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Erb- und Nachlassrecht

Ausländische Dokumente in Erbverfahren: Sterbeeintrag, Apostille, Übersetzung und Namensabweichungen

Sinnbildlicher Arbeitstisch, an dem Apostille- und Übersetzungsunterlagen gemeinsam geprüft werden
Autor: Veröffentlicht: Aktualisiert: Etwa 13 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Wie ausländische Sterbe- und Familieneinträge, Apostille, Übersetzung, Namensabweichungen und Anforderungen fehlender Unterlagen in Erbverfahren in Türkiye zu handhaben sind.

Ein im Ausland ausgestelltes Sterbe-, Geburts-, Heirats- oder Vollmachtsdokument kann der zentrale Beleg für ein Erbverfahren in Türkiye sein. Damit ein Dokument verwendet werden kann, genügt eine Übersetzung allein nicht immer. Die ausstellende Stelle, die Beglaubigungskette, die Integrität des Dokuments und die Identität der Person müssen gemeinsam geprüft werden. Die häufigste Verzögerung entsteht dadurch, dass statt des richtigen Dokuments ein ähnlich benanntes Dokument mit anderer rechtlicher Funktion beigebracht wird. [1]

Zunächst wird bestimmt, welche Tatsache nachzuweisen ist

Eine Sterbeurkunde zeigt das Sterbeereignis, ein Geburtseintrag die Abstammung, ein Heiratseintrag die Beziehung der Ehegatten. Ein ausländisches Familiendokument enthält möglicherweise nicht alle früheren Ehen oder Kinder in einem anderen Land. Hat der Erblasser die Staatsangehörigkeit gewechselt und in verschiedenen Ländern gelebt, sollte die Registersuche nicht auf ein einziges Land beschränkt werden.

Hatte der Verstorbene beispielsweise ein Kind aus erster Ehe, weist ein mit dem letzten Ehegatten ausgestelltes Familiendokument dieses Kind möglicherweise nicht aus. Diese Lücke bedeutet nicht, dass das Kind kein Erbrecht hat. Liegt in einer Zwischengeneration ein Todesfall vor, muss jeder Übergang in der Familienkette durch ein eigenes Dokument belegt werden. [2]

Welche Funktion hat die Apostille?

Die Apostille erleichtert die Überprüfung eines ausländischen öffentlichen Dokuments, das in ihren Anwendungsbereich fällt, hinsichtlich Unterschrift, Siegel und Stellung der ausstellenden Person. Sie garantiert weder, dass der Inhalt des Dokuments richtig ist, noch dass eine türkische Behörde verpflichtet ist, die beantragte Handlung vorzunehmen. Es wird geprüft, ob das Apostille-Übereinkommen zwischen den betreffenden Ländern anwendbar ist und ob die Dokumentenart in seinen Anwendungsbereich fällt. Es kann auch Dokumente geben, die aufgrund eines Übereinkommens oder Abkommens von der Beglaubigung befreit sind. [1]

Wird die Apostille nicht angewandt, werden die einschlägige Beglaubigungskette und die Verfahren des türkischen Konsulats geprüft. Möglicherweise muss das Dokument nicht im Land des Staatsangehörigen, sondern von der zuständigen Stelle des ausstellenden Landes bestätigt werden. Es muss klar sein, ob die Bestätigung einer Fotokopie den amtlichen Originaleintrag oder nur die Kopie bestätigt. [3]

Wie werden Übersetzung und Dokumentenintegrität gewahrt?

Vorder- und Rückseite des Dokuments, Anlagen, Siegel, Apostille-Seite und Rechtskraftvermerk sind gemeinsam zu übersetzen. Die Übersetzung nur der Hauptseite kann dazu führen, dass ein Eintrag ausgelassen wird, der die rechtliche Wirkung des Dokuments verändert. Mit welcher Bestätigung die türkische Übersetzung akzeptiert wird, wird vorab bei der Zielinstitution geklärt.

