Was bedeutet es, in der Türkei zu investieren?
Direktinvestition, Portfolioinvestition und Unternehmenserwerb sind voneinander zu unterscheiden
Eine Direktinvestition kann auf verschiedene Weise erfolgen: durch die Gründung einer neuen Gesellschaft in der Türkei, durch die Beteiligung als Gesellschafter an einer bestehenden Gesellschaft in einer Weise, die Kontrolle oder eine wesentliche Beteiligung verschafft, durch den Erwerb eines Betriebs oder einer Produktionsstätte, durch den Aufbau neuer Investitionskapazität oder durch die Eröffnung einer Niederlassung im Namen einer ausländischen Gesellschaft. Dagegen ist der gestreute Erwerb von Aktien an der Börse nicht unter allen Umständen eine ausländische Direktinvestition im Sinne des Gesetzes Nr. 4875. Artikel 2 des Gesetzes definiert gesondert den außerbörslichen Anteilserwerb und Erwerbe an der Börse, die mindestens 10 Prozent der Anteile oder einen gleich hohen Anteil der Stimmrechte verschaffen. [K1]
Die rechtliche Einordnung der Investition ist wichtig, denn Gesellschaftsgründung, Anteilsübertragung, Anzeige ausländischen Kapitals, kartellrechtliche Genehmigung, Grundbuchgeschäft und steuerliche Folgen sind nicht dasselbe. Erwirbt ein Investor beispielsweise Immobilien in der Türkei, erwirbt er die Anteile einer türkischen Gesellschaft oder wird er über die türkische Niederlassung einer ausländischen Muttergesellschaft tätig, können jeweils unterschiedliche Pflichten entstehen.
Vorteile von Investitionen in der Türkei und ihre Grenzen
Die Möglichkeiten, die die Türkei in den Bereichen Produktion, Logistik, Tourismus, Dienstleistungen, Landwirtschaft, Technologie und regionaler Handel bietet, sind für Investoren eine Betrachtung wert. Gleichwohl ist kein Sektor, keine Region und keine Investitionsart von selbst rentabel oder steuerfrei. Währungsrisiko, Betriebskapitalbedarf, Energie- und Lohnkosten, Zahlungsfristen, Genehmigungsregime, Bauplanungsvorgaben und vertragliche Risiken sind vor der Investitionsentscheidung zu berechnen.
Ein unternehmerischer Investitionsplan sollte mindestens drei Fragen beantworten: Welchen Vermögenswert erwirbt der Investor rechtlich? Wie übt er über diesen Vermögenswert die tatsächliche und rechtliche Kontrolle aus? Welchen finanziellen und rechtlichen Pflichten begegnet er in der Phase des Gewinns, der Geschäftstätigkeit oder des Ausstiegs?
Rechte ausländischer Investoren in der Türkei und das Gesetz Nr. 4875
Investitionsfreiheit und Gleichbehandlung mit inländischen Investoren
Nach dem Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen aus dem Ausland können ausländische Investoren vorbehaltlich internationaler Abkommen und besonderer gesetzlicher Bestimmungen in der Türkei investieren und genießen den Grundsatz der Gleichbehandlung mit inländischen Investoren. Ein türkischer Mitgesellschafter ist für einen ausländischen Gesellschafter keine allgemeine Gründungsvoraussetzung. Nach türkischem Recht kann man eine Gesellschaft gründen, Gesellschafter werden oder eine Niederlassung eröffnen. Das Gesetz regelt auch die Grundsätze zum Schutz des Investors, zu den Voraussetzungen der Enteignung, zu den Transfermöglichkeiten und zur Beilegung von Streitigkeiten. [K1], [K2]
Gleichbehandlung bedeutet jedoch nicht den Wegfall der Genehmigungen, die für Bankwesen, Versicherungswesen, Finanzwesen, Medien, Luftfahrt, Energie und andere besonders regulierte Tätigkeiten erforderlich sind. Sektorspezifische Anforderungen an Kapital, qualifizierte Gesellschafter, Eignung, Lizenz und Aufsicht sind gesondert zu prüfen. Investitionsfreiheit bedeutet auch nicht, dass jeder Ausländer jede Immobilie erwerben oder allein durch die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei arbeiten dürfte.
Kapitaleinfuhr, Gewinntransfer und Schutz der Investition
Im Rahmen der Transferbestimmungen des Gesetzes Nr. 4875 ist es nach Maßgabe des geltenden Finanzrechts möglich, Nettogewinne, Dividenden, Verkaufs- oder Liquidationserlöse der Gesellschaft, Lizenz- und ähnliche Zahlungen sowie Kapital und Zinsen ausländischer Kredite ins Ausland zu transferieren. Transferfreiheit bedeutet jedoch nicht, dass es keinen Steuerabzug oder keine bankinternen Compliance-Kontrollen gäbe. Zahlungsart, Nachweise, Quellensteuer (stopaj) und gegebenenfalls ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden gesondert geprüft. [K1], [K7]
Das Eigentumsrecht und die vertraglichen Rechte des Investors können neben dem türkischen Recht auch durch anwendbare Investitionsabkommen und je nach Art der Streitigkeit durch Schiedsregelungen geschützt sein. Eine staatliche Maßnahme und eine privatrechtliche Streitigkeit zwischen Geschäftspartnern unterliegen nicht demselben Rechtsweg. Die anwendbare Schiedsklausel, die Gerichtsstandsvereinbarung und das völkerrechtliche Abkommen sind im konkreten Fall zu bestimmen.
Neuerung 2026: qualifizierte Dienstleistungszentren
Das am 4. Juni 2026 veröffentlichte Gesetz Nr. 7582 hat in das Gesetz Nr. 4875 eine Regelung über das „qualifizierte Dienstleistungszentrum“ (nitelikli hizmet merkezi) eingefügt. Dieses Modell erfasst unter bestimmten Voraussetzungen Kapitalgesellschaften, die gegründet wurden, um verbundenen Gesellschaften oder Unternehmensgruppen mit aktiver Tätigkeit in mindestens drei Ländern Dienstleistungen zu erbringen, und die mindestens 80 Prozent ihres Jahresumsatzes mit verbundenen Gesellschaften im Ausland erzielen. Die Voraussetzungen dieses Status, der für Finanzverwaltung, Risikomanagement, Technologie, Koordination und ähnliche Dienstleistungen geregelt ist, werden gesellschaftsbezogen beurteilt. [K3]
Bestimmungen wie die Körperschaftsteuerermäßigung und die Lohnsteuerbefreiung für qualifiziertes Personal bei diesen Zentren hängen von besonderen Voraussetzungen und Inkrafttretensdaten ab. Nicht jede in der Türkei gegründete Dienstleistungsgesellschaft mit ausländischem Kapital ist von selbst ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum. Für Rechtsdienstleistungen, die sich auf türkisches Recht oder auf Rechtsgeschäfte innerhalb der Türkei beziehen, bleiben zudem die Grenzen des Anwaltsgesetzes Nr. 1136 bestehen. [K3], [K15]
Die wesentlichen Rechtswege für Investitionen in der Türkei
Gründung einer neuen türkischen Gesellschaft
Der Investor kann es vorziehen, die Tätigkeiten innerhalb einer selbständigen juristischen Person in der Türkei auszuüben. Die Wahl zwischen Aktiengesellschaft und GmbH ist nach Finanzierung, Anteilsübertragung, dem Risiko der Gesellschafter für öffentliche Forderungen, Unternehmensführung und dem späteren Ausstieg des Investors zu treffen. Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft eigene Rechtspersönlichkeit; Verwaltung, Vertretungsbefugnisse und Unternehmensgegenstand der zu gründenden Gesellschaft werden im Gesellschaftsvertrag (esas sözleşme) geregelt.
Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft oder Übernahme der Gesellschaft
Die Übernahme der Anteile eines Unternehmens kann mittelbar auch bestehende Verträge, Arbeitnehmer, Genehmigungen und Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit mit sich bringen. Daher ist es nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss der rechtlichen Prüfung der Investition, sich über den Kaufpreis der Anteile zu einigen. Steuer- und Sozialversicherungsschulden (SGK), Gerichts- und Vollstreckungsakten, Belastungen von Immobilien, die Übertragbarkeit von Lizenzen und die Befugnisse der Geschäftsleiter werden vor dem Closing geprüft.
Niederlassung, Verbindungsbüro und Joint Venture
Eine ausländische Gesellschaft kann in der Türkei eine Niederlassung eröffnen. Die Niederlassung ist keine von der Muttergesellschaft getrennte juristische Person; sie arbeitet im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand der Zentrale, und die Eintragungsvoraussetzungen für die Bestellung eines in der Türkei ansässigen, voll bevollmächtigten Vertreters sind wichtig. Ein Verbindungsbüro (irtibat bürosu) darf dagegen grundsätzlich nicht für eine Tätigkeit genutzt werden, die Handelseinkünfte erzielt; es unterliegt der Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Technologie, dem Tätigkeitsumfang und den Meldepflichten. Eine einfache Gesellschaft (adi ortaklık) oder ein vertragliches Joint Venture führt zu einer anderen Risikoverteilung; es wird nicht unterstellt, dass ein Joint-Venture-Vertrag eine juristische Person entstehen lässt. [K2]
Unterlagen, die bei der Eröffnung einer Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft verlangt werden können
Bei der Eintragung der türkischen Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft werden die Unterlagen, die das Recht des Sitzstaats für die Tätigkeit und die Zentrale verlangt, und das Verfahren des türkischen Handelsregisters zusammen beurteilt. Je nach Art des Geschäfts werden vorbereitet: ein aktueller Register- bzw. Tätigkeitsnachweis und der Gesellschaftsvertrag der Zentrale, der Beschluss des zuständigen Organs der Gesellschaft über die Eröffnung einer Niederlassung in der Türkei, der Beschluss oder die Vollmacht über die Bestellung eines ansässigen und voll bevollmächtigten Vertreters der Niederlassung, Unterschriftserklärungen, die Anmeldeerklärung mit Firma, Anschrift, Kapital und Unternehmensgegenstand der Niederlassung, bei Bedarf eine Sondergenehmigung der zuständigen Behörde sowie ordnungsgemäß beglaubigte türkische Übersetzungen der ausländischen Unterlagen. [K2]
Dass das Organ, das den Beschluss über die Eröffnung der Niederlassung der ausländischen Gesellschaft gefasst hat, tatsächlich zuständig ist, sowie die Befugnisse des Vertreters gegenüber Gerichten und öffentlichen Stellen und der Umfang der Vollmacht sind im selben Vorgang zu verifizieren. Ob für im Ausland ausgestellte Unterlagen eine Apostille oder eine konsularische Beglaubigung erforderlich ist, richtet sich nach dem ausstellenden Land und den anwendbaren zwei- und mehrseitigen Abkommen. Die Eintragung der Niederlassung im Handelsregister und die Erteilung einer Arbeits-, Betriebs- oder Tätigkeitsgenehmigung sind getrennte Vorgänge.
