Die für Anträge an die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Akten (CCF) erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich danach, ob der Antrag auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung von Daten oder auf Überprüfung gerichtet ist. Unabhängig von der Antragsart sind ein ungeschwärzter amtlicher Ausweis, eine besondere Vollmacht, ein in einer der Arbeitssprachen verfasster Text und die Einreichung über das amtliche Portal zwingend. Nach den aktuellen CCF-Arbeitsregeln 2026 darf die Begründung in der Sache 10 Seiten nicht überschreiten; alle eingereichten Anlagen müssen im Text fortlaufend nummeriert und unmittelbar angeführt werden.
Rechtliche Bedeutung der Auswahl der Unterlagen im CCF-Verfahren
Die CCF ist kein Strafgericht und besitzt keine eigene Befugnis zur Beweiserhebung. Die Kommission prüft den Vorgang auf Grundlage der vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, der Antworten des Nationalen Zentralbüros (NCB) des Herkunftslandes und der Daten des Generalsekretariats von INTERPOL.
Die eingereichten Unterlagen erfüllen drei grundlegende Funktionen:
- Zulässigkeit: Prüfung von Identität, Vertretungsbefugnis, Sprache und Formerfordernissen, die für die Behandlung des Antrags notwendig sind.
- Beweiswert in der Sache: Belegt den politischen Charakter des Vorwurfs (Artikel 3), eine Verletzung des fairen Verfahrens, den Flüchtlingsstatus oder die Einstellung des Strafverfahrens.
- Durchsetzbarkeit: Macht deutlich, welche Daten im INTERPOL-Informationssystem nach welchen Parametern zu löschen sind.
Zum allgemeinen Rahmen der INTERPOL-Ausschreibungen, der CCF-Prüfung und des Auslieferungsverfahrens siehe unser Leitfaden Was ist INTERPOL und was ist eine Red Notice?.
Zwingende Grundunterlagen für alle CCF-Anträge
Ungeschwärzter amtlicher Ausweis
Nach Artikel 30 der CCF-Arbeitsregeln ist eine hochauflösende, farbige und vollständig ungeschwärzte Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises des Antragstellers vorzulegen. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Seriennummer und Gültigkeitsdatum müssen klar lesbar sein.
Nachweise zu Identitäts- und Passvarianten
Einträge in der INTERPOL-Datenbank können auf fehlerhaften Buchstabenübertragungen oder veralteten Passangaben beruhen. Für eine vollständige Prüfung sind amtliche Nachweise beizufügen, die folgende Abweichungen belegen:
- alte und neue Reisepass-Kopien,
- Nachweise über eine doppelte oder später erworbene Staatsangehörigkeit,
- ein Auszug aus dem Bevölkerungsregister mit Ereignisverlauf, der einen Nachnamenswechsel durch Heirat oder Scheidung zeigt,
- Transkriptionsvarianten des Namens aus anderen Schriftsystemen (kyrillisch, arabisch usw.) in die lateinische Schrift.
Besondere Vollmacht bei Vertretung
Bei Anträgen über einen Rechtsanwalt oder Vertreter werden allgemeine Prozessvollmachten nicht anerkannt. Die Vollmacht muss die eigenhändige oder qualifizierte elektronische Unterschrift des Antragstellers tragen und ausdrücklich enthalten:
- die Befugnis des Vertreters, bei der CCF Anträge zu stellen,
- die Befugnis, auf die personenbezogenen Daten im INTERPOL-Informationssystem zuzugreifen und diese entgegenzunehmen,
- die Befugnis, Anträge auf Berichtigung, Löschung und Überprüfung zu stellen.
Text in einer Arbeitssprache und beglaubigte Übersetzungen
Die Arbeitssprachen der CCF sind Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch. Türkische Gerichtsentscheidungen, Anklageschriften oder Personenstandsunterlagen müssen von einem zuständigen beeidigten Übersetzer vollständig in eine dieser Sprachen übertragen werden (in der Praxis überwiegend Englisch). Die Übersetzung nur der Urteilsformel genügt nicht; auch die den Vorwurf stützenden Teile der begründeten Entscheidung müssen übersetzt werden.
Auswahl der Unterlagen nach Antragsart
1. Auskunftsantrag
Gestellt, um in Erfahrung zu bringen, ob zu der Person eine Red Notice, eine Diffusion oder ein sonstiger INTERPOL-Eintrag besteht.
