Der Einwand gegen das Sachverständigengutachten im Rechtsstreit über die Liquidation einer einfachen Gesellschaft besteht darin, mit Belegen aufzuzeigen, in Bezug auf welchen Vorgang oder welche Berechnung das Gutachten fehlerhaft ist, und vom Gericht zu verlangen, diesen Mangel zu beheben. Nach Art. 281 der Zivilprozessordnung (HMK) beträgt die Grundfrist zwei Wochen ab der Zustellung des Gutachtens an die Partei. Liegen die Voraussetzungen vor, kann eine einmalige Fristverlängerung von höchstens zwei Wochen gewährt werden, die innerhalb der ersten Frist zu beantragen ist. Der Einwand muss getrennt für fehlendes Vermögen, falsche Bewertung, doppelte Verrechnung (mahsup) und eine fehlerhafte Berechnung der Verteilung konkretisiert werden.
Dass am Ende eines Liquidationsgutachtens eine einzige Zahl steht, zeigt nicht, dass die gesamte Abrechnung der Gesellschaft richtig geprüft wurde. Auch wenn der Endbetrag rechnerisch richtig addiert ist, können die Ausgangsdaten unvollständig sein. Wird ein Bankkonto ausgelassen, ein vom Gesellschafter gewährter Vorschuss wie Kapital behandelt oder dieselbe Rechnung zweimal als Aufwand erfasst, kann sich das Liquidationsergebnis ändern. Eine wirksame Prüfung kontrolliert zuerst den Umfang der Abrechnung und danach die Datenquelle und die Berechnungsmethode.
Wann beginnt die Frist für den Einwand gegen das Sachverständigengutachten?
Die Einreichung des Gutachtens zur Akte und das Zustellungsdatum sind nicht dasselbe
Nach Art. 281 HMK beginnt die Frist mit der Zustellung des Gutachtens an die Partei. Das Datum, an dem das Gutachten verfasst, dem Gericht vorgelegt oder in der UYAP-Akte gesehen wurde, ist vom Datum der ordnungsgemäßen Zustellung zu unterscheiden. Auch bei der elektronischen Zustellung gilt das rechtliche Zustellungsdatum nach Art. 7/a des Gesetzes Nr. 7201 über die Zustellung; die Folgen eines frühen Öffnens des Dokuments oder eines späten Bemerkens der Mitteilung werden anhand des Zustellungsvermerks in der Akte beurteilt.
Bei der Fristberechnung sind Anfangs- und Endtag, amtliche Feiertage und gegebenenfalls die Regelungen über die Gerichtsferien gemeinsam zu prüfen. Ungefähre Angaben wie „das Gutachten wurde vor zwei Wochen hochgeladen“ ergeben keine sichere Fristberechnung. Die Zustellung des Gutachtens, der Zustellungsnachweis (mazbata) der elektronischen Zustellung und die Zwischenentscheidung des Gerichts sollten in derselben Akte aufbewahrt werden.
Eine Fristverlängerung wird nicht automatisch gewährt
Ist es sehr schwierig oder unmöglich, den Einwand innerhalb von zwei Wochen vorzubereiten, oder erfordert er besondere oder technische Arbeit, kann innerhalb der ersten zweiwöchigen Frist beim Gericht eine Fristverlängerung beantragt werden. Das Gesetz erlaubt eine einmalige Fristverlängerung von höchstens zwei Wochen. Dass der Antrag gestellt wurde, bedeutet nicht, dass die Fristverlängerung gewährt wurde.
Sind etwa im Gutachten Hunderte von Bankbewegungen mit verschiedenen Betrieben zusammengeführt, ist darzulegen, welche Konten welchen Zeitraum umfassen und warum eine fachkundige Prüfung erforderlich ist. Statt nur zu sagen „das Gutachten ist lang“, wird die technische Schwierigkeit konkretisiert. Auch ist gesondert anzugeben, bei welcher Stelle noch nicht erlangte Bankunterlagen anzufordern sind.