| Investitionsmodell | Rechtliche Struktur | Vorrangige Prüfung |
|---|---|---|
| Neue Aktiengesellschaft/GmbH | Eigene juristische Person in der Türkei | Kapital, Gesellschafterstruktur, Geschäftsführung, Tätigkeitsgenehmigungen |
| Anteilserwerb an einer bestehenden Gesellschaft | Die Gesellschafterstruktur der bestehenden Gesellschaft ändert sich | Rechtliche/finanzielle Prüfung, Anteilsübertragung, Kartellrecht und Lizenz |
| Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft | Verlängerung der Muttergesellschaft in der Türkei | Niederlassungsleiter, Eintragung, Haftung der Zentrale |
| Verbindungsbüro | Repräsentanz mit eingeschränkter Handelstätigkeit | Ministeriumsgenehmigung, Tätigkeitsverbot, jährliche Meldung |
| Vertragliches Joint Venture | Je nach Art des Vertrags unterschiedlich | Führung, Risiko, Ausstieg und Streitbeilegungsmechanismus |
| Immobilien-/Projektinvestition | Eigentum oder projektbezogenes Recht | Grundbuch, Bauplanung, Genehmigung, Grenzen für ausländischen Erwerb |
Gesellschaftsformen in der Türkei und die Wahl der richtigen Struktur
Abgrenzung zwischen Handelsgesellschaften und einfacher Gesellschaft
Das Türkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 regelt als Handelsgesellschaften die Kollektivgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft, die GmbH und die Genossenschaft; für Genossenschaften ist zusätzlich das Genossenschaftsgesetz Nr. 1163 zu beachten. Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (Kommanditgesellschaft mit in Anteile zerlegtem Kapital) unterscheidet sich von der einfachen Kommanditgesellschaft. Der in der Praxis gebrauchte Begriff „Personengesellschaft“ (şahıs şirketi) bezeichnet mal das Handelsunternehmen einer natürlichen Person, mal Personengesellschaften; bei der rechtlichen Prüfung muss dieser Begriff geklärt werden. Die dem Türkischen Schuldrecht (Borçlar Kanunu) unterliegende einfache Gesellschaft bildet dagegen grundsätzlich keine eigene juristische Person. [K4]
Aktiengesellschaft: Kapital, Führung und Anteilsübertragung
Eine Aktiengesellschaft kann mit mindestens einem Aktionär, einer natürlichen oder juristischen Person, gegründet werden. Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen; die Aktionäre sind der Gesellschaft gegenüber nur hinsichtlich des zugesagten Kapitals verpflichtet. Ab 2026 beträgt das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft mit Grundkapital 250.000 TL; das Anfangskapital einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, die das System des genehmigten Kapitals (kayıtlı sermaye) angenommen hat, beträgt mindestens 500.000 TL. Mindestens ein Viertel des Barkapitals muss vor der Eintragung, der Rest grundsätzlich binnen 24 Monaten ab der Eintragung eingezahlt werden. Sektorale Sonderkapitalvorschriften können über diesen Mindestbeträgen liegen. [K4]
Hauptversammlung und Verwaltungsrat
Die zwingenden Organe der Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung und der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat kann aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehen; unter geeigneten Voraussetzungen kann auch eine juristische Person Verwaltungsratsmitglied sein, und in diesem Fall wird die natürliche Person, die für die juristische Person handelt, eingetragen und bekannt gemacht. Die im früheren Beitrag enthaltene Aussage, die juristische Personen als Verwaltungsratsmitglieder vollständig ausschließt, entspricht daher nicht dem geltenden Recht. Vertretungsbefugnisse, interne Richtlinie, Zeichnungsberechtigte, Übertragung der Geschäftsführung und Befugnisgrenzen sind bereits in der Gründungsphase zu planen. [K4]
Für Investoren entscheidende Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag enthält Firma und Sitz, Unternehmensgegenstand, Kapital und Anteilsarten, Vorrechte, gegebenenfalls Beschränkungen der Übertragung von Namensaktien, die Organe, die Regeln der Hauptversammlung sowie Bestimmungen zu Vertretung und Geschäftsführung. Die Vereinbarkeit der in einer Gesellschaftervereinbarung (pay sahipleri sözleşmesi) geregelten Vorkaufsrechte, Mitverkaufsrechte, Mitverkaufspflichten (Drag-along), Vetorechte, Kauf- oder Rückkaufsrechte sowie Ausstiegs- und Streitbeilegungsbestimmungen mit den zwingenden Regeln des Gesellschaftsrechts wird gesondert geprüft. Die Wirkung einer Gesellschaftervereinbarung auf die Gesellschaft und auf Dritte kann sich von der Wirkung des Gesellschaftsvertrags unterscheiden.
GmbH: Gesellschafterhöchstzahl, Geschäftsführer und öffentliche Schulden
Eine GmbH kann mit einem bis fünfzig Gesellschaftern, natürlichen oder juristischen Personen, gegründet werden. Im Jahr 2026 beträgt das Mindeststammkapital 50.000 TL, und das Barkapital kann grundsätzlich vollständig innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung eingezahlt werden. Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführung verwaltet und vertritt die Gesellschaft; mindestens ein Gesellschafter muss Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis haben. Diese Person kann Ausländer sein; liegt eine tatsächliche Tätigkeit vor, sind die Voraussetzungen der Arbeitserlaubnis gesondert zu beurteilen. [K4]
Haftung des GmbH-Gesellschafters und des Geschäftsführers
Für die privatrechtlichen Schulden der GmbH haftet grundsätzlich das Gesellschaftsvermögen; nach Artikel 35 des Gesetzes Nr. 6183 kann jedoch für öffentliche Forderungen (amme alacakları), die bei der Gesellschaft nicht eingezogen werden können, eine Haftung der Gesellschafter der GmbH im Verhältnis ihrer Stammeinlagen entstehen. Die steuerliche und öffentlich-rechtliche Schuldenhaftung der Geschäftsführer bzw. gesetzlichen Vertreter wird gesondert nach § 10 des Steuerverfahrensgesetzes (VUK), Artikel 35 mükerrer des Gesetzes Nr. 6183 und den einschlägigen Verfahrensbestimmungen beurteilt. Die Gesellschaftereigenschaft, die Vertretereigenschaft und die Haftungszeiträume dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Dass eine Person lediglich „stiller Gesellschafter“ (pasif ortak) ist, schließt das Risiko für öffentliche Schulden nicht in jedem Fall aus.
Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft und Einzelunternehmen
Die persönliche Haftung der Gesellschafter einer Kollektivgesellschaft und der Umstand, dass nur natürliche Personen Gesellschafter sein können; die unterschiedlichen Haftungsregime der Rollen als Komplementär/Kommanditist bei der Kommanditgesellschaft; bei der Genossenschaft die besonderen Gründungs- und Mitgliedschaftsgrundsätze: Diese bestimmen die Wahl. Dass eine natürliche Person im eigenen Namen ein Handelsunternehmen betreibt, bedeutet nicht, dass sie eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet hätte. Bei Investitionen mit hohem Kapital, geteilter Kontrolle und dem Bedarf nach ausländischer Beteiligung sind die unbeschränkte Haftung und die Ausstiegsschwierigkeiten dieser Modelle besonders zu erörtern.
Gründungs- und Registerformalitäten beim Handelsunternehmen einer natürlichen Person
Dass eine natürliche Person im eigenen Namen ein Handelsunternehmen betreibt, bedeutet nicht in jedem Fall die Gründung einer Handelsgesellschaft oder die Schaffung einer zweiten juristischen Person. Die Eigenschaft als Handelsunternehmen, die Unterscheidung zwischen Kleingewerbetreibendem (esnaf) und Kaufmann (tacir), die Eintragung im Handels- oder Handwerksregister, die Steuerpflicht, die Pflichten zu elektronischen Belegen und Büchern, die sozialversicherungsrechtliche Situation und die tätigkeitsbezogenen Genehmigungen sind gemeinsam zu bestimmen. Es ist nicht richtig, jedes in einer älteren Praxisliste aufgeführte Dokument oder jeden Notarakt für alle Einzelunternehmen im Jahr 2026 als zwingend anzusehen. Die Prüfung durch das Finanzamt (Steuerbehördliche Nachschau, yoklama) und gegebenenfalls Handelsregistergeschäfte werden entsprechend dem gewählten rechtlichen Status durchgeführt.
Warum ist die Kapitalanpassungsfrist zum 31. Dezember 2026 wichtig?