Ein Übersetzer darf ein abweichendes Geburtsdatum im Dokument nicht in der Annahme ändern, „so ist es richtig“. Ist das Ausgangsdokument fehlerhaft, erfolgt die Berichtigung über die ausstellende Stelle oder das jeweilige Registerverfahren. Wird ein Name in mehreren Dokumenten unterschiedlich in lateinische Buchstaben übertragen, kann ein Übersetzungsvermerk hilfreich sein; erforderlichenfalls ist jedoch ein amtlicher Eintrag zur Namensgleichstellung oder Namensänderung nötig.

Wie werden Namens- und Identitätsabweichungen geklärt?

Änderung des Familiennamens und Eheschließung

Zwischen einer Eigentumsurkunde (tapu), die auf den Familiennamen vor der Eheschließung ausgestellt wurde, und einem Reisepass mit neuem Familiennamen kann über den Heiratseintrag eine Verbindung hergestellt werden. Hat sich der Familienname nach einer Scheidung geändert, werden die Entscheidung und ihre Rechtskraft gesondert geprüft. Für eine ausländische Entscheidung, die in Türkiye in den Bevölkerungsregistereintrag aufgenommen werden muss, kann ein anderes Verfahren erforderlich sein; die Übersetzung in der Erbakte ersetzt diesen Vorgang nicht.

Unterschiedliche Alphabete und alte Einträge

Vatername, Geburtsort, Datum, alte Passnummer und Staatsangehörigkeitseinträge werden gemeinsam verglichen. Die Ähnlichkeit der Namen zweier Personen beweist nicht, dass es sich um dieselbe Person handelt. Besteht zwischen der Identität des früheren im Grundbuch eingetragenen Eigentümers und der Identität des Erblassers eine ernsthafte Unstimmigkeit, kann ein Verfahren zur Berichtigung oder Feststellung des Eintrags in Betracht kommen. [2] [1]

PrüfungFür die Annahme erforderliche ÜbereinstimmungMaßnahme bei Mängeln
Vor- und FamiliennameNachvollziehbare Verbindung zwischen den DokumentenÄnderungs- oder Gleichstellungseintrag
SterbedatumDasselbe Datum in allen AnträgenBerichtigung des ursprünglichen Sterbeeintrags
FamilienverbindungLückenlose GenerationenketteFehlender Geburts- oder Heiratseintrag
BeglaubigungZuständige Stelle und vollständige SeitenRichtiges Beglaubigungsverfahren
ÜbersetzungÜbereinstimmung mit Original und AnlagenVollständige beglaubigte Übersetzung

Digitale Dokumente und elektronische Apostille

Bei einem elektronischen Dokument sind Bestätigungscode, Signatur und die zuständige Verifizierungsadresse aufzubewahren. Ein Bildschirmfoto ersetzt nicht in jedem Fall das amtliche Dokument. Es wird geprüft, ob die elektronische Apostille von der zuständigen Stelle verifiziert werden kann und in welcher Form die Zielinstitution das Dokument akzeptiert. Beim Teilen der Datei sind der Verifizierungslink und die öffentliche Zugänglichmachung personenbezogener Daten voneinander zu trennen.

Um an das Dokument zu gelangen, sollten statt der Nutzung der Passwörter der verstorbenen Person für das E-Government-Portal (e-Devlet), die Bank oder das E-Mail-Konto Antragswege bevorzugt werden, die auf der Stellung als Erbe beruhen. Ein Berechtigungsnachweis und eine Identitätsprüfung sind auch im digitalen Umfeld erforderlich.

Antrags- und Einwandakte

Eine Kopie des an die Institution übermittelten Dokumentensatzes, das Abgabedatum und die Antragsnummer werden aufbewahrt. Werden Unterlagen nachgefordert, wird schriftlich nachgefragt, welches Dokument aus welchem rechtlichen Grund als unzureichend angesehen wird. Beruht der Mangel auf der Beglaubigung, wird die Beglaubigung vervollständigt; beruht er auf der Abstammung, der Eintrag; handelt es sich um ein Vertretungsproblem, die Vollmacht. Alle Dokumente neu ausstellen zu lassen, kann unnötige Kosten verursachen.

Es ist nicht zu vergessen, dass der Prozess der Dokumentenbeschaffung die Fristen für Ausschlagung, Steuer oder Rechtsmittel nicht von selbst hemmt. Ist eine Frist absehbar, werden unter Darlegung der fehlenden Unterlagen der geeignete Antrag und Schutzweg geprüft. Gebühren, Übersetzungs-, Beglaubigungs- und internationale Versandkosten sind getrennt voneinander zu berechnen.

