Finanzinstitute
Verträge, Compliance und Unternehmensprozesse.
Verträge, aufsichtsrechtliche Pflichten, Compliance und operative Abläufe.
Zum passenden AbschnittFinanzierung, Sicherheiten, Restrukturierung und Investitionsbeziehungen.
Zum passenden AbschnittBankgeschäfte, nicht autorisierte Transaktionen, Schulden- und Haftungsangelegenheiten.
Zum passenden AbschnittBranchenspezifischer rechtlicher Ansatz
Ein Vorgang im Bank- und Finanzwesen erfordert die gemeinsame Prüfung von Kosten, Sicherheiten, Vertretungsbefugnis, Informationspflichten und Streitbeilegung. Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş bietet rechtliche Unterstützung von der Vertragsvorbereitung und Verhandlung über die Begleitung von Transaktionen bis zu Restrukturierungen und gerichtlichen Verfahren.
Wir betreuen rechtliche Anliegen von Banken und Finanzinstituten sowie von finanzierenden Unternehmen, Investoren, Bürgen und Privatkunden. Bei jeder Anfrage prüfen wir zuerst die Parteien, die Art des Geschäfts, das anwendbare Recht und einen möglichen Interessenkonflikt.
Verträge, Compliance und Unternehmensprozesse.
Finanzierung, Sicherheiten und Bankbeziehungen.
Streitigkeiten zu Krediten, Karten, Konten und Transaktionen.
Kredite, Finanzierung und SicherheitenBankgeschäfte und digitale ZahlungenFinanzinstitute und Unternehmens-ComplianceStreitigkeiten und Rechtsschutz
Unsere Tätigkeitsbereiche
Rechtliche Prüfung von Kreditkosten, Auszahlungsbedingungen sowie Rückzahlungs- und Ablösungsbedingungen.
Wir prüfen Handelskredite, Betriebs- und Investitionsfinanzierungen sowie allgemeine Kreditverträge und bewerten Zins-, Provisions-, Vorfälligkeits-, Verzugs- und Fälligstellungsregelungen bezogen auf den konkreten Vorgang. Auszahlungsbedingungen, finanzielle Verpflichtungen und die Folgen einer Vertragsverletzung bringen wir in den Verhandlungsprozess ein.
Auch die Ablösungsberechnung, die Kosten einer vorzeitigen Rückzahlung und Unterlagen zur Beendigung der Schuld werden geprüft.
Bestellung von Sicherheiten, persönliche Haftungen und deren Aufhebung nach Tilgung der Schuld.
Bei Hypotheken an Grundstücken, der Verpfändung beweglicher Sachen und von Anteilen, Forderungsabtretungen, Bürgschaften und Garantien prüfen wir Umfang, Form, Vertretungsbefugnis und Haftungsgrenzen. Wir unterstützen bei der Bestellung, Änderung und Verwertung von Sicherheiten sowie bei deren Aufhebung nach Erlöschen der Schuld.
Nach Tilgung der Schuld werden die Löschung von Hypotheken und Pfandrechten sowie das Erlöschen von Bürgschaften und Garantien gesondert verfolgt. Persönliche Sicherheiten von Gesellschaftern und Geschäftsführern werden getrennt von der Haftung für die Gesellschaftsschuld geprüft.
Vertrags-, Abschluss- und Sicherheitenstruktur bei Investitionen und Unternehmenskäufen.
Bei der Finanzierung von Investitionen in Tourismus, Immobilien, Energie und Industrie sowie von Unternehmenskäufen führen wir die rechtliche Prüfung, die Finanzierungsdokumente und die Abschlussbedingungen zusammen. Das Sicherheitenpaket, die Pflichten der Gesellschafter und das Verhältnis zwischen den Kreditgebern werden entsprechend der Struktur des Vorgangs gestaltet.
Zahlungspläne, Refinanzierung und Schuldenbereinigungsprotokolle.
Wir unterstützen rechtlich bei der Neuregelung von Laufzeit, Zahlungsplan, Sicherheiten und Vertragsbedingungen sowie bei Refinanzierung, Schuldenbereinigung und Vergleichsprotokollen. Wir prüfen, wie sich die Restrukturierung auf bestehende Bürgschaften, Garantien und Vollstreckungsverfahren auswirkt, und bewerten fallbezogen, ob ein Nachlassvertrag (konkordato) oder andere gerichtliche Wege in Betracht kommen.
Grenzüberschreitende Kredite, Akkreditive, Bankgarantien und Gegengarantien.