Nach dem vorläufigen Artikel 15 des Gesetzes Nr. 6102 ist es für bestehende Aktiengesellschaften und GmbH, deren Kapital unter der Mindestkapitalgrenze liegt, bedeutsam, das Kapital bis zum 31. Dezember 2026 auf den in den Vorschriften genannten Betrag zu erhöhen. Die aktuelle Erklärung des Handelsministeriums verweist auf die vorläufige Bestimmung, die für den Fall der Nichtbefolgung die Auflösung (infisah) vorsieht. Ein Investor, der eine bestehende Gesellschaft übernehmen will, muss die Kapitalanpassung unbedingt vor dem Kauf prüfen. [K5]
Wie werden eine Aktiengesellschaft und eine GmbH gegründet?
Reihenfolge der Schritte von der Investitionsentscheidung bis zur Handelsregistereintragung
- Bestimmen Sie den Tätigkeitsbereich und gegebenenfalls die sektoralen Genehmigungen; ermitteln Sie die Struktur von Investor und wirtschaftlich Berechtigtem.
- Legen Sie Gesellschaftsform, Firma, Sitz, Kapital und Anteilsverteilung fest.
- Bereiten Sie die Identitäts-, Vertretungs- und Vollmachtsunterlagen der Gründer vor; prüfen Sie, ob für ausländische Unterlagen eine Apostille oder konsularische Beglaubigung und eine türkische Übersetzung erforderlich sind.
- Bereiten Sie über MERSİS den Gesellschaftsvertrag und den Eintragungsantrag vor; erledigen Sie die Unterschrifts- und Unterschriftsbeglaubigungsvorgänge beim Registeramt.
- Vervollständigen Sie bei der Aktiengesellschaft den zwingenden Nachweis der Kapitaleinzahlung; bei Sacheinlagen die Bewertung, den Grundbuch-/Registervermerk und die weiteren erforderlichen Unterlagen.
- Schließen Sie Handelsregistereintragung, Kammeranmeldung, Steuer- und SGK-Vorgänge sowie gegebenenfalls Sonderlizenz und Betriebsgenehmigung ab.
- Nehmen Sie je nach Art der Tätigkeit E-Rechnung, E-Buch, ETDS, Arbeitsschutz, KVKK (Datenschutzgesetz) und Meldungen ausländischen Kapitals in den Kalender auf.
Die Erläuterungen des Handelsministeriums zu MERSİS zeigen, dass die Erstellung des Vertrags, die Eintragung und einige öffentliche Meldungen in elektronische Verfahren integriert sind. Auch wenn die Gründungsvorgänge in einer Phase rasch abgeschlossen werden können, kann nicht garantiert werden, dass die Compliance-Prüfung der Bank, die Beglaubigung ausländischer Unterlagen oder die Tätigkeitsgenehmigung am selben Tag abgeschlossen sind. [K2], [K6]
Grundlegende Unterlagen des ausländischen Gründers als natürliche Person
Vorbereitet werden: der Reisepass und gegebenenfalls dessen notariell beglaubigte türkische Übersetzung, die ausländische Identitäts-/Steuernummer, Anschrift und Kontaktdaten, die Kapitalzusage des Gründers, die Unterlagen über die Vertretung der Gesellschaft und, wenn durch einen Bevollmächtigten gehandelt wird, eine Vollmacht mit ausreichendem Umfang. Dass von einem Gründer ohne Aufenthaltserlaubnis in der Türkei allein deshalb, weil er Gesellschafter wird, ein allgemeiner Wohnsitznachweis verlangt wird, sollte nicht als rechtliche Notwendigkeit dargestellt werden. Bei Anträgen bei MERSİS, Banken, Steuerbehörden und der Privatwirtschaft können jedoch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Grundlegende Unterlagen des ausländischen Gründers als juristische Person
Vorbereitet werden: der Gründungs- und aktuelle Tätigkeits-/Registernachweis der Gesellschaft, der Organbeschluss, der die Entscheidung der ausländischen Gesellschaft zur Investition in der Türkei und ihren zuständigen Vertreter bestimmt, Befugnis-/Unterschriftsnachweise, die Vollmacht, Angaben zur letztlichen Eigentümerstruktur sowie die erforderlichen türkischen Übersetzungen. Je nach dem Land, in dem die Unterlagen ausgestellt wurden, und dem Registerverfahren, für das sie verwendet werden, sind das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961, die konsularische Beglaubigung oder eine besondere Befreiungsregelung gesondert zu beurteilen. Die Apostille bestätigt weder die Richtigkeit jeder Erklärung im Inhalt noch den Umfang der Befugnis des Gesellschaftsvertreters. [K2]
Sacheinlage, Kapitaleinzahlung und elektronische Aufzeichnungen
Immobilien, Marken, Rechte des geistigen Eigentums oder andere übertragbare Vermögensbestandteile können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Sacheinlage sein. Dienstleistungen, persönliche Arbeit und geschäftliches Ansehen können das Kapital nicht ersetzen. Bei der Sacheinlage sind das vom Gericht bestellte Sachverständigengutachten, die Frage, ob Pfändungen/Sicherungsmaßnahmen oder beschränkende Rechte bestehen, die einschlägigen Registervorgänge und das Bewertungsverfahren wichtig. Bareinlage und Sacheinlage haben für den Investor hinsichtlich Steuern, Bilanzierung und Gesellschafterrechten nicht dieselben Folgen. [K4]
Anteilsübertragung und Gesellschaftskauf in der Türkei
Übertragung von Aktien einer Aktiengesellschaft
Die Methode der Aktienübertragung bei Aktiengesellschaften richtet sich danach, ob die Aktie auf den Namen oder auf den Inhaber lautet, ob Aktienurkunden ausgegeben wurden, nach den Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag und gegebenenfalls nach der Dematerialisierung (kaydileştirme). Bei Namensaktien werden Indossament und Übergabe des Besitzes, bei Inhaberaktien neben der Übergabe auch die Meldepflichten gegenüber der Zentralen Registerstelle (Merkezi Kayıt Kuruluşu, MKK) gesondert geprüft. Eine Aktienübertragung wird grundsätzlich nicht in jedem Fall im Handelsregister eingetragen; es können jedoch gesonderte Vorgänge eintreten, die wegen Geschäftsführung, Vertretung, Alleinaktionärsstellung oder Sondervorschriften eine Eintragung erfordern. [K4]
Übertragung von Stammanteilen einer GmbH
Die Übertragung von Stammanteilen einer GmbH nach Art. 595 TTK und das zur Übertragung verpflichtende Geschäft bedürfen der Schriftform, und die Unterschriften der Parteien werden notariell beglaubigt. Sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, ist die Genehmigung der Gesellschafterversammlung erforderlich; Eintragung, Anteilsbuch, Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag und der Zeitpunkt der Wirksamkeit sind gesondert zu prüfen. Der notarielle Vertrag allein bedeutet nicht in jedem Fall, dass sämtliche gesellschaftsinternen und Registervorgänge abgeschlossen sind. [K4]
Welche Bereiche muss die rechtliche Due Diligence umfassen?
Gesellschaftsrechtliche und vertragliche Prüfung
Geprüft werden die Handelsregisterhistorie, der Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafter/das Anteilsbuch, Beschlüsse zu Geschäftsführung und Vertretung, Protokolle der Hauptversammlung, Anteilsverpfändungen, die Gesellschaftervereinbarung, Verträge mit Großkunden und Lieferanten, Wettbewerbsbeschränkungen, Sicherheiten und Bürgschaften sowie Klauseln zu Übertragung und Kontrollwechsel (Change of Control).
Finanzielle, steuerliche und beschäftigungsbezogene Prüfung
Kontrolliert werden unbezahlte Steuer- und SGK-Schulden, laufende Prüfungen und Verfahren, der Abgleich von Kasse und Bank, die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten, Dienstalter- und Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, nicht angemeldete Beschäftigung, Tarifverträge, Arbeitserlaubnisse für Ausländer sowie Umwelt- und Arbeitsschutzpflichten.
Immobilien, Technologie und behördliche Genehmigungen
Bewertet werden für die Immobilien der Gesellschaft Grundbuch und Belastungen, Nutzungszweck, Genehmigung, Bauplanung und Nutzungsabnahme (iskân); für das geistige Eigentum Eintragung, Quellcode/Lizenzrecht und Zugriff Dritter; und bei Tätigkeiten der Privatwirtschaft, ob die Genehmigungen der Regulierungsbehörden von einem Gesellschafterwechsel berührt werden. Negative Befunde der rechtlichen Prüfung können zu einer Preisanpassung, zu Schadensersatz, einer Garantie, einer Vorbedingung oder zur Entscheidung führen, das Geschäft zu stoppen.
Genehmigung der Wettbewerbsbehörde und Aktualisierung 2026
Überschreitet die Übernahme der Kontrolle über eine Gesellschaft oder die Gründung eines vollfunktionsfähigen Gemeinschaftsunternehmens bestimmte Umsatzschwellen, können Anmeldung bei der Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurulu) und deren Genehmigung erforderlich sein. Durch die am 11. Februar 2026 bekanntgegebene Änderung wurde ein wesentlicher Teil der allgemeinen Schwellenwerte angehoben; die Genehmigungspflicht kann jedoch nicht allein anhand des Verkaufspreises der Gesellschaft bestimmt werden. Die geltende Mitteilung Nr. 2010/4, die Umsätze der Geschäftsbeteiligten, der Kontrollwechsel und Sonderregeln wie jene für Technologieunternehmen sind auf das konkrete Geschäft anzuwenden. Der Vollzug einer genehmigungspflichtigen Übernahme ohne die erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. [K8]
Vorvertragliche Vereinbarungen bei Investitionen und Risikoverteilung
Absichtserklärung, Vertraulichkeit und Exklusivität
In Investitionsgesprächen sollte klar festgehalten werden, welche Bestimmungen der Absichtserklärung verbindlich sind. Klauseln zu Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot oder Exklusivität, Kosten, zuständigem Gericht und Streitbeilegung können auch ohne Unterzeichnung des endgültigen Investitionsvertrags Verpflichtungen begründen. Der Schutz der im Rahmen der Prüfung erfahrenen Geschäftsgeheimnisse und Tätigkeiten der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dem KVKK sind getrennte rechtliche Pflichten.