Der Dokumentenplan sollte nach Land und beabsichtigtem Vorgang aufgebaut werden

Bei ausländischen Dokumenten lautet die erste Frage nicht „Gibt es eine Apostille?“, sondern welche rechtliche Tatsache mit welchem Dokument nachgewiesen wird. Ein Eintrag, der den Eintritt des Todes belegt, weist möglicherweise nicht alle Erben des Verstorbenen aus. Ein Heiratsdokument erklärt für sich allein möglicherweise nicht, dass die Ehe am Todestag fortbestand. Liegt eine Scheidungsentscheidung vor, können auch deren Rechtskraft und rechtliche Wirkung in Türkiye erforderlich sein. Für jedes Dokument sollten die nachgewiesene Tatsache, die betroffene Person, die ausstellende Stelle und die Institution, bei der es verwendet wird, in getrennten Spalten festgehalten werden. [1] [4]

Auf den Stufen Bank, Grundbuchamt und Gericht derselben Akte kann ein anderes Dokumentenexemplar oder eine andere Form der Übersetzung verlangt werden. Werden diese Anforderungen von Anfang an gemeinsam bestimmt, lässt sich vermeiden, dass dasselbe Dokument erneut beschafft werden muss. Daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden: „Die Bank hat es akzeptiert, also muss das Grundbuchamt es auch akzeptieren.“ Prüfungsgegenstand und Handlungsbefugnis der Institutionen sind unterschiedlich. Die Akte sollte nicht mit unnötigen Papieren aufgebläht werden, bevor die rechtliche Begründung des verlangten zusätzlichen Dokuments verstanden ist.

Beglaubigungsbefreiung, Apostille und konsularische Beglaubigung

Nicht in jedem Land gilt derselbe Beglaubigungsweg

Art. 224 der Zivilprozessordnung (HMK) behandelt gemeinsam die Beglaubigungsordnung, die erforderlich ist, damit von Behörden ausländischer Staaten erstellte öffentliche Dokumente in Türkiye diese Eigenschaft haben, und die völkerrechtlichen Übereinkommen, bei denen Türkiye Vertragspartei ist. Aus diesem Grund müssen der ausstellende Staat, die Art des Dokuments und das gegebenenfalls anwendbare Übereinkommen bestimmt werden. Dass ein Dokument in einer Fremdsprache vorliegt, zeigt für sich allein nicht, dass zwingend eine Apostille erforderlich ist; es kann eine Regelung geben, die eine Beglaubigungsbefreiung vorsieht. [1]

Ist die Apostille anwendbar, wird die Beglaubigung bei der zuständigen Stelle des Landes eingeholt, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Die Bestätigung eines türkischen Übersetzers oder die Beglaubigung der Übersetzung durch einen Notar in Türkiye ergänzt nicht in jedem Fall eine fehlende Beglaubigung der Unterschrift der ausländischen Stelle. Auch bei einem Dokument, für das eine konsularische Beglaubigung erforderlich ist, ergibt sich aus der Praxis des betreffenden Landes und der Auslandsvertretung, über welche Stellen die Kette aufgebaut wird. Eine bei der falschen Stelle eingeholte Bestätigung kann trotz zusätzlicher Kosten dazu führen, dass das Dokument nicht verwendet werden kann.

Originaldokument, beglaubigte Abschrift und Bildschirmausdruck sind verschieden

Ein per E-Mail gesendetes PDF kann ein Dokument mit amtlicher elektronischer Signatur sein, aber ebenso nur eine gescannte Fotokopie. Dass die Datei die Endung PDF hat, löst diese Unterscheidung nicht. Die Herkunft des Dokuments, die Verifizierungsmethode und die Frage, ob es nachträglich verändert werden konnte, werden untersucht. Ist ein QR-Code oder ein Verifizierungslink vorhanden, wird geprüft, ob die Verifizierungsseite der Institution tatsächlich erreicht wird. Ein QR-Code, der sich nicht öffnet, ist für sich allein kein Beweis für eine Fälschung; solange das Verifizierungsproblem jedoch nicht behoben ist, darf das Dokument nicht als amtliche elektronische Ausfertigung angesehen werden.

