Vertragsgestaltung, Prüfung und Verhandlung
Der Vertragstext muss den wirtschaftlichen oder persönlichen Zweck der Parteien in rechtlich durchsetzbare Bestimmungen umsetzen. Die Prüfung beschränkt sich nicht auf eine Kontrolle von Sprache und Form; der Umfang der Leistungen, Fristen, Haftung, Sicherheiten, Beendigung, Beweismittel und die Bestimmungen zur Streitbeilegung werden als Ganzes bewertet.
Die in diesem Rahmen durchgeführten Arbeiten sind im Wesentlichen:
- Erstellung eines neuen Vertragsentwurfs
- Prüfung eines von der Gegenseite vorgelegten Entwurfs auf rechtliche und vertragliche Risiken
- Erstellung von Verhandlungsnotizen, Revisionstabellen und Gegenvorschlägen
- Klare Regelung der Leistungen, der Haftung und der Risikoverteilung der Parteien
- Festlegung der Bedingungen für Fälligkeit, Zahlung, Lieferung, Abnahme, Kontrolle und Berichterstattung
- Regelung der Rangfolge zwischen Vertragsanlagen, technischen Spezifikationen, Preislisten und Arbeitsplänen
- Festlegung der Verfahren für Mitteilungen, Änderungen, Verlängerung und Beendigung
- Auf das Geschäft zugeschnittene Bestimmungen zu Vertraulichkeit, personenbezogenen Daten, geistigem Eigentum, Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung
- Prüfung der Klauseln zu Gerichtsstand, anwendbarem Recht, Mediation, Gerichten und Schiedsverfahren
- Kontrollen vor der Unterzeichnung zu Endfassung, Anlagen, Vertretungsbefugnis und Genehmigungen
Vorvertragliche Dokumente und Verhandlungsprozess
Auch Dokumente, die vor der Unterzeichnung eines Vertrags erstellt werden, können für die Parteien bindende Folgen haben. Entscheidend ist nicht die Überschrift des Dokuments, sondern sein Inhalt und der Wille der Parteien.
- Geheimhaltungsvereinbarungen und Vertraulichkeitszusagen
- Absichtserklärungen, Verständigungsprotokolle und Vorprotokolle
- Vorverträge und Rahmenverträge
- Angebote, Bestellungen, Bestellbestätigungen und Annahmedokumente
- Exklusivität, Stillhalteverpflichtungen und Pflichten zur Führung der Verhandlungen nach Treu und Glauben
- Vorvertragliche Informations- und Aufklärungspflichten
- Haftung, die aus dem Abbruch von Verhandlungen oder der Erteilung irreführender Informationen entstehen kann
- Verwendung von Informationen, die bei der Prüfung eines Unternehmens, Vermögenswerts oder Projekts ausgetauscht werden
- Vor der Unterzeichnung zu erfüllende Bedingungen und unternehmensinterne Genehmigungen
Auslegung des Vertrags und Schließung von Lücken
Streitigkeiten entstehen häufig, weil eine Bestimmung unterschiedlich verstanden wird oder weil die Parteien eine bestimmte Möglichkeit überhaupt nicht geregelt haben. Bei der Prüfung wird nicht nur auf den Wortlaut geachtet, sondern auch auf den tatsächlichen und gemeinsamen Willen der Parteien, den Vertrag als Ganzes, den Verhandlungsverlauf, den Zweck des Geschäfts, die gefestigte Übung und den Grundsatz von Treu und Glauben.
- Auslegung der Vertragsbestimmungen im Zusammenhang miteinander und mit den Anlagen
- Rangfolge zwischen widersprüchlichem Haupttext, Anlagen, Angeboten und technischen Spezifikationen
- Unklarheiten bei den Bestimmungen zu Begriffen, Lieferung, Preis, Haftung und Beendigung
- Würdigung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluss
- Ergänzung der im Vertrag nicht geregelten Fragen nach dem Gesetz und der Art der Leistung
- Bestimmung, welche Sprachfassung bei mehrsprachigen Verträgen maßgeblich ist
- Streitigkeiten zwischen dem scheinbaren Wortlaut und dem tatsächlichen Willen der Parteien
Wichtigste gestaltete und geprüfte Vertragsarten
Jede Vertragsart wird zusammen mit ihren eigenen Sonderbestimmungen und den Branchenregelungen bewertet. Die wichtigsten Verträge im Rahmen der Tätigkeit sind:
- Kauf-, Warenlieferungs-, Rahmenlieferungs- und Einkaufsverträge
- Dienstleistungs-, Beratungs-, Wartungs-, Support- und Outsourcingverträge
- Werk-, Projekt-, Ingenieur- und Bauunternehmerverträge
- Auftrags-, Kommissions- und Maklerverträge
- Darlehen, Schuldanerkenntnis, Vergleich und Zahlungsprotokolle
- Geheimhaltung, Exklusivität, Absichtserklärungen und Vorverträge
- Vertragshändler-, Vertriebs-, Handelsvertreter- und Franchiseverträge
- Lizenz-, Technologietransfer-, Software- und Cloud-Dienstverträge
- Joint-Venture-, Kooperations- und Projektentwicklungsverträge
- Anteilsübertragung, Vermögensübertragung und Investitionsverträge
- Sponsoring-, Werbe-, Medien- und Content-Produktionsverträge
- Lager-, Logistik- und Transportverträge
- Verträge über Grundstückskaufversprechen, Miete und Immobilienentwicklung
- Bauverträge gegen Grundstücksanteil und Bauausführungsverträge
- Vermögensverträge mit Bezug zum Familien- und Erbrecht
- Internationale Kauf-, Liefer-, Dienstleistungs- und Kooperationsverträge
Miet-, Arbeits-, Verbraucher-, Bau-, Immobilien-, Gesellschafts-, Immaterialgüterrechts- und internationale Handelsverträge werden zusammen mit den jeweiligen Fachgebieten bewertet.
Welche Unterlagen können nach der Prüfung erstellt werden?
Je nach Leistungsumfang können ein überarbeiteter Text mit sichtbaren Änderungen, eine saubere Vertragsfassung, ein nach Prioritäten geordneter Risikovermerk und eine Verhandlungsagenda erstellt werden. Der Umfang der Arbeit und der Lieferzeitplan werden festgelegt, nachdem Umfang der Unterlagen und Art des Geschäfts bekannt sind.
Anlagen sind Bestandteil des Hauptvertrags
Technische Spezifikationen, Preislisten, Arbeitspläne und Abnahmekriterien sollten zusammen mit dem Text geprüft werden. Bei widersprüchlichen Dokumenten werden Rangfolge, Änderungsbefugnis und Genehmigungsverfahren klar geregelt.
Abschließende Kontrolle vor der Unterzeichnung
Die zuletzt verhandelte Fassung, alle Anlagen, die Identität der Parteien, die Vertretungsbefugnis und die Unterschriftsmethode werden abgeglichen. Es sollte vermieden werden, wesentliche Lücken zur späteren Ausfüllung offen zu lassen oder eine veraltete Anlage mit dem neuen Vertrag zu verknüpfen.