Handelt es sich bei dem geprüften Dokument wirklich um ein Sachverständigengutachten?
In einer Liquidationsakte können ein Sachverständigengutachten, die Zwischenabrechnung des Liquidators, eine vom geschäftsführenden Gesellschafter vorgelegte Kontenliste und ein von einer Partei eingeholtes Privatgutachten nebeneinander vorliegen. Diese Dokumente haben nicht alle denselben rechtlichen Status. Zunächst ist der Beauftragungsbeschluss zu lesen; es ist festzustellen, von wem und zur Beantwortung welcher Frage das Dokument erstellt wurde.
Die Regelung des Art. 281 HMK zum Sachverständigengutachten wird nicht allein deshalb automatisch angewandt, weil ein Rechnungsdokument als „Gutachten“ bezeichnet wird. In einem Streit über die Abrechnung des Liquidators über Vorgänge und Ergebnisse sind auch Art. 644 des Türkischen Obligationenrechts (TBK) und die vom Gericht gesetzten Fristen von Bedeutung. Handelt es sich dagegen um ein echtes Sachverständigengutachten, begründet es ein ernstes Verfahrensrisiko, die Einwandfrist in der Annahme verstreichen zu lassen, die Liquidation werde lange dauern.
Nach Art. 282 HMK würdigt der Richter das Gutachten des Sachverständigen frei zusammen mit den übrigen Beweismitteln. Diese Regel bedeutet jedoch nicht, dass die Partei keinen fristgerechten und konkreten Einwand erheben müsste. Was nicht rechtzeitig vorgebracht wird, kann hinsichtlich des verfahrensrechtlich erworbenen Rechts (usulî kazanılmış hak) und der Grenzen der späteren Prüfung zu Streit führen. Es sollte nicht unterstellt werden, dass jeder verspätete Einwand sicher angenommen oder jeder Fehler von selbst korrigiert wird.
Welche Unterlagen werden bei der Liquidationsabrechnung zuerst verglichen?
Zu Beginn der Prüfung sollten der Gesellschaftsvertrag und seine Änderungen, die Aufzeichnungen über die Beiträge, die Kontokorrentkonten der Gesellschafter, Bank- und POS-Bewegungen, Rechnungen, Warenbestands- und Anlagenverzeichnisse, Schuldenabstimmungen und frühere Zahlungsbelege nebeneinandergelegt werden. Es muss nachvollziehbar sein, welcher Beleg im Gutachten verwendet und welche Aufzeichnung ausgelassen wurde.
Nicht jeder Geldeingang ist ein Gewinn und nicht jeder Geldausgang ein Aufwand. Zusätzliches Geld, das von einem Gesellschafter eingezahlt wurde, kann ein Vorschuss oder ein Darlehen sein. Ein von der Bank abgehobener Betrag kann für einen Aufwand der Gesellschaft ausgegeben worden sein, aber ebenso in den persönlichen Gebrauch des Gesellschafters geflossen sein. Den Nettogewinn ohne Einordnung allein aus den Banksummen abzuleiten, ist irreführend.
Sind die dem Gutachten beigefügten Tabellen nicht lesbar, die Formeln nicht erläutert oder die Berechnungsgrundlagen nicht in der Akte, ist zu verlangen, dass dies behoben wird. Eine Berechnung, bei der die Partei nicht erkennen kann, wogegen sie Einwände erheben soll, gilt nicht schon deshalb als überprüfbar, weil die Ergebniszahl klar ist. Zugleich muss auch ein Antrag, die gesamte Buchhaltung neu zu erstellen, auf einem konkreten Mangel beruhen.
Wie werden die sechs häufigsten Berechnungsfehler aufgezeigt?
