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Kapitalmarkt

Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance

Der Kapitalmarkt ist der Markt, auf dem Kapitalmarktinstrumente wie Aktien und Schuldtitel ausgegeben und gehandelt werden und auf dem Ersparnisse über diese Instrumente an Gesellschaften und andere Emittenten fließen. Das Kapitalmarktgesetz Nr. 6362 definiert den Markt selbst nicht; es regelt die Instrumente, Emittenten, Wertpapierfirmen, Börsen und die Befugnisse der Kapitalmarktaufsicht SPK (Sermaye Piyasası Kurulu). Zweck des Gesetzes ist es, das zuverlässige, transparente und faire Funktionieren des Marktes und den Schutz der Anleger sicherzustellen.

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Kredit

Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance

Der Kredit ist die Bereitstellung von Geld oder Kaufkraft für eine bestimmte Zeit an eine Person im Vertrauen darauf, dass es zurückgezahlt wird, oder die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung zu ihren Gunsten. Art. 48 des Bankengesetzes behandelt neben Barkrediten auch Avalgeschäfte wie Bankgarantien, Bürgschaften und Wechselbürgschaften als Kredit. Im Privatrecht bildet die Grundlage des Geldkredits meist der Verbrauchsdarlehensvertrag; für Verbraucherkredite gelten zusätzlich die Sondervorschriften des Verbraucherschutzgesetzes.

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Kryptowert

Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance

Ein Kryptowert ist ein immaterieller Vermögenswert, der mittels Distributed-Ledger-Technologie (z. B. Blockchain) oder einer ähnlichen Technologie elektronisch geschaffen und gespeichert werden kann, über digitale Netze verteilt wird und einen Wert oder ein Recht verkörpern kann. Die Definition wurde 2024 durch das Gesetz Nr. 7518 in das Kapitalmarktgesetz eingefügt. Kryptowert-Dienstleister unterliegen der Erlaubnis und der Aufsicht der Kapitalmarktaufsicht SPK (Sermaye Piyasası Kurulu); nach der Regelung der Zentralbank dürfen Kryptowerte bei Zahlungen weder unmittelbar noch mittelbar verwendet werden.

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