Anteilskaufvertrag und Vollzugsbedingungen
Im Vertrag können Preismechanismus, Zielgröße des Betriebskapitals, Bewertung auf cash-free/debt-free-Basis, Closing-Abrechnung, Garantien von Käufer und Verkäufer, Richtigkeit der Erklärungen, Haftungshöchstgrenze, Sicherheit/Treuhandkonto, Wettbewerbsverbot und die Situation der Arbeitnehmer geregelt werden. Zu den Vollzugsbedingungen (closing conditions) können die Genehmigung der Wettbewerbsbehörde, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die Zustimmung der Kreditgeber, die Übertragung von Lizenzen und die Löschung von Grundbuch- und Pfandeinträgen gehören. Eine vorzeitige Zahlung oder Befugnisübertragung vor Eintritt dieser Bedingungen birgt das Risiko erheblicher Schäden.
Patt unter Gesellschaftern und Ausstiegsmechanismus
Minderheitenrechte, Quoren für Versammlungen und Beschlüsse, Rechte zur Bestellung von Verwaltungsrat/Geschäftsführern, Budget und Kapitalerhöhung, Auskunft, Anteilsverkauf, die Lösung eines Patts bei Streit, Vorkaufs- und Mitverkaufsrechte sollten zu Beginn der Investition geregelt werden. Da die Beteiligten in verschiedenen Ländern ansässig sind, sind Zustellungsanschrift, Sprache, anwendbares Recht und die Zuständigkeit von Schiedsgericht bzw. Gericht klar zu bestimmen.
Das Investitionsförderungssystem 2026: Beschluss Nr. 9903
Wie hat sich die Förderarchitektur nach 2025 verändert?
Der Präsidialbeschluss Nr. 9903 vom 29. Mai 2025 und die Durchführungsmitteilung Nr. 2025/1 haben für Investitionsförderungen die Achsen Türkiye-Jahrhundert-Entwicklungsoffensive (Türkiye Yüzyılı Kalkınma Hamlesi) und Sektorales und Regionales Fördersystem geschaffen. Für Technologie, lokale Entwicklung, strategische Investitionen, vorrangige Investitionen und Zielinvestitionen gelten jeweils gesonderte Bewertungsbedingungen. Projektbezogene Unterstützungen sowie die Regelungen für F&E und Freizonen werden gesondert geprüft. [K9], [K10]
Im Jahr 2026 wurden auch Änderungen am Programm und an den Anlagen vorgenommen; so hat etwa die Mitteilung Nr. 2026/1 vom 9. April 2026 die Gestaltung des Berichts eines vereidigten Wirtschaftsprüfers (YMM), der in einigen Fällen für das Fertigstellungsvisum der Investition verlangt werden kann, geändert. Daher sollte nicht angenommen werden, dass sämtliche Sätze der Förderpräsentation von 2025 von selbst für neue Anträge gelten. [K10]
Fördermittel und auf wen sie anwendbar sein können
Je nach Art, Ort und Bescheinigung des Projekts können eine Mehrwertsteuerbefreiung, eine Zollbefreiung, eine ermäßigte Körperschaftsteuer, eine Förderung des Arbeitgeberanteils an den Sozialversicherungsbeiträgen, eine Zins- oder Gewinnbeteiligungsförderung, eine Zuteilung des Investitionsstandorts oder sonstige Unterstützungen möglich sein. In bestimmten Sonderprogrammen sind zusätzliche Instrumente vorgesehen. Nicht jede Förderung wird automatisch jedem Investor und jeder Ausgabenposition gewährt. Vor dem Antrag werden Sektorcode, Betrag der Anlageinvestition, Maschinenliste, Region, Bedingungen der Förderbescheinigung, Fertigstellungspflichten und Änderungsgenehmigung geprüft. [K9]
Die Offensive für lokale Entwicklung 2026 und Prioritäten auf Provinzebene
In den Bekanntmachungen zur Offensive für lokale Entwicklung 2026 (2026 Yerel Kalkınma Hamlesi) wurden die vorrangigen Investitionsthemen je nach Provinz bestimmt. Daher kann für Investitionsideen in Antalya in den Bereichen Tourismus, Landwirtschaft, Lebensmittel, Technologie oder anderen nicht allein anhand des Provinznamens die Förderfähigkeit ausgerufen werden. Die Prioritätenliste der jeweiligen Provinz für das betreffende Jahr, die Mindestinvestitionsgröße und der offene Antragskalender sind gemeinsam zu prüfen. [K11]
Antrag auf Förderbescheinigung über E-TUYS und Überwachung der Investition
Der Förderantrag wird grundsätzlich über das Elektronische Fördersystem und Informationssystem für ausländisches Kapital (E-TUYS) mit einem autorisierten Nutzer und einem geeigneten elektronischen Signatursystem durchgeführt. Zu beachten ist, ob Ausgaben vor oder während der Investition unter die Förderung fallen, ferner das Datum der Förderbescheinigung und die Bedingungen für den Beginn der Investition. Die Liste der Maschinen und Ausrüstungen, Projekt- und Finanzierungsunterlagen sowie das Fertigstellungsvisum und die Berichterstattung im Umsetzungszeitraum sind untrennbarer Bestandteil der Investition. [K10]
Steuerliche Folgen einer Investition in der Türkei
Körperschaftsteuersätze 2026 und Unterscheidung nach Tätigkeit
Für den Veranlagungszeitraum 2026 wird als allgemeiner Körperschaftsteuersatz 25 Prozent angewandt; für Banken und bestimmte im Gesetz genannte Finanzinstitute sowie einige Projektgesellschaften der öffentlich-privaten Zusammenarbeit gelten 30 Prozent. Sondersätze wie die vorgesehene Ermäßigung um fünf Prozentpunkte für Erträge aus Exporttätigkeit werden unter der Voraussetzung beurteilt, dass der ermäßigungsfähige Ertrag gesondert ausgewiesen wird. Der Satz wird nicht automatisch und einheitlich auf alle Einkünfte der Gesellschaft angewandt. [K12]
Auch wenn das Gesetz Nr. 7582 den Satz von 12,5 Prozent für Erträge aus Produktion und landwirtschaftlicher Produktion geregelt hat, ist dieser Satz für die Veranlagungszeiträume 2027 und folgende vorgesehen. Die Behauptung, die Produktionserträge des Jahres 2026 würden mit diesem künftig in Kraft tretenden Satz besteuert, ist nicht richtig. Die Art der Tätigkeit der Gesellschaft, das Industrieregister, die Quelle des Ertrags und die für 2026 geltenden Befreiungen/Ermäßigungen werden gesondert beurteilt. [K12], [K13]
Gewinnausschüttung, Quellensteuer und Doppelbesteuerung
Die Unterwerfung des Gewinns der Gesellschaft unter die Körperschaftsteuer und die Ausschüttung einer Dividende an den Aktionär sind zwei getrennte steuerliche Stufen. Durch den Beschluss Nr. 9286 vom 22. Dezember 2024 wurde der Quellensteuersatz (stopaj) auf Dividenden auf 15 Prozent festgesetzt. Der rechtliche Status des Empfängers, seine Ansässigkeit im In- oder Ausland, die Beteiligungsertragsbefreiung oder ein anwendbares Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können das Ergebnis jedoch ändern. Die bloße Eigenschaft als „ausländischer Investor“ begründet keine Befreiung von der Quellensteuer. [K14]
Mehrwertsteuer, Einfuhr, Sonderverbrauchsteuer und Befreiungen beim Immobilienverkauf
Die allgemeinen Mehrwertsteuersätze können je nach Art des Geschäfts 1, 10 oder 20 Prozent betragen; welcher Satz für welche Ware oder Dienstleistung gilt, ergibt sich aus Listen und Sonderbestimmungen. Der Erwerb von Maschinen und Ausrüstungen auf Grundlage einer Förderbescheinigung und die Befreiung für die Lieferung von Wohnungen oder Gewerbeflächen an Ausländer sind nicht dasselbe Regime. Bei der Befreiung für die Erstlieferung von Wohnungen/Gewerbeflächen nach Art. 13/i des Mehrwertsteuergesetzes (KDV Kanunu) werden Status des Erwerbers, Erstlieferung, Einbringung des Entgelts in Devisen in die Türkei und Haltebedingungen gesondert geprüft. Ein Geschäft gilt nicht schon deshalb als mehrwertsteuerbefreit, weil es mit einem Ausländer abgeschlossen wurde. Auch Zoll- und Sonderverbrauchsteuerpflichten (ÖTV) bei der Einfuhr werden projektbezogen bestimmt. [K12], [K16]
Zinsabzug bei Barkapitalerhöhung und ausländisches Kapital
Der Zinsabzug bei Barkapitalerhöhung (nakdî sermaye artışı faiz indirimi) nach Art. 10 des Körperschaftsteuergesetzes ist eine besondere steuerliche Regelung, die für Barkapitalerhöhungen geeigneter Kapitalgesellschaften und für Neugründungskapital, das die Voraussetzungen erfüllt, anwendbar sein kann. Der Abzugsbetrag wird unter Berücksichtigung der Bareinlage, des betreffenden Zeitraums, des Berechnungszinses, der gesetzlichen Abzugssätze und gegebenenfalls besonderer Beschränkungen berechnet. Auch differenzierte Sätze oder Vorteile, die für aus dem Ausland eingebrachtes Kapital gelten können, kommen nur in Betracht, wenn alle Voraussetzungen der im Zeitpunkt des Geschäfts geltenden Bestimmungen erfüllt sind. Der im früheren Beitrag enthaltene allgemeine Satz „75 % Abzug bei aus dem Ausland eingebrachtem Barkapital“ sollte nicht, ohne die konkrete Kapitalerhöhung und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen, als für alle ausländischen Investitionen geltende Steuerermäßigung verwendet werden. [K13], [K16]
Mindestkörperschaftsteuer und weitere Steuerrisiken
Die seit 2025 geltende inländische Mindestkörperschaftsteuer umfasst ein besonderes Berechnungssystem, das bestimmte Befreiungen und Ermäßigungen berücksichtigt; es sollte nicht angenommen werden, jede Förderung, die zu einem Steuerergebnis unterhalb des Nominalsatzes führt, könne unbegrenzt genutzt werden. Bei Geschäften zwischen verbundenen Parteien sind Verrechnungspreise, verdecktes Eigenkapital, Beschränkung des Finanzierungsaufwands, Stempelsteuer und Mehrwertsteuerabzug (KDV tevkifatı) je nach Investitionsmodell gesondert zu untersuchen. [K17]
Aus dem Ausland eingebrachtes Kapital und Aufwendungen nicht vermischen
Der als Gesellschaftskapital transferierte Betrag, die Darlehenssumme, Dienstleistungsentgelte, Lizenzgebühren und Dividenden haben jeweils unterschiedliche rechtliche und finanzielle Natur. Wichtig ist, dass Quelle und Zweck in den Erklärungen gegenüber der Bank und in den Buchhaltungsunterlagen der Gesellschaft schlüssig dargestellt werden. Zwar gibt es einige steuerliche Ermäßigungen, die an die Einbringung von Barkapital aus dem Ausland geknüpft sind, doch die Verallgemeinerung, auf jeden Geldtransfer werde automatisch eine Steuerermäßigung von 75 Prozent angewandt, ist falsch. Der Abzugsbetrag richtet sich nach Kapitalerhöhung, Berechnung und gesetzlichen Voraussetzungen.