Die Übersetzung darf rechtliche Begriffe nicht falsch gleichsetzen

„Erbe“, „Vermächtnisnehmer“, „Nachlassverwalter“ und „Testamentsvollstrecker“ sind unterschiedliche Stellungen. Wird eine Funktion im ausländischen Text gewohnheitsmäßig als „Erbe“ übersetzt, entsteht ein ernstes Problem, das das Recht und die Vertretungsbefugnis der Person verändert. In der Übersetzung ist die ursprüngliche Entsprechung der im Dokument genannten Stellung beizubehalten; es ist zu erläutern, dass ihre Wirkung im türkischen Recht gesondert beurteilt wird. Der Übersetzer gibt die sprachliche Entsprechung wieder; er trifft keine verbindliche rechtliche Wahl. [4]

Dokumentenanlagen, Rückseite, Rechtskraftvermerk und Erläuterungen zu Siegeln sind ebenfalls in den Umfang der Übersetzung einzubeziehen. Die Übersetzung nur des Ergebnisteils einer Entscheidung kann verschleiern, welche Personen Parteien sind oder über welchen Antrag entschieden wurde. Wo erforderlich, wird durch Beibehaltung der Seitenzahl und der Anlagenverknüpfung deutlich gemacht, zu welchem Dokument die Übersetzung gehört. Ein zweiter Abgleich von Eigennamen, Daten, Anteilsbrüchen und Geldbeträgen ist besonders wichtig; ein einziger Zifferfehler kann einen Streit über Anteile und Identität auslösen.

Wann ist eine Namensabweichung ein offensichtliches Versehen, wann ein Identitätskonflikt?

Ein Wechsel des Familiennamens durch Heirat, die Übertragung eines anderen Alphabets in lateinische Buchstaben oder ein zweiter Vorname in einem ausländischen Registersystem lassen sich oft durch amtliche Verbindungsdokumente erklären. Stimmen jedoch auch Geburtsdatum, Elternname und Staatsangehörigkeitseintrag nicht überein, handelt es sich nicht nur um einen Schreibunterschied. Es muss eine Kette aufgebaut werden, die zeigt, dass es sich um dieselbe Person handelt. Den Namen in der Übersetzung so zu ändern, als wäre er in allen Dokumenten gleich, löst die Unstimmigkeit nicht; es verfälscht den Inhalt des ursprünglichen Eintrags.

Erscheinen im hypothetischen Beispiel im Grundbuch der frühere Familienname, im Reisepass der Familienname nach der Eheschließung und im Sterbeeintrag beide Familiennamen gemeinsam, kann ein Heirats- oder Namensänderungsdokument die Verbindung herstellen. Bei einem Eintrag mit abweichendem Geburtsdatum und abweichenden Angaben zu den Eltern kann dagegen eine zusätzliche Archivrecherche oder Berichtigung des Eintrags erforderlich sein. Ohne zu bestimmen, in welchem Land der Eintrag fehlerhaft ist, führt es möglicherweise nicht zum richtigen Ergebnis, in Türkiye allein die Änderung des Grundbucheintrags zu beantragen. [2] [1]

Wie wird die Antwort auf ein Schreiben wegen fehlender Unterlagen vorbereitet?

Das Mängelschreiben der Institution wird eingeholt; neben jeder Anforderung werden das vorgelegte Dokument, das Vorlagedatum und das zu lösende Problem vermerkt. Kann ein Dokument nicht beschafft werden, werden die Antwort der angefragten Stelle und ein alternativer Eintrag vorgelegt. Eine allgemeine Antwort der Form „Alle Dokumente sind eingereicht worden“ erklärt das Fehlen einer bestimmten Abstammungsverbindung nicht. Es kann schriftlich nachgefragt werden, in welchem Stadium der Antrag steht und ob das verlangte Dokument zwingend ist.