Bei grenzüberschreitenden Krediten, Akkreditiven, Bankgarantien und Gegengarantien prüfen wir die Dokumente und die Verantwortlichkeiten der Parteien. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht oder Schiedsverfahren, Zahlungsbedingungen und die Wirksamkeit von Sicherheiten in der Türkei werden gemeinsam bewertet; bei Bedarf stimmen wir uns mit ausländischen Rechtsberatern ab.
Die Ausstellung von Bankgarantien, Laufzeitverlängerungen, Inanspruchnahme, Rückgabe und Gegengarantieverhältnisse werden im Rahmen des Garantietextes und der anwendbaren Regeln behandelt.
Zahlungsverträge, POS, Chargebacks (ters ibraz) und Zahlungseingänge von Vertragsunternehmen.
Für Zahlungsdienstleister und E-Geld-Institute sowie für Unternehmen, die deren Dienste nutzen, bewerten wir Rahmenverträge, Vertragsunternehmensbeziehungen, Zahlungsabläufe, Sperrungen, Rückzahlungen und Beanstandungen von Transaktionen. Der Umfang der Erlaubnis des Instituts und die rechtliche Einordnung des Geschäftsmodells werden anhand der konkret erbrachten Leistung geprüft.
Rechte und Pflichten bei POS- und virtuellen POS-Verträgen, Chargebacks, Sperrungen bei Vertragsunternehmen und der Weiterleitung von Zahlungseingängen an das Unternehmen werden gesondert geprüft.
Digitale Kanäle, Technologieverträge und Kontinuität der Dienste.
Wir prüfen die Verantwortlichkeitsregelung für Fernkundenakquise, Open Banking, Auslagerung, Cloud- und Softwareverträge sowie digitale Kanäle. In den Verträgen klären wir Daten, Zugriff, Kontinuität der Dienste und Ausstiegsbedingungen zwischen Technologieanbieter, Finanzinstitut und Nutzer.
Kontobeschränkungen, Überweisungen und die Verfolgung von Transaktionen aus dem Ausland.
Bei Streitigkeiten über Kontoeröffnung oder -schließung, Überweisungen, EFT und internationale Transfers prüfen wir die Transaktionsunterlagen. Wir klären, ob die Sperre auf einer Maßnahme der Bank, einem Vertrag, einer behördlichen Entscheidung oder einer gerichtlichen Anordnung beruht, und bewerten den passenden Antrags- und Beschwerdeweg.
Für Mandanten im Ausland können im Rahmen der erteilten Vollmacht Korrespondenz mit der Bank, die Vervollständigung von Unterlagen und die Verfolgung von Konto- oder Transferstreitigkeiten erfolgen. Die Identitätsprüfung der Bank und die Voraussetzungen persönlich vorzunehmender Geschäfte werden gesondert bewertet.
Leasing, Forderungsankauf, Finanzierung und Sparfinanzierung (tasarruf finansmanı).
Wir prüfen die Rechte und Pflichten der Parteien in Leasing-, Factoring-, Finanzierungs- und Sparfinanzierungsverträgen. Bei Streitigkeiten über Lieferung der Sache, Abtretung von Forderungen, Einziehung, Kündigung, Rückgabe und Sicherheiten berücksichtigen wir die für den Vorgang geltenden besonderen Regelungen.
Kreditaufnahmebeschlüsse, Vertretungsbefugnisse und laufende rechtliche Begleitung.
Wir begleiten laufend Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse, Unterschriftenregelungen, interne Richtlinien, Gremienbeschlüsse und Vertragsprozesse. Bei Finanzinstituten bewerten wir die Genehmigungs- und Mitteilungsaspekte von Vorgängen wie Gründung, Anteilsübertragung oder Wechsel in der Geschäftsführung und unterstützen bei der rechtlichen Nachverfolgung von Prüfungsfeststellungen.
Die Kreditaufnahmebeschlüsse der Gesellschaft sowie die Unterschrifts- und Vertretungsbefugnisse von Gesellschaftern und Geschäftsführern werden geprüft; Umfang persönlicher Sicherheiten und ihre Abgrenzung von der Unternehmenshaftung werden geklärt.
Kundenidentifizierung, Geheimhaltung, personenbezogene Daten und Datenweitergabe.
Wir prüfen die rechtliche Dimension der Kundenidentifizierung, der Transaktionsunterlagen, der Erklärungen zur Herkunft der Mittel und der damit verbundenen finanziellen Compliance-Pflichten. Bei Kundengeheimnis, KVKK, Datenweitergabe und Übermittlung ins Ausland unterstützen wir mit tätigkeitsgerechten Verträgen und Verfahren; eine rechtliche Prüfung ersetzt keine unabhängige finanzielle oder technische Prüfung.