E-TUYS-Meldungen bei Gesellschaften mit ausländischem Kapital
Jährliche Tätigkeitsmeldung und Ende Mai
Nach der Durchführungsverordnung zum Gesetz Nr. 4875 müssen die erfassten Gesellschaften mit ausländischem Kapital und Niederlassungen die Felder des Tätigkeitsinformationsformulars für Direktinvestitionen aus dem Ausland in E-TUYS jedes Jahr spätestens bis Ende Mai ausfüllen und speichern. Für Verbindungsbüros gilt zudem ein eigenes jährliches Meldeverfahren über die Tätigkeiten des Vorjahres. Dieses Datum darf nicht mit der Frist der Körperschaftsteuererklärung verwechselt werden. [K2], [K18]
Einmonatige Meldungen bei Anteilsübertragung und Kapitaländerung
Kapitalerhöhung oder -herabsetzung, Gesellschafterlisten und Änderungen durch Anteilsübertragung sowie Informationen zu Zahlungen für Kapital oder Anteilsübertragung werden in den von der Verordnung vorgesehenen Fällen innerhalb eines Monats in E-TUYS eingetragen. Auch dass eine rein inländische Gesellschaft durch den Anteilserwerb eines ausländischen Investors in den Anwendungsbereich des Gesetzes Nr. 4875 gelangt, kann eine Meldung auslösen. Mit welchem Ereignis die Frist beginnt, ist zusammen mit der Art des Geschäfts zu prüfen. Dass die Gesellschaft ihre Meldungen vorgenommen hat, bedeutet nicht, dass Handelsregister- oder Steuermeldungen abgeschlossen wären. [K18]
Erwerb von Immobilien und Investitionsgrundstücken durch Ausländer in der Türkei
Unterscheidung zwischen ausländischer natürlicher Person, ausländischer Gesellschaft und türkischer Gesellschaft mit ausländischem Kapital
Die Artikel 35 und 36 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 regeln unterschiedliche Personengruppen. Der Erwerb durch natürliche Personen ausländischer Staatsangehörigkeit unterliegt Bedingungen wie der Staatsangehörigkeit/Ländereignung, gesetzlichen Verboten, der Grenze von 10 Prozent der Fläche eines Landkreises, die privatem Eigentum unterliegen kann, und der allgemeinen Grenze von 30 Hektar pro Person im ganzen Land. Der Immobilienerwerb durch im Ausland gegründete juristische Personen ist dagegen nur im Rahmen von Sondergesetzen möglich. Gesellschaften mit ausländischem Kapital, die in der Türkei gegründet wurden, unterliegen je nach Kontroll- und Beteiligungsquote dem gesonderten Regime des Art. 36. [K19]
Erlangt ein ausländischer Investor durch den Erwerb von Anteilen einer türkischen Gesellschaft Kontrolle über diese, kann es erforderlich sein, die Voraussetzungen des Art. 36 hinsichtlich der vorhandenen oder zu erwerbenden Immobilien der Gesellschaft neu zu beurteilen. Die Erhöhung des ausländischen Anteils ist nicht nur ein gesellschaftsrechtlicher Vorgang; sie kann auch für das Grundbuch- und Gouverneursverfahren (valilik) Folgen haben.
Prüfung von Grundbuch, Bauplanung, Genehmigung und tatsächlicher Nutzung
Grundbucheigentümer, Hypotheken/Pfändungen/Vermerke, Parzellierung, Bebauungsplan, Baugenehmigung, Nutzungsabnahme, tatsächliche Nutzung, Denkmal- und Küstenbeschränkungen sowie Agrarland- und Waldregime sind gemeinsam zu prüfen. Dass eine Immobilie im Grundbuch übertragbar ist, beweist nicht, dass die darauf geplante Anlage zwingend errichtet werden darf. Der Investor sollte die Realisierbarkeit des Projekts bei Gemeinde, zuständigem Ministerium, Kataster und anderen zuständigen Stellen verifizieren, bevor er eine schwer rückgängig zu machende Zahlungsverpflichtung eingeht. [K19], [K20]
Sektorale Genehmigungen, Lizenzen und regionale Investitionsgebiete
Tourismus, Beherbergung und gewerbliche Immobilien
Bei Hotel, Beherbergungsbetrieb, Tourismusinvestition oder Betriebsübernahme werden Eigentum an Grundstück und Gebäude, Bau- und Betriebsgenehmigungen, Tourismusbetriebsbescheinigung, Zuteilung/Erbbaurecht (üst hakkı), Küsten- und Umweltbedingungen sowie die Übertragung der Marke und der Betriebsverträge gemeinsam bewertet. Verwaltungsgenehmigungen gehen nicht in jedem Fall mit der Übertragung der Gesellschaftsanteile von selbst auf den neuen Investor über. In Antalya und anderen Tourismusregionen sind das Eigentumsrecht und Miet- oder Zuteilungsverhältnisse an öffentlichem Land gesondert zu trennen.
Genehmigungen für Industrie, Energie und Umwelt
Bei Industrieanlagen werden die Zuteilungsbedingungen in einem organisierten Industriegebiet (OSB) oder Industriegebiet, die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (ÇED), Umweltgenehmigung/-lizenz, Kapazitätsbericht, Betriebseröffnungs- und Arbeitsgenehmigung, Energieanschlussverträge und Bausicherheit untersucht. Im Energiesektor können Erzeugung, Verteilung, Speicherung und lizenzfreie Tätigkeiten unterschiedlichen Genehmigungsregimen unterliegen. Eine Förderbescheinigung ersetzt nicht sämtliche Umwelt- oder Sektorgenehmigungen einer Produktionsanlage.
Freizonen und Technologieentwicklungszonen
Die Tätigkeitsgenehmigung in der Freizone und die Zonenregeln, in den Technologieentwicklungszonen die tatsächliche Natur der F&E-/Designtätigkeit und die Personalbedingungen sowie in organisierten Industriegebieten die Parzellenzuteilung und Tätigkeitsgrenzen unterliegen gesonderten Vorschriften. Dass es in diesen Zonen Förderungen oder Steuerbefreiungen gibt, bedeutet nicht, dass sämtliche Einkünfte jeder in der Zone eingetragenen Gesellschaft steuerfrei wären. [K9]
Arbeits-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrechte des Investors
Ersetzt die Gesellschafterstellung die Arbeitserlaubnis?
