Beherbergungsbetriebe
Hotels, Ferienanlagen, Boutiquehotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Für Tourismusbetriebe und Investoren
Die Rechtsanwaltskanzlei Güneş & Güneş berät mit Sitz in Antalya Beherbergungsbetriebe, Reiseagenturen, Reiseveranstalter und tourismusnahe Unternehmen in der ganzen Türkei bei ihren rechtlichen Vorgängen.
Tourismusinvestitionen, Kauf und Miete von Hotels, Betriebs- und Managementverträge, Lizenzierung und Genehmigungen, Beziehungen zu Beschäftigten und Gästen sowie gewerbliche und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden gemeinsam bewertet.
Die Bedürfnisse von Investoren, Eigentümern und Betreibern werden unter Berücksichtigung der Art des Betriebs, des Geschäftsmodells, der Verträge und der konkreten Risiken behandelt.
Hotels, Ferienanlagen, Boutiquehotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Online-Buchungsplattformen.
Restaurants, Cafés und tourismusbezogene Unterhaltungsbetriebe.
Betriebe für Versammlungen, Messen, Kongresse und Veranstaltungen.
Transfers, Touristenfahrzeuge und Personenbeförderung zu touristischen Zwecken.
Gesundheits-, Thermal-, Sport-, Natur- und Meerestourismus. Die für die jeweilige Tätigkeit geltenden Bedingungen werden gesondert bewertet.
Von der Investition zum Betrieb, vom Vertrag bis zum Streit
Wir steuern die Übertragung von Immobilien, Betrieben oder Gesellschaftsanteilen bei Hotels, Ferienanlagen und touristischen Einrichtungen. Erste Verhandlungen, rechtliche Prüfung, Vertrag, Abschluss und die rechtlichen Bedürfnisse der Betriebsführung nach der Übergabe betrachten wir gemeinsam.
Hotelmiete, Betriebs- und Managementverträge sowie Franchise- und Markennutzungsbedingungen werden behandelt. Laufzeit, Entgelt, Sicherheiten, Instandhaltung, Verlängerung, Kündigung und Rückgabe der Einrichtung werden geprüft.
Tourismusdokumente, Betriebsgenehmigungen (işyeri ruhsatı), Bebauungs- und Nutzungsstatus (imar durumu) sowie die rechtliche Dimension von Aufsichtsprozessen werden bewertet. Verwaltungssanktionen und Anträge werden je nach Art des Betriebs und des konkreten Vorgangs behandelt.
Das Verhältnis zwischen Agentur und Hotel, Kontingent- und Garantieverträge, Pauschalreise- und Online-Buchungsbedingungen werden geprüft. Stornierung, Rückerstattung, Erbringung der Leistung und Zahlungsstreitigkeiten werden zusammen mit den einschlägigen Unterlagen bewertet.
Arbeitsverträge, Saisonarbeit, Arbeitszeiten und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden behandelt. Die Beschäftigung ausländischen Personals und arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden nach der konkreten Arbeitsordnung bewertet.
Gästebeschwerden, Erbringung der Leistung sowie Behauptungen über Verletzungen oder Verlust von Gegenständen werden rechtlich geprüft. Schadensersatzansprüche, die Verantwortung des Betriebs und Versicherungsbezüge werden anhand der Aufzeichnungen zum Vorfall bewertet.
Gäste- und Beschäftigtendaten, Kameraanwendungen, Buchungssysteme und Online-Verkaufsprozesse werden behandelt. Rechtliche Fragen zu kommerzieller Kommunikation, Verträgen mit digitalen Plattformen und Markenrechten werden bewertet.
Lieferantenverträge, Forderungen, Zahlungsstreitigkeiten und Versicherungsansprüche werden geprüft. Die rechtliche Begleitung von Steuerstreitigkeiten erfolgt im Rahmen des jeweiligen Vorgangs und der dazugehörigen Unterlagen.
Bei Vertragsverletzungen werden Verhandlung, Mediation, Klage und Vollstreckung als Optionen bewertet. Je nach Art der Angelegenheit werden der Bedarf an vorläufigem Rechtsschutz und das einzuhaltende Verfahren gesondert festgelegt.
Ziele von Käufer oder Verkäufer, Struktur der Einrichtung und der Gesellschaft, Immobilienverkauf, Betriebsübertragung oder Anteilsübertragung werden bewertet. Vertraulichkeit, Vorgespräche, Absichtserklärung und Verhandlungsrahmen werden festgelegt.