Nicht berücksichtigtes Vermögen und nicht berücksichtigte Einnahmen
Eine Warengruppe, eine Rückgabe einer Sicherheit, eine Kundenforderung, ein Bankguthaben oder ein Verkaufserlös kann im Gutachten fehlen. Im Einwand werden der Zusammenhang dieser Position mit der Gesellschaft, das maßgebliche Datum und das vorhandene Beweismittel angegeben. Dass die Ware tatsächlich nicht mehr vorhanden ist, bedeutet nicht, dass ihr Wert bei der Liquidation überhaupt nicht zu berücksichtigen wäre; es wird untersucht, von wem und wann sie veräußert wurde.
Eine nicht vereinnahmte Forderung ist etwas anderes als eine vereinnahmte, aber nicht verbuchte. Im ersten Fall werden das Bestehen der Forderung, die Möglichkeit ihrer Realisierung und ihre Berücksichtigung in der Liquidation geprüft; im zweiten Fall der Verbleib des Geldes und das Konto des betreffenden Gesellschafters. Dieselbe Kundenforderung sowohl als noch zu vereinnahmendes Aktivum als auch als Bankbestand zu zählen, kann ebenfalls eine Doppelerfassung in umgekehrter Richtung bewirken.
Nicht belegter oder gesellschaftsfremder Aufwand
Dass für einen Aufwand keine Rechnung vorliegt, zeigt nicht in jedem Fall zweifelsfrei, dass der Aufwand nie angefallen ist. Andererseits beweist auch eine einseitige Liste des geschäftsführenden Gesellschafters weder das Bestehen des Aufwands noch seinen Zusammenhang mit der Gesellschaft. Zahlungsnachweis, Lieferbeleg, Art der Arbeit und die übrigen Beweismittel sind gemeinsam zu prüfen.
Der Einwand sollte anhand von Belegnummern und Beträgen statt mit „sämtliche Aufwendungen sind unbelegt“ aufgebaut werden. Liegen eine private Reise, eine Rechnung eines anderen Betriebs oder eine nach dem Ende der Gesellschaft nur für das neue Geschäft eines Gesellschafters getätigte Ausgabe vor, wird dargelegt, weshalb dies der Gesellschaft nicht angelastet werden kann. Die Tatsachen, die einen notwendigen Aufwand der Gesellschaft von einer privaten Ausgabe unterscheiden, werden aufgezeigt.
Falscher Bewertungsstichtag und falsche Bewertungsmethode
Der Beendigungszeitpunkt, der tatsächliche Verkaufszeitpunkt, der Übergabezeitpunkt und das Datum des Gutachtens haben unterschiedliche rechtliche Funktionen. Jeden Vermögenswert mit seinem Wert am Tag des Gutachtens anzusetzen oder alle Positionen mit dem Nennbetrag am Tag der Beendigung einzufrieren, ist keine automatische Lösung. Der Gegenstand der Bewertung wird für verkaufte Ware, vorhandenen Bestand, ein Nutzungsrecht und eine streitige Forderung gesondert bestimmt.
Beim Einwand gegen die Bewertung können das Datum der verwendeten Vergleichsverkäufe (emsal), der Zustand der Ware, der Abschreibungsansatz, die Echtheit des Verkaufs und die Eignung der verglichenen Geschäfte geprüft werden. Die Aussage „heute ist es teurer“ genügt für sich allein nicht. Welcher Stichtag rechtlich zugrunde zu legen ist, bestimmt das Gericht; der Sachverständige nimmt die dieser Annahme entsprechende technische Berechnung vor. Ist die Annahme eines alternativen Stichtags umstritten, kann es nützlich sein, eine Berechnung mit vergleichbaren Alternativen zu beantragen.
Doppelte Verrechnung derselben Position
Die Aufwandsbuchung einer Rechnung und die Bankzahlung dieser Rechnung sind nicht zwei verschiedene Aufwendungen. Ebenso kann es zu einer doppelten Verrechnung kommen, wenn eine an einen Gesellschafter geleistete Zwischenzahlung zunächst vom Kontokorrentkonto abgezogen wurde und vom Ergebnisanteil erneut abgezogen wird. Im Einwand ist über Datum, Beschreibung und Beleg eine Verbindung herzustellen, die zeigt, dass beide Zeilen zu demselben wirtschaftlichen Vorgang gehören.