Nein. Die Beteiligung an einer Gesellschaft in der Türkei oder die Übernahme einer Aufgabe im Leitungsorgan ist von der tatsächlichen Arbeit in der Türkei und der Arbeitserlaubnis zu unterscheiden. Welche Aufgaben ein ausländischer Gesellschafter/Geschäftsführer ausüben wird und ob er sich tatsächlich in der Türkei aufhalten wird, wird im Rahmen des Internationalen Arbeitskräftegesetzes Nr. 6735 und der einschlägigen Bewertungskriterien geprüft. Die Gründung einer Gesellschaft allein gibt keine Garantie für eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. [K21]
Aufenthaltserlaubnis für Investoren
Im Rahmen des Gesetzes Nr. 6458 können Aufenthaltserlaubnisse für kurze Dauer aus Gründen wie Unternehmensgründung, Geschäftsverbindung und Investition bestimmter Art in Betracht kommen. Je nach Antragsart sind gültiger Reisepass, Einkommen, Versicherung, Anschrift und unterstützende Investitionsunterlagen wichtig. Die Wirkung eines Immobilienerwerbs auf die Aufenthaltserlaubnis und seine Wirkung auf einen Einbürgerungsantrag sind nicht dasselbe. Das gesetzliche Aufenthaltsrecht und die Arbeitsberechtigung werden gesondert geprüft. [K22]
Türkische Staatsangehörigkeit durch Investition: Schwellenwerte und Voraussetzungen
Im Hinblick auf die Ausnahmeeinbürgerung werden im amtlichen Investitionsleitfaden beispielsweise folgende Alternativen erläutert: der Erwerb einer geeigneten Immobilie im Wert von mindestens 400.000 US-Dollar unter der Bedingung, dass sie drei Jahre nicht verkauft wird, eine Anlageinvestition von mindestens 500.000 US-Dollar, 500.000 US-Dollar Einlage oder andere geeignete Finanzinstrumente unter der Bedingung der Haltung für eine bestimmte Zeit und die Schaffung von mindestens 50 Arbeitsplätzen. Unter geeigneten Voraussetzungen können auch staatliche Schuldtitel, Anteile an Immobilieninvestmentfonds oder Wagniskapital-Investmentfonds und Anlagen im privaten Altersvorsorgesystem als gesonderte Optionen mit den in den jeweiligen Regelungen vorgesehenen Anforderungen an Betrag, Dauer, Vermögenswert und Behördenbestätigung in Betracht kommen; auf jede findet nicht dieselbe Investitionsmethode oder dieselbe Veräußerungsbedingung Anwendung. Welche Stelle die Eignung der einzelnen Investition feststellt, ist jeweils verschieden. [K20]
Die Aufbringung des Investitionsbetrags bedeutet nicht, dass die Staatsangehörigkeit von selbst erworben wäre. Erforderlich sind Devisenvorgänge, Bewertung, Eignungsbescheinigung, Beschaffenheit der Immobilie, die dreijährige Verpflichtung, die straf- und verwaltungsrechtliche Beurteilung und die Entscheidung der zuständigen Behörde. Der Erwerb einer Immobilie im Namen einer Gesellschaft, an der der Ausländer beteiligt ist, und der Erwerb einer Immobilie durch den Ausländer im eigenen Namen sind nicht derselbe Investitionsweg.
Finanzierung der Investition, Bankgeschäfte und Compliance-Kontrollen
Kapitaltransfer, ausländische Kredite und Sicherheiten
Kapitalzahlungen aus dem Ausland, Gesellschafterdarlehen sowie der wirtschaftliche Grund von Kreditgeschäften, das Devisenregime und die Bankunterlagen sollten im Voraus geplant werden. Zinsen, Sicherheiten, Gesellschaftsgarantie, Hypothek, Pfandrecht und Devisenbeschränkungen sind für die Wirksamkeit des Finanzierungsvertrags und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bedeutung. In welchen Fällen ein Vertrag in Fremdwährung geschlossen werden kann, ist je nach Ansässigkeit und Art des Geschäfts im Rahmen des Beschlusses Nr. 32 und der einschlägigen Regelungen gesondert zu prüfen.
Bekämpfung der Geldwäsche und Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten
Banken und andere Verpflichtete können Kundenidentifizierung, Herkunftsprüfung, Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten und Risikobewertung vornehmen. Der Investor sollte Mittelherkunft, Gesellschafterkette der Muttergesellschaft, Befugnisnachweise, Erläuterungen zum Geldtransfer und steuerliche Unterlagen schlüssig vorbereiten. Die Regelungen der MASAK, die Bankpraxis und die Bestimmungen des KVKK werden gemeinsam berücksichtigt. Die Vorlage der Unterlagen bedeutet nicht, dass die Bank in jedem Fall zur Kontoeröffnung oder zur Annahme des Geschäfts verpflichtet wäre.
Meldung des wirtschaftlich Berechtigten und Finanzunterlagen
Meldungen des wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen des Steuerrechts hängen von der Art der Gesellschaft und dem betreffenden Erklärungssystem ab. Der Steuerkalender 2026 der Finanzverwaltung (GİB) enthält Angaben dazu, dass die Meldung des wirtschaftlich Berechtigten durch Körperschaftsteuerpflichtige als Anlage zur vorläufigen Steuererklärung (geçici vergi beyannamesi) einzureichen ist. Die Gesellschafterliste in E-TUYS, der Gesellschaftereintrag in MERSİS und die steuerliche Meldung des wirtschaftlich Berechtigten sind unterschiedliche Pflichten; eine einzige Meldung ersetzt nicht alle Systeme. [K23]
Gesellschaftsleitung, Gesellschafter und rechtliche Verantwortung für die Investition
Sorgfalts- und Treuepflicht der Organe
Die Mitglieder der Verwaltung von Aktiengesellschaften und die Geschäftsführer von GmbH erfüllen ihre Aufgaben nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (TTK) über Sorgfalt, Treue, Wettbewerbsverbot, Vertretung und Wahrung des Gesellschaftsinteresses. Kapitalerhaltung, richtige Finanzberichterstattung, Geschäfte mit verbundenen Parteien, das Verbot von Geschäften mit der Gesellschaft und Interessenkonflikte sind für den Investor von Bedeutung. Es ist nicht richtig, dass jedes Geschäft eines Gesellschafters oder Geschäftsleiters mit der eigenen Gesellschaft von selbst als wirksam gilt; Genehmigung, Beschluss und Dokumentationsordnung werden geprüft.
Falsche Angaben, Bewertung von Sacheinlagen und Verschulden
Falsche Angaben bei Gründung oder Kapitalerhöhung, unwahre Informationen über das Kapital, Bewertungsmanipulationen und die Verantwortung für Unterlagen sind im TTK gesondert geregelt. Wer die Gesellschaft übernimmt, sollte die Risiken von Schulden und Sanktionen prüfen, die durch rechtswidrige Tätigkeiten früherer Geschäftsleiter auf die Gesellschaft entfallen. Gleichwohl kann nicht jeder Schaden automatisch jedem Geschäftsleiter persönlich zugerechnet werden; Tatbestandsmerkmale der Haftungsart, Zeitraum, Befugnis und Kausalität werden geprüft.
Haftungszeitraum bei Steuer- und öffentlichen Schulden
Art. 10 VUK und die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6183 sind gemeinsam zu beurteilen; zu prüfen sind der Zeitraum der Entstehung der Schuld, Festsetzung (tahakkuk), Einziehbarkeit, Dauer der gesetzlichen Vertretung und gegebenenfalls Verschulden bzw. Pflichtzusammenhang. Das Risiko des GmbH-Gesellschafters für öffentliche Schulden im Verhältnis seiner Stammeinlage und die persönliche Haftung des Geschäftsführers wegen seiner Vertretungsaufgabe unterliegen gesonderten Regeln. Eine vor der Investition eingeholte aktuelle Bescheinigung, dass keine Schulden bestehen, beseitigt für sich allein nicht alle vergangenen und künftigen Risiken.
Streitbeilegung bei Investitionsverträgen in der Türkei und Ausstiegsplan
Türkische Gerichte, Schiedsverfahren und internationale Zuständigkeit
Je nach Art der Streitigkeit und Status der Parteien kommen Handelsgerichte, die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder der Schiedsweg in Betracht. Internationale Schiedsklausel, anwendbares Recht, Zustellungsanschrift, Sprache, Sitz des Verfahrens, einstweilige Maßnahmen und Vollstreckung des Urteils sind gesondert zu regeln. Es kann nicht angenommen werden, dass eine Schiedsklausel jede verwaltungsrechtliche Sanktion oder jeden öffentlich-rechtlichen Streit dem Schiedsverfahren zuführen könnte.
Anteilsverkauf, Liquidation, Dividende und Beendigung der Investition
Beim Ausstieg des Investors haben Anteilsverkauf, Verkauf des Gesellschaftsvermögens, Kapitalherabsetzung oder Liquidation unterschiedliche steuerliche und rechtliche Folgen. Verkaufspreis, Einziehung der Forderungen, Aufhebung der Sicherheiten, Bankkreditverträge, steuerlicher Abschluss und die Rechte der Arbeitnehmer sind Teil des Geschäfts. Welche Methode gewählt wird, hängt von dem Vertrag und der Gesellschaftsstruktur ab, die zu Beginn der Investition geplant wurden.
Praktische Checkliste: Welche Unterlagen sind vor der Investition zu prüfen?
Bei der Gesellschaftsgründung
- Identitätsdokumente und Pässe von Gründern/Gesellschaftern, Gesellschaftsregister- und Registerangaben zum wirtschaftlich Berechtigten; Organbeschlüsse ausländischer Gesellschaften.
- Ausländische Unterlagen, die eine Apostille oder konsularische Beglaubigung erfordern, und beglaubigte Übersetzungsexemplare.
- MERSİS-Entwurf, Gesellschaftsvertrag, Tätigkeitscode, Sitzanschrift, Kapital-/Zahlungsplan und Vertretungsstruktur.
- Mittelherkunft bei der Bank, Steuernummer, erforderliche Tätigkeitsgenehmigungen und Vorprüfung der Investitionsförderung.
Bei einem bestehenden Betrieb oder Anteilserwerb
- Jüngste Jahresabschlüsse, Steuer-/SGK-Schulden, Gerichts- und Vollstreckungsakten, Handelsregisterhistorie.
- Anteilsbuch, Aktienurkunden, Übertragungsbeschränkungen, Beschlüsse zu Geschäftsführung und Unterschrift, Gesellschaftervereinbarung.
- Grundbuch/Belastungen und Genehmigungen von Immobilien; Miet-/Zuteilungsverhältnisse, Lizenzen, geistiges Eigentum, Arbeitnehmer- und KVKK-Unterlagen.
- Genehmigung der Wettbewerbsbehörde und sektorale Konformität, Vollzugsbedingungen, Preisanpassung und Sicherungsmechanismus.