Hat das Gericht eine verbindliche Frist gesetzt, werden Dokumentenbeschaffung und Fristenmanagement gemeinsam betrieben. Die langsame Arbeit einer ausländischen Stelle verlängert nicht automatisch jede Frist. Vor Fristablauf sollte ein ordnungsgemäßer Antrag gestellt werden, in dem die gestellten Anträge, die erhaltenen Antworten und die Schwierigkeit der Beschaffung konkret dargelegt werden. Ein Antrag bei einer Institution gilt nicht von selbst als hemmend, wenn seine Wirkung auf die Klagefrist oder die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft nicht gesondert geregelt ist. [1] [2]

Wie werden Dokumente sicher und wiederverwendbar aufbewahrt?

Originaldokument, beglaubigte Ausfertigung, Übersetzung und die an die Institution übermittelte Kopie werden voneinander getrennt. Identitätsnummer, Anschrift und Familienangaben des Dokumenteninhabers werden nur an die erforderlichen Personen gesendet. Name und Version der geteilten Datei sowie die Institution, der sie übergeben wurde, werden festgehalten. Wird ein Übersetzungsfehler berichtigt, werden auch die Anträge überprüft, in denen das alte Exemplar verwendet wurde; die bloße Ablage der neuen Übersetzung im persönlichen Archiv korrigiert den früheren Vorgang nicht.

Am Ende des Verfahrens sollte angegeben werden, welche Originale dem Erben zurückgegeben wurden und welche in der Akte oder bei der Institution verblieben. Ein zeitlich befristeter Registerauszug wird von einem dauerhaft verwendbaren historischen Dokument unterschieden. Diese Methode verhindert, dass bei einem späteren Bank- oder Grundbuchantrag das fehlende Teil erneut gesucht wird und widersprüchliche Übersetzungen kursieren.

Die zuständige Apostille-Behörde und die Anwendbarkeit des Übereinkommens zwischen den Ländern sollten anhand der amtlichen Verzeichnisse der HCCH geprüft werden. Eine gültige elektronische Apostille und eine bloß gescannte Kopie des Dokuments sind nicht dasselbe. [5]

Warum kann ein Dokument mit Apostille dennoch abgelehnt werden?

Beglaubigung, Übersetzung und Beweiskraft des Dokuments sind drei getrennte Prüfungen. Eine Sterbeurkunde mit Apostille kann Identität und Tod des Verstorbenen belegen; sie belegt aber möglicherweise nicht, dass der Antragsteller dessen Kind ist. Der von der Institution verlangte Geburtseintrag ist in diesem Fall keine unnötige Wiederholung desselben Papiers. Wird dagegen trotz eines vollständigen Dokuments in unbestimmter Weise erneut eine Apostille verlangt, sollte die Grundlage der Forderung erläutert werden. Im Rahmen von Art. 223–224 HMK werden das dem Gericht vorgelegte fremdsprachige Dokument und die Eigenschaft eines ausländischen öffentlichen Dokuments gesondert beurteilt. [1]

Der Beweisplan des Antragstellers sollte nicht darauf zielen, die Zahl der Dokumente zu erhöhen, sondern die fehlende rechtliche Verbindung zu vervollständigen. Der Einwand „Es gibt eine Apostille, Sie müssen den Antrag annehmen“ führt nicht zum Erfolg, wenn das Dokument eine andere Person betrifft oder die Vertretungsbefugnis unzureichend ist. Ebenso ist es nicht der richtige Ansatz, wenn eine Institution ein ausländisches Dokument nur deshalb für wertlos hält, weil es ausländisch ist. Es sollte bestimmt werden, in welchem Element die Verwendbarkeit mangelhaft ist.

Welche Informationen sollten vor der Vorbereitung des Dokuments von der Institution eingeholt werden?

Unter ausdrücklicher Angabe des vorzunehmenden Vorgangs sollte gefragt werden, ob das Original oder eine beglaubigte Abschrift erforderlich ist, wie das elektronische Dokument verifiziert wird, in welcher Form die Übersetzung akzeptiert wird und mit welchem Eintrag die Namensverbindung hergestellt wird. Das Datum der erhaltenen Antwort und der Vorgang, für den sie erteilt wurde, werden aufbewahrt. Die Vorprüfungsantwort einer Bankfiliale bindet weder die Beweiswürdigung des Gerichts noch die Prüfung der Rechtsvorschriften durch das Grundbuchamt.