Grundbuch und Grundbuchbelastungen (tapu ve takyidatlar), Bebauungs- und Nutzungsstatus, Genehmigungen, Tourismusdokumente, bestehende Verträge, Beschäftigungsverhältnisse und Streitigkeiten werden geprüft. Die rechtliche Due Diligence wird mit den finanziellen und technischen Prüfungen abgestimmt durchgeführt.
Das Land des ausländischen Käufers oder Verkäufers, die Vertretungsbefugnis, das anwendbare Recht, die Sprache der Dokumente und gegebenenfalls Übersetzung, Apostille oder Beglaubigung werden bewertet. Zahlung, Sicherheiten und Streitbeilegungsklauseln werden nach der Struktur des Geschäfts geregelt.
Kaufpreis und Zahlungsplan, Vorbedingungen, Erklärungen und Zusicherungen, Sicherheiten sowie die Aufteilung der Verantwortung werden verhandelt. Unterzeichnung, erforderliche Genehmigungen und Übertragungsvorgänge werden im Abschlusskalender rechtlich koordiniert.
Die tatsächliche Übergabe des Betriebs, Inventar- und Übergabeprotokolle, zu übertragende Verträge und die Pflichten nach dem Abschluss werden verfolgt. Mängel, Zusagen und Ansprüche nach dem Verkauf werden im Rahmen des Vertrags behandelt.
Verträge, die dem neuen Betriebs- oder Managementmodell entsprechen, Beziehungen zu Beschäftigten und Lieferanten, Markennutzung und die Einhaltung der Vorschriften werden geregelt. Von der Übergabe bis zur Fortführung des Betriebs wird die rechtliche Koordination begleitet, die die Verwaltung benötigt.
Bei Vorgängen in der Türkei werden das türkische Recht und die für die Art des Vorgangs geltenden Bedingungen zugrunde gelegt. Fragen, die ausländisches Recht erfordern, werden im Hinblick auf die Koordination mit den zuständigen Rechtsberatern im jeweiligen Land gesondert bewertet. Finanzielle, technische und operative Aufgaben sowie der Umfang der rechtlichen Leistung werden zu Beginn der Arbeit festgelegt.
Bevor eine Streitigkeit entsteht, werden Verträge, Vertretungsordnung und betriebliche Praxis überprüft. Rechtliche Risiken werden ermittelt; vorrangige Maßnahmen, Mitteilungen und ein Überwachungsplan werden gemeinsam mit dem Betrieb erstellt.
Tägliche Rechtsfragen von Tourismusunternehmen und Betrieben, Gesellschaftsbeschlüsse, Handelsverträge und behördliche Korrespondenz werden im Rahmen laufender Rechtsberatung behandelt. Vor einer Entscheidung der Betriebsführung wird eine rechtliche Bewertung vorgelegt.
Beziehungen zu Personal, Agenturen, Lieferanten und Gästen sowie Genehmigungs-, Datenschutz- und Aufsichtsprozesse werden gemeinsam überwacht. Regelmäßige Rechtsberatung, besondere Vorgänge und der Umfang der Streitbegleitung werden im Dienstleistungsvertrag klar festgelegt.
Anliegen, Beteiligte, Struktur des Betriebs und gegebenenfalls Verfahrensfristen werden festgelegt. Es wird geprüft, ob ein Umstand besteht, der der Übernahme des Auftrags entgegensteht.
Umfang der Leistung, Honorar, Auslagen und gegenseitige Pflichten werden geklärt. Beratungsleistungen und Angelegenheiten, die eine gesonderte Bearbeitung erfordern, werden im Vertrag festgelegt.
Der erforderliche Vertrag, die Vollmacht und die Unterlagen werden vervollständigt. Die Mandatsübernahme wird unter den im Vertrag vorgesehenen Bedingungen gesondert mitgeteilt.
Die Vorgänge werden im Rahmen des übernommenen Auftrags durchgeführt. Entwicklungen, erforderliche Entscheidungen und die vom Mandanten erwarteten Schritte werden mitgeteilt.