- ungeschwärzte Passkopie,
- besondere Vollmacht,
- gegebenenfalls weitere Nachweise zur Bestätigung des Verdachts (Protokoll über eine Zurückweisung an der Grenze, Visumsablehnung, polizeiliches Vernehmungsprotokoll).
2. Berichtigungs- oder Löschungsantrag
Anträge mit der Behauptung, der Eintrag zur Person sei rechtswidrig oder nicht mehr aktuell. Die Begründung darf höchstens 10 Seiten umfassen.
| Art des Vorwurfs | Rechtsgrundlage / Grundsatz | Vorzulegende Kernunterlagen |
|---|---|---|
| Politische, militärische oder religiöse Natur | INTERPOL-Satzung Artikel 3, CCF Decision Excerpt No. 4 | Schutz- oder Asylentscheidung, Berichte der UN und des EGMR, Nachweise politischer Betätigung, allgemein gehaltene Vorwürfe in der Anklageschrift. |
| Rechtskräftige Entscheidung über dieselbe Tat (Ne bis in idem) | EuGH C-505/19 (WS), CISA Artikel 54 | Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, gerichtliche Entscheidung mit Rechtskraftvermerk, der den Abschluss der Strafvollstreckung bestätigt. |
| Verletzung der Menschenrechte und des fairen Verfahrens | INTERPOL-Satzung Artikel 2, CCF Decision Excerpt No. 13 | Dokument über den Flüchtlings- oder internationalen Schutzstatus, rechtskräftige gerichtliche Entscheidung über die Ablehnung des Auslieferungsersuchens, ärztliche Berichte. |
| Aufhebung des nationalen Festnahmebefehls | INTERPOL-Datenverarbeitungsregeln (RPD) | Entscheidung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft über die Aufhebung des Festnahmebefehls, KYOK (Einstellungsentscheidung, Kovuşturmaya Yer Olmadığına Dair Karar). |
| Verwechslung der Identität (False Positive) | RPD Artikel 35 (Datenrichtigkeit) | Biometrische Daten, Fingerabdruckgutachten, Reise- sowie Ein- und Ausreiseunterlagen, die die Anwesenheit in einem anderen Land zum Tatzeitpunkt belegen. |
3. Überprüfungsantrag (Revision)
Zu stellen, wenn nach einer früheren CCF-Entscheidung eine neue Tatsache entstanden ist, die die Entscheidung in der Sache beeinflussen kann.
- Kopie der früheren CCF-Entscheidung,
- amtlicher Nachweis der neuen Tatsache (etwa eine rechtskräftig gewordene Ablehnung der Auslieferung oder die Gewährung des Flüchtlingsstatus),
- Nachweis über den Zeitpunkt, zu dem die neue Tatsache bekannt wurde (der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten ab diesem Zeitpunkt zu stellen).
Anträge zu juristischen Personen und Vermögensregistern
Nach Regel 31 der CCF-Arbeitsregeln sind bei Anträgen, die juristische Personen betreffen, die aktuelle Ausgabe des Handelsregisteranzeigers (Ticaret Sicil Gazetesi), das Zeichnungsprobenblatt des Vertreters (imza sirküleri) und der Nachweis der Befugnis zur Antragstellung für die juristische Person beizufügen. Bei Löschungsanträgen zu Vermögensbeschränkungen sind Nachweise über das Eigentum und den Registereintrag, etwa Grundbuchauszug (tapu), Bankunterlagen oder Fahrzeugzulassungsbescheinigungen, hinzuzufügen.
