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Steuerrecht und Steuerstreitigkeiten

5-Prozent-Steuerermäßigung für steuerkonforme Steuerpflichtige: Voraussetzungen, Berechnung und Verrechnung

Prozentsymbol, Taschenrechner und Dokument zur Ermäßigung für steuerkonforme Steuerpflichtige
Autor: Veröffentlicht: Etwa 8 Minuten Lesezeit

Institutionelle rechtliche Prüfung und Kontrolle: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Herausgeber: Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

Zusammenfassung

Die Steuerermäßigung für steuerkonforme Steuerpflichtige senkt die in der Jahressteuererklärung berechnete Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Steuerpflichtigen, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um 5 %.

Die Steuerermäßigung für steuerkonforme Steuerpflichtige senkt die in der Jahressteuererklärung berechnete Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer eines Steuerpflichtigen, der die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um 5 %. Sie ist keine Befreiung von Einkünften, kein Betriebsausgabenabzug und keine Umschuldung von Steuerschulden. Die Voraussetzungen und die Berechnung der Ermäßigung werden getrennt geprüft: Ein hoher Gewinn schließt das Recht auf die Ermäßigung nicht aus, eine frühere Erklärung oder eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann aber zum Verlust dieses Rechts führen. Für im Jahr 2026 abzugebende Jahressteuererklärungen beträgt die Obergrenze des Ermäßigungsbetrags 12.000.000 TL. Dieser Betrag ist nicht die Grenze der Steuerschuld, die für die Inanspruchnahme der Ermäßigung zulässig ist. [1]

Rechtliche Einordnung der Ermäßigung und Abgrenzung zu anderen Pflichten

Diese Ermäßigung ist kein vom gewerblichen Ertrag abziehbarer Aufwand und keine Befreiung von Einkünften, sondern eine Minderung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die für einen die Voraussetzungen erfüllenden Steuerpflichtigen berechnet wurde. Die fristgerechte Abgabe von Erklärungen, die Zahlung von Steuern und die Ordnungsmäßigkeit früherer Vorgänge sind getrennte Voraussetzungen.

Wer kann profitieren, und welche Einkünfte bleiben außen vor?

Steuerpflichtige, die wegen einer gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen Tätigkeit der Einkommensteuer unterliegen, sowie die in den Anwendungsbereich fallenden Körperschaftsteuerpflichtigen können von der Ermäßigung profitieren. Unternehmen aus dem Finanz- und Bankensektor, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Pensionsgesellschaften sowie Pensionsinvestmentfonds liegen außerhalb des Anwendungsbereichs. Es genügt nicht, allein die Firmenbezeichnung eines Unternehmens zu betrachten; die Art der Tätigkeit und die Steuerpflicht sind zu prüfen.

Einer Person, die allein Arbeitslohn, Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Kapitalvermögen bezieht, wird diese Ermäßigung wegen der regelmäßigen Steuerzahlung nicht gewährt. Eine Person, die neben Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit Mieteinnahmen erzielt, ist dagegen nicht von der gesamten Erklärung ausgeschlossen. Die Ermäßigung wird auf den Teil der berechneten Einkommensteuer angewandt, der auf die erfassten Einkünfte entfällt. Die beschränkte Steuerpflicht (dar mükellefiyet) allein steht der Ermäßigung nicht entgegen; die erfasste Tätigkeit und die übrigen Voraussetzungen müssen dennoch vorliegen.

Wie wird die fristgerechte Abgabe der Erklärungen für das betreffende Jahr und die zwei Vorjahre geprüft?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen für das Jahr, auf das sich die Erklärung mit der Ermäßigung bezieht, und für die zwei vorangegangenen Jahre müssen fristgerecht abgegeben worden sein. Für 2025 erzielte und 2026 erklärte Einkünfte sind die Prüfungsjahre 2025, 2024 und 2023. Die fristgerechte Abgabe der Einkommen- oder Körperschaftsteuererklärung allein reicht nicht aus: Auch die Voranmeldungen für die vorläufige Steuer (geçici vergi), die Lohnsteueranmeldungen und Sozialversicherungsmeldungen (muhtasar ve prim hizmet beyannamesi), die Umsatzsteuer- (KDV) und die Sonderverbrauchsteuererklärungen (ÖTV) werden im jeweiligen Umfang geprüft.