Falsche Anwendung des Gewinn- und Verlustschlüssels
Die Höhe des Beitrags und der Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel sind nicht immer dasselbe. Art. 623 TBK und der Gesellschaftsvertrag sind gemeinsam zu würdigen. Die Rückzahlung des Kapitals, die Rückgabe des Vorschusses und die Verteilung des verbleibenden Gewinns sind unterschiedliche Rechenschritte. Werden diese Schritte im Gutachten mit einem einzigen Schlüssel durchgeführt, kann dies zu einem vertragswidrigen Ergebnis führen.
Ergebnisberechnung, die den Bankaufzeichnungen widerspricht
POS-Einnahmen können wegen Provision, Rückerstattungen und der Freigabe gesperrter Beträge zu einem anderen Zeitpunkt als dem Verkaufstag auf dem Bankkonto erscheinen. Es ist nicht richtig, den bei der Bank eingegangenen Nettobetrag als Bruttoumsatz anzusetzen oder einen POS-Bericht und eine Bankbewegung als zwei getrennte Einnahmen zu zählen. Bei der Periodenabstimmung werden Transaktionsdatum, Valutadatum, Provision, Rückerstattungen und Überweisungsbeschreibungen gemeinsam kontrolliert.
Wie wird eine konkrete Einwandtabelle erstellt?
Das folgende Beispiel ist keine tatsächliche Prozessberechnung. Es wurde hypothetisch erstellt, um die Verbindung zwischen Belegen und Antrag im Einwand zu zeigen. Ob die behauptete Korrektur angenommen wird, hängt von der Würdigung der Beweismittel ab.
| Gutachtenzeile | Einwand und Grundlage | Beantragte Prüfung |
|---|---|---|
| Aufwendungen, Zeilen 18 und 32 | Dieselbe Rechnung über 40.000 türkische Lira (TL) und die Banküberweisung dafür sind als zwei getrennte Aufwendungen erfasst | Abgleich der Belege und Bereinigung der doppelt erfassten 40.000 TL |
| Bankguthaben | Ein Endsaldo von 60.000 TL ist auf dem Kontoauszug vorhanden, im Gutachten aber nicht | Prüfung, wem das Konto zuzuordnen ist und ob der Saldo in einer anderen Zeile mitgezählt wurde |
| Vorschuss des Gesellschafters | Eine Überweisung von 25.000 TL wurde als Gewinn behandelt | Bestimmung der rechtlichen Natur der Zahlung anhand von Beschreibung, Vertrag und Kontokorrentkonto |
| Verteilungsschlüssel | Im Gutachten 50 Prozent, im unterschriebenen Vertrag ein anderer Schlüssel | Erstellung einer alternativen Berechnung auf Grundlage der anzuwendenden Vertragsbestimmung |
In diesem Beispiel können die ersten beiden Positionen die Summe der Aktiva oder das verteilbare Ergebnis beeinflussen; die Vorschussposition wird sowohl unter dem Aspekt der Schuld als auch des Gesellschafterkontos behandelt. Die Korrekturbeträge einfach zu addieren und zu sagen „die Forderung des Klägers erhöht sich um diesen Betrag“, ist nicht richtig. Zuerst wird das Netto-Liquidationsergebnis berechnet, danach die anzuwendende Verteilung und die persönlichen Verrechnungen.
In den Anlagen zum Einwand sollten die Belege nummeriert und jede Zeile mit der betreffenden Anlage verknüpft werden. Bei vielen Aufzeichnungen wird neben einer kurzen Erläuterungstabelle die eigentliche Aufzeichnung oder ein nachprüfbares Beispiel vorgelegt. Ist ein Beleg noch nicht vorhanden, werden die Stelle, bei der er sich befindet, und der Zeitraum angegeben, für den er beizuziehen ist. Auch der Hinweis auf einen bereits zur Akte gereichten Beleg mit Datum und Anlagennummer erleichtert die Prüfung.
