Elektronisches Geld
Finanzen, Kapitalmärkte, Vollstreckung und Compliance
Elektronisches Geld ist ein bei einem Institut gegen eingezahlte Gelder ausgegebener, elektronisch gespeicherter monetärer Wert, der bei Zahlungsvorgängen verwendet und auch von anderen Personen als dem Emittenten als Zahlungsinstrument akzeptiert wird. Im türkischen Recht ist es im Gesetz Nr. 6493 geregelt; ausgeben dürfen es nur Banken, die PTT und E-Geld-Institute, die von der Zentralbank eine Erlaubnis erhalten haben. Das ausgebende Institut gibt elektronisches Geld in Höhe der entgegengenommenen Gelder aus; diese Gelder gelten nicht als Einlagen, und es werden keine von der Haltedauer abhängigen Zinsen gezahlt.
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