Eine fristgerecht abgegebene ursprüngliche Erklärung, die später berichtigt wird, und eine ursprüngliche Erklärung, die erstmals verspätet abgegeben wird, führen nicht zum gleichen Ergebnis. Wurde die ursprüngliche Erklärung fristgerecht abgegeben, verletzt eine später abgegebene Berichtigungs- oder Selbstanzeigeerklärung die Voraussetzung der fristgerechten Abgabe nicht automatisch. Die aus der Berichtigung entstehenden Zahlungs-, Festsetzungs- oder Steuerhinterziehungsvoraussetzungen werden jedoch weiterhin gesondert beurteilt. Die Erfüllung einer Voraussetzung beseitigt keinen anderen Mangel.

Bestandskräftige Steuerfestsetzungen und Steuerhinterziehungstatbestände werden für unterschiedliche Zeiträume geprüft

Für die Steuerarten, die im maßgeblichen Dreijahreszeitraum einer Erklärungspflicht unterliegen, wirkt sich die Bestandskraft einer Festsetzung, die im Wege einer Nachfestsetzung (ikmalen), von Amts wegen (re’sen) oder durch die Verwaltung erfolgt, auf das Ermäßigungsrecht aus. Noch nicht bestandskräftige Festsetzungen sind von bestandskräftigen zu unterscheiden. Die gesetzliche Toleranzgrenze für geringfügige Festsetzungen wird am Maßstab von 1 % der Obergrenze der Ermäßigung für das betreffende Jahr bemessen. Die Abgabe der Erklärung im Jahr 2026 bewirkt nicht automatisch, dass die Obergrenze 2026 auf eine Festsetzung für ein Vorjahr angewandt wird.

Für die Zwecke von Artikel 359 des Steuerverfahrensgesetzes (Vergi Usul Kanunu), der Steuerhinterziehungstatbestände (kaçakçılık fiili) erfasst, ist der Prüfungszeitraum länger: Berücksichtigt werden das Jahr, auf das sich die Erklärung bezieht, und die vier vorangegangenen Kalenderjahre. Eine lückenlose Dreijahresübersicht der Erklärungen allein zeigt daher nicht, dass diese gesonderte Fünfjahresvoraussetzung erfüllt ist. Der Zeitraum der Handlung, die Art der Feststellung und die einschlägige Verfahrensakte sind gemeinsam zu würdigen.

Welche Schulden müssen bis wann bezahlt sein?

Die auf die im Gesetz genannten Erklärungen entfallenden Steuern müssen bis zu dem Tag bezahlt sein, an dem die Jahressteuererklärung, auf deren Grundlage die Ermäßigung berechnet wird, abgegeben wurde. Diese Regel darf nicht mit der Voraussetzung verwechselt werden, dass jede Steuer in der Vergangenheit stets zu ihrer eigenen Fälligkeit bezahlt worden sein muss. Wird die Jahreserklärung früh abgegeben, rückt auch der Kontrollzeitpunkt nach vorn; die Abgabe einer ermäßigten Erklärung ohne Abwarten einer späteren Zahlung kann Probleme verursachen.

Bei Anträgen auf Zahlung durch Verrechnung (mahsuben ödeme) werden die gesetzlichen Sondertoleranzen und Ergänzungsvoraussetzungen geprüft, wenn die erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig eingereicht wurden, der Verrechnungsbetrag aber nicht ausreicht. Gestundete (tecil) Steuern, deren Löschungsvoraussetzungen (terkin) später nicht eingetreten sind, unterliegen einer besonderen Zahlungsfrist. Diese Ausnahmen bedeuten nicht, dass ein Verrechnungsantrag ohne Unterlagen oder ein noch nicht gestellter Antrag als Zahlung gilt.