Wir steuern den rechtlichen Prozess von den ersten Gesprächen und Vertraulichkeitsvereinbarungen über die rechtliche Prüfung und die Vertragsverhandlungen bis zum Abschluss und zu den Übergabevorgängen. Nachkaufliche Verpflichtungen und der Übergang zur Betriebsführung werden in den vereinbarten Leistungsumfang aufgenommen. Das anwendbare Recht, die Lage ausländischer Parteien und die erforderlichen länderbezogenen Vorgänge werden gesondert bewertet.
Neben der Abwicklung von Übergabe, Inventar, Vertragsübergang und nachkauflichen Verpflichtungen kann dem Betrieb für die Geschäftsführung laufende Rechtsberatung erteilt werden. Prozesse rund um Personal, Beschaffung, Agenturen und die Einhaltung der Vorschriften werden mit einem Ansatz der präventiven Rechtsberatung behandelt. Der Umfang der fortlaufenden Leistung und die Vergütungsbedingungen werden im Vertrag festgelegt.
Je nach Art des Vorgangs können Grundbuch- und Nutzungsangaben, bestehende Genehmigungen und Tourismusdokumente, Miet- oder Betriebsverträge, der Umfang der Übertragung sowie Aufzeichnungen über bestehende Streitigkeiten geprüft werden. Die konkrete Dokumentenliste wird erstellt, nachdem der Zustand des Betriebs und der geplante Vorgang bestimmt wurden.
Bei der Bewertung werden neben dem Vertragsnamen die tatsächlich übernommenen Aufgaben, die Betriebskontrolle, die Aufteilung von Erlösen und Ausgaben, das Personal, die Markennutzung und die Haftungsregeln geprüft. Die passende Vertragsstruktur wird nach dem tatsächlichen Geschäftsmodell der Parteien bestimmt.
Vertrag und Anlagen, Buchungsbestätigungen, Stornierungsbedingungen, Korrespondenz, Zahlungsnachweise und Unterlagen zur Leistungserbringung werden gemeinsam bewertet. Im Erstgespräch genügt es, die Liste der betreffenden Aufzeichnungen mitzuteilen; die sichere Übermittlungsmethode für Dokumente wird gesondert mitgeteilt.
Die vollständige Mitteilung mit etwaigen Anlagen, das Zustellungs- oder Kenntnisdatum, Prüfprotokolle und frühere Korrespondenz sind vorzubereiten. Geben Sie die in der Mitteilung genannten Daten und Fristen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme an; bei eiligen oder fristgebundenen Angelegenheiten rufen Sie direkt unsere Hauptnummer an.
Der Umfang wird auf Grundlage der Tätigkeiten des Betriebs, der Dichte der Verträge, der Personalstruktur und der benötigten Begleitung festgelegt. Bei regelmäßiger Rechtsberatung werden Umfang und Vergütung von Klagen, Vollstreckungsverfahren oder gesonderten Vorgängen im Vertrag ausdrücklich festgelegt.
Ein Videogespräch über Zoom oder WhatsApp ist möglich. Teilen Sie uns das Land und die Stadt, in der Sie sich befinden, Ihren bevorzugten Tag und die Ortszeit mit. In der Terminbestätigung werden Datum und Uhrzeit sowohl nach Ihrer Ortszeit als auch nach türkischer Zeit festgelegt.
Auf Ihre Anfrage erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden. Umfang des Gesprächs und gegebenenfalls das Honorar werden vor Ihrer Terminbestätigung mitgeteilt. Geben Sie eilige oder besonders zeitgebundene Umstände in Ihrer Anfrage an; über die Hauptnummer oder die WhatsApp-Leitung erreichen Sie unsere Assistenz für Mandantenbeziehungen.
Die Erstkontaktaufnahme, ein Gespräch oder die Übermittlung von Unterlagen bedeuten für sich allein keine Mandatsübernahme. Umfang der Leistung, Honorar und Übernahmebedingungen werden gesondert festgelegt; die Übernahme wird im Rahmen des erforderlichen Vertrags, der Vollmacht, der Unterlagen und der im Vertrag vorgesehenen Pflichten mitgeteilt.
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Diese Seite dient der allgemeinen Information. Die rechtliche Lage des Betriebs, die anwendbaren Vorschriften und der einzuschlagende Weg werden anhand des konkreten Sachverhalts und der Unterlagen gesondert bewertet.
Die erste Kontaktaufnahme oder die Übermittlung von Unterlagen begründet für sich allein keine Mandatsübernahme.