Nach Beginn der Investition
- Körperschaftsteuer/Mehrwertsteuer/SGK und Unterlagen zum wirtschaftlich Berechtigten; Pflichten zu elektronischen Belegen und Büchern.
- Jährliche E-TUYS-Meldung bei ausländischem Kapital sowie einmonatige Meldungen über Kapital und Anteilsübertragung.
- Investitionsausgaben im Rahmen der Investitionsförderbescheinigung, Änderung und Fertigstellungsvisum.
- Aktuelle Prüfung von Vertretung, Befugnis, Personal, Lizenzen und Versicherungen für Gesellschafter und Geschäftsleiter.
Häufige Fehler von Investoren im Jahr 2026
Der wichtigste Fehler ist es, die Form der Investition und die Folgen der Investition gleichzusetzen. Die Gründung einer GmbH bewirkt nicht in jedem Fall eine persönliche Haftungsfreiheit für Schulden; der Kauf einer Immobilie begründet nicht automatisch ein Staatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsrecht; der Erhalt einer Förderbescheinigung beseitigt nicht alle Genehmigungen; der Kauf von Anteilen beseitigt nicht das Risiko verdeckter Schulden.
Der zweite wichtige Fehler ist die fortgesetzte Verwendung alter finanzieller Schwellenwerte. Die frühere Darstellung, das Mindestkapital betrage 50.000/10.000 TL, gilt ab 2026 nicht mehr. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz 2026 und der Satz für Produktionserträge 2027 dürfen nicht verwechselt werden. Der dritte Fehler besteht darin, dass Investoren die Kapitalanpassung bestehender Gesellschaften und die Meldefristen in E-TUYS bei der Übernahmeprüfung außer Acht lassen. [K4], [K5], [K13], [K18]
Fazit
Der erste Schritt zu einer soliden Investition in der Türkei besteht darin, die wirtschaftliche Chance in das richtige rechtliche Investitionsmodell zu überführen. Gesellschaftsform, Gesellschafter- und Kontrollstruktur, Förder- und Steuerbedingungen, Meldungen ausländischen Kapitals, sektorale Lizenzen, Immobilienerwerb und die Ausstiegsmöglichkeit der Investition sollten innerhalb desselben Vorgangs aufeinander abgestimmt bewertet werden. Insbesondere die Kapitalanpassungsfrist im Jahr 2026, die aktualisierten Schwellenwerte für Fusionen und Übernahmen, das Fördersystem nach Beschluss Nr. 9903 und die Änderungen durch das Gesetz Nr. 7582 zeigen, dass ältere Leitfäden bei der Investitionsentscheidung nicht unverändert herangezogen werden dürfen. Die Vollendung der Investition hinsichtlich Verträgen, Registern und Verwaltungsgenehmigungen erfordert, nicht nur die Phase von Eintragung oder Zahlung, sondern auch die Umsetzung und Kontrolle nach der Investition zu planen.
Häufig gestellte Fragen
1. Kann eine ausländische Person in der Türkei allein eine Gesellschaft gründen?
Ja. Als allgemeine Regel kann eine ausländische natürliche oder juristische Person in der Türkei eine Aktiengesellschaft oder GmbH mit einem einzigen Gesellschafter gründen. Sektorale Genehmigungen, die Beglaubigung ausländischer Unterlagen und die für die tatsächliche Arbeit erforderlichen Erlaubnisse werden gesondert beurteilt.
2. Ist für die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei ein türkischer Gesellschafter zwingend?
Nein. Im Rahmen des Grundsatzes der Gleichbehandlung und Investitionsfreiheit nach dem Gesetz Nr. 4875 besteht keine allgemeine Pflicht zu einem türkischen Gesellschafter. Regulierte Sektoren können eine Ausnahme bilden.
3. Wie hoch ist im Jahr 2026 das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft in TL?
Für eine Aktiengesellschaft mit Grundkapital 250.000 TL; für das Anfangskapital im System des genehmigten Kapitals bei nicht börsennotierten Gesellschaften mindestens 500.000 TL. Sektorvorschriften können ein höheres Kapital verlangen.
4. Wie hoch ist im Jahr 2026 das Mindestkapital einer GmbH in TL?
Es beträgt 50.000 TL. Das Barkapital kann grundsätzlich innerhalb von 24 Monaten ab der Eintragung eingezahlt werden; Gesellschaftsvertrag und besondere Tätigkeitsvoraussetzungen werden gesondert geprüft.
5. Was ist die Frist, bis zu der alte Gesellschaften ihr Kapital erhöhen müssen?
Im Rahmen des vorläufigen Art. 15 TTK ist der 31. Dezember 2026 von Bedeutung. Kapital und Status der bestehenden Gesellschaft sind zu prüfen, und die erforderlichen Beschlüsse und Eintragungen müssen rechtzeitig abgeschlossen werden.
6. Was ist für einen Investor der wichtigste Unterschied zwischen Aktiengesellschaft und GmbH?
Anteilsübertragung, Geschäftsführung, Gesellschafterzahl, Finanzierung und Risiko öffentlicher Schulden unterscheiden sich. Die besondere Haftung der GmbH-Gesellschafter für öffentliche Forderungen, die bei der Gesellschaft nicht eingezogen werden können, ist gesondert zu berücksichtigen.
7. Kann eine ausländische Gesellschaft in der Türkei eine Niederlassung eröffnen?
Ja. Die türkische Niederlassung der ausländischen Muttergesellschaft wird im Handelsregister eingetragen; sie ist keine eigene juristische Person, und es gelten die Vertretungs- und Haftungsbedingungen der Zentrale.
8. Darf ein Verbindungsbüro in der Türkei verkaufen und Rechnungen stellen?
Grundsätzlich nein. Ein Verbindungsbüro darf keine Tätigkeit zur Erzielung von Handelseinkünften ausüben; es arbeitet im Rahmen der zulässigen Repräsentations- und Koordinationstätigkeit.
9. Wie erwirbt ein ausländischer Investor Anteile an einer bestehenden GmbH?
Im Rahmen von Art. 595 TTK werden ein schriftlicher, notariell unterschriftsbeglaubigter Übertragungsvertrag, die erforderliche Genehmigung der Gesellschafterversammlung und die Registervorgänge beurteilt. Beschränkungen im Hauptvertrag und E-TUYS-Meldungen werden gesondert geprüft.
10. Erfordert die Aktienübertragung bei einer Aktiengesellschaft immer Notar und Handelsregister?
Nein. Die Art der Aktie, das Vorhandensein einer Urkunde, Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag und die MKK-Meldevorschriften sind wichtig. Auch wenn einige Änderungen einen Registervorgang auslösen können, gilt für nicht jede Anteilsübertragung ein einziges Verfahren.
11. Wie werden vor dem Kauf einer Gesellschaft die Schulden ermittelt?
Handelsregister, Jahresabschlüsse, Steuer-/SGK-Unterlagen, Prozesse, Vollstreckung, Grundbuch, Verträge, Sicherheiten und Arbeitnehmerakten werden geprüft. Umfang der Unterlagen und Erklärungen sollten mit vertraglichen Garantien/Sicherheiten verknüpft werden.
12. Ist bei einer Anteilsübertragung die Genehmigung der Wettbewerbsbehörde erforderlich?
Nicht bei jedem Geschäft. Wenn Kontrollwechsel, aktuelle Umsatzschwellen und Sonderbestimmungen der Mitteilung erfüllt sind, kann eine Vorabgenehmigung erforderlich sein. Die im Jahr 2026 geänderten Schwellenwerte sind für das konkrete Geschäft zu berechnen.
13. Welche Meldung macht eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital jedes Jahr?
Erfasste Gesellschaften und Niederlassungen füllen das jährliche Tätigkeitsinformationsformular in E-TUYS spätestens bis Ende Mai aus. Je nach Gesellschaftsform und vorgenommenen Geschäften können weitere Meldungen entstehen.
14. Wie lang ist die E-TUYS-Frist bei Anteilsübertragung oder Kapitalerhöhung?
Für die von der Verordnung vorgesehene Gesellschafterliste, die Kapitalangaben und die Zahlungsunterlagen gelten verschiedene einmonatige Fristen. Ereignis und Fristbeginn sind gesondert zu verifizieren.
15. Wie hoch ist im Jahr 2026 die allgemeine Körperschaftsteuer?
Grundsätzlich 25 Prozent. Für bestimmte Finanzinstitute und einige Projektgesellschaften gelten 30 Prozent; für Export und andere besondere Erträge kann es gesonderte Ermäßigungen geben.
16. Gelten im Jahr 2026 12,5 Prozent Körperschaftsteuer für Produktionserträge?
Nein. Der durch das Gesetz Nr. 7582 eingeführte Satz von 12,5 Prozent ist unter den im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen für die Veranlagungszeiträume 2027 und folgende geregelt.
17. Kann der Gewinn ins Ausland transferiert werden?
Grundsätzlich ja. Gewinnausschüttungsbeschluss, Quellensteuer, Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie Bank- und Unterlagenanforderungen sind zu prüfen.
18. Kann ein ausländischer Investor jede Immobilie kaufen?
Nein. Ausländische natürliche Personen, in ausländischen Staaten gegründete Gesellschaften und in der Türkei gegründete Gesellschaften mit ausländischem Kapital unterliegen unterschiedlichen Grundbuch- und Erwerbsregimen.
19. Kann eine türkische Gesellschaft mit ausländischem Kapital Investitionsgrundstücke kaufen?
Ja, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Art. 36 des Grundbuchgesetzes wird je nach dem Grad der ausländischen Kontrolle der Gesellschaft, dem Unternehmensgegenstand und der Beschaffenheit der Immobilie angewandt; ein entsprechendes Verwaltungsverfahren kann erforderlich sein.