Wann werden ein Ergänzungsgutachten, ein neuer Sachverständiger und ein Privatgutachten beantragt?
Ein Ergänzungsgutachten kann beantragt werden, wenn der Mangel vom bisherigen Sachverständigen behoben werden kann. Das Hinzufügen eines vergessenen Bankkontos zur Berechnung oder die Erläuterung einer bestimmten Formel kann dafür geeignet sein. Im Antrag auf ein Ergänzungsgutachten sollten die Fragen einzeln formuliert werden; es ist aufzuzeigen, welche Unklarheit des ersten Gutachtens behoben werden soll.
Eine neue sachverständige Prüfung kann beantragt werden, wenn das Fachgebiet nicht passt, das grundlegende Methodenproblem nicht behoben wurde oder zwischen dem Ausgangsgutachten und dem Ergänzungsgutachten ein nicht erklärbarer Widerspruch besteht. Ein neues Gutachtergremium zu verlangen, sollte nicht allein auf der Unzufriedenheit mit dem Ergebnis beruhen. Die erforderliche Fachkunde kann für den Betrieb eines Restaurants, für Baukosten oder für eine Maschinenbewertung unterschiedlich sein.
Ein nach Art. 293 HMK eingeholtes Privatgutachten kann helfen, den technischen Einwand zu erläutern. Dieses Gutachten setzt das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen nicht von selbst außer Kraft und ersetzt nicht die Würdigung des Gerichts. Die Methode des Gutachtens, die Unterlagen, auf die es sich stützt, und die Wiederholbarkeit der Berechnung sind von Bedeutung. Die Ablehnung eines Sachverständigen, die Disziplinarbeschwerde und der technische Einwand gegen das Gutachten sind dagegen Vorgänge mit eigenen Voraussetzungen; das eine ersetzt das andere nicht.
Wie bewertet das Kassationsgericht die Prüfung unvollständiger Berechnungen?
In der Entscheidung der 3. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay 3. Hukuk Dairesi) vom 26. September 2024, E. 2023/4233, K. 2024/2600, waren die Konten eines Restaurantbetriebs in den Konten eines anderen Unternehmens enthalten. Dass im Liquidationsgutachten die Kassen- und Bankbestände mit null angesetzt wurden, weil sie nicht klar bestimmt werden konnten, wurde nicht für ausreichend gehalten. Die Kammer gelangte zu dem Ergebnis, dass das Gutachten in dieser Form nicht geeignet sei, ein Urteil darauf zu stützen und überprüft zu werden.
In der Entscheidung wurde ausgeführt, dass die Buchhaltungsunterlagen und die zugrunde liegenden Belege zu sammeln sind, vom geschäftsführenden Gesellschafter Rechenschaft über die geleistete Arbeit und die getätigten Ausgaben zu verlangen ist und die Prüfung mit angemessenem Branchenwissen vorzunehmen ist. Die praktische Bedeutung der Entscheidung liegt im Unterschied zwischen „konnte nicht bestimmt werden“ und „ist nicht vorhanden“. Zugleich bedeutet diese Entscheidung nicht, dass bei jedem Betrieb ohne Aufzeichnungen der behauptete Einnahmebetrag unverändert angenommen wird oder dass die Daten vergleichbarer Betriebe in jeder Akte unmittelbar verwendet werden.
Was sollte im Schlussantrag des Einwandschriftsatzes beantragt werden?
Der Schlussantrag sollte nicht auf eine allgemeine Formulierung wie die Zurückweisung des gesamten Gutachtens verengt werden. Die Beiziehung fehlender Unterlagen, die Korrektur bestimmter Berechnungszeilen, die Erläuterung des Bewertungsstichtags durch das Gericht, die Einholung eines Ergänzungsgutachtens oder eine neue Prüfung durch einen Sachverständigen mit geeigneter Fachkunde können jeweils gesondert beantragt werden. Gegebenenfalls wird auch eine Erläuterung des Sachverständigen in der Verhandlung in Betracht gezogen.