StufeDurchzuführende PrüfungNachweis des Abschlusses
Ausländische StelleRichtige Person und richtige EintragsartOriginal oder überprüfbare amtliche Ausfertigung
BeglaubigungBefreiung, Apostille oder konsularischer WegAnwendbare Beglaubigung und ihre Anlagen
Vorlage auf TürkischAlle Seiten und EigennamenAkzeptable vollständige Übersetzung
Antrag bei der InstitutionVerbindung von Identität, Abstammung und VertretungAntragsnummer und Abgabeliste
MängelbeseitigungBeziehung zwischen verlangter Tatsache und neuem DokumentBegründete Antwort und zusätzliches Dokument

Diese Übersicht ist keine feste, länderspezifische Dokumentenliste. Die Antragsvoraussetzungen werden nach dem Staat, in dem das Dokument ausgestellt wurde, und nach dem Vorgang, für den es verwendet wird, ausgefüllt. Da sich die Kosten für Übersetzung und Beglaubigung nach Seite, Sprache und Gebührenordnung der Stelle richten, können ohne Kenntnis des Dokuments weder eine Gesamtgebühr noch ein genauer Abschlusstag genannt werden.

Verzögert sich die Dokumentenbeschaffung, während die Erbfrist läuft

Auf einen Eintrag einer ausländischen Stelle zu warten, begründet im Hinblick auf die Ausschlagung der Erbschaft oder eine vom Gericht gesetzte verbindliche Frist nicht automatisch einen Entschuldigungsgrund. Bei der Beurteilung der Ausschlagung nach türkischem Recht werden die allgemeine dreimonatige Frist nach Art. 606 des Türkischen Zivilgesetzbuchs (TMK) und die Voraussetzungen ihres Beginns sowie, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Möglichkeit der Fristverlängerung oder der Gewährung einer neuen Frist nach Art. 615 gesondert geprüft. Die Nachweise über den zur Wahrung der Frist gestellten Antrag und über die Verzögerung sollten aufbewahrt werden. Allein dass bei einem Übersetzungsbüro ein Auftrag erteilt wurde, ersetzt nicht den beim Gericht zu stellenden Antrag. [2]

Fazit

Die richtige Vorbereitung ausländischer Dokumente ist die wichtigste verzögerungsvorbeugende Arbeit zu Beginn der Erbschaftsübertragung. Jedes Dokument muss eine Tatsache beweisen; Identitätskette, Beglaubigung und Übersetzung müssen entsprechend dem Bedarf der Zielinstitution vervollständigt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Ist für jedes ausländische Dokument eine Apostille erforderlich?

Nein. Die Art des Dokuments, das Übereinkommen zwischen den Ländern und Beglaubigungsbefreiungen werden geprüft.

Müssen die Dokumente auf denselben Familiennamen lauten?

Liegt eine Änderung vor, muss sie anhand amtlicher Einträge nachvollziehbar sein; die Abweichung darf nicht unerklärt bleiben.

Genügt es, eine gescannte Datei zu senden?

Für eine Vorprüfung kann sie dienen. Für den Vorgang können das Original, eine beglaubigte Abschrift oder ein verifizierbares elektronisches Dokument verlangt werden.

Kann ein Übersetzer einen Eintragsfehler berichtigen?

Nein. Die Übersetzung muss den Eintrag wiedergeben; ein offensichtliches Versehen ist über ein geeignetes Verfahren zur Berichtigung des Eintrags zu beheben.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. Gesetz Nr. 6100 über das Zivilprozessrecht (6100 sayılı Hukuk Muhakemeleri Kanunu)
  2. Gesetz Nr. 4721, Türkisches Zivilgesetzbuch (4721 sayılı Türk Medeni Kanunu)
  3. Außenministerium (Dışişleri Bakanlığı), Konsularische Angelegenheiten, Notariat und Vollmacht, häufig gestellte Fragen
  4. Gesetz Nr. 5718 über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht (5718 sayılı Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun)
  5. HCCH, Apostille Section und Vertragsstaaten/ zuständige Behörden

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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