Behauptungen nicht autorisierter Transaktionen, Anzeigen und Schadensersatzforderungen.
Bei Behauptungen über nicht autorisierte Kartenzahlungen, Kontozugriffe und Geldtransfers prüfen wir gemeinsam Zeitpunkt der Transaktion, Meldeprotokolle und die Antwort der Bank. Wir koordinieren Beanstandung gegenüber der Bank, Beweissicherung, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls strafrechtliche Anzeigen; Haftung und Erstattungsmöglichkeit hängen von den Beweisen des konkreten Falls ab.
Anträge zu Privatkrediten, Karten, Gebühren und Provisionen.
Bei Streitigkeiten über Privatkredite, Kreditkarten, Gebühren, Provisionen und verbundene Produkte prüfen wir Vertrag und Kontobewegungen. Antrag bei der Bank, Verfahren vor der zuständigen Kundenschiedsstelle (Müşteri Hakem Heyeti), Verbraucherbeschwerdewege und Klageoptionen werden jeweils gesondert bewertet – nach Art des Vorgangs, sachlicher Zuständigkeit, Streitwert und Fristen.
Verträge über Wertpapierdienstleistungen, Weisungen und Verwahrungsstreitigkeiten.
Wir prüfen Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen über Wertpapierdienstleistungen, der Ausführung von Weisungen, Informationspflichten, Geeignetheitsprüfung und Verwahrungsverhältnissen. Bei der vertraglichen Seite von Schuldtiteln und anderen Finanzgeschäften unterstützen wir. Unsere Leistung ist rechtliche Beratung; Anlageprodukt-Empfehlungen oder Portfolioverwaltung werden nicht angeboten.
Forderungsansprüche, Vollstreckungsverfahren und geeignete Wege der Streitbeilegung.
Wir vertreten bei Forderungen, negativen Feststellungsklagen, Rückforderungen von Zahlungen und Schadensersatzansprüchen sowie bei der Verwertung von Sicherheiten. Vollstreckungsverfahren, Einwendungen, einstweiliger Rechtsschutz und alternative Streitbeilegungswege bestimmen wir nach den Umständen des Falls. Ob Mediation oder ein Schiedsverfahren anwendbar ist, wird bei jeder Streitigkeit gesondert geprüft.
Arbeitsweise
Anfrage, Transaktionsunterlagen, bestehende Risiken und anstehende Fristen werden geprüft. Zusammen mit der Prüfung auf Interessenkonflikte wird der Umfang der Tätigkeit festgelegt.
Für Verhandlung, Vertragsrevision, Antrag bei der Bank oder Streitbeilegung werden der passende Weg und die erforderlichen Vollmachten geklärt.
Im Rahmen des übernommenen Auftrags werden Vorgänge und Fristen überwacht; Entwicklungen, erforderliche Unterlagen und Entscheidungspunkte werden dem Mandanten mitgeteilt.
Laufende rechtliche Begleitung
Wir unterstützen Unternehmen beim Aufbau von Vertragsstandards, Unterschriftenregelungen, einem Sicherheiteninventar und einem rechtlichen Fristenkalender für Kredit- und Bankbeziehungen. Wir prüfen, ob neue Kreditaufnahmen und Restrukturierungsentscheidungen mit den bestehenden Verpflichtungen vereinbar sind.
Für Gesellschafter und Investoren im Ausland kann eine Vertretung mit festgelegten Befugnisgrenzen, die Begleitung von Vorgängen und rechtliche Berichterstattung erfolgen. Die rechtliche Prüfung von Abschlüssen erfolgt gegebenenfalls in Abstimmung mit Steuerberatern und unabhängigen Wirtschaftsprüfern.
Vorbereitung auf das Gespräch
Vor dem Gespräch
Wir prüfen Anfragen von Finanzinstituten, Zahlungsdienstleistern, finanzierenden Unternehmen, Investoren, Bürgen und Privatkunden. Vertretung und Umfang des Auftrags werden nach der Prüfung auf Interessenkonflikte festgelegt; die gemeinsame Vertretung von Gegenparteien derselben Streitigkeit wird nicht übernommen.
Gesamtkosten, Zinsen und Gebühren, Zahlungsplan, Bedingungen für vorzeitige Rückzahlung, Fälligstellung, Verzug und Sicherheiten sollten gemeinsam geprüft werden. Auch die Vertretungsbefugnis der Gesellschaft, Gremienbeschlüsse und die von Dritten übernommenen Verpflichtungen fließen in die Bewertung ein.