20. Verleiht der Kauf einer Immobilie in der Türkei dem Investor die Staatsangehörigkeit?
Nicht von selbst. Bei der Ausnahmeeinbürgerung müssen neben Art und Betrag der Investition eine Eignungsbescheinigung, die erforderlichen Verpflichtungen und die Entscheidung der zuständigen Behörde vorliegen.
21. Kann ein ausländischer Gesellschafter mit einer im Namen der Gesellschaft erworbenen Immobilie einen Einbürgerungsantrag stellen?
Der Immobilienerwerb im Namen der Gesellschaft ist nicht dasselbe wie der Erwerb einer Immobilie durch die ausländische natürliche Person im eigenen Namen als Weg zum Einbürgerungsantrag. Die geeignete Investitionsart für die Einbürgerung ist gesondert zu bestimmen.
22. Verleiht die Gesellschafterstellung einem Ausländer eine Arbeitserlaubnis?
Nein. Aktionärsstellung und tatsächliche Arbeit in der Türkei sind getrennte rechtliche Status. Wo erforderlich, wird eine Arbeitserlaubnis beantragt.
23. Ist der Erhalt einer Investitionsförderbescheinigung zwingend?
Nicht bei jeder Investition. Um bestimmte staatliche Förderungen zu nutzen, sind jedoch ein geeignetes Förderprogramm und ein Bescheinigungsverfahren erforderlich. Tätigkeitsgenehmigung und Förderbescheinigung sind verschieden.
24. Was hat das Investitionsfördersystem nach Beschluss Nr. 9903 verändert?
Das 2025 in Kraft getretene System hat Technologie-, strategische und lokale Entwicklungsförderungen sowie sektorale/regionale Förderungen mit neuen Regeln strukturiert. Die Voraussetzungen der Förderungen unterscheiden sich je nach Programm und Region.
25. Fördert die Offensive für lokale Entwicklung 2026 in jeder Provinz dieselbe Investition?
Nein. Die vorrangigen Investitionsthemen jeder Provinz und die Bedingungen des Programms werden gesondert bestimmt; Sektor, Ort, Größe und Antragskalender sind gemeinsam zu prüfen.
26. Sind im Rahmen der Förderung erworbene Maschinen immer von Mehrwertsteuer und Zoll befreit?
Nein. Erforderlich ist, dass die betreffende Maschine der Liste in der Förderbescheinigung, der Art der Unterstützung und den Voraussetzungen der Sondervorschriften entspricht.
27. Sind alle an ausländische Investoren verkauften Wohnungen von der Mehrwertsteuer befreit?
Nein. Bei der Befreiung für die Erstlieferung nach Art. 13/i des Mehrwertsteuergesetzes müssen Erwerber, Einbringung des Entgelts in die Türkei, Übertragung und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen gesondert erfüllt sein.
28. Wie werden Pässe und Unterlagen ausländischer Gesellschaften für Investitionen in der Türkei wirksam gemacht?
Je nach Unterlage und Land können Apostille, konsularische Beglaubigung und eine notariell beglaubigte türkische Übersetzung erforderlich sein. Die Beglaubigung und die Richtigkeit der Vertretungsbefugnis werden getrennt geprüft.
29. Ist für eine Investition in der Türkei eine Aufenthaltserlaubnis zwingend?
Für die Gesellschafterstellung gibt es keine allgemeine Aufenthaltspflicht. Die Voraussetzungen eines längeren Aufenthalts oder einer Arbeit in der Türkei werden gesondert nach den Gesetzen Nr. 6458 und Nr. 6735 bestimmt.
30. Muss der Geschäftsleiter einer neu gegründeten Gesellschaft in der Türkei leben?
Für das Verwaltungsratsmitglied einer Aktiengesellschaft gibt es keine allgemeine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzvoraussetzung. Für GmbH und Niederlassung werden Vertretungsordnung und die Erlaubnisvoraussetzungen der tatsächlichen Arbeit nach dem konkreten Status beurteilt.
31. Was ist ein qualifiziertes Dienstleistungszentrum?
Es ist eine durch das Gesetz Nr. 7582 eingeführte Kapitalgesellschaft mit definierten Voraussetzungen, die bestimmte Dienstleistungen für eine Gruppe verbundener Gesellschaften in mindestens drei Ländern erbringt und mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes von verbundenen Gesellschaften im Ausland erzielt.
32. Bringt die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei automatisch eine Steuerförderung?
Nein. Gründung, Förderbescheinigung, Art der Tätigkeit, Region, Ertrag und besondere Befreiungsvoraussetzungen werden gesondert geprüft. Man sollte nicht in der Annahme eines Steuersatzes und einer Befreiung investieren.
33. Wie sind die Beendigung der Gesellschafterstellung oder der Verkauf der Gesellschaft zu planen?
Anteils- oder Vermögensverkauf, Liquidation, Steuer- und Sicherheitslasten und der Ausstiegsvertrag werden gemeinsam beurteilt. Die Möglichkeit, dass die Gesellschafter in Streit geraten, sollte bereits zu Beginn der Investition geregelt werden.
34. Können ausländische Gesellschaften in der Türkei ein Bankkonto eröffnen?
Möglich, wenn der erforderliche rechtliche Status und die Aufnahmebedingungen der Bank erfüllt sind. Banken können Unterlagen zu wirtschaftlich Berechtigtem, Mittelherkunft, Risiko und Kundenidentifizierung prüfen.
35. Warum sollte ein Investor nicht allein nach dem Steuersatz entscheiden?
Neben der Steuerlast beeinflussen Lizenz, Grundbuch, Kosten, Sicherheiten, Arbeit, Gesellschafterführung, Zahlungseingang und Ausstiegsrisiko den tatsächlichen Wert der Investition.
Quellen
K1. Gesetz Nr. 4875 über Direktinvestitionen aus dem Ausland (Doğrudan Yabancı Yatırımlar Kanunu), 5. Juni 2003; einschließlich der durch das Gesetz Nr. 7582 eingefügten Regelung: konsolidierter Text.
K2. Investitionsbüro beim Präsidialamt (Cumhurbaşkanlığı Yatırım Ofisi), İş Kurma (Unternehmensgründung): amtlicher Investitionsleitfaden.
K3. Gelir İdaresi Başkanlığı (Einkommensverwaltung), Art. 6 des Gesetzes Nr. 7582, in das Gesetz Nr. 4875 eingefügtes qualifiziertes Dienstleistungszentrum: Gesetzesartikel.
K4. Handelsministerium (Ticaret Bakanlığı), Şirket Bilgileri (Gesellschaftsinformationen); Angaben zu Aktiengesellschaften, GmbH und anderen Gesellschaften sowie zu Kapital und Gründung: amtlicher Leitfaden.
K5. Handelsministerium, Şirketler Hakkında Sıkça Sorulan Sorular (Häufig gestellte Fragen zu Gesellschaften), vorläufiger Art. 15 TTK und 31.12.2026: amtliche Erläuterung.
K6. Handelsministerium, Merkezi Sicil Kayıt Sistemi (MERSİS) (Zentrales Registersystem): amtliche Erläuterung.
K7. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Abschnitt İş Kurma, Niederlassung und Gewinntransfer: amtliche Quelle.
K8. Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurumu), Birleşme ve Devralma Mevzuatı Güncellendi (Fusions- und Übernahmevorschriften aktualisiert), 11. Februar 2026: amtliche Bekanntmachung.
K9. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Teşvik Rehberi (Förderleitfaden): amtliche Quelle.
K10. Ministerium für Industrie und Technologie, Durchführungsmitteilung Nr. 2025/1 zum Beschluss Nr. 9903 und Änderung 2026/1: Mitteilung; Änderung 2026/1.
K11. Investitionsförderagenturen (Yatırım Destek Ajansları), Prioritäten der Offensive für lokale Entwicklung 2026: Bekanntmachung 2026.
K12. Gelir İdaresi Başkanlığı, Kurumlar Vergisinin Beyanı (Körperschaftsteuererklärung), Steuersätze 2026: aktuelle amtliche Erläuterung.
K13. Gelir İdaresi Başkanlığı, Art. 32 des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520, Änderung durch das Gesetz Nr. 7582 und Hinweis auf das Inkrafttreten 2027: aktueller Text.
K14. Gelir İdaresi Başkanlığı, Quellensteuer auf Dividenden von 15 Prozent durch den Präsidialbeschluss Nr. 9286: amtliche Bekanntmachung.
K15. Gelir İdaresi Başkanlığı, Einkommensteuer-Allgemeine Mitteilung Serie Nr. 334, Lohnbefreiung bei qualifizierten Dienstleistungszentren: amtlicher Text.
K16. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Vergi Rehberi (Steuerleitfaden): amtliche Quelle.
K17. Gelir İdaresi Başkanlığı, Art. 32/C des Gesetzes Nr. 5520, inländische Mindestkörperschaftsteuer: amtlicher Text.
K18. Durchführungsverordnung zum Gesetz über Direktinvestitionen aus dem Ausland, Art. 5, jährliche E-TUYS- und Änderungsmeldungen: konsolidierte Verordnung.
K19. Generaldirektion für Grundbuch und Kataster (Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü), durch das Gesetz Nr. 6302 geänderte Art. 35–36 des Grundbuchgesetzes: amtlicher Text.
K20. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Gayrimenkul ve Vatandaşlık Edinimi (Erwerb von Immobilien und Staatsangehörigkeit): amtliche Quelle.
K21. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Çalışma İzni (Arbeitserlaubnis): amtliche Quelle.
K22. Investitionsbüro beim Präsidialamt, Oturma İzni (Aufenthaltserlaubnis): amtliche Quelle.
K23. Gelir İdaresi Başkanlığı, 2026 Vergi Takvimi (Steuerkalender 2026), Meldung des wirtschaftlich Berechtigten: amtlicher Kalender.