Am Tag der Erklärung wird zusätzlich auf überfällige Schulden über 1.000 TL geprüft. Der Umfang der Steuerarten, die von dieser Prüfung erfasst werden, ist wichtig; nicht alle öffentlichen Forderungen können in denselben Topf geworfen werden. Der Leitfaden erläutert, dass die Kfz-Steuer (motorlu taşıtlar vergisi) für diese Ermäßigung nicht in den Schuldenbereich fällt. Dagegen dürfen Strafen und Nebenleistungen (fer’i) zu Steuern innerhalb des Anwendungsbereichs nicht übersehen werden. Festsetzung, Zahlung, Verrechnung und Schuldenaufstellungen müssen zum selben Stichtag abgestimmt werden.

Auf welchen Steuerbetrag werden die 5 % berechnet?

Bei Körperschaften beträgt die Ermäßigung 5 % der unter den maßgeblichen Voraussetzungen berechneten jährlichen Körperschaftsteuer; die Obergrenze gilt. Bei der Einkommensteuer wird nur die Steuer zugrunde gelegt, die auf den Anteil der erfassten Einkünfte an der gesamten Bemessungsgrundlage entfällt. Steuerbefreite Einkünfte, Verluste, Abzüge in der Erklärung und die Nettobeträge der Einkünfte sind richtig zu ermitteln, bevor der Anteil angewandt wird.

Beispielhafte KörperschaftsteuerberechnungBetrag
Auf die Bemessungsgrundlage bei einem angenommenen Satz von 25 % berechnete Steuer250.000 TL
5 % Ermäßigung für Steuerkonformität12.500 TL
Zu verrechnende vorläufige Steuer (geçici vergi)200.000 TL
Verbleibende zu zahlende Steuer37.500 TL

Das Beispiel zeigt nur die Reihenfolge von Ermäßigung und Verrechnung. Es unterstellt, dass keine Mindestkörperschaftsteuer, keine Einkünfte mit einem anderen Satz und keine sonstige Befreiung vorliegen. In einer tatsächlichen Erklärung sind diese Prüfungen gesondert vorzunehmen. Bei einer natürlichen Person mit gemischten Einkünften kann die unmittelbare Anwendung von 5 % auf die gesamte berechnete Steuer zu einer übermäßigen Ermäßigung führen.

Wie wird der verbleibende Betrag verwendet, wenn die Ermäßigung die zu zahlende Steuer übersteigt?

Übersteigt der Ermäßigungsbetrag die zu zahlende Steuer, kann der verbleibende Teil mit anderen Steuern verrechnet werden, die der Steuerpflichtige erklärt und die innerhalb eines vollen Jahres ab dem Tag entstehen, an dem die Jahreserklärung abzugeben war. Der Beginn dieser Frist ist nicht der Tag, an dem der Steuerpflichtige die Erklärung tatsächlich früher abgegeben hat. Für diesen verbleibenden Betrag erfolgt keine Auszahlung; ein Teil, der innerhalb eines Jahres nicht genutzt wird, wird nicht unbegrenzt in spätere Jahre vorgetragen.

Deshalb sollte die Nachverfolgung nicht nur das Recht auf die Ermäßigung, sondern auch deren Nutzung umfassen. Der Zeitraum der zu verrechnenden Steuer, ihre Festsetzung, der Antragstag und der verbleibende Ermäßigungsbetrag sollten in einer einzigen Nachverfolgungsübersicht erfasst werden. Dass der Betrag in der Buchhaltung als Forderung erscheint, verlängert die gesetzliche Nutzungsfrist nicht.