Die Überschrift eines Dokuments allein reicht nicht aus. Inhalt der Verpflichtung, Stellung der Parteien, Formerfordernisse und anwendbares Recht werden geprüft, bevor die rechtliche Einordnung erfolgt; Höhe und Dauer der Haftung sowie die davon erfassten Schulden werden gesondert bestimmt.
Das Erlöschen der Schuld und die Löschung des Registereintrags werden getrennt beurteilt. Es wird geprüft, ob die Sicherheit auch andere Schulden absichert, und die erforderlichen Löschungsunterlagen und -verfahren werden nachverfolgt.
Die Mitteilung der Bank, die Kontobewegungen, gegebenenfalls Vollstreckungs- oder Gerichtsunterlagen und die Verträge zum Vorgang helfen bei der ersten Prüfung. Ohne Klärung der Grundlage der Sperre kann keine Zusage zur Dauer oder zum Ergebnis der Aufhebung gemacht werden.
Melden Sie die Transaktion sofort über den offiziellen Kanal Ihrer Bank, fordern Sie Sicherheitsmaßnahmen an und bewahren Sie den Antragsnachweis auf. Sichern Sie den Zahlungsbeleg der Transaktion, Nachrichten und Benachrichtigungen; für erforderliche zivil- und strafrechtliche Schritte holen Sie zügig Unterstützung ein. Ein Antrag bei der Kanzlei ersetzt die Meldung bei der Bank nicht.
Nein. Der Weg zur Schiedsstelle für Privatkunden der TBB (Bireysel Müşteri Hakem Heyeti) ist auf die in ihren Anwendungsbereich fallenden Privatkundengeschäfte ausgerichtet; Anträge mit gewerblichem Charakter oder von juristischen Personen werden in diesem Rahmen nicht geprüft. Zuerst sind der Antrag bei der Bank und die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen. Je nach Institution und Streitigkeit können andere Verfahrenswege bestehen.
Eine Eingabe bei einer Aufsichtsbehörde und die gerichtliche Geltendmachung von Forderungen oder Schadensersatz sind unterschiedliche Verfahren. Gegenstand der Eingabe und die Zuständigkeit der Behörde sind festzustellen; Klage-, Einwendungs- und Mitteilungsfristen sind gesondert zu überwachen.
Wir können per Zoom, WhatsApp-Videoanruf oder über andere geeignete Online-Methoden sprechen. Für Angelegenheiten, die eine Vertretung erfordern, werden Umfang der Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen festgelegt. Bei der Terminbestätigung werden die Ortszeit in Ihrer Stadt und die Zeit in der Türkei gemeinsam angegeben.
Wir unterstützen bei der rechtlichen Prüfung sowie beim Vertrags- und Sicherheitenprozess für Vorgänge mit Türkei-Bezug. Ob die Zusammenarbeit mit zuständigen Rechtsberatern im jeweiligen Land nötig ist – für die Beurteilung ausländischen Rechts oder für Angelegenheiten, die eine Vertretung im Ausland erfordern –, wird gesondert festgelegt.
Nein. Wir unterstützen bei der Vorbereitung von Unterlagen, der Vertragsprüfung und rechtlichen Anträgen. Kredite, Kontoeröffnungen und sonstige Bankentscheidungen liegen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Institution und richten sich nach den anwendbaren Vorschriften.
Ein Gespräch, Schriftverkehr oder die Übermittlung von Unterlagen allein stellt keine Auftragsannahme dar. Umfang und Honorarbedingungen werden geklärt; die Annahme wird mit dem erforderlichen Vertrag, der Vollmacht, den Unterlagen und den vereinbarten Pflichten bestätigt. Die gesetzlichen Folgen eines tatsächlich begründeten Verhältnisses bleiben unberührt.
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls das Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Bei fristgebundenen oder dringenden Vorgängen rufen Sie statt zu warten unsere Hauptnummer an; diese Antwortzeit verlängert keine rechtlichen Fristen.
RECHTSANWALTSKANZLEI GÜNEŞ & GÜNEŞ
Nennen Sie kurz die Art des Geschäfts, die Parteien, Land und Stadt, Ihre passenden Zeiten und gegebenenfalls eine nahende Frist. Unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen leitet Ihre Anfrage an die zuständige Prüfung weiter.
Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls das Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Ein Gespräch und die Übersendung von Unterlagen bedeuten allein noch keine Auftragsannahme.
info@gunesgunes.com+90 531 883 33 88
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Diese Seite dient allgemeinen Informationen und der Beschreibung des Leistungsumfangs. Für die Beurteilung eines konkreten Vorgangs sind Vertrag, Stellung der Parteien und die aktuellen Vorschriften gemeinsam zu prüfen. Das Eröffnungsbild ist symbolisch.