Fristen und Tabelle der Verfahrensstufen
Das CCF-Verfahren folgt keinem einheitlichen Zeitrahmen. Nach dem derzeit geltenden Verfahren gelten für die Stufen folgende Fristen:
[Einreichung des Antrags] ──(1 Monat)──> [Zulässigkeitsprüfung]
│
├──(45 Tage)──> [Datenmitteilung durch das Generalsekretariat]
│
├──(4 Monate)──> [Entscheidung über Auskunft]
│
└──(9 Monate)──> [Entscheidung über Berichtigung / Löschung]
│
(1+1 Monat)──> [Umsetzung der Entscheidung]| Stufe | Frist | Fristbeginn | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|---|
| Vorläufige Zulässigkeitsprüfung | Höchstens 1 Monat | Eingang des Antrags über das Portal | Prüfung formaler Mängel sowie der Anforderungen an Unterschrift und Sprache. |
| Datenübermittlung durch das Generalsekretariat | 45 Tage | Zeitpunkt, zu dem die CCF beim Generalsekretariat Auskünfte anfordert | Feststellung, ob Daten zur Person vorhanden sind. |
| Frist für die Entscheidung über den Auskunftsantrag | Höchstens 4 Monate | Datum der Mitteilung der Zulässigkeit | Endgültige Entscheidung darüber, ob die Daten offengelegt werden. |
| Frist für die Entscheidung über Berichtigung oder Löschung | Höchstens 9 Monate | Datum der Mitteilung der Zulässigkeit | Endgültige, begründete Entscheidung in der Sache. |
| Mitteilung und Umsetzung der Entscheidung | 1 Monat + 1 Monat | Datum der Entscheidung bzw. Datum der Mitteilung | Die CCF leitet ihre Entscheidung an das Generalsekretariat weiter, das die Daten löscht. |
Hinweis: Die Fristen von 4 und 9 Monaten für die Sache laufen nicht ab dem Datum der Antragstellung über das Portal, sondern ab dem Datum, an dem der Antrag für zulässig erklärt wird. In begründeten Fällen oder wenn zusätzliche Informationen aus dem Herkunftsland erwartet werden, können diese Fristen durch Beschluss der Kommission verlängert werden.
Einreichung der Unterlagen und technische Anforderungen des Portals
Seit dem 26. März 2026 werden CCF-Anträge ausschließlich über das amtliche Online-Portal angenommen. Anträge, die per E-Mail oder Post eingehen, werden nicht bearbeitet.
- Dateiformate: PDF, DOC, DOCX, XLS, XLSX, CSV, TXT, RTF, HTML, JPG, JPEG, PNG, GIF. (Audio- und Videodateien werden nicht akzeptiert; stattdessen sind von einer zuständigen Behörde bestätigte Protokolle dieser Aufnahmen vorzulegen.)
- Seiten- und Formatstandard: Die Begründung darf 10 Seiten nicht überschreiten. Anlagen sind nach Dokumenten zu nummerieren (Anlage-01, Anlage-02); jede Anlage ist im betreffenden Absatz des Schriftsatzes anzuführen (z. B. Siehe Anlage-02, Seite 4).
- Hinweis zur Vertraulichkeit: Der Antragsteller kann verlangen, dass bestimmte Unterlagen nicht mit dem NCB des Herkunftslandes geteilt werden. Dies kann jedoch die Möglichkeit der Kommission einschränken, die Daten zu überprüfen, und damit den Beweiswert des Antrags schwächen.
Häufige Fehler bei Unterlagen und Verfahren
- Hochladen eines Ausweisdokuments, bei dem die Seriennummer oder personenbezogene Daten geschwärzt wurden (ein unmittelbarer Grund für die Unzulässigkeit).
- Verwendung einer allgemeinen Prozessvollmacht anstelle einer Vollmacht, die das CCF-Verfahren ausdrücklich abdeckt.
- Fehlende Übersetzungen oder die Vorlage nur einer Zusammenfassung.
- Überschreitung der Grenze von 10 Seiten für die Begründung.
- Vorlage von Unterlagen, die die Aufhebung des nationalen Festnahmebefehls belegen sollen, aber keinen Rechtskraftvermerk tragen.
- Die Annahme, dass ein CCF-Antrag das nationale Festnahme- oder Strafverfahren automatisch aussetzt.
Fazit
Die Löschung oder Berichtigung von INTERPOL-Daten vor der CCF ist ein komplexes Verfahren des internationalen Rechts und des Datenschutzes. Der Erfolg hängt davon ab, dass richtige Behauptungen rechtzeitig vorgebracht und durch nachprüfbare amtliche Unterlagen belegt werden, die auf eine knappe rechtliche Begründung von höchstens 10 Seiten bezogen sind.
Quellen
- Große Kammer des EuGH, C-505/19 (WS gegen Bundesrepublik Deutschland), 12. Mai 2021Zurück zum Text
- CCF Decision Excerpt No. 4 (2023)Zurück zum Text
- CCF Decision Excerpt No. 13 (2018)Zurück zum Text
- Machiko Kanetake, AJIL Unbound, Bd. 120, 2026, S. 17–22Zurück zum Text