verfahrenskosten sind jedoch gesonderte Themen.

Kann ich meinen Antrag per E-Mail oder Post einreichen?

Nein. Seit dem 26. März 2026 werden Anträge nur über das Online-Portal der CCF angenommen.

Erfährt der Herkunftsstaat, dass ich einen CCF-Antrag gestellt habe?

Der Antrag ist vertraulich; das Generalsekretariat kann jedoch zur Überprüfung der Daten das NCB des Herkunftsstaates kontaktieren. Besondere Vertraulichkeitswünsche sind im Antragsformular anzugeben.

Wie lange dauert es, bis eine CCF-Entscheidung ergeht?

Auskunftsanträge werden in der Regel innerhalb von 4 Monaten nach Annahme entschieden, Löschungsanträge innerhalb von 9 Monaten.

Fazit

Wer den Verdacht hat, dass gegen ihn ein INTERPOL-Eintrag besteht, dem genügen öffentliche Suchmasken nicht. Der einzige amtliche und rechtlich abgesicherte Weg, der seit 2026 verpflichtend ist, ist ein ordnungsgemäßer Auskunftsantrag über das CCF Online Portal.

Ein CCF-Antrag allein genügt jedoch nicht; das Gesetz Nr. 6706 im innerstaatlichen türkischen Recht, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und des EGMR sowie die Beschränkungscodes an den Grenzen sind gleichzeitig zu bewerten. Reisesicherheit und der Schutz der Freiheit erfordern eine fachkundige Prüfung im internationalen Strafrecht. Die Bedeutung der vorherigen Genehmigung bei Codes wie N-99 wird in unserem Beitrag Vorherige Genehmigung und Visum mit Erläuterungsvermerk bei den Beschränkungscodes N-82 und N-99 erläutert.

Datenschutz und rechtlicher Hinweis

Die in diesem Beitrag dargestellten Informationen dienen allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine rechtliche Stellungnahme auf der Grundlage der besonderen Umstände eines konkreten Falles. Sämtliche mit der Kanzlei Güneş & Güneş geteilten Daten und Unterlagen werden unter dem Berufsgeheimnis und im Rahmen des KVKK streng vertraulich aufbewahrt.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Amtliche Quellen von INTERPOL

Gerichtsentscheidungen

  • EuGH Große Kammer: WS v. Bundesrepublik Deutschland, C-505/19, 12.05.2021 (EU:C:2021:376).
  • EGMR: M.C. v. Türkiye, Beschwerde-Nr. 31592/18, 04.06.2024.
  • EGMR: Liu v. Poland, Beschwerde-Nr. 37610/18, 06.10.2022.
  • Verfassungsgericht (AYM): Azamatjon Rakhimov, Beschwerde-Nr. 2014/19285, 08.05.2019.
  • Staatsrat, 10. Kammer: E. 2021/4581, K. 2023/1204 (Aufhebung eines Beschränkungscodes).

Gesetzgebung und Fachliteratur

  • Gesetz Nr. 6706 über die internationale justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Amtsblatt vom 05.05.2016, Nr. 29703).
  • Machiko Kanetake, „INTERPOL’s Red Notices: Human Rights Safeguards for Targeted Individuals“, AJIL Unbound, Bd. 120, 2026.
  • Rutsel Silvestre J. Martha, The Legal Foundations of INTERPOL, Hart Publishing.

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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