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Strafrecht, Ermittlungen und Menschenrechte

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Cyberkriminalität

Strafrecht, Ermittlungen und Menschenrechte

Cyberkriminalität ist ein Oberbegriff für Straftaten, die sich gegen Informationssysteme und die darin enthaltenen Daten richten oder unter Verwendung von Informationssystemen als Tatmittel begangen werden. Das türkische Strafgesetzbuch kennt unter dieser Bezeichnung keinen eigenen Straftatbestand; die Kernvorschriften sind Art. 243–245/A des Gesetzes Nr. 5237 im Abschnitt „Straftaten im Bereich der Informationstechnologie“. Diebstahl und Betrug, die unter Verwendung von Informationssystemen begangen werden, werden dagegen als qualifizierte Formen der Straftaten des Diebstahls und des Betrugs schwerer bestraft.

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