Die rechtliche Auslegung sollte nicht dem Sachverständigen überlassen werden. Bei Fragen wie der Wirksamkeit des Vertrags, der Schuld, für die eine Partei einzustehen hat, oder der Rechtskraft entscheidet das Gericht. Vom Sachverständigen wird verlangt, die technischen Daten im vom Gericht bestimmten rechtlichen Rahmen zu erläutern und eine nachprüfbare Berechnung zu erstellen. Am Ende des Einwands sollte möglichst klar aufgezeigt werden, welche Annahme welches Berechnungsergebnis verändert.
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Fazit
Ein wirksamer Einwand gegen das Liquidationsgutachten einer einfachen Gesellschaft wahrt die Frist und zeigt den Berechnungsfehler mit Belegen auf. Vermögen, Schulden, Vorschüsse, Kapital und Verteilungsschlüssel sollten voneinander getrennt werden; derselbe Vorgang darf nicht zweimal berücksichtigt werden. Der Antrag auf ein Ergänzungsgutachten oder eine neue Prüfung sollte auf Fragen gerichtet sein, die in der Akte tatsächlich ungeklärt sind. So können die Parteien und die Rechtsmittelinstanz nachvollziehen, wie die letzte Berechnung, die dem Urteil des Gerichts zugrunde liegen wird, aufgebaut wurde.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Wochen beträgt die Frist für den Einwand gegen das Sachverständigengutachten?
Nach Art. 281 HMK zwei Wochen ab der Zustellung des Gutachtens an die Partei. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, kann durch einen innerhalb der ersten Frist gestellten Antrag eine einmalige Fristverlängerung von höchstens zwei Wochen erlangt werden.
Verlängert der Antrag auf Fristverlängerung die Frist von selbst?
Nein. Das Gericht muss den Antrag prüfen und die Fristverlängerung gewähren. Deshalb ist es wichtig, die innerhalb der ersten Frist bestimmbaren Einwände vorzubringen und den Grund für die Fristverlängerung darzulegen.
Wird ein Bankkonto, das im Gutachten nicht bestimmt werden kann, mit null angesetzt?
Nicht von selbst. Die Vervollständigung der Aufzeichnungen und die Aufgliederung der Konten sollten untersucht werden. Die genannte Entscheidung des Kassationshofs hielt es im konkreten Fall für unzureichend, nicht bestimmbare Kassen- und Bankbestände mit null anzusetzen.
Genügt es für den Antrag auf einen neuen Sachverständigen, dass das erste Gutachten nachteilig ist?
Nein. Konkrete Gründe wie fehlende Fachkunde, ein nicht behobener Widerspruch, ein Methodenfehler oder eine nicht nachprüfbare Berechnung sind darzulegen. Die Entscheidung trifft das Gericht.
Kann im Einwand eine alternative Berechnung vorgelegt werden?
Ja. Die verwendeten Belege, Annahmen und Verteilungsschritte sollten klar aufgezeigt werden. Die Vorlage einer alternativen Berechnung bedeutet nicht, dass das Gericht die rechtliche Annahme, auf der sie beruht, übernommen hat.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- Zivilprozessordnung Nr. 6100, insbesondere Art. 27, 90–93, 266–282 und 293.
- Türkisches Obligationenrecht Nr. 6098, insbesondere Art. 623, 630–631 und 642–644.
- Gesetz Nr. 7201 über die Zustellung, Art. 7/a.
- Kassationshof, 3. Zivilkammer, 26. September 2024, E. 2023/4233, K. 2024/2600, Volltext der Entscheidung; in der Datenbank kann ein Zugangskonto erforderlich sein.