Was geschieht, wenn später festgestellt wird, dass die Voraussetzungen der Ermäßigung nicht erfüllt waren?

Wurde wegen der Ermäßigung eine Steuer nicht erhoben, wird sie nachgefordert, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Dass die besondere Vorschrift zu dieser Nachforderung keine Steuerverkürzungsstrafe (vergi ziyaı cezası) vorsieht, bedeutet nicht, dass der Steuerpflichtige bei einer anderen unrichtigen Erklärung oder einem eigenständigen Verstoß keine Sanktion zu erwarten hat. Die rechtlichen Gründe für die Festsetzung und für die Rückforderung der Ermäßigung sind gesondert zu prüfen.

Die Antragsakte sollte die Dreijahresliste der Erklärungen, die Zahlungs- und Verrechnungsbelege, die Angaben zur bestandskräftigen Festsetzung, die Fünfjahresprüfung nach Artikel 359 und die Berechnungstabelle enthalten. Dass die Ermäßigung automatisch in der Erklärungssoftware erscheint, ersetzt diese materiellen Voraussetzungen nicht. Bei einem später eingehenden Steuerbescheid (ihbarname) werden Zeitraum, Bestandskraft der Festsetzung und die zurückzufordernde Ermäßigung jeweils gesondert geprüft.

Wie werden Fehlbeträge bei Zahlungen durch Verrechnung und gestundete Steuern beurteilt?

Sind die Angaben und Unterlagen für den Verrechnungsantrag vollständig eingereicht worden, wird ein Zahlungsfehlbetrag, der dadurch entsteht, dass sich der Erstattungsanspruch verringert hat, unter der Voraussetzung beurteilt, dass er 10 % des durch Verrechnung zu zahlenden beantragten Betrags nicht übersteigt. Diese Toleranz macht einen Verrechnungsantrag, der von Anfang an nicht gestellt wurde oder dessen Unterlagen unvollständig sind, nicht zu einer Zahlung. [1]

Bei Steuern, die gestundet sind und bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen zu löschen (terkin) sind, wird, wenn die Löschungsvoraussetzung nicht eintritt, die besondere Ergänzungsfrist bedeutsam: Für diese Voraussetzung wird die Zahlung bis zum Ablauf des fünfzehnten Tages nach dem Ende der gesetzlichen Stundungsfrist beurteilt. Eine regelmäßige Ratenzahlung darf mit dieser besonderen Regelung zur Stundung und Löschung nicht verwechselt werden. [1]

In beiden Fällen sollte die Akte gesondert den Tag des Verrechnungsantrags, den beantragten Betrag, die eingereichten Unterlagen, einen später festgestellten Fehlbetrag und den Zahlungstag ausweisen. So lässt sich der Verlust des Ermäßigungsrechts nicht nur am Buchsaldo, sondern an allen gesetzlichen Voraussetzungen messen.

Vor dem Handeln zu treffende Entscheidung und vorzubereitende Akte

Vor Abgabe der ermäßigten Erklärung sind die Dreijahresübersicht der Erklärungen und Festsetzungen, die Fünfjahresvoraussetzung für Steuerhinterziehungstatbestände und die Schuldensituation am Erklärungstag zu prüfen. Bei gemischten Einkünften ist die auf die begünstigten Einkünfte entfallende Steuer gesondert auszuweisen. Für eine nicht voll nutzbare Ermäßigung ist ein einjähriger Verrechnungskalender anzulegen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  1. Broschüre zur 5-%-Steuerermäßigung für steuerkonforme Steuerpflichtige (Vergiye Uyumlu Mükelleflere %5 Vergi İndirimi Broşürü)
  2. Einkommensteuergesetz Nr. 193 (Gelir Vergisi Kanunu)
  3. Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520 (Kurumlar Vergisi Kanunu)

AUTOR

Av. Umut Güneş

Anwaltskanzlei Güneş & Güneş

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